Amtsgericht Köln Familiengericht Beschluss

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Amtsgericht Köln Familiengericht Beschluss
I.
302 F 348/10
Amtsgericht Köln
Familiengericht
Beschluss
ln dem Adoptionsverfahren
betreffend
die
minderjährig'en
KindeL
25.02.2005 und
geboren
am
, geboren am 25.02.20uol
hat das Amtsgericht Köln
am 11.10.2011
durch die Richterin am Amtsgericht Polep
beschlossen:
Die Annahme der Kinder
und
geboren am 25.02.2005 durch d!~_Ehe~ute_ Ro~~rt__ _
I
wohnhaft J
und Francisco
I 8DD Manchesteraufgrund
der Adoptionsentscheidung (Manchester County Court No. MA041/10 und No.
MA042/1 0) vom 08.06.2010 wird anerkannt.
Das Eltern-Kind-Verhältnis der Kinder
zu den bisherigen Eltern ist erloschen.
Die 'Kinder erhalten die Rechtsstellung eines nach den deutschen Sachvorschriften
angenommenen Kindes.
Gründe:
Die Entscheidung beruht auf§ 2 Abs. 1 Abs. 2 Nr. 1 AdWirkG.
I
Die Annehmenden haben die Kinder (
und.
nach den in Großbritannien geltenden formellen und materiellen
Adoptionsvorschriften wirksam angenommen.
2
Die Wirkungen dieser Adoption entsprechen denen einer Volladoption nach
deutschem Recht.
Es sind keine Anhaltspunkte ersichtlich, die Anerkennung nach§ 109 FamFG zu
versagen.
Polep
Richterin am Amtsgericht

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