NB GR8 - Stonebridge Insurance
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NB GR8 - Stonebridge Insurance
POLICE IHRES UNFALL ZAHLUNGS-PLANS VERSICHERUNGSNEHMER LEISTUNGSVERZEICHNIS A. Musterfrau Musterstr. 123 12345 Musterstadt Dieses Leistungsverzeichnis (Versicherungsschein) bildet einen Teil Ihrer Versicherungspolice von Stonebridge International Insurance Ltd. und ersetzt alle früheren Leistungsverzeichnisse. NUMMER DER VERSICHERUNGSPOLICE: Dieses Leistungsverzeichnis bestätigt, dass allen unten angeführten, Versicherten Personen ab dem angegebenen Versicherungsbeginn unter dieser Police Versicherungsschutz gewährt wird. DE / GR8 / 123456 A00180 / STO VERSICHERTE LEISTUNGEN: KUNDENSERVICE-CENTER Familienschutz Kundenservice Postfach 34 02 01 80099 München r TEIL A: Unfall-Krankenhaustagegeld (Inland) E-Mail: [email protected] te (Krankenhaustagegeld pro ganzem Tag Krankenhausaufenthalt im Inland, der auf einen versicherten Unfall zurückzuführen ist, bis zu 365 Tagen pro Unfall). Bei Fragen und Anmerkungen beraten Sie unsere Mitarbeiter persönlich unter 0800-109-4109 Mo-Fr: 9.00-18.00 Uhr www.stonebridge-insurance.com (Krankenhaustagegeld pro ganzem Tag Krankenhausaufenthalt im versicherten Ausland, der auf einen versicherten Unfall im versicherten Ausland zurückzuführen ist, bis zu 30 Tagen pro Unfall) Liegen die Voraussetzungen der Leistungspflicht nach Teil B vor, zahlen wir den unter Teil A ausgewiesenen Betrag für bis zu 30 Tage zusätzlich zu dem unter Teil B ausgewiesenen Betrag (zu den Voraussetzungen der Leistungspflicht vgl. Abschnitt D der Versicherungsbedingungen) € 900 M Datenschutz und weitere wichtige rechtliche Angaben finden Sie auf der Rückseite. TEIL B: Unfall-Krankenhaustagegeld (Versichertes Ausland) us GEBÜHRENFREIE S E R V I C E - H OT L I N E € 300 Die Leistungen können reduziert werden, wenn die Versicherte Person vor dem versicherten Unfall Krankheiten oder Gebrechen hatte (vgl. Abschnitt D der Versicherungsbedingungen). Die Vertragslaufzeit Ihrer Versicherungspolice beträgt 1 Monat. Sofern Sie oder wir nicht kündigen, verlängert sich die Laufzeit Ihrer Versicherungspolice stets um einen weiteren Monat. Die folgenden Personen sind Versicherte Personen: Paul Thilo Direktor ( ) ( ) ( ) ( ✔) Versicherer Stonebridge International Insurance Ltd. Mitglied der AEGON Gruppe Hauptverwaltung: Braywick Gate, Braywick Road, Maidenhead, SL6 1DA, UK Companies House, Registernummer 3321734 * Sofern A00180 ** Der Beitrag schließt die Versicherungssteuer zum aktu- ellen Satz ein: Wird dieser Steuersatz von der Regierung geändert, werden die Beiträge entsprechend angepasst. Bezugsberechtigter (laut Versicherungsbedingungen): Die namentlich genannte Person Kostenfreier Versicherungszeitraum ab Versicherungsbeginn: 60 Tage Maximales Alter einer Versicherten Person zum Versicherungsbeginn: 69 Jahre Endalter: 80 Jahre * Erreicht der Versicherungsnehmer das Endalter, endet die Versicherungspolice und damit erlischt der Versicherungsschutz für alle Versicherten Personen. Erreicht Ihr Partner das Endalter, endet der Versicherungsschutz für Ihren Partner, im Übrigen bleibt Ihr Versicherungsschutz bestehen. DE / GR8 / 123456 Ihr Partner eine Versicherte Person ist, informieren Sie uns bitte, wenn dieser das Endalter erreicht. Wir werden dann die Beiträge entsprechend reduzieren. Bitte beachten Sie, dass der Versicherungsschutz mit dem Erreichen des Endalters auch dann erlischt, wenn Sie uns nicht entsprechend informieren und die Beiträge weiterbezahlt werden. Versicherungsnehmer Versicherungsnehmer und Lebensgefährte Versicherungsnehmer und von der Versicherung abgedeckte Kinder Versicherungsnehmer, Lebensgefährte und von der Versicherung abgedeckte Kinder Versicherungsbeginn: 20.01.2010 Monatsbeitrag insgesamt: € 19,95** Fälligkeitsdatum erster Beitrag: 20.03.2010 Fälligkeitsdatum der Folgebeiträge: monatlich hiernach Bei Fragen und anmerkungen Beraten Sie unSere mitarBeiter perSönlich unter Stonebridge International Insurance Ltd., Braywick Gate Braywick Road Maidenhead, SL6 1DA Großbritannien. Bitte richten Sie Ihren Widerruf an folgende Adresse: Familien-Schutz Kundenservice Postfach 34 02 01 80099 München Fax: 0800 1111 666 E-Mail: [email protected] WiderruFSFOlgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt.. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe von EUR 0,- (da der Widerruf in den kostenfreien Versicherungszeitraum fällt). Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben sind. us Sie können der weiteren Verarbeitung und/oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten zu Marketingzwecken jederzeit und mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Wenn Sie zu irgendeinem Zeitpunkt der Verarbeitung und/ oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten für Marketingzwecke widersprechen möchten oder wenn Sie Fragen haben oder ein Anliegen vorbringen möchten, können Sie uns folgendermaßen erreichen: tragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Unsere ladungsfähige Anschrift lautet: Besondere hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. M Schriftlich per Post: UK Kunden-Service, Postfach 4207, Maidenhead, SL201 1EH, Großbritannien oder Familienschutz Kundenservice, Postfach 34 02 01, 80099 München. Per E-Mail: Dataprotectionofficer@stonebridge-insurance. com oder per Telefon gebührenfrei unter: 0800-5700670 Sobald wir Ihre Anfrage erhalten haben, werden wir diese unverzüglich bearbeiten. Bitte beachten Sie, dass Sie, wenn Sie der Verarbeitung und/oder der Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten für Marketingzwecke widersprochen haben, von uns dennoch andere wichtige Mitteilungen im Zusammenhang mit der Verwaltung Ihrer Police erhalten. WiderruFSrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsver- gungserklärung werden wir an Ihre letzte uns bekannte Adresse senden. Falls Sie Ihre Versicherungspolice kündigen möchten, eine Beschwerde einreichen bzw. Leistungen geltend machen möchten oder Fragen zu Ihrer Versicherungspolice haben, wenden Sie sich bitte in Textform (Brief, Fax oder E-Mail) oder telefonisch an unser Kundenservice-Center. Während des Verkaufs dieser Versicherungspolice erfolgte keine Beratung. Diese Versicherungspolice erfüllt die Bedürfnisse derjenigen, die sich im Falle eines Unfalls durch ein Krankenhaustagegeld absichern möchten. Versicherer: Stonebridge International Insurance Ltd., auch als „Stonebridge“, „wir“, „uns“ oder „unser“ bezeichnet, ist eine britische Versicherungsgesellschaft, die sich auf Unfallversicherungsprodukte spezialisiert und ihre Produkte in Deutschland im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit anbietet. Registernummer: 3321734 (England); beaufsichtigt von der britischen Finanzaufsichtsbehörde Financial Services Authority (FSA). FSA-Registrierungsnummer 203188. Angaben können unter www.fsa.gov.uk/register oder Tel. +44 (0)20 7066 1000 geprüft werden. r Wir werden die persönlichen Daten für den erforderlichen Zeitraum vorhalten, um die in dieser Mitteilung genannten Zwecke zu erfüllen, es sei denn eine längere Aufbewahrungsfrist wird durch entsprechende Verordnung erforderlich oder ist gesetzlich zulässig. 0800-109-4109 Mo-Fr: 9.00-18.00 Uhr www.stonebridge-insurance.com te datenSchutZ Diese Mitteilung beschreibt, wie Stonebridge International Insurance Ltd., persönliche Daten verarbeitet, die wir von Ihnen und anderen auf der Police aufgeführten Personen erheben. Wir speichern diese Daten, um mit Ihnen im vertraglich erforderlichen Rahmen in Kontakt zu treten, sowie um die Police einzurichten und zu verwalten - wobei diese Daten zu diesem Zweck auch an Erfüllungsgehilfen gehen - und um etwaige rechtliche oder regulatorische Anforderungen zu erfüllen. Wir beantworten auch Anfragen von anderen Versicherern und werden Ihre persönlichen Daten aus dem Vertragsverhältnis, sofern notwendig, zur entsprechenden Abwicklung an Rückversicherer übermitteln und verwenden diese, um Ansprüche an andere Versicherer zu prüfen. Wir werden in jedem Fall die jeweils gültigen Datenschutzbestimmungen dabei berücksichtigen und bleiben für die Überwachung und die Sicherheit Ihrer persönlichen Daten verantwortlich. GEBÜHRENFREIE S E R V I C E - H OT L I N E kOStenFreier VerSicherungSZeitraum Sie und Ihre Familie erhalten während des kostenfreien Versicherungszeitraums vollen Versicherungsschutz, ohne Beiträge zahlen zu müssen. In diesem Zeitraum können Sie die Versicherungspolice in Ruhe gründlich überprüfen und feststellen, ob sie Ihren Anforderungen entspricht. Innerhalb des kostenfreien Versicherungszeitraums können Sie die Police jederzeit und ohne Kosten für Sie beenden. eingetragener Firmensitz und postanschrift: Braywick Gate Braywick Road Maidenhead, SL6 1DA Großbritannien Director: Paul Thilo Stonebridge International Insurance Ltd. ist durch den britischen Finanzausgleichsplan (United Kingdom Financial Services Compensation Scheme, „FSCS“, 10th Floor, Beaufort House, 15 St Botolph St, London EC3A 7QU United Kingdom, Tel. +44 (0)800 678 1100) gedeckt: Sie haben Anspruch auf Zahlungen aus dem FSCS, falls Stonebridge International Insurance Ltd. nicht in der Lage sein sollte, seinen Verpflichtungen unter dieser Police nachzukommen. Auch nach Ablauf dieses kostenfreien Versicherungszeitraums können Sie die Versicherungspolice jederzeit mit Wirkung zum nächsten Abbuchungstermin kündigen. Wir können diese Versicherungspolice unter Einhaltung einer 30-tägigen Kündigungsfrist mit Wirkung zum übernächsten Abbuchungstermin kündigen. Unsere Kündi- GR8_SOB_20140122 Sepa mandatsbestätigung Mandat Referenz Nummer Datum der Mandats Erteilung Name Vorname Anschrift PLZ Land des Erstwohnsitzes IBAN Kto.