Wenn Bienen ins Schwärmen kommen Der Lebenslauf
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Wenn Bienen ins Schwärmen kommen Der Lebenslauf
Wenn Bienen ins Schwärmen kommen Regelmäßig während der Vegetationszeit – oft schon im Mai bzw. Juni - gehen beim städtischen Amt für Umweltschutz bzw. den Naturschutzbeauftragten Anrufe besorgter Bürger ein, die in ihrem Garten einen Bienenschwarm im Gehölz gesichtet haben. Die traubenartige Ansammlung von mehr als 10.000 Bienen flößt dem einen oder anderen gehörigen Respekt, wenn nicht sogar Angst und Schrecken ein. Dies ist aber in der Regel unbegründet: Während des Schwärmens sind die Bienen ausgesprochen friedlich. Sie folgen nur ihrem Instinkt, der sie veranlasst, zusammen mit der alten Königin den Bienenstock zu verlassen und an anderer Stelle einen neuen Bienenstaat zu gründen. Im Ausgangsbienenvolk übernimmt nach dem Ausschwärmen eine in der Zwischenzeit herangewachsene Jungkönigin die „Führung“. Das Schwärmvolk sammelt sich als Schwarmtraube oft in der Nähe des Muttervolks z.B. in Baumzweigen. Von dort werden mehrere hundert Spurbienen losgeschickt, um geeignete Nistgelegenheiten - möglichst in Baumhöhlen - auszukundschaften. Wenn sie einen geeigneten Nestplatz gefunden haben, kehren sie zum Schwarm zurück und weisen die anderen Bienen mittels Schwänzeltanz auf den genauen Standort ihrer Fundstelle hin. Je überzeugter sie von dem Nistplatz sind, umso ausdauernder wird getanzt: ein guter Platz wird im Bienenschwarm laut einer amerikanischen Studie (SEELEY, T.D. et al. 2006) mit bis zu 100 Tänzen angezeigt, ein schlechterer mit deutlich weniger. Die Entscheidung des Bienenschwarms für einen Standort ist schließlich von der Zahl der „überzeugten“ Kundschafter abhängig: in den Experimenten von SEELEY kamen die Bienen erst ins „Schwärmen“, sobald sich etwa 15 Kundschafter klar für einen Ort „ausgesprochen“ hatten. Bis spätestens nach 10 Tagen muss der Schwarm eine neue Behausung gefunden haben, solange reichen die Honigvorräte, die die Bienen in ihren Honigmägen mitführen. Der Imker bemerkt schon frühzeitig (2-4 Wochen vorher), dass ein Volk ins Schwärmen kommt: als erste Vorbereitung legen die Bienen neue Königinnenzellen (Weiselzellen) an, die sich an den unteren Rändern der Waben befinden. Insgesamt macht sich eine „Volksträgheit“ breit, da der Bau- und Sammeltrieb deutlich zurückgeht. Die Königin nimmt kein Futter mehr zu sich. Sie wird deshalb schlanker und gewinnt so ihre Flugfähigkeit zurück. Kurz vor dem Auszug beginnen die wanderwilligen Bienen wild durcheinander zu rennen, hochfrequente Vibrationsimpulse zu erzeugen und die ebenfalls auszugswillige Altkönigin durch Beißen und Ziehen an den Beinen und Flügeln zu traktieren. Danach beginnt der Auszug, der die Luft im Umkreis um den Stock mit einem mächtigen Brausen erfüllt. Zurück bleiben nur die allerjüngsten und die ältesten Arbeiterinnen, samt der noch nicht ausgeschlüpften Jungkönigin und den Larven. Der Schwarmtrieb dient der Vermehrung der Bienenvölker durch Teilung. Auslöser ist in der Regel Platzmangel im Bienenstock, der infolge des Zuwachses des Bienenvolkes zwangsläufig zunimmt: es finden sich immer mehr Ammenbienen, die Brut pflegen wollen, aber nicht mehr ausreichend Brut vorfinden. Dem Imker bereitet der Schwarmtrieb seiner Bienen grundsätzlich großes Kopfzerbrechen, da sein Bienenstock auf ca. ein Drittel der Ausgangsgröße reduziert wird und das zurückgelassene Muttervolk kaum mehr Honig liefert. Er ist deshalb bestrebt, das Schwärmen frühzeitig zu erkennen und möglichst zu verhindern. Dies erreicht er beispielsweise durch frühzeitiges „Schröpfen“ der Völker, d.h. eine gewisse Menge an Bienen und Brut werden entnommen. Dieser Ableger wird mit einer schlupfreifen Weiselzelle bzw. einer fertigen Jungkönigin versehen und außerhalb des bisherigen Flugradius aufgestellt. In der Regel werden die gemeldeten Schwärme an Imker weitervermittelt, die sie fachgerecht versorgen. Gartenbesitzer, denen ein Bienenschwarm zufliegt, können sich an die Feuerwehr, an den Imkerverein Pforzheim oder auch an das Amt für Umweltschutz wenden (Tel. 39-2000). Die Aneignung von Bienenschwärmen regelt das BGB (§§961-964): grundsätzlich sind Bienenschwärme herrenlos, soweit sie der ursprüngliche Eigentümer nicht unverzüglich verfolgt, bzw. sobald er die Verfolgung aufgibt. Offenbar zählt jedoch das Bienenrecht im BGB zum unbedeutendsten Regelungskreis des deutschen Privatrechts: Im Kommentar zum BGB (Palandt) ist keine Gerichtsentscheidung zu diesem Bereich angeführt, so dass zu vermuten ist, dass sich die Imker in der Vergangenheit auch ohne gesetzliche Regelung gütlich einigen konnten. Der Lebenslauf einer Bienen-Arbeiterin Bienentraube an Haselstrauch in einem Garten am Hanfackerweg In den Weiselzellen (Pfeil) entwickeln sich die Jungköniginnen Arbeiterin beim Schlüpfen Weitere Informationen zu der hochinteressanten und schier unerschöpflichen Bienenthematik liefert folgende kleine Auswahl an Literatur: x TAUTZ, J. (2007): Phänomen Honigbiene. Spektrum Akadem. Verlag x HINTERMEIER, H.&M. (2005): Bienen, Hummeln, Wespen. Obst- und Gartenbauverlag München x von FRISCH, Karl: Sprache und Orientierung der Bienen. Verlag Hans Huber, Bern und Stuttgart Arbeiterin im Anflug Fotos / Text: Hilligardt ; Grafik rechts: Lebenslauf einer Bienenarbeiterin nach PFEFFERLE (1976, verändert)