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September 2012
IASB veröffentlicht Review Draft zur Bilanzierung von
Sicherungsbeziehungen
Sachverhalt
Der IASB hat einen Review Draft veröffentlicht, der die geplante Neuregelung der
Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) konkretisiert.
Die bisher in IAS 39 "Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung" enthaltenen
Regelungen zum Hedge Accounting werden von vielen Abschlusserstellern kritisiert, da
sie weit verbreitete Risikomanagementpraktiken nicht adäquat abbilden. So führen die
derzeitigen detaillierten Regelungen dazu, dass Hedge Accounting nahezu unmöglich
oder nur sehr kostenintensiv erreichbar ist, selbst wenn eine wirtschaftlich rationale
Risikomanagementstrategie vorliegt. Abschlussadressaten empfinden darüber hinaus
die derzeitigen Unterscheidungskriterien, nach denen Hedge Accounting zulässig ist
oder nicht, als nicht aussagekräftig. Sie kritisieren, dass ihnen -basierend auf der
Anwendung der Regelungen zum Hedge Accounting- ein Verständnis für die
Risikomanagementaktivitäten eines Unternehmens oftmals nicht vermittelt wird. Der
IASB hat nunmehr eine Vielzahl der geäußerten Kritikpunkte in der dritten Phase zur
Ablösung des IAS 39 durch IFRS 9 "Finanzinstrumente" aufgenommen.
Wesentliche Entscheidungen
Effektivitätstest und Zulässigkeit des Hedge Accounting
Die Regelungen des Review Draft erleichtern die Anforderungen an die notwendige
Effektivität einer Sicherungsbeziehung und somit die Anwendbarkeit von Hedge
Accounting. Unter dem derzeitigen IAS 39 muss eine Sicherungsbeziehung sowohl
erwartungsgemäß künftig (prospektiver Test) als auch bisher (retrospektiver Test) hoch
effektiv sein. Als "hoch effektiv" gilt dabei eine Effektivität von 80-125%. Der Review
Draft ersetzt diese starren Grenzen durch die Anforderung, dass ein wirtschaftlicher
Zusammenhang zwischen dem gesicherten Grundgeschäft und dem
Sicherungsinstrument bestehen sowie das Absicherungsverhältnis dem der
Risikomanagementstrategie entsprechen muss. Die Verpflichtung zur Erstellung einer
zeitgleichen Dokumentation bleibt bestehen. Desweiteren ist der ineffektive Teil der
Sicherungsbeziehung weiterhin zu ermitteln und im Gewinn oder Verlust zu erfassen.
Gesicherte Grundgeschäfte
Eine Reihe von Änderungen betrifft die Frage, was als gesichertes Grundgeschäft
designiert werden kann. Die Änderungen beseitigen in erster Linie bestehende
Restriktionen, die derzeit verhindern, wirtschaftlich rationale Sicherungsstrategien auch
bilanziell als Sicherungsbeziehungen abzubilden. So sieht der Review Draft zum Beispiel
vor, dass einzelne Risikokomponenten nicht finanzieller Posten als gesichertes
Grundgeschäft bestimmt werden dürfen, sofern diese Risikokomponenten eigenständig
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identifizierbar (separately identifiable) und zuverlässig messbar (reliably measurable)
sind. Dies ist eine gute Nachricht für Unternehmen, die Beschaffungs- oder
Absatzgeschäfte gegen die Veränderung bestimmter Preisbestandteile absichern ohne
den Gesamtpreis vollständig festzuschreiben. Dadurch werden zukünftig mehr
Sicherungsbeziehungen auch bilanziell als solche abgebildet werden können.
Darüber hinaus wird die Abbildung von Sicherungsbeziehungen im Zusammenhang mit
Risiken aus einer Gruppe von Vermögenswerten und/oder Schulden durch die
Regelungen des Review Draft flexibler, wenngleich dieser nicht auf Fragen des PortfolioHedging eingeht (die Bilanzierung von Portfolio-Hedges ist Gegenstand eines separaten
Projekts). Für gewöhnlich gruppieren Treasurer ähnliche Risiken und sichern nur die
verbleibende Nettoposition (z. B. die Nettoposition aus geplanten Käufen und Verkäufen
in Fremdwährung). Unter den Regelungen des IAS 39 ist es nicht zulässig, eine derartige
Nettoposition als gesichertes Grundgeschäft zu designieren. Der Review Draft lässt dies
hingegen zu, sofern dies im Einklang mit der Risikomanagementstrategie des
Unternehmens steht. Allerdings ist - in Abweichung von den Vorschlägen des
ursprünglichen Standardentwurfs- ein derartiges Hedge Accounting für künftige
Transaktionen (forecasted transactions) nur dann zulässig, wenn es sich um die
Sicherung von Fremdwährungsrisiken handelt.
