15.07.2008 EuGH setzt Führerschein
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15.07.2008 EuGH setzt Führerschein
15.07.2008 EuGH setzt Führerschein-Tourismus Grenzen Ausländische Fahrerlaubnis von Verkehrssündern muss nicht anerkannt werden Mit einem Führerschein aus Tschechien um den "Idiotentest" herumkommen - das wollten deutsche Verkehrssünder, die ihre Fahrerlaubnis verloren hatten. Den Trick können die deutschen Behörden jetzt verbieten, urteilte der Europäische Gerichtshof. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) schränkte den sogenannten FührerscheinTourismus nach Tschechien mit einem neuen Urteil stark ein. Die deutschen Behörden müssten eine Fahrerlaubnis aus anderen EU-Staaten nur unter bestimmten Bedingungen anerkennen, erklärten die obersten EU-Richter am Donnerstag in Luxemburg. Führerschein wegen Alkohol verloren Im aktuellen Streitfall ging es um fünf Deutsche aus Sachsen und Baden-Württemberg, die ihren deutschen Führerschein verloren hatten, weil sie unter Einfluss von Alkohol oder Drogen gefahren waren. Sie hatten sich Ersatz in Tschechien besorgt, um die in Deutschland vorgeschriebene medizinisch-psychologische Untersuchung - auch bekannt als "Idiotentest" - zu vermeiden. Das ist laut EuGH-Urteil erlaubt, wenn das andere Mitgliedsland den neuen Führerschein nach Ablauf der Sperrfrist ausstellt. Deutschland könne aber die Anerkennung der tschechischen Führerscheine ablehnen, wenn aus der Fahrerlaubnis selbst oder aus Informationen der tschechischen Behörden zweifelsfrei hervorgehe, dass die Inhaber nicht in Tschechien leben. Mindestvoraussetzungen prüfen Der ausstellende Mitgliedstaat muss laut EuGH überprüfen, ob die Mindestvoraussetzungen für die Ausgabe eines Führerscheins gegeben sind. Daneben gelte der Grundsatz, wonach jeder Mitgliedstaat generell die von einem anderen EU-Staat ausgestellten Scheine ohne jede vorherige Formalität anerkennen muss. (Quelle: http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/20/0,3672,7258868,00.html) 2008-07-15 Führerscheintourismus Seite 1/1