Leipziger Volkszeitung
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RATGEBER 22 r w e pu nkt Sch SEITE he : ute Finanzen Sparen Nachtzuschlag gilt auch für Freizeit Arbeitgeber ohne Tarifbindung müssen für Nachtarbeit einen Lohnzuschlag von 25 Prozent zahlen oder einen Freizeitausgleich in gleicher Höhe leisten. Entscheidet sich der Arbeitgeber für den Freizeitausgleich, darf die Kompensation für die Nachtarbeit nicht niedriger ausfallen als bei einer Auszahlung des Zuschlags, entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. In dem Fall klagte ein angestellter Lebensmitteltechniker auf die rückwirkende Vergütung von Nachtarbeit, die er in zwei Jahren geleistet hatte. Ihm stünden entweder die Zahlung eines Zuschlags nebst Zinsen oder aber freie Arbeitstage zu. Der Arbeitgeber meinte, dass der Zuschlag von 25 Prozent nur bei Auszahlung angemessen sei. Die Richter folgten der Argumentation des Arbeitgebers jedoch nicht. Schon aus dem gesetzlichen Wahlrecht des Arbeitgebers zwischen Geld- und Freizeitausgleich gehe hervor, dass sich der Wert beider Leistungen entsprechen müsse. Anders als vom Arbeitgeber behauptet sei der Freizeitausgleich für ihn auch nicht teurer. Denn er könne den Arbeitnehmer während seiner niedriger bezahlten Tagschichten frei stellen. ddp Az.: 5 AZR 422/04 Bezugsrecht prüfen Getrennte Ehe- oder Lebenspartner sollten möglicherweise den Begünstigten in ihrer Lebensversicherungspolice ändern. „Im Todesfall erhält der Expartner sonst die vertraglich vereinbarte Summe“, sagte Bianca Höwe vom Bund der Versicherten. Je nach Vertrag können bis zu 200 000 Euro an den Expartner fließen. Das sei auch bei Unfallversicherungen der Fall. Hier ist daher ebenfalls ein Blick in die Unterlagen zu empfehlen. gms RATGEBER KOMPAKT Mobiles Telefonieren wird immer billiger. Die Preise für Handygespräche sind im April 2006 um 12,2 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat gesunken. Die Preise für einige WM-Produkte wie zum Beispiel Flachbildfernseher sollen spätestens ab Mitte Juni um 15 bis 20 Prozent sinken. Die Internet-Nutzung verbilligte sich im April laut Statistischem Bundesamt gegenüber dem Vorjahresmonat um 5,7 Prozent. Instanhaltungsrücklagen können Wohnungseigentümer steuerlich absetzen – allerdings nur, wenn entsprechende Arbeiten erfolgten und Kosten anfielen. FREITAG, 5. MAI 2006 Der durchleuchtete Bankkunde Schufa ändert Praxis bei Kreditanfragen und kommt damit Verbrauchern entgegen „Kredite sofort“, das versprechen die Werbeslogans der Banken. Mit dem geliehenen Geld ließen sich dann zahlreiche Wünsche erfüllen. Doch so einfach ist das nicht. Um die Kreditwürdigkeit von Kunden abschätzen zu können, lassen Banken unter anderem so genannte Scores errechnen. Der Begriff aus dem Englischen heißt so viel wie Punktzahl oder Messwert. Diese Zahl soll Anhaltspunkte über das künftige Zahlungsverhalten eines Kunden geben. Banken erfragen diesen ScoreWert beispielsweise bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa). Ein guter Score-Wert sichert einen Kredit zu guten Konditionen; ein schlechter Wert kann zur Ablehnung oder zu höheren Zinssätzen führen. „Die Spannbreite der Zinssätze kann von fünf bis 13 oder gar 20 Prozent reichen“, sagt Thilo Weichert, Leiter des Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein. Verschlechtert die Erkundigung nach einem Kredit den Score? Diese Praxis soll nach Angaben der Schufa vom 1. Juli an der Vergangenheit angehören. Das Unternehmen will künftig zwischen Personen unterscheiden, die sich „nach individuellen Konditionen für einen Kredit erkundigen“ und Personen, die „ein konkretes Kreditangebot einholen“. Erkundigt sich ein Bürger künftig nur nach den Konditionen, melden die Vertragspartner dies der Schufa mit dem neuen Merkmal „Anfrage Kreditkonditionen“. Diese Information wird ein Jahr lang gespeichert, ist aber für die Schufa-Vertragspartner nicht sichtbar. Außerdem werde das neue Merkmal „Anfrage Kreditkonditionen“ – anders als das Merkmal „Anfrage Kredit“ – in keinem Schufa-Score eingesetzt. Nach bisheriger Praxis konnte allein Montage: Enzo Forciniti schon eine Kreditanfrage den ScoreWert eines Kunden verschlechtern. Ist das Scoring rechtlich zulässig? Scoring ist gesetzlich nicht verboten, aber nur unter sehr engen Rahmenbedingungen. Dazu zählt beispielsweise, dass die Betroffenen informiert werden müssen. Außerdem darf der Score-Wert nicht das alleinige Versicherungskosten bei Alg II berücksichtigen Empfänger des Arbeitslosengeldes II (Alg II) haben eigentlich nur einen Anspruch auf die Erstattung der Versicherungsbeiträge bis zu 30 Euro im Monat. Bei der Berechnung des Einkommens sind jedoch die tatsächlich gezahlten Versicherungsbeiträge abzuziehen, auch wenn diese den Betrag von 30 Euro übersteigen. Dies hat das Sozialgericht Gießen in einem Urteil entschieden. In dem verhandelten Fall lebte die Antragstellerin mit ihrem Ehemann in einer Bedarfsgemeinschaft. Sie hatte zunächst Arbeitslosenhilfe erhalten und bezog inzwischen Alg II. Bei der Berechnung ihres Bedarfs hatte die Arbeitsverwaltung für die vom Ehemann gezahlten Versicherungsbeträge eine Pauschale von 30 Euro abgezogen. Tatsächlich zahlte der Ehemann aber deutlich mehr für seine Hausrat-, Rechtsschutz-, Unfall-, Private Zusatzkranken- und Rentenversicherung so- wie für seine Lebensversicherung. Das Sozialgericht entschied, dass diese Versicherungsbeiträge mit Ausnahme der privaten Kranken- und der Lebensversicherung berücksichtigt werden müssen. Auch Empfängern von Arbeitslosengeld II sei es erlaubt, sich gegen typische Risiken des Alltags abzusichern, soweit nicht schon anderweitiger Versicherungsschutz bestehe, erläuterten die Richter. Mit Blick auf die private Rentenversicherung wies das Gericht darauf hin, dass eine zusätzliche private Absicherung wegen der Finanzierungsprobleme der gesetzlichen Rentenversicherung besonders relevant sei. Das Gericht verpflichtete die Behörde deswegen, den Bedarf der Antragstellerin unter Berücksichtigung des wegen der Versicherungsbeiträge geringeren Einkommens neu zu berechnen. ddp Az.: S26 AS 142/05 KFZ−Markt Kriterium für eine Kreditvergabe sein. Was tun, wenn der Bankberater heimlich eine Schufa-Auskunft eingeholt hat? Wie eine Stichprobe der Stiftung Warentest ergab, erkundigen sich viele Banken über Kunden ohne deren Zustimmung nach dem Score-Wert. „Kreditinstitute sind aber dazu verpflichtet, eine Anfrage ihren Kunden mitzuteilen“, sagt Thilo Weichert. Die Realität sieht jedoch anders aus. Nach Untersuchungen des Kieler Datenschutzzentrums würden in 90 Prozent der Fälle Verbraucher nicht informiert. Ist dies der Fall, besteht die Möglichkeit, sich an entsprechende Beschwerdestellen oder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zu wenden. Auch die Datenschutzbeauftragten der Bundesländer können helfen. Welche Gefahren birgt das Scoring? Datenschützer haben beim Scoring große Bedenken, weil dabei auch persönliche Daten von Verbrauchern herangezogen werden, oft ohne deren Wissen. Kritisiert wird zudem, dass die Einstufung meist wenig mit den tatsächlichen Verhältnissen zu tun hat. Darüber hinaus beklagen Kritiker eine Diskriminierung von Kunden, die etwa