In seinen Beratungen hinsichtlich designierbarer Grundgeschäfte entschied sich der
IASB auch dazu, Hedge Accounting für Eigenkapitalinstrumente, deren Änderungen des
beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Ergebnis (OCI) erfasst werden, zuzulassen,
obwohl sich aus diesen Instrumenten unter IFRS 9 keine Auswirkung auf den Gewinn
oder Verlust ergibt.
Sicherungsinstrumente
Der Review Draft erleichtert den Einsatz von gekauften Optionen, Termingeschäften
sowie nicht derivativen Finanzinstrumenten als Sicherungsinstrumente. Unter den
derzeitigen Regelungen kann zum Beispiel die Absicherung über gekaufte Optionen zu
einer signifikanten Volatilität im Gewinn oder Verlust führen. Der Review Draft
vergleicht eine gekaufte Option mit einem Versicherungsvertrag und sieht vor, dass der
bei Zugang bestehende Zeitwert entweder über die Laufzeit der Sicherungsbeziehung
(wenn die Sicherung zeitbezogen ist) oder im Zeitpunkt, zu dem die gesicherte
Transaktion gewinn- bzw. verlustwirksam wird (sofern die Sicherung
transaktionsbezogen ist), im Gewinn oder Verlust erfasst wird. Änderungen des
Zeitwerts der Option, die sich während deren Laufzeit ergeben, sind dagegen im
sonstigen Ergebnis (OCI) zu erfassen. Eine vergleichbare bilanzielle Behandlung kann
auch auf die Bilanzierung der Zinskomponente eines Termingeschäfts angewendet
werden. Dies dürfte für diese Art von Sicherungsbeziehungen zu einer geringeren
Volatilität im Gewinn oder Verlust führen.
Darstellung und Angaben
Die Bilanzierungsmechanismen und Angabepflichten des IAS 39 wurden weitgehend
unverändert in den Review Draft übernommen. Allerdings verlangt der Review Draft
auch neue Angaben sowie die Zusammenfassung sämtlicher Angaben über die
Auswirkungen von Hedge Accounting in einer gesonderten Position des Anhangs.
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Auswirkungen
Sämtliche Unternehmen, die Risikomanagementaktivitäten betreiben, dürften von den
Neuregelungen betroffen sein, unabhängig davon, ob sie derzeit Hedge Accounting
anwenden oder nicht. Da viele der Neuregelungen derzeit bestehende Restriktionen
beseitigen, kann es von Vorteil für Unternehmen sein, ihre bestehenden
Risikomanagementstrategien, die derzeit kein Hedge Accounting ermöglichen, daraufhin
zu untersuchen, ob nunmehr Hedge Accounting zulässig ist. Die neuen Regelungen sind
laut Review Draft zwingend in Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Jänner 2015
beginnen, anzuwenden. Eine frühere freiwillige Anwendung ist zulässig, sofern IFRS 9
zum gleichen Zeitpunkt vollständig, d.h. einschließlich der Neuregelungen aufgrund der
anderen bisher beendeten Projektphasen, angewendet wird. Aufgrund der Tatsache, dass
die Neuregelung der Erfassung von Wertminderungen von Finanzinstrumenten noch
nicht abgeschlossen ist und der IASB entschieden hat, Änderungen an den
veröffentlichten Klassifizierungs- und Bewertungsregelungen des IFRS 9 vorzunehmen,
kann es möglicherweise zu einer weiteren Verschiebung des endgültigen verpflichtenden
Anwendungszeitpunkts kommen.
Handlungsbedarf
Der IASB fordert nicht explizit zur Abgabe von Stellungnahmen zum Review Draft auf.
Ziel der Veröffentlichung ist vielmehr die Sicherstellung eines verlängerten Zeitraums
zur Überprüfung der geplanten Neuregelungen auf möglicherweise bestehende
wesentliche Fehler, die einer sinnvollen Anwendung der Regelungen entgegenstehen
(sog. fatal flaw review period). Ein finaler Standard wird für Ende 2012 erwartet.
Aufgrund der möglichen Auswirkungen auf Bilanzierung und Prozesse, sollte bereits
frühzeitig damit begonnen werden, die Implikationen der Neuregelungen für
existierende Sicherungsstrategien abzuschätzen und abzuwägen, ob es notwendig
erscheint, aufgrund von Unklarheiten über die Anwendung der Neuregelungen, eine
Stellungnahme zum Review Draft abzugeben.
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