Das MercedesCard-Versicherungspaket: die Leistungen im

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Das MercedesCard-Versicherungspaket: die Leistungen im
Das MercedesCard-Versicherungspaket: die Leistungen im Überblick.
Leistungen
Bis (EUR)
Reiserücktrittskosten-Versicherung
Unbegrenzt
· Bei unvorhersehbaren Ereignissen, z. B. Tod, Unfall, Erkrankung, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit etc.
· Stornierungskosten, Mehrkosten bei verfrühter Rückreise
· Selbstbeteiligung
100,–
(fällt nicht an bei den Stornogründen Tod und stationärer Aufenthalt)
· Voraussetzung: Reise wurde mit der MercedesCard bezahlt
Auslandsreisekrankenversicherung
Unbegrenzt
· Bei Erkrankung/Unfall während eines vorübergehenden Auslandaufenthalts, ohne Selbstbeteligung
· Freie Arzt-/Zahnarzt-/Krankenhauswahl (keine Kurhäuser/Sanatorien)
· Kosten für Heil- und Zahnnotbehandlungen
· Verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel
· Ärztlich verordneter Rücktransport an den Wohnsitz
· Im Todesfall Überführung an den Wohnort
· Einsatz der MercedesCard für den Versicherungsschutz nicht erforderlich
150,–
Mietwagen-Haftpflichtversicherung
2.000.000,–
· Bei Anmietung von max. 31 Tagen Dauer, geschäftlich oder privat, ein Fahrzeug
· Personen-, Sach-, Vermögensschäden an Dritte durch das gemietete Fahrzeug
· Leistungsvoraussetzung: Die Versicherungssumme der Kfz-Haftpflichtversicherung des
gemieteten Fahrzeugs ist zur Abdeckung des Schadens nicht ausreichend
· Voraussetzung: Anmietung mit MercedesCard bezahlt
Einkaufsschutz-Versicherung (Purchase protection Coverage)
750,– je Schaden/3.000,– pro Jahr
· Bei Zerstörung oder Abhandenkommen von mit MercedesCard gekauften Gegenständen
Das MercedesCard-Versicherungspaket gilt:
· für Sie als MercedesCard-Inhaber/versicherte Person, den Ehegatten/Lebensgefährten
in häuslicher Gemeinschaft und unterhaltsberechtigte Kinder bis zum 25. Lebensjahr
(Reiserücktrittskosten- und Auslandsreise-Krankenversicherung, Reise-Notfall-Service)
· für Sie als MercedesCard-Inhaber/versicherte Person, den Ehegatten/Lebensgefährten
in häuslicher Gemeinschaft und unterhaltsberechtigte Kinder vom 21. bis zum 25. Lebensjahr,
die der Mietvertrag als berechtigte Fahrer nennt (Mietwagen-Haftpflichtversicherung)
B 1568 C 004
· für Sie als MercedesCard-Inhaber (Einkaufsschutz-Versicherung)

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