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Nachrichten zu den aktuellen Entwicklungen der IFRS IFRS direkt September 2012 IASB veröffentlicht Review Draft zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen Sachverhalt Der IASB hat einen Review Draft veröffentlicht, der die geplante Neuregelung der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) konkretisiert. Die bisher in IAS 39 "Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung" enthaltenen Regelungen zum Hedge Accounting werden von vielen Abschlusserstellern kritisiert, da sie weit verbreitete Risikomanagementpraktiken nicht adäquat abbilden. So führen die derzeitigen detaillierten Regelungen dazu, dass Hedge Accounting nahezu unmöglich oder nur sehr kostenintensiv erreichbar ist, selbst wenn eine wirtschaftlich rationale Risikomanagementstrategie vorliegt. Abschlussadressaten empfinden darüber hinaus die derzeitigen Unterscheidungskriterien, nach denen Hedge Accounting zulässig ist oder nicht, als nicht aussagekräftig. Sie kritisieren, dass ihnen -basierend auf der Anwendung der Regelungen zum Hedge Accounting- ein Verständnis für die Risikomanagementaktivitäten eines Unternehmens oftmals nicht vermittelt wird. Der IASB hat nunmehr eine Vielzahl der geäußerten Kritikpunkte in der dritten Phase zur Ablösung des IAS 39 durch IFRS 9 "Finanzinstrumente" aufgenommen. Wesentliche Entscheidungen Effektivitätstest und Zulässigkeit des Hedge Accounting Die Regelungen des Review Draft erleichtern die Anforderungen an die notwendige Effektivität einer Sicherungsbeziehung und somit die Anwendbarkeit von Hedge Accounting. Unter dem derzeitigen IAS 39 muss eine Sicherungsbeziehung sowohl erwartungsgemäß künftig (prospektiver Test) als auch bisher (retrospektiver Test) hoch effektiv sein. Als "hoch effektiv" gilt dabei eine Effektivität von 80-125%. Der Review Draft ersetzt diese starren Grenzen durch die Anforderung, dass ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen dem gesicherten Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument bestehen sowie das Absicherungsverhältnis dem der Risikomanagementstrategie entsprechen muss. Die Verpflichtung zur Erstellung einer zeitgleichen Dokumentation bleibt bestehen. Desweiteren ist der ineffektive Teil der Sicherungsbeziehung weiterhin zu ermitteln und im Gewinn oder Verlust zu erfassen. Gesicherte Grundgeschäfte Eine Reihe von Änderungen betrifft die Frage, was als gesichertes Grundgeschäft designiert werden kann. Die Änderungen beseitigen in erster Linie bestehende Restriktionen, die derzeit verhindern, wirtschaftlich rationale Sicherungsstrategien auch bilanziell als Sicherungsbeziehungen abzubilden. So sieht der Review Draft zum Beispiel vor, dass einzelne Risikokomponenten nicht finanzieller Posten als gesichertes Grundgeschäft bestimmt werden dürfen, sofern diese Risikokomponenten eigenständig 2 IFRS Direkt September 2012 identifizierbar (separately identifiable) und zuverlässig messbar (reliably measurable) sind. Dies ist eine gute Nachricht für Unternehmen, die Beschaffungs- oder Absatzgeschäfte gegen die Veränderung bestimmter Preisbestandteile absichern ohne den Gesamtpreis vollständig festzuschreiben. Dadurch werden zukünftig mehr Sicherungsbeziehungen auch bilanziell als solche abgebildet werden können. Darüber hinaus wird die Abbildung von Sicherungsbeziehungen im Zusammenhang mit Risiken aus einer Gruppe von Vermögenswerten und/oder Schulden durch die Regelungen des Review Draft flexibler, wenngleich dieser nicht auf Fragen des PortfolioHedging eingeht (die Bilanzierung von Portfolio-Hedges ist Gegenstand eines separaten Projekts). Für gewöhnlich gruppieren Treasurer ähnliche Risiken und sichern nur die verbleibende Nettoposition (z. B. die Nettoposition aus geplanten Käufen und Verkäufen in Fremdwährung). Unter den Regelungen des IAS 39 ist es nicht zulässig, eine derartige Nettoposition als gesichertes Grundgeschäft zu designieren. Der Review Draft lässt dies hingegen zu, sofern dies im Einklang mit der Risikomanagementstrategie des Unternehmens steht. Allerdings ist - in Abweichung von den Vorschlägen des ursprünglichen Standardentwurfs- ein derartiges Hedge Accounting für künftige Transaktionen (forecasted transactions) nur dann zulässig, wenn es sich um die Sicherung von Fremdwährungsrisiken handelt. In seinen Beratungen