Amtsgericht Köln Familiengericht Beschluss
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Amtsgericht Köln Familiengericht Beschluss
I. 302 F 348/10 Amtsgericht Köln Familiengericht Beschluss ln dem Adoptionsverfahren betreffend die minderjährig'en KindeL 25.02.2005 und geboren am , geboren am 25.02.20uol hat das Amtsgericht Köln am 11.10.2011 durch die Richterin am Amtsgericht Polep beschlossen: Die Annahme der Kinder und geboren am 25.02.2005 durch d!~_Ehe~ute_ Ro~~rt__ _ I wohnhaft J und Francisco I 8DD Manchesteraufgrund der Adoptionsentscheidung (Manchester County Court No. MA041/10 und No. MA042/1 0) vom 08.06.2010 wird anerkannt. Das Eltern-Kind-Verhältnis der Kinder zu den bisherigen Eltern ist erloschen. Die 'Kinder erhalten die Rechtsstellung eines nach den deutschen Sachvorschriften angenommenen Kindes. Gründe: Die Entscheidung beruht auf§ 2 Abs. 1 Abs. 2 Nr. 1 AdWirkG. I Die Annehmenden haben die Kinder ( und. nach den in Großbritannien geltenden formellen und materiellen Adoptionsvorschriften wirksam angenommen. 2 Die Wirkungen dieser Adoption entsprechen denen einer Volladoption nach deutschem Recht. Es sind keine Anhaltspunkte ersichtlich, die Anerkennung nach§ 109 FamFG zu versagen. Polep Richterin am Amtsgericht