-Nr. BIC Kreditinstitut Bankleitzahl Art der Zahlung Zahlungstermin Zahlbetrag Diese Mandatsbestätigung dient nur zu Ihrer Information. Sie haben Stonebridge International Insurance Ltd. mündlich dazu ermächtigt, die vereinbarten Versicherungsbeiträge von Ihrem Konto per Lastschrift einzuziehen. Sie sind zur Rückbuchung durch Ihre Bank gemäß den vereinbarten Bedingungen berechtigt. Einzelheiten hierzu können Sie bei Ihrer Bank anfordern. PRODUKTINFORMATIONSBLATT zu Ihrem Unfall Zahlungs-Plan Sehr geehrter Kunde, Sehr geehrte Kundin, nachfolgend geben wir Ihnen einen ersten Überblick über Ihren Unfall Zahlungs-Plan. Dieser Überblick ist naturgemäß nicht vollständig. Der gesamte Vertragsinhalt ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein (Leistungsverzeichnis), den beigefügten Versicherungsbedingungen zu Ihrem Unfall Zahlungs-Plan inklusive der Belehrung über Ihre Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles. 1. ART DES VERSICHERUNGSSCHUTZES Der Unfall Zahlungs-Plan gewährt Ihnen im Falle eines Krankenhausaufenthaltes aufgrund eines versicherten Unfalls ein Krankenhaustagegeld und bietet Ihnen und Ihrer Familie somit eine sinnvolle zusätzliche Absicherung. Die Leistungen werden zu Ihrer freien Verfügung ausgezahlt. Auf diese Weise schaffen Sie sich ein attraktives, finanzielles „Polster“, das Sie beispielsweise für Zuzahlungen für Medikamente oder ganz einfach für einen erholsamen Urlaub zur Genesung verwenden können. 2. VERSICHERTES RISIKO UND AUSGESCHLOSSENE RISIKEN Bei einer unfallbedingten, medizinisch notwendigen Heilbehandlung in einem Krankenhaus in Deutschland zahlen wir ab dem ersten ganzen Tag (24 Stunden) ein Krankenhaustagegeld für maximal 365 Tage. Für Krankenhausaufenthalte im versicherten Ausland gewähren wir ein zusätzliches Krankenhaustagegeld für maximal 30 Tage. r Unsere Leistungen entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle: Versicherungsnehmer Mitversichertes Kind 365 Tage 30 Tage € 300,00 pro Tag € 900,00 pro Tag € 300,00 pro Tag € 900,00 pro Tag € 300,00 pro Tag € 900,00 pro Tag us Partner Zusätzliches Krankenhaustagegeld bei Behandlung im Ausland te Höchstdauer der Zahlung pro Unfall Krankenhaustagegeld M Details zu den Voraussetzungen unserer Leistungspflicht, beispielsweise bezüglich eines Krankenhausaufenthaltes, einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung, eines Unfalles oder des Zeitrahmens, innerhalb dessen der Krankenhausaufenthalt nach einem Unfall stattfinden muss, finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen unter A. (Definitionen) bzw. D. (Leistungsumfang). So erfüllen beispielsweise Rehabilitationsmaßnahmen, Altenpflege sowie Behandlungen an Kurorten bzw. Sanatorien nicht die Voraussetzungen einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung in einem Krankenhaus und sind unter dieser Police nicht versichert. 3. ANGABEN ZUM BEITRAG UND ZUR BEITRAGSZAHLUNG Die Beiträge einschließlich der Versicherungssteuer entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle: Versicherte Person(en) Monatlicher Beitrag Versicherungsnehmer € 12,45 Versicherungsnehmer mit Partner € 16,95 Versicherungsnehmer mit Kindern € 15,45 Versicherungsnehmer mit Partner und Kindern € 19,95 A00180 Ihr Beitrag ist ein Monatsbeitrag. Er wird zum Datum des ersten Fälligkeitstages, das auf Ihrem Versicherungsschein (Leistungsverzeichnis) angegeben ist, zahlbar. Da Ihnen für die ersten 60 Tage kostenfreier Versicherungsschutz gewährt wird, liegt dieses Datum erst 60 Tage nach Beginn des Versicherungsschutzes. Nach Ablauf des kostenfreien Versicherungszeitraumes werden die Beiträge für jede monatliche Versicherungsperiode im Voraus abgebucht. Bitte sorgen Sie für eine entsprechende Deckung Ihres Kontos und damit für eine pünktliche Beitragszahlung. Wir können Ihnen bei versäumter Beitragszahlung eine Zahlungsfrist setzen. Diese wird mindestens zwei Wochen betragen. Erfolgt keine Zahlung innerhalb dieser Frist und tritt ein Unfall nach Ablauf dieser Frist ein, sind wir von unserer Leistungspflicht befreit. Nähere Informationen hierzu finden Sie auch unter C. (Versicherungsdauer und Versicherungsbeitrag) in Ihren Versicherungsbedingungen. 4. LEISTUNGSAUSSCHLÜSSE Wir können nicht in allen denkbaren Fällen Leistungen erbringen, weil sonst die Beiträge unangemessen hoch wären. Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen. So sind beispielsweise Krankenhausaufenthalte ausgeschlossen, die auf Unfällen: infolge Trunkenheit, bei der Begehung von Straftaten, durch Kriegsereignisse, bei Teilnahme an Motorsportveranstaltungen oder bei der Ausübung von Luftsportarten beruhen. Eine vollständige Aufstellung der Ausschlüsse finden Sie unter F. (Ausschlüsse) der Versicherungsbedingungen. 