Antwort - Landtag NRW

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Antwort - Landtag NRW
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode
Drucksache
16/9850
24.09.2015
Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 3765 vom 10. August 2015
der Abgeordneten André Kuper und Ursula Doppmeier CDU
Drucksache 16/9471
Notunterkünfte für Flüchtlinge in Friedrichsdorf und Spexard
Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3765 mit Schreiben vom
16. September 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für
Schule und Weiterbildung und der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport
beantwortet.
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Aufgrund der mangelhaften Vorsorgepolitik des Landes bei der Schaffung ausreichender
Regelunterkünfte sowie der rasant steigenden Flüchtlingszahlen werden immer mehr Flüchtlinge in Turn- und Sporthallen einquartiert. Das ist natürlich zum Nachteil vieler Schülerinnen
und Schüler sowie der Mitglieder der Sportvereine und Nutzergemeinschaften. So werden
derzeit auch die beiden Gütersloher Sporthallen in Friedrichsdorf und Spexard als Notunterkünfte für insgesamt 400 Flüchtlinge per Anordnung durch die Bezirksregierung Detmold
genutzt. Betroffen von dieser Maßnahme sind allein rund 5.000 Vereinsmitglieder der sporttreibenden Vereine, die nach der weiteren Zukunft, etwaigen weiteren Einschränkungen und
den weiteren Nutzungsmöglichkeiten fragen.
Vorbemerkung der Landesregierung
Auf die Vorbemerkung der Landesregierung im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage 3708 (LT-Drs. 16/9716) wird verwiesen.
Datum des Originals: 16.09.2015/Ausgegeben: 29.09.2015
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode
1.
Drucksache 16/9850
Wann werden die beiden Einrichtungen wieder verbindlich dem Vereinssport und
Schulen zur Verfügung stehen?
Ziel ist es, die Nutzung der Sporthallen sobald wie möglich durch Regelunterbringungen und
durch die Unterbringung in Leichtbauhallen abzulösen. Die Landesregierung arbeitet mit
Nachdruck daran, die Kapazitäten schnellstmöglich weiter auszubauen und die Verfahrensabläufe zu optimieren. In Anbetracht der derzeit weiter steigenden Flüchtlingszahlen ist es
jedoch nicht auszuschließen, dass auch bis auf Weiteres Sporthallen als Notunterkünfte genutzt werden müssen. Der genaue Zeitpunkt, wann die Gütersloher Sporthallen den Vereinen zur alleinigen Nutzung wieder zur Verfügung stehen, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht
abzusehen. Beide in Rede stehenden Sporthallen werden nicht aktiv für den Schulsport genutzt.
2.
Wie wird mit etwaigen Beschädigungen durch die Nutzung als Notunterkunft
umgegangen?
3.
Wer bezahlt etwaige Beschädigungen bei der Nutzung als Notunterkunft?
Auslagen der Kommunen, die wegen der Beseitigung von Schäden infolge der Nutzung eines Gebäudes als Notunterkunft anfallen, werden vom Land erstattet.
4.
Werden die Sporttreibenden Vereine durch den Nutzungsausfall entschädigt?
Aufgrund der erheblichen Flüchtlingszahlen sind zur Vermeidung von Obdachlosigkeit vorübergehende Einschränkungen anderer Bedarfsträger nicht zu vermeiden. Der Landesregierung ist durchaus bewusst, dass auch die Sportvereine in diesen Tagen näher zusammen
rücken und betroffene Sportvereine auf die Mitnutzung anderer Hallen ausweichen müssen.
Dafür, dass die Vereine diese Einschränkungen hinnehmen und dadurch einen Beitrag zur
Aufnahme der Flüchtlinge in NRW leisten, gilt ihnen der Dank der Landesregierung.
5.
Wie wird die Stadt für die Nutzung dieser beiden Einrichtungen entschädigt?
Für die Unterbringung in den beiden Einrichtungen trägt das Land die damit verbundenen
Kosten. Die Flüchtlinge werden außerdem auf die kommunale Aufnahmequote nach dem
Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW angerechnet, so dass die Stadt insoweit eigene Aufwendungen erspart.
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