CIIM European Stock Portfolio Mitteilung an die Anteilinhaber
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CIIM European Stock Portfolio Mitteilung an die Anteilinhaber
CIIM European Stock Portfolio Anlagefonds nach liechtensteinischem Recht des Typs Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) LI0025828448 LI0240109632 LI0145286881 Anteilsklasse EUR Anteilsklasse EUR I Anteilsklasse EUR I hedge Mitteilung an die Anteilinhaber Die IFM Independent Fund Management AG möchte die Anleger des Teilfonds „CIIM European Stock Portfolio“ informieren, dass die Verwaltungsgesellschaft sowie die Verwahrstelle des OGAW wechseln. Der erwähnte Wechsel der nachfolgenden Funktionsträger erfolgt per 1. Juli 2016: Bisherige Verwaltungsgesellschaft: Neue Verwaltungsgesellschaft: VP Solutions (Liechtenstein) AG, Vaduz IFM Independent Fund Management AG, Vaduz Bisherige Verwahrstelle: Neue Verwahrstelle: VP Bank AG, Vaduz Liechtensteinische Landesbank AG, Vaduz Die ReviTrust Grant Thornton AG, Schaan, wird weiterhin als Wirtschaftsprüfer für den OGAW fungieren. Der Wechsel der Funktionsträger wurde im Prospekt des OGAW sowie in den konstituierenden Dokumente des OGAW, dem Treuhandvertrag inkl. teilfondsspezifische Anhänge sowie in den KIID‘s, geändert. Alle materiellen Änderungen finden Sie in untenstehender Tabelle. Des Weiteren wurden redaktionelle Anpassungen aufgrund der Mustervorlage des Liechtensteinischen Anlagefondsverbandes (LAFV) in die konstituierenden Dokumente aufgenommen, welche nicht separat publiziert werden. Anleger können sich jedoch jederzeit an die neue Verwaltungsgesellschaft, die IFM Independent Fund Management AG, Vaduz, wenden, welche den Anlegern kostenlos Auskunft über diese redaktionellen Anpassungen erteilt. Prospekt & Treuhandvertrag Prospekt: Die Organisation des OGAW im Überblick Änderung des Vertreters in der Schweiz: LB (Swiss) Investment AG, Claridenstrasse 20, CH-8022 Zürich Änderung der Zahlstelle in der Schweiz: Frankfurter Bankgesellschaft (Schweiz) AG, Börsenstrasse 16, 8001 Zürich Änderung der Zahl- und Informationsstelle in Deutschland (neu nur noch Informationsstelle): Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA Kaiserstrasse 24, D-60311 Frankfurt am Main Prospekt: Ziffer 3 Allgemeine Informationen zum OGAW Der CIIM European Stock Portfolio hat am 20. Juni 2006 von der FMA die Bewilligung als ein rechtlich unselbständiger offener Anlagefonds in der Rechtsform der Kollektivtreuhänderschaft erhalten und wurde am 30. Juni 2006 ins liechtensteinische Handelsregister eingetragen. Prospekt: Ziffer 5.3 Verwaltungsgesellschaft Angaben zu der neuen Verwaltungsgesellschaft: IFM Independent Fund Management Aktiengesellschaft (im Folgenden: Verwaltungsgesellschaft), Austrasse 9, FL-9490 Vaduz, Handelsregister-Nummer FL-0001532-594-8. Die IFM Independent Fund Management AG wurde am 29. Oktober 1996 in Form einer Aktiengesellschaft mit Sitz und Hauptverwaltung in Vaduz, Fürstentum Liechtenstein, für eine unbeschränkte Dauer gegründet. Die Regierung hat der Verwaltungsgesellschaft am 26. November 1996 die Bewilligung zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit erteilt. Die Verwaltungsgesellschaft ist gemäss Kapitel III des Gesetzes vom 28. Juni 2011 über Organismen für gemeinsame Anlagen von der liechtensteinischen Aufsichtsbehörde zugelassen und auf der offiziellen Liste der liechtensteinischen Verwaltungsgesellschaften eingetragen. Austrasse 9 Postfach 1121 IFM Independent Fund Management AG 9490 Vaduz Fürstentum Liechtenstein T +423 235 04 50 F +423 235 04 51 [email protected] Das Aktienkapital der Verwaltungsgesellschaft beträgt 1 Million