5. BEI VERTRAGSABSCHLUSS ZU BEACHTENDE PFLICHTEN (OBLIEGENHEITEN) Wir gehen davon aus, dass Ihre Angaben bei Abschluss des Versicherungsvertrages wahrheitsgemäß und vollständig waren. Zwar bestehen bei Ihrem Vertrag keine besonderen vorvertraglichen Anzeigepflichten nach dem Versicherungsvertragsgesetz, dennoch können Sie Ihren Versicherungsschutz bei nicht wahrheitsgemäßen Angaben aufgrund einer arglistigen Täuschung bei Abschluss verlieren. 6. WÄHREND DER VERTRAGSLAUFZEIT ZU BEACHTENDE PFLICHTEN (OBLIEGENHEITEN) r Es bestehen keine vertraglich vereinbarten Verhaltensregeln (Obliegenheiten), die Sie während der Vertragslaufzeit zu beachten haben. te 7. PFLICHTEN BEI EINTRITT DES VERSICHERUNGSFALLES (OBLIEGENHEITEN) us Ohne Ihre Mitwirkung bzw. die Mitwirkung der Versicherten Person können wir unsere Leistungen nicht erbringen. Nach einem Krankenhausaufenthalt, für den es möglicherweise Leistungen aus Ihrem Unfall Zahlungs-Plan gibt, müssen Sie uns unverzüglich informieren und die von uns übersandte Unfallanzeige wahrheitsgemäß ausfüllen und unverzüglich zurücksenden. Auch ein Arztfragebogen ist ggf. vom behandelnden Arzt ausfüllen zu lassen. Verletzen Sie die Pflichten, gefährden Sie ihren Versicherungsschutz. Einzelheiten dieser Mitwirkungsobliegenheiten finden Sie unter G. (Verfahrensweise und Anforderungen beim Beantragen von Leistungen) in Ihren Versicherungsbedingungen. 8. BEGINN UND ENDE DES VERSICHERUNGSSCHUTZES M Den Beginn Ihres Versicherungsschutzes entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsschein (Leistungsverzeichnis). Die Vertragslaufzeit Ihrer Versicherungspolice beträgt grundsätzlich einen Monat. Sofern Sie oder wir nicht kündigen, verlängert sich die Laufzeit Ihrer Versicherungspolice stets um einen weiteren Monat. Eine automatische Verlängerung tritt nicht ein, wenn Sie oder eine Versicherte Person das 80. Lebensjahr vollendet hat. 9. MÖGLICHKEITEN EINER BEENDIGUNG IHRES VERTRAGES Sie können Ihren Unfall Zahlungs-Plan jederzeit zum Ende des laufenden Monats kündigen. Unter Einhaltung einer 30-tägigen Kündigungsfrist können auch wir den Unfall Zahlungs-Plan zum Ende eines Monats kündigen. Weitere Beendigungsgründe finden Sie unter C. (Versicherungsdauer und Versicherungsbeitrag) in Ihren Versicherungsbedingungen. VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN ARZT ist ein approbierter Arzt, der im Besitz einer Zulassung für die Erbringung ärztlicher Leistungen ist und auf Grund dieser Zulassung Krankheiten und Unfälle medizinisch behandeln und diagnostizieren darf. Diese Person muss die Leistungen erbringen, die innerhalb seines/ ihres Umfangs der Zulassung angegeben sind. Als Arzt gelten nicht Sie, Ihr Partner, Ihre Eltern, Ihr Kind, Ihre Geschwister sowie der Schwager oder die Schwägerin von Ihnen oder Ihrem Partner. HAUPTWOHNSITZ ist in dem Staat, in dem die Versicherte Person für mindestens sieben (7) Monate innerhalb eines Kalenderjahres ihren Wohnsitz hat. KRANKENHAUS ist eine von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannte medizinische Einrichtung für vollstationäre Heilbehandlung von Patienten mit täglich 24-stündiger medizinischer Betreuung. Diese Definition trifft zum Beispiel nicht auf Einrichtungen oder räumlich und organisatorisch abgegrenzte, selbständige oder unselbständige Teile einer solchen Einrichtung zu, welche genutzt werden für/als: Kuraufenthalte oder Sanatorium Rehabilitationsmaßnahmen Pflege-/Rehabilitationsmaßnahmen für ältere Personen Erholungsmaßnahmen; oder Landeskrankenhäuser bzw. ähnliche Einrichtungen, die mit Resozialisierung bzw. Pflegschaft ihrer Patienten befasst sind. KRANKENHAUSAUFENTHALT ist eine medizinisch notwendige vollstationäre Heilbehandlung einer Verletzung der Versicherten Person in einem Krankenhaus. Der Krankenhausaufenthalt muss von einem Arzt angeordnet sein und über einen Zeitraum von mindestens vierundzwanzig (24) Stunden ununterbrochen fortdauern. LEISTUNGSVERZEICHNIS bezeichnet das diesen Versicherungsbedingungen beiliegende Dokument (Versicherungsschein), in dem die Versicherte(n) Person(en) und die versicherten Leistungen aufgeführt sind. DAUER DER VERSICHERUNG Die Versicherungsdauer beträgt einen Monat. Der Versicherungsschutz verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn er nicht von Ihnen oder uns gekündigt wird. WANN IHRE VERSICHERUNG ENDET Die Versicherungspolice und damit der Versicherungsschutz für Sie und alle anderen Versicherten Personen endet bei Eintritt eines der folgenden Ereignisse: am Tag vor dem nächsten Fälligkeitstag des Versicherungsbeitrages, der auf Ihre Kündigung folgt; am Tag vor dem übernächsten Fälligkeitstag des Versicherungsbeitrages, der auf unsere Kündigung folgt; am Tag vor dem nächsten Fälligkeitstag des Versicherungsbeitrages, der auf das Kalenderjahr folgt, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz nicht in Deutschland hatten; nach dem Tod des