nur deshalb aussortiert oder schlechter eingestuft werden, weil sie in einer sozial schwachen Gegend leben. Wie wird der Wert ermittelt? Beim Scoring werden verschiedene Daten verknüpft. Die Anzahl der Girokonten, Kreditkarten und Handyverträge fließt ebenso ein wie laufende Kredite, die Zahl der Versandhandelskonten oder Wohnungsumzüge. Aus diesen Daten werden Vergleichsgruppen mit identischen Merkmalen gebildet. Für jede Gruppe ergibt sich ein bestimmtes Risiko. Für einen Risikowert wird ermittelt, wie oft Rechnungen in einer bestimmten Gruppe nicht bezahlt oder Kredite nicht getilgt wurden. Den daraus errechneten Score, bei der Schufa ein Wert zwischen 1 und 1000 Punkten, verwenden Banken, um ihre Kunden zu bewerten: Je höher der Punktwert, desto besser. Matthias Schäfer @www.meineschufa.de BAUGELD von Banken Laufzeit in Jahren · Effektivzins mit 1 % Tilgung Zinszahlungen* bei 200.000 Euro Kredit, Laufzeit 10 Jahre Anbieter / Laufzeit 5J. 10J. 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Für einen Kredit mit einer Laufzeit von fünf Jahren muss der Kunde derzeit durchschnittlich 4,38 Prozent zahlen. Über zehn Jahre sind es im Schnitt 4,60 Prozent. Im langjährigen Vergleich sind die Konditionen aber immer noch recht günstig, daher sollten sie sich Interessenten langfristig sichern. Ein genauer Vergleich ist dabei lohnenswert, da die kleinsten Zinsunterschiede schon beträchtliche Mehrkosten bedeuten. In unserem Beispiel kann dies mehr als 15 000 Euro ausmachen. Sonstige Veranstaltungen Zertifikate-Seminar in Leipzig Unter dem Motto „Zertifikate: Mit der richtigen Strategie zum Anlageerfolg“ findet am kommenden Dienstag, 9. Mai, ein kostenloses Seminar statt. In einem Vortrag soll zunächst ein Überblick über den Zertifikate-Markt und dessen Entwicklung gegeben sowie die wichtigsten Produkte vorgestellt werden. Anschließend werde das Thema Risikomessung und -management beleuchtet, teilten das Bankhaus Sal. Oppenheim und der Akademische Börsenverein Leipzig als Veranstalter mit. Studenten und Privatanleger, die Zertifikate als moderne Form der Geldanlage kennenlernen möchten, sind zu der Veranstaltung ebenso herzlich eingeladen wie Anlageprofis oder Mitarbeiter der örtlichen Banken. Das zweistündige Seminar findet statt in der Handelshochschule (HHL) Leipzig, Raum 110, Jahnallee 59, 04109 Leipzig. Beginn ist 19 Uhr. Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. sas Infos unter: www.derivatetour.de. @Weitere Vermerk zur Vorläufigkeit Beim Erhalt eines Einkommensteuerbescheides sollten Steuerzahler darauf achten, dass dieser einen Vorläufigkeitsvermerk zum Thema Krankenversicherung enthält. Konkret müsse er die beschränkte Abziehbarkeit von Beiträgen zu Krankenversicherungen umfassen, wie das Institut für Wirtschaftspublizistik (IWW) in Würzburg erläutert. Derzeit sei beim Bundesverfassungsgericht ein Verfahren anhängig, in dem die Richter darüber zu entscheiden haben, ob die betragsmäßige Beschränkung des Sonderabgabenabzugs für Krankenversicherungsbeiträge verfassungswidrig ist. Ist dieser Vermerk nicht enthalten, sollte man Einspruch gegen den Bescheid einlegen. Nur so werde der Fall bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts offen gehalten. dpa Leitfaden Sozialversicherung Das deutsche Sozialversicherungsrecht kennt eine verwirrende Zahl von Grenzwerten und Rechengrößen. Ein Leitfaden durch den Dschungel von Beitragssätzen, Bemessungs-, Zuzahlungs- und Hinzuverdienstgrenzen ist das halbjährlich aktualisierte Kompendium „Rechengrößen der Sozialversicherung“. Der allgemeine Teil nennt die unterschiedlichen