Austrittsmeldung - Ambassador Stiftung für die berufliche Vorsorge

Transcription

Austrittsmeldung - Ambassador Stiftung für die berufliche Vorsorge
Austrittsmeldung
Angaben zum
Vertrag
Firma
Vertrags-Nr.
Angaben zur
Person
Name
Vorname
Geburtsdatum
Sozialversicherungs-Nummer
Strasse, Nr.
PLZ, Ort
Zivilstand
ledig
verheiratet
Geschlecht
Mann
Eintritts- und
Austrittsdaten
geschieden
verwitwet
Heiratsdatum
eingetragene Partnerschaft
getrennt
Sprache
Frau
Deutsch
Französisch
Austritt am
Erfolgt der Austritt in Folge Krankheit oder Unfall?
Ja
Nein
Verwendung
Übertritt in eine neue Vorsorgeeinrichtung
Tritt die versicherte Person in eine neue Vorsorgeeinrichtung ein, so ist die Austrittsleistung der versicherten Person
an die Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers zu überweisen (Art. 3 Abs. 1 FZG).
der Austrittsleistung
Arbeitgeber (inkl. neuer Adresse und ev. Vertragsnummer)
Neue Vorsorgeeinrichtung
PLZ, Ort
IBAN-Nr./Bank-/PC-Konto
Überweisungsadresse einer neuen Vorsorgeeinrichtung ist nicht bekannt
Wenn innerhalb der gesetzlichen Frist keine Mitteilung erfolgt, überweisen wir die Austrittsleistung an
die Stiftung Auffangeinrichtung.
Überweisung auf ein Freizügigkeitskonto der 2. Säule bei einer Bank
sofern die versicherte Person nicht im Angestelltenverhältnis steht (Kopie des unterzeichneten Antrages
für Freizügigkeitskonto bitte beilegen).*
Der Arbeitgeber meldet den Austritt der versicherten Person unverzüglich der Vorsorgeeinrichtung. Er teilt gleichzeitig
mit, ob die versicherte Person aus gesundheitlichen Gründen arbeitsunfähig geworden ist.
Ort
Datum
Stempel/Unterschrift Arbeitgeber
Ort
Datum
Unterschrift der austretenden Person
Bitte für Barauszahlung die folgende Seite ausfüllen und rechtsgültig unterzeichnen.
Austrittsmeldung (Fortsetzung)
Angaben zur
Person u. Vertrag
Name/Vorname
Verwendung der
Austrittsleistung
 Barauszahlung
Vertrags-Nr.
Die Austrittsleistung der versicherten Person kann bar ausbezahlt werden, wenn einer der nachfolgend genannten
Gründe zutrifft (Art. 5 FZG). Falls das Vorsorgereglement für diese Person eine vorzeitige Pensionierung zulässt, erfolgt
eine spezielle Prüfung. Bitte zutreffendes ankreuzen:
Die versicherte Person verlässt den Wirtschaftsraum Schweiz/Liechtenstein endgültig und untersteht nicht mehr
der obligatorischen beruflichen Vorsorge: Die gesamte Freizügigkeitsleistung ist bar auszuzahlen. Die Abmeldebestätigung liegt bei.*
Die versicherte Person verlässt den Wirtschaftsraum Schweiz/Liechtenstein endgültig und zieht in einen EU-/
EFTA-Staat und ist nach den Rechtsvorschriften dieses Staates für die Risiken Alter, Invalidität und Tod weiterhin
obligatorisch versichert. Die überobligatorische Freizügigkeitsleistung ist bar auszuzahlen. Die obligatorische
Freizügigkeitsleistung ist sicherzustellen. Die Abmeldebestätigung liegt bei.*
Weitere Informationen bezüglich der Ausreise/Barauszahlung in ein EU-/EFTA-Staat finden Sie auf unserer
Website oder unter www.sfbvg.ch (Verbindungsstelle).
Die Austrittsleistung der versicherten Person ist geringer als ihr Jahresbeitrag. Diese ist bar auszuzahlen.
Die versicherte Person nimmt eine selbständige Erwerbstätigkeit auf und untersteht nicht mehr der obligatorischen
beruflichen Vorsorge: Die gesamte Freizügigkeitsleistung ist bar auszuzahlen. Die Bestätigung der AHV-Ausgleichskasse liegt bei. *
* von der versicherten Person beizubringen.
Überweisen an
Vollständige Post-/Bankverbindung
IBAN-Nr., SWIFT
Für die Barauszahlung ist zwingend erforderlich
Name, Vorname
Strasse, Nr.
PLZ, Ort
Land
a)
b)
unverheiratete versicherte Person: Amtlich beglaubigte Unterschrift + aktuelle Zivilstandsbeurkundung (Original)
verheiratete versicherte Person:
Amtlich beglaubigte Unterschrift (Zustimmung) des Ehegatten/eingetragenen
Partners (im Original)
Ort
Datum
Unterschrift der austretenden Person
Ort
Datum
Unterschrift des Ehegatten/eingetragenen Partners
Amtliche Beglaubigung beider Unterschriften

Documents pareils