Versicherungsnehmers; nach Erhalt unseres Kündigungsschreibens, wenn wir wegen des Verzugs mit der Zahlung des Versicherungsbeitrags gem. § 38 VVG zur fristlosen Kündigung berechtigt sind; dem Tag, bevor Sie das Endalter erreichen. Der Versicherungsschutz für andere Versicherte Personen (die nicht mit Ihnen identisch sind) endet für diese bei Eintritt eines der folgenden Ereignisse: am Tag vor dem nächsten Fälligkeitstag des Versicherungsbeitrages, der auf das Kalenderjahr folgt, in dem diese Versicherte Person ihren Hauptwohnsitz nicht in Deutschland hatte; nach dem Tod dieser Versicherten Person; dem Tag vor Eintritt des Endalters dieser Versicherten Person. D. VORAUSSETZUNGEN UND UMFANG DER VERSICHERUNGSLEISTUNG Im Rahmen dieser Versicherungspolice erbringen wir die folgenden Versicherungsleistungen gemäß Abschnitt G (Verfahrensweise und Anforderungen beim Beantragen von Leistungen): te MEDIZINISCH NOTWENDIGE HEILBEHANDLUNG ist eine Heilbehandlung, die von einem Arzt angeordnet ist und bei der die Behandlung unter direkter und kontinuierlicher 24-stündiger Betreuung eines Arztes notwendig ist. Diese Behandlung muss nach allgemeinen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Behandlung vertretbar sein. Dies ist der Fall, wenn die angewandte Methode der Behandlung sich als erfolgreich bewiesen hat, allgemein in der konventionellen Medizin anerkannt ist und der therapeutische Erfolg wahrscheinlich oder als möglich angesehen wird. Versicherungssteuer zu entrichten. Der erste Beitrag ist nach Ablauf des Kostenfreien Versicherungszeitraumes, wie ausgewiesen in Ihrem Leistungsverzeichnis, zu zahlen. Die Folgebeiträge sind in den darauf folgenden Monaten jeweils an dem Kalendertag des Versicherungsbeginns für den darauf folgenden Versicherungsmonat im Voraus zu zahlen. Falls ein Folgebeitrag nicht spätestens am Fälligkeitstag von Ihnen gezahlt wird (wird das Lastschriftverfahren verwendet, müssen Sie für eine ausreichende Deckung Ihres Kontos sorgen), können wir Ihnen schriftlich und auf Ihre Kosten eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen. Tritt nach Ablauf dieser Frist ein Unfall ein, und Sie sind mit der Zahlung von Beitrag, geschuldeten Zinsen oder Kosten noch in Verzug, sind wir von unserer Verpflichtung zur Leistung befreit. Hierauf werden Sie mit der Fristsetzung gesondert hingewiesen. r A. DEFINITIONEN (Die im Folgenden verwendeten Begriffe sind wie folgt zu verstehen) Rehabilitationsmaßnahmen, die möglicherweise ausgeführt werden, um die Wiederherstellung der vollen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit der Versicherten Person herbeizuführen, gelten nicht als Medizinisch Notwendige Heilbehandlung. (1) der Unfall nach dem Versicherungsbeginn und vor Beendigung der Versicherungspolice eingetreten ist. (2) die Versicherte Person wegen eines Unfalles eine medizinisch notwendige Heilbehandlung erfährt; und (3) der Krankenhausaufenthalt innerhalb von neunzig (90) Tagen nach dem Unfall beginnt. Wir erbringen die Versicherungsleistungen nach dem Leistungsverzeichnis, das zum Zeitpunkt des Unfalls gilt. us PARTNER ist eine Person, die entweder (a) mit Ihnen verheiratet ist oder die (b), sofern Sie ledig sind, gleichfalls ledig ist und mit Ihnen zum Zeitpunkt des Unfalls mindestens zwölf (12) Monate in häuslicher Gemeinschaft „wie Mann und Frau“ zusammen gelebt hat. TEIL A – UNFALL-KRANKENHAUSTAGEGELD FÜR KRANKENHAUSAUFENTHALTE IN DEUTSCHLAND Wir erbringen die in Teil A des Leistungsverzeichnisses genannten Versicherungsleistungen für jeden ganzen Tag eines Krankenhausaufenthaltes einer Versicherten Person in Deutschland. Die Leistungspflicht setzt außerdem voraus, dass: UNFALL ist ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis), durch das die Versicherte Person unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. VERLETZUNG ist eine Gesundheitsschädigung, die unmittelbar durch einen Unfall verursacht ist. VERSICHERTE KINDER sind Ihre Kinder, (eingeschlossen sind Stiefkinder, Kinder Ihres Partners sowie Kinder, für die Sie oder Ihr Partner rechtlich verantwortlich sind): M bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, soweit sie finanziell von Ihrer Unterstützung abhängig sind, dauerhaft bei Ihnen wohnen und solange sie nicht verheiratet sind; oder nach Vollendung des 18. Lebensjahres bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, soweit sie finanziell von Ihrer Unterstützung abhängig sind, ein Hochschul- oder Fachhochschulstudium absolvieren, im Besitz eines gültigen Studentenausweises sind und solange sie nicht verheiratet sind. VERSICHERTE PERSON(EN) sind ab dem Zeitpunkt des Versicherungsbeginns Sie und diejenigen Personen, für die Sie Versicherungsschutz beantragt haben, und die im Leistungsverzeichnis aufgeführt sind. VERSICHERTES AUSLAND ist die Europäische Union (ausschließlich