Beitragsbemessungsund Versicherungspflichtgrenzen sowie Beitragssätze und erläutert die Berechnung der zu zahlenden Beiträge. Eigene Kapitel befassen sich mit den Werten der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. ddp Leitfaden gibt es kostenlos unter: www.arbeitnehmerkammer.de/sozialpoli⁄Den tik/seiten/03_service.htm Verkauf Kaufe Wohnmobile + WW % (04830) 409 Ankauf Antik Firma Rupf kauft ständig Möbel, Spielzeug, Postkarten, Bilder, Hausrat vor 1950 u.v.m.,übernehme kompl. Haushaltsauflösung% (03 41) 9 46 83 09 Briefmarken, Postkarten, Sammelbilderalben, Bücher, Münzen und Geldscheine bis 1945 kauft immer: Meyfarth. Waldstr. 47, 04105 Leipzig % (03 41) 9 80 15 45, 3 01 00 40 und (01 72) 3 78 29 79 Bekanntschaften Sinnliche Massage tgl. % 0177- 3003006 TANTRA - ein Hauch Sinnlichkeit, 0172/7469977, www.regina-massage.de Sinnliche Massage. % (0176) 70022349 Telefonluder % (09 00) 5 87 88 87, RC, E 1,99min a.d.dt. Festnetz Stellenmarkt Aufbauhelfer m/w bis 28 J. für versch. TäVerschiedenes Computer tigkeiten in Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein gesucht. 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Az. 94 IN 773/00 Amtsgericht Leipzig -Vollstreckungsgericht- Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Erster Betreuungsverein Leipzig e.V., Eisenbahnstr. 111 b, 04315 Leipzig, vertreten durch den Vorstand (AG Leipzig VR 1846), ist mit Beschluss vom 25.04.2006 nach Verteilung gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Az. 92 IN 1548/00 Amtsgericht Leipzig -Vollstreckungsgericht- Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MASZ BAU Döbeln GmbH, ehemals Zschäschütz 8 c, 04720 Döbeln; gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Volker Müller und Hans-Jörg Strini (AG Leipzig HRB 13074, ist mit Beschluss vom 26.04.2006 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden AZ: 93 IN 385/00 Amtsgericht Leipzig –Vollstreckungsgericht- (21.04.2006) In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wagner GmbH, vertr. d. d. GF Rolf-Dieter Koch, Merseburger Landstr. 12a, 04430 Bienitz wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Verwalter, Insolvenzgläubiger und Schuldner erhalten Gelegenheit bis 06.06.2006 den Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Die Forderungsanmeldungen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten aus. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Az. 91 N 42/96 Amtsgericht Leipzig –Vollstreckungsgericht- Das Gesamtvollstreckungsverfahren über das Vermögen der Kaiser GmbH, M.-Luther-Str. 1, 04416 Großdeuben, GF: Karl Kaiser, ist mit Beschluss vom 27.4.2006 nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 GesO eingestellt worden. AG Leipzig, AZ: 94 IN 493/03, Beschluss vom 28.04.2006 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IM Immobilien Management AG, Beethovenstr. 14, 04107 Leipzig, vertreten d. d. Geschäftsführer Dieter Borgmann wurde zur Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss des Prozessfinanzierungsvertrages durch den Insolvenzverwalter eine weitere Gläubigerversammlung anberaumt auf Mittwoch, den 10.05.2006, 15.00 Uhr, Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64, 04275 Leipzig, Saal 056. Az. 93 N 1114/97 Amtsgericht Leipzig –Vollstreckungsgericht- Das Gesamtvollstreckungsverfahren über das Vermögen der Attika Wohnbau GmbH, Karl-Liebknecht-Str. 117, 04275 Leipzig, vertr. dr. d. Notliquidator Holger Schraps ist mit Beschluss vom 25.04.2006 nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 GesO eingestellt worden. Alles zum Abo Telefon: 01801 2181-20