Beitragssätze, Grenzwerte und Rechengrößen der

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Beitragssätze, Grenzwerte und Rechengrößen der
Beitragssätze, Grenzwerte und Rechengrößen der Sozialversicherung
2015 (1. Halbjahr)
West
Ost
Monat
Jahr
Monat
Jahr
Beitragsbemessungsgrenzen (in Euro)
-
Rentenversicherung
6.050
72.600
5.200
62.400
-
Arbeitslosenversicherung
6.050
72.600
5.200
62.400
-
Kranken- und Pflegeversicherung
4.125
49.500
4.125
49.500
4.575
54.900
4.575
54.900
Versicherungspflichtgrenze (in Euro)
-
Kranken- und Pflegeversicherung
Mini- und Midi-Beschäftigung (in Euro)
-
Geringfügigkeitszone
-
Midi-Zone
450
450
451 - 850
451 - 850
Beitragssätze (in %)
-
Rentenversicherung
18,7
-
Arbeitslosenversicherung
-
Krankenversicherung1)
-
Pflegeversicherung
2,35
Zusatzbeitrag für Kinderlose
0,25
3,0
15,5 (14,6 + 0,9)
Monatliche Höchstbeiträge (in Euro) für Versicherte in der…
-
Rentenversicherung
565,68
-
Arbeitslosenversicherung
-
Krankenversicherung2)
-
90,75
78,00
301,13
301,13
Pflegeversicherung3)
48,47
48,47
Kinderlosenbeitrag
10,31
10,31
28,61
26,39
1.287,45
1.187,55
Aktueller Rentenwert 7/2014 – 6/2015
Brutto-Standardrente (45
1)
2)
3)
4)
486,20
EP)4)
Der allgemeine, paritätisch finanzierte Beitragssatz der GKV liegt bei 14,6%. Hinzu kommt ein (für das
Jahr 2015 geschätzter) durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 0,9%. Den Zusatzbeitrag können und müssen
die einzelnen Krankenkassen erheben, wenn die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreichen, um die Ausgaben zu finanzieren. Den Zusatzbeitrag zahlen allein die Versicherten, er wird einkommensabhängig und ohne feste Obergrenze erhoben.
ohne Zusatzbeitrag von 0,9% für Versicherte
ohne Sonderbeitrag für Versicherte ohne Kinder
auf volle Eurobeträge gerundete Werte für Durchschnittsverdiener mit 45 pEP
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
www.sozialpolitik-aktuell.de
Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen
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