Deutschland), daneben: Ägypten, Algerien, Andorra, Australien, die Azoren, Bermudas, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Costa Rica, Kanada, die Karibischen Inseln, Kroatien, Franz. Polynesien, Gibraltar, Guayana, Island, Japan, Kosovo, La Reunion, Liechtenstein, Madeira, Malediven, Mayetta, EJR Mazedonien, Mexiko, Monaco, Marokko, Montenegro, Neu Kaledonien, Neuseeland, Norwegen, Saint Pierre und Miquelon, San Marino, die Schweiz, Serbien, Singapur, Südafrika, Südkorea, Thailand, Tunesien, Türkei, Vatikanstadt, die Vereinigten Staaten von Amerika, Wallis und Futuna. VERSICHERER ist der im Leistungsverzeichnis angegebene Versicherer, der den Versicherungsschutz unter dieser Versicherungspolice bietet. Im Folgenden auch “wir“, “uns“, oder “unser“. VERSICHERUNGSBEGINN ist das im Leistungsverzeichnis ausgewiesene Datum, ab welchem Versicherungsschutz unter dieser Versicherungspolice besteht. VERSICHERUNGSNEHMER („Sie“, „Ihnen“, „Ihre“) ist die Person, die diese Versicherungspolice abgeschlossen hat. VERSICHERUNGSPOLICE ist dieser Versicherungsvertrag zwischen Ihnen und dem Versicherer, wie er sich aus diesen Versicherungsbedingungen, dem Produktinformationsblatt sowie dem Leistungsverzeichnis (Versicherungsschein) ergibt. B. VERSICHERUNGSVORAUSSETZUNGEN Diese Versicherungspolice ist nur für Personen erhältlich, die zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns mindestens achtzehn (18) Jahre und nicht älter als das Maximale Eintrittsalter sind, welches im Leistungsverzeichnis angegeben ist; und deren Hauptwohnsitz die Bundesrepublik Deutschland ist. C. VERSICHERUNGSDAUER UND VERSICHERUNGSBEITRAG WANN IHRE VERSICHERUNG BEGINNT Ihre Versicherung beginnt zum Datum des im Leistungsverzeichnis angegebenen Versicherungsbeginns. WIE HABEN SIE IHREN VERSICHERUNGSBEITRAG ZU ZAHLEN? Der Versicherungsbeitrag ist ein Monatsbeitrag. Er ist monatlich im Voraus inklusive Unsere Leistungspflicht beginnt mit dem ersten Tag des Krankenhausaufenthalts und wird fortgesetzt für eine Höchstdauer von bis zu dreihundertfünfundsechzig (365) Krankenhaustagen pro Unfall. TEIL B – UNFALL-KRANKENHAUSTAGEGELD FÜR UNFÄLLE IM VERSICHERTEN AUSLAND Wir leisten das in Teil B des Leistungsverzeichnisses genannte Unfall-Krankenhaustagegeld für jeden ganzen Tag eines Krankenhausaufenthalts einer Versicherten Person im Versicherten Ausland. Dies setzt voraus, dass (1) der Unfall nach dem Versicherungsbeginn und vor Beendigung der Versicherungspolice im Versicherten Ausland eingetreten ist; (2) die Versicherte Person wegen eines Unfalles eine medizinisch notwendige Heilbehandlung erfährt; (3) der Krankenhausaufenthalt innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Unfall beginnt. Wir erbringen die Versicherungsleistungen, die nach dem Leistungsverzeichnis, das zum Zeitpunkt des Unfalls gilt, versichert sind. Unsere Leistungspflicht beginnt mit dem ersten Tag des Krankenhausaufenthalts und wird fortgesetzt für eine Höchstdauer von bis zu dreißig (30) Krankenhaustagen pro Unfall. Liegen die Voraussetzungen der Leistungspflicht nach Teil B vor, zahlen wir den unter Teil A ausgewiesenen Betrag für bis zu 30 Tage zusätzlich zu dem unter Teil B ausgewiesenen Betrag. KRANKENHAUSAUFENTHALT AUSSERHALB DEUTSCHLANDS ODER DEM VERSICHERTEN AUSLAND Krankenhausaufenthalte in einem Land, das nicht zum Versicherten Ausland gehört, sind nicht von dieser Versicherungspolice gedeckt. WIEDERHOLTE KRANKENHAUSAUFENTHALTE Wiederholte Krankenhausaufenthalte aufgrund desselben Unfalls sind nur dann vom Versicherungsschutz erfasst, wenn die Krankenhausaufenthalte innerhalb von neunzig (90) Tagen nach dem ursprünglichen Krankenhausaufenthalt stattfinden. Für die Berechnung der Höchstzahlungsdauer werden die Tage der Krankenhausaufenthalte aufgrund desselben Unfalles addiert. Im Übrigen gelten die Voraussetzungen von Teil A bzw. Teil B entsprechend. Wir erbringen die Versicherungsleistungen, die nach dem Leistungsverzeichnis, das zum Zeitpunkt des Unfalls gilt, versichert sind. WELCHE AUSWIRKUNG HABEN BESTEHENDE KRANKHEITEN UND GEBRECHEN? Als Unfallversicherer zahlen wir für Unfallfolgen. Haben bestehende Krankheiten oder Gebrechen der Versicherten Person bei der durch ein Unfallereignis verursachten Gesundheitsbeschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, mindert sich die Versicherungsleistung bei einem Krankenhausaufenthalt entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens. Beträgt der Mitwirkungsanteil bei einem Krankenhausaufenthalt weniger als 25%, unterbleibt jedoch die Minderung der zu zahlenden Leistungen. Wollen wir eine Minderung unserer Leistungspflicht vornehmen, sind wir verpflichtet die Voraussetzungen der Minderung zu beweisen. Wir werden Sie - bevor wir entsprechende Auskünfte einholen – informieren und Ihre Einwilligung einholen. E. MEHRFACHDECKUNG Wird