Der Richterberuf. Einstieg. Tätigkeiten. Perspektiven.
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Der Richterberuf. Einstieg. Tätigkeiten. Perspektiven.
Der Richterberuf. Einstieg. Tätigkeiten. Perspektiven. Richter am Oberlandesgericht Ralf Neugebauer, Düsseldorf „Disclaimer“ ● ● Dieser Vortrag gibt meine Meinung wieder, nicht diejenige des Justizministeriums NRW oder der Präsidentin des OLG Düsseldorf. Ich bin Richter in der sog. „ordentlichen Gerichtsbarkeit“. Daher beschränke ich mich hier auf die Tätigkeit eines Richters der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Der Richterberuf. ● ● Einstieg: – Voraussetzungen – Einstellungsverfahren – der Weg zur „Planstelle“... Tätigkeiten: – Tätigkeitsfelder – Arbeitsweise – Arbeitsbelastung Der Richterberuf. ● ● Perspektiven: – Einstellungschancen – Karriere? – Richterbesoldung Zusammenfassung – „Schlüsselqualifikationen“ – Warum will ich Richter/in werden? – Was kann ich jetzt schon tun? Einstieg: Voraussetzungen ● ● 2 juristische Staatsexamen Formelle Hürde: mindestens 7,75 Punkte in der zweiten Staatsprüfung Reicht das? Realistisch ist folgende Faustformel: 2 x (9 + X) Einstieg: Einstellungsverfahren ● ● Bewerbung: Informationen über die notwendigen Unterlagen (Lebenslauf, Foto, div. Formularerklärungen) finden Sie auf den Internetseiten der OLGe: – www.olg-koeln.nrw.de – www.olg-hamm.nrw.de – www.olg-duesseldorf.nrw.de Die Bewerbung ist an das jeweilige Oberlandesgericht zu richten. Einstieg: Einstellungsverfahren ● ● ● ● Die Einstellung erfolgt auf der Grundlage eines „Assessment-Centers“ 6-7 Bewerber ganztägig Ziel: Nicht Auswahl, sondern Überprüfung der persönlichen Eignung Teilnehmer: Präsident(in) des OLG, Personaldezernent(in), ein(e) Landgerichtspräsident(in), Gleichstellungsbeauftragte, ggf. Vertrauensperson der Schwerbehinderten Einstieg: Einstellungsverfahren ● ● ● Ablauf (typisch, nicht verbindlich): – Gruppengespräch über ein meist juristisches Thema – Einzelgespräch (1 Bewerber(in)) – praktischer Test (Aktenstück oder Rollenspiel) Ergebnis: Einstellungszusage – Führungszeugnis – Amtsärztliche Untersuchung Ernennung! Einstieg: Der Weg zur Planstelle ● ● ● ● Ernennung zum Richter auf Probe zunächst 6 Monate: Einsatz in einer Zivilkammer des LG: – als vollwertiger Richter – mit vollem Arbeitspensum – auch als Einzelrichter nach 6 Monaten: 1. dienstliche Beurteilung dann: Zuweisung an ein Amtsgericht des Bezirks Einstieg: Der Weg zur Planstelle ● ● ● ● beim AG: Vorsitzende(r) einer Zivil- oder Strafabteilung, seltener: Einsatz im FGGBereich Verweildauer: Meist ca. 2 1/2-3 Jahre Anschließend: dienstliche Beurteilung und Bewerbung auf eine Planstelle Ernennung zum Richter auf Lebenszeit als – Richter(in) am Amtsgericht oder – Richter(in) am Landgericht Tätigkeiten: Tätigkeitsfelder ● ● ● ● jedenfalls anfangs: keine Spezialisierung möglich Wechsel der Tätigkeit üblich (also von der Zivilin die Strafabteilung/kammer und umgekehrt) Selbst Mischdezernate (1/2 Zivil /1/2 Straf) sind nicht ungewöhnlich Das bedeutet: Sie benötigen eine gute juristische Allgemeinbildung und die Fähigkeit, sich auch unbekannte Materien rasch zu erschließen! Tätigkeiten: Tätigkeitsfelder ● Zivilrichter(in): – entscheidet bürgerliche Rechtsstreite ausgenommen Familiensachen – typischer Zuschnitt bei einem kleinen AG: ● ● ● – 1/3 Mietsachen 1/3 Verkehrsunfälle 1/3 sonstige Sachen (Versicherungsrecht, Arzthaftung, Nachbarstreite, Erbrecht, Baumängel ...) bei LG und größeren AG gibt es in der Regel „Sonderzuweisungen“, also z.B. Baukammer... Tätigkeiten: Tätigkeitsfelder ● Strafrichter(in): – entscheidet in Strafsachen – beim Amtsgericht: ● ● ● ● ● Strafrichter (Einzelrichter) Vorsitzender des Schöffengerichts Jugendrichter bzw. Vorsitzender des Jugendschöffengerichts Vorsitzender einer Abteilung für Bußgeldsachen Ermittlungsrichter Tätigkeiten: Tätigkeitsfelder ● Strafrichter(in) – beim Landgericht: – – – Beisitzer einer großen Strafkammer/Jugendkammer