Schweizer Franken und ist zu 100% einbezahlt. Die Verwaltungsgesellschaft verwaltet den OGAW für Rechnung und im ausschliesslichen Interesse der Anleger nach dem Grundsatz der Risikostreuung und gemäss den Bestimmungen des Treuhandvertrages und des Anhangs A „Teilfonds im Überblick“. Die Verwaltungsgesellschaft ist mit den weitestgehenden Rechten ausgestattet, um in ihrem Namen für Rechnung der Anleger alle administrativen und verwaltungsmässigen Handlungen durchzuführen. Sie ist insbesondere berechtigt, Wertpapiere und andere Werte zu kaufen, zu verkaufen, zu zeichnen und zu tauschen sowie sämtliche Rechte auszuüben, die unmittelbar oder mittelbar mit dem Vermögen des OGAW zusammen hängen. Eine Übersicht sämtlicher von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten OGAWs befindet sich auf der Web-Seite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband unter www.lafv.li. Ziffer 5.3.1 Verwaltungsrat Präsident: Heimo Quaderer, Managing Partner der Principal Vermögensverwaltung AG, Vaduz Mitglieder: S.K.H. Simeon von Habsburg, Erzherzog von Österreich, Managing Partner der Principal Vermögensverwaltung AG, Vaduz Hugo Quaderer, unabhängiger Verwaltungsrat Independent Fund Management AG, Schaan der IFM Ziffer 5.3.2 Geschäftsleitung Vorsitzender: Luis Ott, Geschäftsführer Mitglieder: Prospekt: Ziffer 5.5 Vertriebsstelle Alexander Wymann, stv. Geschäftsführer Michael Oehry Als Vertriebstelle für die Teilfonds fungiert die CIIM The Compound Interest Investment Management AG, Feldstrasse 3a, FL-9490 Vaduz. Die genaue Ausführung des Auftrags regelt ein zwischen der Verwaltungsgesellschaft und der CIIM The Compound Interest Investment Management AG abgeschlossener Vertriebsvertrag. Prospekt: Ziffer 5.6 Verwahrstelle Angaben zu der neuen Verwahrstelle: Als Verwahrstelle für die Teilfonds fungiert die Liechtensteinische Landesbank AG, Städtle 44, FL-9490 Vaduz. Die Liechtensteinische Landesbank Aktiengesellschaft besteht seit 1861. Die Haupttätigkeiten der Bank liegen in der Anlageberatung und Vermögensverwaltung sowie im Kreditgeschäft. Weitere Informationen zur Verwahrstelle (z.B. Geschäftsberichte, Broschüren, etc.) können direkt an ihrem Sitz oder online auf ihrer Web-Seite www.llb.li bezogen werden. Die Verwahrstelle verwahrt das Vermögen für Rechnung des OGAW. Sie kann es mit Zustimmung der Verwaltungsgesellschaft ganz oder teilweise anderen Banken, Finanzinstituten und anerkannten Clearinghäusern, welche die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, zur Verwahrung anvertrauen. Die Aufgaben der Verwahrstelle bestehen zudem in der Ausführung von Anträgen bzw. Aufträgen zur Zeichnung, Rücknahme, Umtausch und zur Übertragung von Anteilen sowie in der Führung des Anteilsregisters. Die Funktion der Verwahrstelle richtet sich nach dem Gesetz vom 28. Juni 2011 über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG), dem Verwahrstellenvertrag, dem Treuhandvertrag (Art. 5 Verwahrstelle) sowie Austrasse 9 Postfach 1121 IFM Independent Fund Management AG 9490 Vaduz Fürstentum Liechtenstein T +423 235 04 50 F +423 235 04 51 [email protected] diesem Prospekt. Sie handelt unabhängig von der Verwaltungsgesellschaft und ausschliesslich im Interesse der Anleger. Das UCITSG sieht eine Trennung der Verwaltung und der Verwahrung von OGAW vor. Die Verwahrstelle verwahrt die Vermögensgegenstände auf gesonderten Konten, die auf den Namen des OGAW oder der für den OGAW handelnden Verwaltungsgesellschaft eröffnet wurden und überwacht, ob die Verfügungen der Verwaltungsgesellschaft über die Vermögensgegenstände den Vorschriften des UCITSG und den Anlagevorschriften entsprechen. Die