Arbeitskosten, Bruttolöhne und Nettolöhne 1991

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Arbeitskosten, Bruttolöhne und Nettolöhne 1991
Durchschnittliche Nettolöhne, Bruttolöhne und Arbeitskosten 1991 - 2015
Je Arbeitnehmer in Euro/Monat
3.322
592
566
2.857
884
= Bruttolöhne 2.718 €
+ Arbeitgeberbeiträge 604 €
2015: 2.718 €
Bruttolöhne
= Netto 1.803 €
+ Arbeitnehmerabzüge 915 €
1.803
1.761
1.644
4
1.542
1.5
513
1.5
502
1.467
1
1.446
1.367
1.329
1.327
1.316
1.159
1.718
Sozialbeiträge Arbeitnehmer & Lohnsteuer
857
748
710
0
69
92
696
674
591
7
702
728
8
772
810
Sozialbeiträge Arbeitgeber* = Lohnnebenkosten
915
543
3
527
5
2.792
53
31
2.739
5
532
2.651
513
497
489
472
446
415
500
1.000
402
364
1.500
470
2.322
2.023
2 000
2.000
2 514
2.514
2.471
2.500
2.566
2.727
578
3.020
3.000
604
3.153
2015: 3.332 €
Arbeitnehmerentgelt
= Arbeitskosten
A b it k t
2015: 1.803 €
Nettolöhne
Nettolöhne je Abeitnehmer
500
0
1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
* Tatsächliche und unterstellte Sozialbeiträge
Quelle: Statistisches Bundesamt (zuletzt 2016), Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, Fachserie 18 Reihe 1.5
abbII10
Kommentierung und methodische Hinweise > Seiten 2 - 3
Arbeitskosten, Bruttolöhne und Nettolöhne 1991 - 2015
Bei den aus der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) ermittelten durchschnittlichen Arbeitsentgelten (Löhne und Gehälter je Arbeitnehmer) muss zwischen den Brutto- und den Nettogrößen unterschieden werden. Die ausgezahlten Nettolöhne errechnen sich nach Abzug der
Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung und der Lohnsteuern. Nach dem Quellenabzugsverfahren überweist bei abhängig Beschäftigten
der Arbeitgeber automatisch die Beiträge und Lohnsteuern, so dass nur der Nettolohn zur Auszahlung gelangt.
Die Abbildung zeigt, dass im Jahr 2015 der monatliche Nettolohn von 1.803 Euro durchschnittlich 66,3 % des Bruttolohns (2.718 Euro) ausmacht. 1991 waren es noch 70,1 %. Die steigenden Belastungen durch Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuern machen sich hier bemerkbar (vgl. Abbildung II.9).
Für die Arbeitgeber sind jedoch weder der Brutto- noch der Nettolohn eine entscheidende Größe. Aus ökonomischer Sicht kommt es auf die
gesamten Arbeitskosten je Arbeitnehmer an, denn zum Bruttolohn kommen noch die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung und weitere
Lohnnebenkosten (sog. unterstellte Sozialbeiträge) hinzu. Dazu zählen vor allem die Kosten der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Die so
errechneten durchschnittlichen monatlichen Bruttoarbeitskosten je Arbeitnehmer (in der Terminologie der VGR: Arbeitnehmerentgelt) liegen mit
3.322 Euro im Jahr 2015 deutlich über den Nettolöhnen. Entsprechend beträgt die Spanne zwischen Nettolöhnen und Bruttoarbeitskosten im
Jahr 2013 54,3 %. Oder anders herum gesehen: Die Arbeitskosten, die die Beschäftigung eines Arbeitnehmers im Durchschnitt verursacht,
übersteigen die durchschnittlichen Nettolöhne um 84 %.
Allerdings ist damit nicht gesagt, ob die Bruttoarbeitskosten je Arbeitnehmer zu hoch sind. Denn die Arbeitskosten je Stunde müssen ins Verhältnis zum Output je Stunde gesetzt werden. Durch den Einsatz arbeitssparender Technologie wird je Arbeitsstunde ein hoher Gegenwert erwirtschaftet. Aufgrund dieser hoher Arbeitsproduktivität fallen die Lohnstückkosten in Deutschland niedrig aus, sie lassen sich - auch im internationalen Vergleich – (vgl. Abbildung II.17) ökonomisch gut verkraften. Die hohe Arbeitsproduktivität ist also Voraussetzung für hohe Löhne und
Sozialleistungen, kurz: für einen hohen Lebensstandard.
Methodische Hinweise
Die Daten entstammen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung.
Bei den Arbeitnehmer- wie bei den Arbeitgeberbeiträgen handelt es sich um Lohnbestandteile, um einen sog. Soziallohn. Diesen Beiträgen stehen Leistungsansprüche in den einzelnen Versicherungszweigen gegenüber. Deshalb sind Beiträge nicht mit Steuern gleichzusetzen.
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Bei den in der VGR ausgewiesenen Steuer- und Beitragsabzügen handelt es sich um Durchschnittsgrößen, in die Berechnung gehen auch
(nicht beitragspflichtige) Beamte sowie die Gehälter oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen ein. Zudem wird die progressive Wirkung der
Lohnsteuer durch den Mittelwert eingeebnet. Differenziertere, nach der Einkommenshöhe gestaffelte Ergebnisse finden sich in Abbildung II.42
und - nach dem Familienstand bzw. Steuerklasse unterschieden - in der Abbildung II.16 und Abbildung II.18.
Zu den Sozialbeiträgen der Arbeitgeber gehören einerseits die tatsächlichen Sozialbeiträge (gesetzliche und freiwillige Beiträge zur Renten-,
Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung) und andererseits die unterstellten Sozialbeiträge (für Beamtenversorgung, für betriebliche Ruhegeldverpflichtungen und für Aufwendungen der Arbeitgeber im Fall von Krankheit). Eine auf das produzierende Gewerbe und den
Dienstleistungsbereich bezogene Analyse der einzelnen Komponenten der Lohnnebenkosten und ihrer Entwicklung wird in Abbildung II.15 wiedergegeben.
Wie aus der Abbildung ersichtlich machen im Jahr 2014 die durchschnittlichen Lohnnebenkosten 18,3 % der gesamten Arbeitskosten aus (591
Euro zu 3.233 Euro). Obgleich die Lohnnebenkosten neben den Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung auch die unterstellten Sozialbeiträge beinhalten, liegt die Belastungsquote von 18,3 % noch unter dem Beitragssatz der Arbeitgeber zur Sozialversicherung (2014: 19,2 %).
Dieser Widerspruch lässt sich auflösen: Zum einen fallen sämtliche, auch nicht der Beitragspflicht unterliegende Arbeitnehmereinkommen in die
Berechnung (siehe oben). Zum anderen werden die Beitragssätze zur Sozialversicherung nicht auf das Arbeitnehmerentgelt = Arbeitskosten
erhoben, sondern auf das Bruttoarbeitsentgelt ohne Lohnnebenkosten. Würde man so rechnen, nämlich 570 Euro auf 2.594 Euro beziehen,
ergibt sich eine Belastung der Arbeitgeber von 22,0 %.
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