Beisitzer einer „großen Strafkammer als Schwurgericht“ Beschwerden in Strafsachen Tätigkeiten: Tätigkeitsfelder ● Familienrichter(in) – nur Amtsgericht – entscheidet Familiensachen – in der Regel kein Richter auf Probe Tätigkeiten: Tätigkeitsfelder ● ● Freiwillige Gerichtsbarkeit (Amtsgericht): – Betreuungssachen – Nachlasssachen – Handelsregister – Insolvenzverfahren beim LG: – Beschwerden in diesen Sachen Tätigkeiten: Tätigkeitsfelder ● Sonstige Tätigkeiten: – Zwangsvollstreckungssachen (GVErinnerungen, Haftbefehle zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung) – Rechtshilfe – Landwirtschaftsgericht Tätigkeiten: Arbeitsweise ● Sitzung: ● Aktenbearbeitung: – kennt man – sieht keiner – macht nur einen kleinen Teil aus – macht den überwiegenden Teil aus Tätigkeiten: Arbeitsweise ● „Dezernat“ – ● Eingehende Schriftsätze bearbeiten, Termine bestimmen, ggf. Hinweise an Parteien verfügen, ggf. schriftliche Urteile (Versäumnisurteil, Anerkenntnisurteil) Arbeit am Fall: – Vorbereitung der Sitzung (bei Kammer: Votum), Überlegungen zur Sach- und Rechtslage und zu Vergleichsmöglichkeiten – Abfassen der Entscheidung Tätigkeiten: Arbeitsbelastung „Richter ist doch eine gut bezahlte Halbtagstätigkeit“ Wirklich? Tätigkeiten: Arbeitsbelastung ● ● nach einer Untersuchung der Beratungsgesellschaft Deloitte beträgt die durchschnittliche Wochenarbeitszeit in NRW ca. 50 Stunden. Ein typischer Amtsrichter erledigt im Jahr: – 650-700 Zivilsachen oder – 800 Strafsachen mit Hauptverhandlung oder – 1.800 Strafbefehlsverfahren Perspektiven: Einstellungschancen ● ● Im Jahr 2008 haben die 2. Staatsprüfung mit vollbefriedigend oder besser 523 Kandidaten bestanden (von 2.035) sehr gut gut vollbefr. befr. ausr. jährliche Neueinstellungen: ~150 Quelle: Jahresstatistik des LJPA Perspektiven: Karriere? ● ● ● nur etwas mehr als 1/3 aller Richter erreicht ein Beförderungsamt D.H.: Karriere im Sinne von Aufstieg ist eher die Ausnahme Dem trägt allerdings die Besoldungsstruktur Rechnung Perspektiven: Richterbesoldung ● ● ● Richter werden nach der Besoldungsordnung R besoldet Alle Richter im Eingangsamt erhalten die Besoldung nach R1 R2: Vors. Richter am LG/ Richter am OLG/ Dir. d. AG ● R3: Vors. Ri. OLG ● R6: Richter am BGH Perspektiven: Richterbesoldung Bes.Gr. Stufe A13 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 3.074,05 € 3.224,30 € 3.374,56 € 3.524,80 € 3.675,05 € 3.775,22 € 3.875,39 € 3.975,55 € 4.075,74 € 4.175,91 € R1 3.299,77 € 3.450,04 € 3.529,14 € 3.733,17 € 3.937,23 € 4.141,26 € 4.345,31 € 4.549,37 € 4.753,40 € 4.957,45 € 5.161,48 € 5.365,55 € R2 4.017,57 € 4.221,62 € 4.425,65 € 4.629,71 € 4.833,76 € 5.037,80 € 5.241,85 € 5.445,88 € 5.649,93 € 5.853,94 € Quelle: www.drb-nrw.de (ohne Gewähr) R3 R6 6.439,99 € 7.658,57 € Perspektiven: Richterbesoldung ● Die Werte verstehen sich Brutto. ● Abzuziehen sind Steuern ● Bei Vergleich zur Privatwirtschaft abzuziehen: – priv. Krankenversicherung – Selbstbeteiligung bei Beihilfe Zusammenfassung: Schlüsselqualifikationen „Es ist besser, unvollkommene Entscheidungen zu treffen, als stets nach vollkommenen Entscheidungen zu streben“ Zusammenfassung: Schlüsselqualifikationen ● ● Entscheidungsfreude Fähigkeit, mit falschen Entscheidungen zu leben ● „Teamwork“ ● soziale Kompetenz: ● – Zuhören – Verstehen – Überzeugen Verständnis für wirtschaftliche Hintergründe Warum Richter/in werden? ● sicherer und krisenfester Arbeitsplatz ● Vereinbarkeit von Familie und Beruf ● ● abwechslungsreiche Tätigkeit das „Richtige“ tun: – Richterliche Unabhängigkeit bedeutet, allein auf sachlicher Grundlage entscheiden zu können – Unabhängig von Vorgesetzten und vor allem – Unabhängig von Mandanten Was kann ich jetzt schon tun? ● ● die ganze Breite abdecken, Grundlagen und Methoden beherrschen lernen. Über den Tellerrand schauen: – BWL/VWL-Grundkenntnisse – z.B.: Bilanzen lesen lernen – Rhetorik – naturwissenschaftliche Grundkenntnisse Noch Fragen? Bilder: Bilderpool des Landesjustizintranet