Anlage von Vermögensgegenständen in Bankguthaben bei einem anderen Kreditinstitut sowie Verfügungen über solche Bankguthaben sind nur mit Zustimmung der Verwahrstelle zulässig. Die Verwahrstelle muss ihre Zustimmung erteilen, wenn die Anlage bzw. Verfügung mit den Anlagevorschriften und den Vorschriften des UCITSG vereinbar ist. Daneben hat die Verwahrstelle insbesondere folgende Aufgaben: Ausgabe und Rücknahme der Anteile des OGAW, Sicherzustellen, dass die Ausgabe und Rücknahme der Anteile sowie die Anteilwertermittlung den Vorschriften des UCITSG und den Anlagevorschriften des OGAW entsprechen, Sicherzustellen, dass bei den für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger getätigten Geschäften der Gegenwert innerhalb der üblichen Fristen in ihre Verwahrung gelangt, Sicherzustellen, dass die Erträge des OGAW nach den Vorschriften des UCITSG und des Treuhandvertrags (Verwendung der Erträge) verwendet werden, Überwachung von Kreditaufnahmen durch die Verwaltungsgesellschaft für Rechnung des OGAW sowie gegebenenfalls Zustimmung zur Kreditaufnahme, Sicherzustellen, dass Sicherheiten für Kreditaufnahmen rechtswirksam bestellt und jederzeit vorhanden sind. Unterverwahrung Die Verwahrstelle kann die Verwahraufgabe auf andere Unternehmen (Unterverwahrer) übertragen. Die Verwahrung der für Rechnung des OGAW gehaltenen Vermögensgegenstände kann durch die auf der Web-Seite der Liechtensteinischen Landesbank AG unter www.llb.li genannten Unterverwahrer erfolgen. Folgende Interessenkonflikte könnten sich aus dieser Übertragung ergeben: Keine. Die oben genannten Informationen hat die Verwaltungsgesellschaft von der Verwahrstelle mitgeteilt bekommen. Die Verwaltungsgesellschaft hat die Informationen auf Plausibilität geprüft. Sie ist jedoch auf Zulieferung der Information durch die Verwahrstelle angewiesen und kann die Richtigkeit und Vollständigkeit im Einzelnen nicht überprüfen. Die Liste der auf der Web-Seite der Liechtensteinischen Landesbank AG unter www.llb.li genannten Unterverwahrer kann sich allerdings jederzeit ändern. Im Regelfall werden auch nicht sämtliche dieser Unterverwahrer für den OGAW genutzt. Haftung der Verwahrstelle Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle Vermögensgegenstände, die von ihr oder mit ihrer Zustimmung von einer anderen Stelle verwahrt werden, verantwortlich. Im Falle des Verlustes eines solchen Vermögensgegenstandes haftet die Verwahrstelle gegenüber dem OGAW und dessen Anlegern, ausser der Verlust ist auf Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs der Verwahrstelle zurückzuführen. Für Schäden, die nicht im Verlust eines Vermögensgegenstandes bestehen, haftet die Verwahrstelle grundsätzlich nur, wenn sie ihre Verpflichtungen nach den Vorschriften des UCITSG mindestens fahrlässig nicht erfüllt hat. Informationen über die Verwahrstelle Die Anleger des OGAW haben jederzeit die Möglichkeit persönlich bei der Verwahrstelle kostenlos Informationen über die Aufgaben und Pflichten der Austrasse 9 Postfach 1121 IFM Independent Fund Management AG 9490 Vaduz Fürstentum Liechtenstein T +423 235 04 50 F +423 235 04 51 [email protected] Verwahrstelle sowie Informationen über den OGAW unter den oben erwähnten Kontaktdaten zu beantragen. Die Verwahrstelle unterzieht sich den Bestimmungen des Foreign Account Tax Compliance Acts ("FATCA") gemäss dem Abkommen zwischen Liechtenstein und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit für eine erleichterte Umsetzung von FATCA. Prospekt: Ziffer 5.7 Wirtschaftsprüfer des OGAW und der Verwaltungsgesellschaft Der bisherige Wirtschaftsprüfer bleibt bestehen: Prospekt: Ziffer 7.1.3 Treuhandvertrag: Art. 30 Zugelassene Anlagen Anteile von OGAW und anderen mit einem OGAW vergleichbaren Organismen für gemeinsame Anlagen im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Ziffer 17 UCITSG, sofern diese nach ihren konstituierenden Dokumenten höchstens 10% ihres Vermögens in Anteile eines anderen OGAW oder vergleichbarer Organismen für gemeinsame Anlagen anlegen dürfen; Prospekt: Ziffer 7.3.18 Treuhandvertrag: Art. 33 Anlagegrenzen Buchstabe C. Aktive Anlagegrenzverstösse (Ergänzung) Ein eingetretener Schaden, welcher aufgrund einer aktiven Verletzung der Anlagegrenzen/Anlagevorschriften entstanden ist, muss dem OGAW bzw. Teilfonds unverzüglich ersetzt werden. Prospekt: Ziffer 9.2 Allgemeine Informationen zu den Anteilen Die Anteile werden nur buchmässig geführt, d.h. es werden keine Zertifikate ausgegeben. ReviTrust Grant Thornton AG, Bahnhofstrasse 15, FL-9494 Schaan […] Die Investmentgesellschaft ist ermächtigt, innerhalb der Teilfonds Anteile verschiedener Klassen zu bilden sowie bestehende Klassen aufzuheben oder zu vereinen. Die verschiedenen Anteilsklassen unterscheiden sich namentlich hinsichtlich des Einsatzes von Währungskurssicherungsgeschäften sowie der Gebührenstruktur, nicht jedoch bezüglich der Anlagepolitik und sind somit Teile ein und desselben Vermögens des jeweiligen Teilfonds. Zurzeit bestehen Anteilsklassen mit den Bezeichnungen „EUR“, „EUR I“ sowie „EUR I hedge“. Anteile der Anteilsklasse „EUR“, „EUR I“ und „EUR I hedge“ werden in der Rechnungswährung des Teilfonds, dem Euro ausgegeben und zurückgenommen. Die Währungsrisiken der „EUR“ und „EUR I“-Anteilsklassen können ganz oder teilweise abgesichert werden; dies kann negative Auswirkungen auf den NAV der aufgelegten Anteilsklassen haben. Die allfälligen Kosten einer Währungsabsicherung der „EUR“ und „EUR I“ Anteilsklassen werden derjenigen entsprechend zugeordnet. Bei der Anteilsklasse „EUR I hedge“ handelt es sich um eine wechselkursgesicherte Anteilsklasse. Diese Anteilsklasse kann durch Verpflichtungen, die sich aus Verbindlichkeiten einer anderen Anteilsklasse aufgrund der Absicherung des Währungsrisikos ergeben, beeinflusst werden. Für diese Anteilsklasse werden Derivate mit dem Ziel eingesetzt, Anteilswertverluste durch wechselkursbedingte Verluste von nicht auf die Referenzwährung der Anteilsklasse lautenden Vermögensgegenständen des Teilfonds zu vermeiden. Der auf eine wechselkursgesicherte Anteilsklasse entfallende Wert der einem Wechselkursrisiko unterliegenden und hiergegen nicht abgesicherten Vermögensgegenstände des Teilfonds darf insgesamt nicht mehr als 30 Prozent des Vermögens der Anteilsklasse betragen. Die Anteilsklassen, die in Zusammenhang mit jedem Teilfonds aufgelegt sind, sowie die in Zusammenhang mit den Anteilen der Teilfonds entstehenden Gebühren und Vergütungen sind in Anhang A "Teilfonds im Überblick" genannt. Zusätzlich werden bestimmte andere Gebühren, Vergütungen und Kosten aus den Vermögenswerten der Teilfonds beglichen. Siehe dazu Ziffer 11 und 12 (Steuervorschriften sowie Kosten und Gebühren). Prospekt: Ziffer 9.3 Austrasse 9 2. Wertpapiere, die nicht an einer Börse amtlich notiert sind, die aber an einem Postfach 1121 IFM Independent Fund Management AG 9490 Vaduz Fürstentum Liechtenstein T +423 235 04 50 F +423 235 04 51 [email protected] Treuhandvertrag: Art. 6 Berechnung des Nettoiniventarwertes pro Anteil dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt werden, werden zum letzten verfügbaren Kurs bewertet. Wird ein Wertpapier an verschiedenen dem Publikum offenstehenden Märkten gehandelt, ist grundsätzlich der zuletzt verfügbare Kurs jenes Marktes massgebend, der die höchste Liquidität aufweist. 3. Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente mit einer Restlaufzeit von weniger als 397 Tagen können mit der Differenz zwischen Einstandspreis (Erwerbspreis) und Rückzahlungspreis (Preis bei Endfälligkeit) linear ab- oder zugeschrieben werden. Eine Bewertung zum aktuellen Marktpreis kann unterbleiben, wenn der Rückzahlungspreis bekannt und fixiert ist. Allfällige Bonitätsveränderungen werden zusätzlich berücksichtigt. 6. OGAW bzw. andere Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) werden zum letzten festgestellten und erhältlichen Nettoinventarwert bewertet. Falls für Anteile die Rücknahme ausgesetzt ist oder keine Rücknahmepreise festgelegt werden, werden diese Anteile ebenso wie alle anderen Vermögenswerte zum jeweiligen Verkehrswert bewertet, wie ihn die Verwaltungsgesellschaft nach Treu und Glauben und allgemein anerkannten, von Wirtschaftsprüfern nachprüfbaren, Bewertungsmodellen festlegt. Prospekt: Ziffer 11 Steuervorschriften Ziffer 11.1: Fondsvermögen FATCA Der OGAW unterzieht sich den Bestimmungen des Foreign Account Tax Compliance Acts ("FATCA", gemäss dem Abkommen zwischen Liechtenstein und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit für eine erleichterte Umsetzung von FATCA, sowie den entsprechenden Ausführungsvorschriften. Prospekt: Ziffer 12.2 Kosten und Gebühren zu Lasten des Teilfonds Treuhandvertrag: Art. 36 A. Prospekt: Ziffer 12.2 Kosten und Gebühren zu Lasten des Teilfonds Treuhandvertrag: Art. 34 Laufende Gebühren B. Austrasse 9 Postfach 1121 Vom Vermögen abhängige Pauschalgebühr Vom Anlageerfolg abhängige Gebühr (Performance-Fee) Die Verwaltungsgesellschaft erhebt keine Performance-Fee. Vom Vermögen unabhängiger Aufwand (Einzelaufwand) Die folgenden externen Kosten und Aufwendungen können zusätzlich belastet und/ oder pauschaliert abgegolten werden. Die Höhe der tatsächlich belasteten Kosten und Aufwendungen wird einzeln oder aggregiert im Halbjahres- und Jahresbericht ausgewiesen: Kosten für Erstellung oder Änderung, Übersetzung, Hinterlegung, Druck und Versand vom Prospekt und den konstituierenden Dokumenten (Treuhandvertrag, KIID, Berechnung SRRI, etc.) in den Ländern, in denen die Anteile vertrieben werden; Kosten, die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Voraussetzungen und Folgepflichten eines Vertriebs der Anteile im In- und Ausland (z.B. Gebühren für Zahlstellen, Vertreter und andere Repräsentanten mit vergleichbarer Funktion, Gebühren bei Fondsplattformen (z. B. Listing-Gebühren, Setup-Gebühren, etc.), Beratungs-, Rechts-, Übersetzungskosten) anfallen; Kosten für die Ermittlung, der Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen und der Bescheinigung, dass die steuerlichen Angaben nach den Regeln des jeweiligen ausländischen Steuerrechts ermittelt wurden; Aufwendungen im Zusammenhang mit der Ausübung von Stimmrechten oder Gläubigerrechten durch den Teilfonds, einschliesslich der Honorarkosten für externe Berater; Liquidationsgebühren Im Falle der Auflösung des OGAW bzw. des Teilfonds kann die Verwaltungsgesellschaft eine Liquidationsgebühr in Höhe von max. CHF 10‘000.