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Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V.
Vertrauliches Rundschreiben
Nr.:
E519-06
AZ:
Fr/pk
Tel.-Dw.: 79 19 –
283
Datum:
21.12.2006
Nachrichtlich an: Damen und Herren Mitglieder des Ausschusses für Berufsbildung
und des Ausschusses für Sozialpolitik
Sozialversicherung
Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2007
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 56 vom 11.12.2006 wurden die Rechengrößen der Sozialversicherung für 2007 veröffentlicht.
Als Teil des Gesetzes zur Änderung des Betriebsrentengesetzes aktualisiert das Sozialversicherungs-Rechengrößengesetz die Rechengrößen für das Jahr 2007. Diese orientieren sich an der
Lohn- und Gehaltsentwicklung im Jahr 2005. Bei der Berechnung der Werte der Rentenversicherung bleibt, wie von der Bundesregierung beschlossen, nun die von der Volkswirtschaftlichen
Gesamtrechnung (VGR) erfasste Entwicklung, die mit der Rentenversicherung in keinem systematischen Zusammenhang steht, unberücksichtigt. Dadurch soll insbesondere sichergestellt werden,
dass die statistische Erfassung der Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen für Bezieher von Arbeitslosengeld II – also der so genannten Zusatzjobs – bei der Lohnentwicklung gemäß VGR sich nicht auf die Höhe von Rentenanpassungen und bei der
Bestimmung der übrigen Rechengrößen in der Sozialversicherung auswirken kann.
Als Basis für die Bestimmung der Sozialversicherungs-Rechengrößen wird die Definition des
neuen Begriffs „Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer“ eingeführt.
Damit die gesetzlichen Änderungen bereits bei der Bestimmung der SozialversicherungsRechengrößen für das Jahr 2007 (Beitragsbemessungsgrenzen, Bezugsgröße, Durchschnittsentgelt, Jahresarbeitsentgeltgrenze) wirken können, wurden diese ausnahmsweise gesetzlich festgesetzt (anstelle der sonst üblichen Verordnung). Für die Fortschreibung der Werte wird auf die
durch das Statistische Bundesamt ermittelten Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne
Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen jeweils nach der
Systematik der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zurückgegriffen. Der Anstieg gegenüber
dem Vorjahr (Lohnzuwachsrate) betrug 2005 bundeseinheitlich 0,66 % und – auf der Basis der
Ermittlungen des Statistischen Bundesamtes getrennt berechnet – in den alten Ländern 0,49 %
und in den neuen Ländern 1,38 %.
Herausgegeben vom Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V.
Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main — Telefon: (069) 7919-0 — Telefax: (069) 7919-227
e-mail: [email protected] — internet: www.bgl-ev.de
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Ab dem 01.01.2007 gelten folgende Bezugsgrößen:
West
Euro/Monat
Ost
Euro/Jahr
Euro/Monat
Euro/Jahr
Bezugsgröße Sozialversicherung
Beitragsbemessungsgrenze
– Renten-/Arbeitslosenversicherung
2 450,00
29 400,00
2 100,00
25 200,00
5 250,00
63 000,00
4 550,00
54 600,00
– Knappschaft
6 450,00
77 400,00
5 550,00
66 600
West und Ost
Kranken-/soziale Pflegeversicherung
– Beitragsbemessungsgrenze
– Jahresarbeitsentgeltgrenze
3 562,50 Euro/Monat
3 975,00 Euro/Monat
42 750,00 Euro/Jahr
47 700,00 Euro/Jahr
Beitragssatz zur Rentenversicherung
Über den Gesetzesentwurf für höhere Rentenbeiträge liegt noch kein Beschluss vor. Der Gesetzesentwurf sieht vor, den Rentenbeitrag von 19,4 % auf 19,9 % zu erhöhen. Aufgenommen wurde
auch die stärkere Absenkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung. Dieser soll ab 2007
4,2 % betragen. Ursprünglich war vorgesehen, den Beitrag von zurzeit 6,5 % auf 4,5 % zu reduzieren (Rundschreiben E280-06 vom 29.06.2006).
Wir werden Sie informieren, sobald die neuen Beitragssätze veröffentlicht sind.
Faktor F
Am 15.12.2006 wurde im Bundesanzeiger Nr. 236 der durchschnittliche Gesamtsozialversicherungsbeitrag und der Faktor F für das Jahr 2007 verkündet. Das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales geht dabei von den neuen Beitragssätzen für die Rentenversicherung von 19,9 % und
zur Arbeitsförderung von 4,2 % aus. Daraus ergibt sich ein durchschnittlicher Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz von 39,1 % für das Jahr 2007.
Der Faktor F beträgt für das Jahr 2007 0,7673. Er ergibt sich, indem der Wert 30 % durch den
durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz geteilt und auf die vierte Dezimalstelle
gerundet wird.
Mit freundlichen Grüßen
BUNDESVERBAND GÜTERKRAFTVERKEHR
LOGISTIK UND ENTSORGUNG (BGL) E.V.
i. A.
Monika Freber
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