Beitragssätze, Grenzwerte und Rechengrößen der
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Beitragssätze, Grenzwerte und Rechengrößen der
Beitragssätze, Grenzwerte und Rechengrößen der Sozialversicherung 2015 (1. Halbjahr) West Ost Monat Jahr Monat Jahr Beitragsbemessungsgrenzen (in Euro) - Rentenversicherung 6.050 72.600 5.200 62.400 - Arbeitslosenversicherung 6.050 72.600 5.200 62.400 - Kranken- und Pflegeversicherung 4.125 49.500 4.125 49.500 4.575 54.900 4.575 54.900 Versicherungspflichtgrenze (in Euro) - Kranken- und Pflegeversicherung Mini- und Midi-Beschäftigung (in Euro) - Geringfügigkeitszone - Midi-Zone 450 450 451 - 850 451 - 850 Beitragssätze (in %) - Rentenversicherung 18,7 - Arbeitslosenversicherung - Krankenversicherung1) - Pflegeversicherung 2,35 Zusatzbeitrag für Kinderlose 0,25 3,0 15,5 (14,6 + 0,9) Monatliche Höchstbeiträge (in Euro) für Versicherte in der… - Rentenversicherung 565,68 - Arbeitslosenversicherung - Krankenversicherung2) - 90,75 78,00 301,13 301,13 Pflegeversicherung3) 48,47 48,47 Kinderlosenbeitrag 10,31 10,31 28,61 26,39 1.287,45 1.187,55 Aktueller Rentenwert 7/2014 – 6/2015 Brutto-Standardrente (45 1) 2) 3) 4) 486,20 EP)4) Der allgemeine, paritätisch finanzierte Beitragssatz der GKV liegt bei 14,6%. Hinzu kommt ein (für das Jahr 2015 geschätzter) durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 0,9%. Den Zusatzbeitrag können und müssen die einzelnen Krankenkassen erheben, wenn die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreichen, um die Ausgaben zu finanzieren. Den Zusatzbeitrag zahlen allein die Versicherten, er wird einkommensabhängig und ohne feste Obergrenze erhoben. ohne Zusatzbeitrag von 0,9% für Versicherte ohne Sonderbeitrag für Versicherte ohne Kinder auf volle Eurobeträge gerundete Werte für Durchschnittsverdiener mit 45 pEP Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales www.sozialpolitik-aktuell.de Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen tabIII15