-zu ihren Gunsten erheben. Zusätzlich zu diesem Betrag sind durch den OGAW bzw. den betroffenen Teilfonds alle Kosten von Behörden, des Wirtschafts- IFM Independent Fund Management AG 9490 Vaduz Fürstentum Liechtenstein T +423 235 04 50 F +423 235 04 51 [email protected] prüfers und der Verwahrstelle zu tragen. Anhang A zum Treuhandvertrag A1. Der Teilfonds im Überblick Fussnote 2 Die Währungsrisiken der „EUR I hedge“ Anteilsklasse werden zu min. 70% des Vermögens der Anteilsklasse abgesichert. Höhe der max. Verwaltungsgebühren auf Stufe der indirekten Anlagen Angabe wurde entfernt. Max. Rücknahmeabschlag für die Anteilsklasse -EUR-: Vormals: keiner Neu: 0.40% B1. Aufgabenübertragung b) Vertriebsstelle (Ergänzung der Vertriebsstelle) Als Vertriebstelle für diesen Teilfonds fungiert die CIIM The Compound Interest Investment Management AG, Feldstrasse 3a, FL-9490 Vaduz. E1. Anlagegrundsätze a) Anlageziel und Anlagepolitik Der CIIM European Stock Portfolio investiert sein Vermögen nach einem wertorientierten Anlageansatz unter Berücksichtigung von Wachstumsfaktoren mit dem Ziel, gegenüber der allgemeinen Entwicklung der europäischen Aktienmärkte längerfristig (5 bis 7 Jahre) eine Zusatzrendite zu erwirtschaften. Soweit für den Teilfonds in lit. E1 dieses Anhangs keine abweichenden Anlagegrundsätze festgelegt sind, gilt Ziffer V des Treuhandvertrages „Allgemeine Anlagegrundsätze und –beschränkungen“. Die Vermögenswerte werden zu mindestens zwei Dritteln in Aktien und ähnliche Beteiligungspapiere von Unternehmen mit Sitz in Europa angelegt. Der Teilfonds kann weiters in fest- sowie variabel verzinsliche Wertpapiere, insbesondere Wandel- und Optionsanleihen, investieren. Ferner ist der Teilfonds ermächtigt, im Rahmen der in Ziffer V des Treuhandvertrages „Allgemeine Anlagegrundsätze und –beschränkungen“ festgesetzten Anlagegrenzen in sonstige zugelassene Anlagen zu investieren. Der Teilfonds darf höchstens 10% seines Vermögens in Anteilen an anderen OGAW oder an anderen mit einem OGAW vergleichbaren Organismen für gemeinsame Anlagen investieren. Diese anderen Organismen für gemeinsame Anlagen dürfen nach ihrem Prospekt bzw. ihren konstituierenden Dokumenten höchstens bis zu 10% ihres Vermögens in Anteilen eines anderen OGAW oder eines anderen vergleichbaren Organismus für gemeinsame Anlagen investieren. Der Teilfonds unterliegt keinerlei Beschränkungen hinsichtlich der Währungsallokation. Der Anteil des Teilfondsvermögens, der in nicht auf Euro lautende Wertpapiere angelegt ist, wird je nach Marktlage unterschiedlich sein. Um das Währungsrisiko zu minimieren, können Vermögenswerte, die nicht auf Euro lauten, vorübergehend oder dauernd gegen den Euro abgesichert werden. Die Währungsrisiken der in „EUR“ und „EUR I“ aufgelegten Anteilsklassen können ganz oder teilweise abgesichert werden; dies kann negative Auswirkungen auf den NAV der aufgelegten Anteilsklassen haben. Die allfälligen Kosten einer Währungsabsicherung der „EUR“ und „EUR I“-Anteilsklassen werden derjenigen entsprechend zugeordnet. Bei der Anteilsklassen „EUR I hedge“ handelt es sich um eine wechselkursgesicherte Anteilsklasse. Diese Anteilsklasse kann durch Verpflichtungen, die sich aus Verbindlichkeiten einer anderen Anteilsklasse aufgrund der Absicherung des Währungsrisikos ergeben, beeinflusst werden. Für diese Anteilsklasse werden Derivate mit dem Ziel eingesetzt, Anteilswertverluste durch wechselkursbedingte Verluste von nicht auf die Referenzwährung der Anteilsklasse lautenden Vermögensgegenständen des Teilfonds zu vermeiden. Der auf die wechselkursgesicherte Anteilsklasse entfallende Wert der einem Wechselkursrisiko unterliegenden und hiergegen nicht abgesicherten Vermögensgegenstände des Teilfonds darf insgesamt nicht mehr als 30 Prozent des Vermögens der Anteils-klasse betragen. Austrasse 9 Postfach 1121 IFM Independent Fund Management AG 9490 Vaduz Fürstentum Liechtenstein T +423 235 04 50 F +423 235 04 51 [email protected] Zur effizienten Verwaltung kann der Teilfonds zu Absicherungs- und Anlagezwecken derivative Finanzinstrumente auf Wertpapiere, Aktien- und Rentenindizes, Währungen und Exchange Traded Funds