eine nach einem Krankenhausaufenthalt zu erfüllende Mitwirkungsobliegenheit verletzt, verlieren Sie den Versicherungsschutz, wenn die Mitwirkungsobliegenheit vorsätzlich verletzt wurde. Wurde die Obliegenheit grob fahrlässig verletzt, sind wir berechtigt unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechendem Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt haben. Diese Versicherungspolice ersetzt jedoch alle eventuell zuvor abgeschlossenen Unfall Zahlungs-Plan Versicherungspolicen beim Versicherer. Versicherungsschutz kann pro Versicherter Person nur unter einer Unfall Zahlungs-Plan Police, oder einer Police mit ähnlichen Leistungen von dem Versicherer bestehen. Sofern wir feststellen, dass doppelter Versicherungsschutz besteht, wird die Versicherte Person so behandelt, als bestünde Versicherungsschutz unter der Police, die die höchste Versicherungssumme leistet. Wir werden alle Beiträge, die im Hinblick auf eine solche Doppelversicherung oder aufgrund einer Überschreitung der Versicherungssummen gezahlt wurden, zurückerstatten. F. AUSSCHLÜSSE Wir werden keine Versicherungsleistungen erbringen, wenn der Krankenhausaufenthalt der Versicherten Person auf eines oder mehrere der folgenden Ereignisse zurückzuführen ist: Versicherungsleistungen, die unter dieser Versicherungspolice zu erbringen sind, werden an die Versicherte Person, auf die sich der Leistungsanspruch bezieht, oder im Falle eines Unfalls eines Versicherten Kindes, an den Versicherungsnehmer gezahlt. Versicherungsleistungen, die zum Zeitpunkt des Todes der Versicherten Person noch nicht erbracht sind, werden an die Erben der Versicherten Person gezahlt. H. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN WÄHRUNG Alle Versicherungsleistungen sind zahlbar in Euro bzw. der gesetzlichen Währung der Bundesrepublik Deutschland zum Zeitpunkt der Erbringung der Versicherungsleistungen. ANWENDBARES RECHT Das Recht der Bundesrepublik Deutschland ist sowohl auf diese Versicherungspolice als auch für die rechtlichen Beziehungen zwischen Ihnen und dem Versicherer vor Vertragsschluss anwendbar. Die Vertragssprache sowie die Sprache der weiteren Kommunikation ist Deutsch. VERJÄHRUNG Die Ansprüche aus der Versicherungspolice verjähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Ist ein Anspruch aus der Versicherungspolice bei uns angemeldet worden, ist die Verjährung von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung in Textform zugeht. te Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, auch soweit diese auf Trunkenheit, der Einnahme von Drogen oder von Medikamenten entgegen medizinischer Anweisungen beruhen, sowie durch Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper der Versicherten Person ergreifen. Wir werden jedoch leisten, wenn diese Störungen oder Anfälle durch ein unter diese Versicherungspolice fallendes Unfallereignis verursacht wurden. Unfälle mit oder durch motorbetriebene Fahrzeuge, die auf Trunkenheit beruhen. Trunkenheit bei Unfällen mit oder durch motorbetriebene Fahrzeuge wird angenommen, wenn der BAK-Wert der Versicherten Person zum Zeitpunkt des Unfalls 0,5 Promille überschreitet. Unfälle, die der Versicherten Person dadurch zustoßen, dass diese vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht, eine Straftat auszuführen. Unfälle der Versicherten Person infolge von Straftaten Dritter (z.B. Körperverletzung), sofern diese nicht bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden. Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht sind; Unfälle durch innere Unruhen, wenn die Versicherte Person auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat. Unfälle der Versicherten Person als Luftfahrzeugführer (auch Luftsportgeräteführer), soweit dieser nach deutschem Recht dafür eine Erlaubnis benötigt, sowie als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeuges; bei einer mit Hilfe eines Luftfahrzeuges auszuübenden beruflichen Tätigkeit; bei der Ausübung von Flugsportarten wie z.B. Fallschirmspringen, Drachenfliegen, Gleitschirmfliegen und Bungee-Jumping; bei der Benutzung von Raumfahrzeugen. Unfälle, die der Versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie sich als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines Kraftfahrzeuges (einschließlich eines Motorrades oder eines Motorrollers) an Fahrveranstaltungen einschließlich der dazugehörigen Übungsfahrten beteiligt, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt. Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch radioaktive Strahlung, durch atomare Verseuchung oder durch Auswirkungen radioaktiver Strahlung verursacht werden bzw. auf die Verseuchung oder die Folgen biologischer oder chemischer Mittel zurückzuführen sind. Infektionen. Wir werden jedoch leisten, wenn die Krankheitserreger durch eine unter diese Versicherungspolice fallende Unfallverletzung in den Körper gelangt sind. Selbsttötung, sowie versuchte Selbsttötung, und zwar auch dann, wenn die Versicherte Person die Tat in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen hat. Unfälle, die sich ereignen, während die Versicherte Person im aktiven Vollzeitdienst für eine Militär-, Marine- oder Luftwaffenorganisation tätig ist. Dies gilt auch für Trainings- und Übungsveranstaltungen für Militär-, Marine- oder Luftwaffenorganisationen. Verletzungen aufgrund medizinischer Behandlung bzw. aufgrund von Operationen. Wir werden jedoch zahlen, wenn die medizinische Behandlung bzw. Operation die Folge eines Versicherten Unfalls waren. Unfälle, die darauf zurückzuführen sind, dass die Versicherte Person gegen medizinischen Rat handelt. Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, gleichgültig, wodurch diese verursacht sind. ZAHLUNG DER VERSICHERUNGSLEISTUNG Wir werden die Versicherungsleistungen, die unter der Versicherungspolice zu erbringen sind, zahlen, nachdem unsere Ermittlungen abgeschlossen sind, und nachdem wir Nachweis über die Berechtigung des geltend gemachten Anspruchs erhalten haben. r Unsere Leistungspflicht unter dieser Versicherungspolice besteht unabhängig von eventuellen zusätzlichen Versicherungsleistungen anderer Versicherungsunternehmen aus dort abgeschlossenen Verträgen. GERICHTSSTAND Klagen aus der Versicherungspolice gegen uns können Sie, sowie die Versicherte Person, der Bezugsberechtigte oder Ihr bzw. deren gesetzlicher Vertreter an dem Gericht Ihres/seines Wohnsitzes geltend machen. M us MITTEILUNGEN Mitteilungen und Informationen sind dem Kundenservice-Center mitzuteilen. Sollten Sie mit der Bearbeitung des Kundenservice-Centers nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte an den Managing Director des Versicherers unter der Adresse, welche Sie im Leistungsverzeichnis finden. Alternativ können Sie sich auch an eine der unten genannten Organisationen wenden. Der Versicherer ist Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann e.V.. Sie oder die Versicherte Person können daher das kostenlose Streitschlichtungsverfahren in Anspruch nehmen. Sie oder die Versicherte Person erreichen den Versicherungsombudsmann wie folgt: Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 08 06 32 · 10006 Berlin oder Kronenstrasse 13 · 10117 Berlin Tel.: 0 18 04/22 44 24 (24 Cent pro Anruf) Fax: 0 18 04/22 44 25 Internet: www.versicherungsombudsmann.de E-Mail: [email protected] WAS IST IM FALLE EINES LEISTUNGSANSPRUCHS ZU TUN? (OBLIEGENHEITEN) Ohne Ihre Mitwirkung und die der Versicherten Person können wir unsere Leistung nicht erbringen. Nach einem Krankenhausaufenthalt, der voraussichtlich eine Leistungspflicht herbeiführt, müssen Sie oder die Versicherte Person uns unverzüglich unterrichten. Ferner steht es Ihnen frei, sich an den Financial Ombudsman Service (FOS), South Quay Plaza, 183 Marsh Wall, London, E14 9SR. Tel Auskunft: +44 (0) 20 7964 1000, Fax Zentrale: +44 (0) 20 7964 1001, www.financial-ombudsman.org.uk, zu wenden. Die von uns übersandte Unfallanzeige, im Falle eines Krankenhausaufenthalts müssen Sie oder die Versicherte Person wahrheitsgemäß ausfüllen und uns unverzüglich zurücksenden; von uns darüber hinaus geforderte sachdienliche Auskünfte müssen in der gleichen Weise erteilt werden. Neben der Unfallanzeige werden wir Ihnen oder der Versicherten Person einen Arztfragebogen zusenden. Dieser ist vom behandelnden Arzt ausfüllen zu lassen und ebenfalls an uns zurückzusenden. Sofern das Ausfüllen des Arztfragebogens mit Kosten verbunden ist, sind diese von Ihnen oder der Versicherten Person zu tragen. Ferner steht es Ihnen frei, sich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) zu wenden: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bereich Versicherungen, Graurheindorfer Str. 108 53117 Bonn Tel.: 0228/41080 Werden Ärzte von uns beauftragt, müssen Sie sich bzw. die Versicherte Person von diesen untersuchen lassen. Die notwendigen Kosten dieser Untersuchung einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalls tragen wir. Eine Beschwerde beim FOS oder der BaFin hat keinen Einfluss auf Ihre Möglichkeiten, Ansprüche gegen uns gerichtlich geltend zu machen. G. VERFAHRENSWEISE UND ANFORDERUNGEN BEIM BEANTRAGEN VON LEISTUNGEN DE GR8 12-2007 v1 BESCHWERDEN Es kann passieren, dass Sie mit dem Service, den Sie erhalten, nicht zufrieden sind. Wenn dies der Fall ist, wenden Sie sich bitte an den Kundendienstleiter im Kundenservice-Center. Das KundenserviceCenter wird alle Beschwerden unverzüglich und professionell bearbeiten. Die Ärzte, die Sie oder die Versicherte Person – auch aus anderen Anlässen – behandelt oder untersucht haben, andere Versicherer, Versicherungsträger und Behörden sind zu ermächtigen, alle erforderlichen Auskünfte zur Beurteilung der Leistungspflicht zu erteilen.