Arbeitsvertrag für leitende Angestellte

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Arbeitsvertrag für leitende Angestellte
Stand: 2009
Arbeitsvertrag für leitende Angestellte
Zwischen der Firma ..................................................................................................... (Arbeitgeber)
und Herrn/Frau ............................................................................................................
wird folgender Arbeitsvertrag zur Beschäftigung als leitende(r) Angestellte(r) geschlossen.
§ 1 Beginn und Inhalt des Arbeitsverhältnisses
1. Herr/Frau .......................................... wird mit Wirkung vom ...................................... als
................................................................. angestellt. Der Aufgabenbereich umfasst ...........
.................................................................................................................................................
2. Die Parteien sind sich darüber einig, dass Herr/Frau ......................... leitende(r) Angestellte(r) im
Sinne von § 5 III BetrVG ist.
§ 2 Vollmachten
Herr/Frau ....................................... erhält nach einer Einarbeitungszeit von .............. Monaten Handlungsvollmacht / Prokura / Generalvollmacht. Die Vollmachterteilung erfolgt durch besondere Urkunde.
§ 3 Vertragspflichten
Herr/Frau ...................................... verpflichtet sich, seine (ihre) ganze Arbeitskraft im Interesse der
Firma einzusetzen und auch im Falle der Erforderlichkeit über die betriebsübliche Arbeitszeit zu arbeiten.
§ 4 Verschwiegenheitspflicht
Herr/Frau ...................................... verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle betrieblichen Vorgänge innerhalb und außerhalb des Betriebes.
§ 5 Nebentätigkeiten
1. Die Mitwirkung oder die Beteiligung an anderen Unternehmen bedürfen der Zustimmung der
Firma.
2. Ehrenämter wird der (die) leitende Angestellte nur nach vorheriger Abstimmung mit der Firma
übernehmen.
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§ 6 Vergütung
1. Herr/Frau ...................................... erhält ein monatlich am Monatsschluss zahlbares Bruttogehalt
in Höhe von ........................... €.
2. Mit der Vergütung sind Mehr-, Sonn- und Feiertagsarbeit abgegolten.
§ 7 Urlaub
Der Jahresurlaub beträgt ………….…… Werktage/Urlaubstage.
Soweit dem Arbeitnehmer aufgrund dieses Vertrages oder aufgrund sonstiger
Vereinbarung mit dem Arbeitgeber Erholungsurlaub zusteht, der über den gesetzlichen 4wöchigen Mindesturlaubsanspruch (§ 3 Abs. 1 BUrlG) hinausgeht, verfällt auch in Fällen
krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers dieser Mehrurlaub spätestens
mit Ablauf des 31. März des Folgejahres.
§ 8 Sonderzahlungen
1. Die Firma gewährt Herrn/Frau ................................ ein 13. Monatsgehalt. Dieses wird auf die nach
2. zahlbare Tantieme angerechnet.
2. Herr/Frau ........................................ erhält jährlich eine Umsatzbeteiligung / Tantiemen / Bonus /
Sondervergütung in Höhe von ..................... % des Jahresumsatzes / des am Jahresabschluss angewiesenen Gewinns. Der Anspruch wird fällig mit der Erstellung der Jahresbilanz oder zu dem
Zeitpunkt, an dem die Jahresbilanz bei regelmäßigem Geschäftsgang hätte erstellt sein können.
Scheidet Herr/Frau ................................. im Laufe des Geschäftsjahres aus, so steht ihm/ihr ein anteiliger Anspruch zu.
§ 9 Versicherungen
Der Arbeitgeber verpflichtet sich, zugunsten des Arbeitnehmers eine Unfallversicherung in Höhe von
.............. € für den Todesfall und ................ € für den Invaliditätsfall abzuschließen. Dem Arbeitnehmer
steht frei, den Berechtigten für den Fall seines Todes zu bestimmen. Die Prämienzahlungspflicht erlischt in dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitnehmer aus den Diensten des Arbeitgebers ausscheidet.
Der Arbeitnehmer ist berechtigt, die Versicherung zu übernehmen. Er hat in diesem Fall den Arbeitgeber von allen Verpflichtungen aus der Versicherung freizustellen.
§ 10 Dienstwagen
ggfs.:
1. Die Firma stellt Herrn/Frau ..................................... einen Dienstwagen.
2. Der / Die Angestellte ist berechtigt, den Dienstwagen privat zu benutzen. Im Falle des Urlaubs
oder der Erkrankung übernimmt der Arbeitnehmer sämtliche Benzin- und Ölkosten.
oder
Die näheren Einzelheiten der Benutzung richten sich nach dem Benutzungsvertrag.
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§ 11 Vertragsdauer
1. Das Arbeitsverhältnis ist für die Dauer von ........................... abgeschlossen. Es endet spätestens
am ..........................., sofern es nicht zuvor verlängert wird.
oder
Das Arbeitsverhältnis kann unter Einhaltung einer Frist von ..................... gekündigt werden. Eine
Kündigung vor Dienstantritt ist ausgeschlossen.
2. Das Arbeitsverhältnis endet, ohne daß es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in
dem der/die Arbeitnehmer/in erstmals eine Rente wegen Alters beziehen kann. Wird durch den
Bescheid des Rentenversicherungsträgers festgestellt, daß der/die Arbeitnehmer/in vollständig
erwerbsgemindert ist, so endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Monats, in dem der Bescheid
zugestellt wird.
§ 12 Vertragsstrafe
Tritt Herr/Frau ............................... das Arbeitsverhältnis nicht an, löst er/sie das Arbeitsverhältnis
unter Nichteinhaltung der Kündigungsfrist ohne wichtigen Grund oder wird der Arbeitgeber durch
schuldhaft vertragswidriges Verhalten zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses veranlasst,
so hat Herr/Frau........................... an den Arbeitgeber eine Vertragsstrafe zu zahlen. Die Höhe der
Vertragsstrafe beträgt einen Bruttomonatslohn. Ist eine Kündigungsfrist von weniger als vier
Wochen bzw. einem Monat einschlägig, so hat der Arbeitnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von
½ Bruttomonatslohn zu leisten. Der Arbeitgeber kann einen weitergehenden Schaden geltend
machen.
§ 13 Ausschlussfrist
1. Alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach der
Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich erhoben werden.
2. Lehnt die Gegenpartei den Anspruch ab oder erklärt sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen
nach der Geltendmachung des Anspruchs, so verfällt dieser, wenn er nicht innerhalb von drei
Monaten nach der Ablehnung oder dem Fristablauf gerichtlich geltend gemacht wird.
§ 14 Sonstiges
1.
Gerichtsstand ist .................................................................
2.
Vertragsänderungen oder -ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
.............................................., den ..................................
................................................................
Arbeitgeber
...............................................................
Arbeitnehmer
Achtung: Dieses Vertragsmuster der Unternehmensverbände Handwerk Nds. e. V. ersetzt keine Einzelberatung.
Vor Verwendung sollte Rechtsrat eingeholt werden.

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