sowie Devisentermingeschäfte und Swaps einsetzen. Es kann keine Zusicherung gemacht werden, dass das Anlageziel erreicht wird. Dementsprechend können der Wert der Anteile und deren Ertrag sowohl zu- als auch abnehmen. Es gilt die teilfondsspezifischen Risiken in lit. G1 dieses Anhangs sowie die allgemeinen Risiken in Ziffer 8.2 des Prospekts zu beachten. c) Profil des typischen Anlegers Der CIIM European Stock Portfolio eignet sich für Anleger mit einem langfristigen Anlagehorizont, die in ein diversifiziertes Portfolio von Beteiligungspapieren und –rechten investieren wollen. Anhang B zum Treuhandvertrag Hinweis für Anleger in der Schweiz: Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass in der Schweiz ein Vertreter- sowie Zahlstellenwechsel stattfindet. Bisheriger Vertreter Schweiz: UBS Fund Management (Switzerland) AG, Basel Neuer Vertreter Schweiz: LB(Swiss) Investment AG Bisherige Zahlstelle Schweiz: UBS Switzerland AG, Zürich Neue Zahlstelle: Frankfurter Bankgesellschaft (Schweiz) AG, Zürich Zudem wurde bezüglich des Vertriebsträgers der folgende Satz ergänzt: In Abweichung zum Treuhandvertrag inklusive teilfondsspezifische Anhänge und Prospekt wird der Vertrieb der Anteile des OGAW in der Schweiz an den Vertreter bzw. an von diesem beauftragte Vertriebsträger delegiert. Hinweis für Anleger in Deutschland: Änderung der Zahl- und Informationsstelle in Deutschland (neu nur noch Informationsstelle): 1. Informationsstelle in der Bundesrepublik Deutschland Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA Kaiserstrasse 24, D-60311 Frankfurt am Main 2. Rücknahme von Anteilen und Zahlungen an Anleger in Deutschland Die Rücknahme von Anteilen sowie Zahlungen an Anleger in Deutschland (Rücknahmeerlöse, etwaige Ausschüttungen und sonstige Zahlungen) erfolgen über die depotführenden Stellen der Anleger. Gedruckte Einzelurkunden werden nicht ausgegeben. 3. Veröffentlichungen Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass die Ausgabe- und Rücknahmepreise zukünftig in der Börsen-Zeitung veröffentlicht werden. Sonstige Mitteilungen an die Anleger werden zukünftig im Bundesanzeiger veröffentlicht. Anhang C zum Treuhandvertrag Aufsichtsrechtliche Offenlegung Im Rahmen der UCITS-V Bestimmungen wurde die aufsichtsrechtliche Offenlegung ergänzt. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat nach Art. 6 UCITSG die Änderung der konstituierenden Dokumente am 10. Mai 2016 genehmigt. Die Änderungen treten per 1. Juli 2016 in Kraft. Der Prospekt, die Wesentlichen Anlegerinformationen (KIID), der Treuhandvertrag und der Anhang A „OGAW im Überblick“ sowie der neueste Jahres- und Halbjahresbericht, sofern deren Publikation bereits erfolgte, sind kostenlos bei der Verwaltungsgesellschaft sowie auf deren Web-Seite www.ifm.li, der Verwahrstelle, bei den Zahlstellen und bei Austrasse 9 Postfach 1121 IFM Independent Fund Management AG 9490 Vaduz Fürstentum Liechtenstein T +423 235 04 50 F +423 235 04 51 [email protected] allen Vertriebsstellen im In- und Ausland sowie auf der Web-Seite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband unter www.lafv.li erhältlich. Für Anleger in Deutschland sind diese Unterlagen bei der deutschen Zahl- und Informationsstelle, Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA, Kaiserstrasse 24, D-60311 Frankfurt am Main, kostenlos erhältlich. Wir weisen die Anleger darauf hin, dass sie ihre Anteile zurückgeben können (Art. 93 Abs. 3 UCITSV). Vaduz, im Mai 2016 Austrasse 9 Postfach 1121 IFM Independent Fund Management AG IFM Independent Fund Management AG 9490 Vaduz Fürstentum Liechtenstein T +423 235 04 50 F +423 235 04 51 [email protected]