Rasende Chinakracher
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Rasende Chinakracher
Fangt mich, wenn ihr könnt: Ein halbes Dutzend der Mini -Motorräder hat die Polizei in Bad Hersfeld beschlagnahmt. Unser Bild zeigt Foto: Reymond rechts Polizeihauptkommissar Manfred Knoch und seinen Kollegen Stephan Thornagel auf den Bonsai -Bikes. Rasende Chinakracher Pocket-Bikes - Im Verkehr haben die Moped-Zwerge nichts zu suchen VON KURT HORNICKEL HERSFELD - ROTENBURG. Sie sind klein, billig und gefährlich: Spielzeug-Motorräder mit Verbrennungsmotor. Wegen ihrer Winzigkeit heißen sie Pocket-Bikes, also TaschenMopeds. In der Motorradfahrer-Rennszene werden sie „Bonsai-Bike" oder auch „Chinakracher" genannt. Sie kamen in Mode, weil die Gashahn-Piloten sich im Fahrerlager der Rennstrecken früher damit die Brötcchen holten. Ein Dutzend der rollenden Zwerge hat die Polizei in Botenburg und Bad Hersfeld im wahrsten Sinne des Wortes aus dem Verkehr gezogen. In den Verwahrungshallen erwartet die rollenden Rädchen, die den Geräuschpegel eines überlasteten Föns entwickeln, ein Schicksal, über das der Staatsanwalt entscheidet. Im Sinne der Straßenverkehrszulassungsordnung handelt es sich bei Pocket-Bikes zweifelsohne um ein Kraftfahrzeug, so dass für das Führen im öffentlichen Straßenverkehr gesetzliche Bestimmungen zu beachten sind. Da das Pocket-Bike Geschwindigkeiten von mehr als 45 km/h erreicht, ist die Fahrerlaubnis der Klasse Al oder A erforder- lich. Weiterhin müssen Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als sechs Kilometer pro Stunde, die im öffentlichen Verkehr geführt werden, zugelassen sein. Das Pocket-Bike ist als Kraftrad einzustufen und benötigt damit die Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie ein amtliches Kennzeichen. „Nach derzeitiger Rechtslage hat das Pocket-Bike keine Betriebserlaubnis und ist deshalb nicht zulassungsfähig", meint Manfred Knoch, Pressesprecher der Polizei HersfeldRotenburg. Grundsätzlich dürfen solche Fahrzeuge nur auf Privatgrundstücken oder abgesperrten Parkplätzen und nur mit Zustimmung des Eigentümers benutzt werden. Die geringe Größe des Pocket-Bikes macht eine gefahrlose Fahrweise unmöglich. Sie sind nicht mit Scheinwerfern und Blinkern ausgerüstet, die Bremsen entsprechen nicht den gefahrenen Höchstgeschwindigkeiten und ihre Reifen haben kein Profil. Die niedrige Sitzposition führt dazu, dass sie für andere Verkehrsteilnehmer kaum erkennbar und bei Unfällen schwerste Verletzungen vorprogrammiert sind. • WEITERE ARTIKEL Ein Pocket-Bike, was ist das? Pocket-Bikes sind kleine Zweiräder, die bis 24 Kilo schwer und etwa einen Meter lang sein können. Die Sitzhöhe liegt etwa bei 40 bis 50 Zentimetern. Die Motorisierung besteht aus einem Einzylinder-Zweitaktmotor, der zwischen 1,6 und 16 PS stark sein kann. Höchstgeschwindigkeiten liegen teilweise bei über 70 Kilometern pro Stunde. (red) Polizei warnt vor Strafen HERSFELD - ROTENBURG. Wer mit einem Pocket-Bike im öffentlichen Verkehrsraum herumkurvt, muss nach Angaben der Polizei mit folgenden Strafen rechnen: • Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, wenn keine Fahrerlaubnis (A, Al) vorhanden ist. • Anzeige wegen Fahrens ohne Zulassung und Pflichtversicherung. • Anzeige wegen Verstoß gegen die Abgabeordnung. • Wer als Elternteil seinem Kind das Fahren im öffentlichen Straßenverkehr erlaubt, wird wegen des Anordnens/ Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis angezeigt. Für Kraftfahrzeuge mit regelmäßigem Standort im Inland ist eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und die Steuerpflicht zu beachten. Für Schäden mit dem unversicherten Fahrzeug haftet der Eigentümer mit seinem Privatvermögen. Die Polizei rät dringend vom Kauf ab, denn neben den Unfallgefahren weisen die Pocket-Bikes oftmals gefährliche technische Mängel auf Im August des vergangenen Jahres war ein 13-jähriger Junge in Nordhorn das erste Opfer eines solchen Unfalles. Insbesondere Kinder sind nicht in der Lage, die gefahrenen Geschwindigkeiten zu beherrschen. In ihre Hände gehören die Pocket-Bikes daher laut Polizei nicht. (kh)