hinsichtlich designierbarer Grundgeschäfte entschied sich der IASB auch dazu, Hedge Accounting für Eigenkapitalinstrumente, deren Änderungen des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Ergebnis (OCI) erfasst werden, zuzulassen, obwohl sich aus diesen Instrumenten unter IFRS 9 keine Auswirkung auf den Gewinn oder Verlust ergibt. Sicherungsinstrumente Der Review Draft erleichtert den Einsatz von gekauften Optionen, Termingeschäften sowie nicht derivativen Finanzinstrumenten als Sicherungsinstrumente. Unter den derzeitigen Regelungen kann zum Beispiel die Absicherung über gekaufte Optionen zu einer signifikanten Volatilität im Gewinn oder Verlust führen. Der Review Draft vergleicht eine gekaufte Option mit einem Versicherungsvertrag und sieht vor, dass der bei Zugang bestehende Zeitwert entweder über die Laufzeit der Sicherungsbeziehung (wenn die Sicherung zeitbezogen ist) oder im Zeitpunkt, zu dem die gesicherte Transaktion gewinn- bzw. verlustwirksam wird (sofern die Sicherung transaktionsbezogen ist), im Gewinn oder Verlust erfasst wird. Änderungen des Zeitwerts der Option, die sich während deren Laufzeit ergeben, sind dagegen im sonstigen Ergebnis (OCI) zu erfassen. Eine vergleichbare bilanzielle Behandlung kann auch auf die Bilanzierung der Zinskomponente eines Termingeschäfts angewendet werden. Dies dürfte für diese Art von Sicherungsbeziehungen zu einer geringeren Volatilität im Gewinn oder Verlust führen. Darstellung und Angaben Die Bilanzierungsmechanismen und Angabepflichten des IAS 39 wurden weitgehend unverändert in den Review Draft übernommen. Allerdings verlangt der Review Draft auch neue Angaben sowie die Zusammenfassung sämtlicher Angaben über die Auswirkungen von Hedge Accounting in einer gesonderten Position des Anhangs. 3 IFRS Direkt September 2012 Auswirkungen Sämtliche Unternehmen, die Risikomanagementaktivitäten betreiben, dürften von den Neuregelungen betroffen sein, unabhängig davon, ob sie derzeit Hedge Accounting anwenden oder nicht. Da viele der Neuregelungen derzeit bestehende Restriktionen beseitigen, kann es von Vorteil für Unternehmen sein, ihre bestehenden Risikomanagementstrategien, die derzeit kein Hedge Accounting ermöglichen, daraufhin zu untersuchen, ob nunmehr Hedge Accounting zulässig ist. Die neuen Regelungen sind laut Review Draft zwingend in Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Jänner 2015 beginnen, anzuwenden. Eine frühere freiwillige Anwendung ist zulässig, sofern IFRS 9 zum gleichen Zeitpunkt vollständig, d.h. einschließlich der Neuregelungen aufgrund der anderen bisher beendeten Projektphasen, angewendet wird. Aufgrund der Tatsache, dass die Neuregelung der Erfassung von Wertminderungen von Finanzinstrumenten noch nicht abgeschlossen ist und der IASB entschieden hat, Änderungen an den veröffentlichten Klassifizierungs- und Bewertungsregelungen des IFRS 9 vorzunehmen, kann es möglicherweise zu einer weiteren Verschiebung des endgültigen verpflichtenden Anwendungszeitpunkts kommen. Handlungsbedarf Der IASB fordert nicht explizit zur Abgabe von Stellungnahmen zum Review Draft auf. Ziel der Veröffentlichung ist vielmehr die Sicherstellung eines verlängerten Zeitraums zur Überprüfung der geplanten Neuregelungen auf möglicherweise bestehende wesentliche Fehler, die einer sinnvollen Anwendung der Regelungen entgegenstehen (sog. fatal flaw review period). Ein finaler Standard wird für Ende 2012 erwartet. Aufgrund der möglichen Auswirkungen auf Bilanzierung und Prozesse, sollte bereits frühzeitig damit begonnen werden, die Implikationen der Neuregelungen für existierende Sicherungsstrategien abzuschätzen und abzuwägen, ob es notwendig erscheint, aufgrund von Unklarheiten über die Anwendung der Neuregelungen, eine Stellungnahme zum Review Draft abzugeben. 4 IFRS Direkt September 2012 Ansprechpartner Aslan Milla Tel. +43 1 501 88-1700 [email protected] Raoul Vogel Tel. +43 1 501 88-2031 [email protected] Sabine Dam-Ratzesberger Tel. +43 1 501 88-1620 [email protected] Medieninhaber und Herausgeber: PwC Österreich GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Erdbergstraße 200, 1030 Wien Für den Inhalt verantwortlich: Aslan Milla, Raoul Vogel, Sabine Dam-Ratzesberger Kontakt: [email protected] Der Inhalt dieses Newsletters wurde sorgfältig ausgearbeitet. 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