Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung

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Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung
Stand 2009
Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung
Zwischen der Firma ..............................................................................................................
..............................................................................................................
(Arbeitgeber)
und Herrn / Frau
.............................................................................................................
.............................................................................................................
(Arbeitnehmer)
wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen:
§1
Tätigkeit
Der Arbeitnehmer wird als ...................................................................................... eingestellt.
Die - auch dauerhafte – Beschäftigung mit anderen, gleichwertigen und gleich bezahlten Arbeiten behält sich der Arbeitgeber vor. Auch durch eine u. U. längere Beschäftigung mit bestimmten Arbeiten wird dieser Vorbehalt nicht gegenstandslos. Eine
Konkretisierung tritt nicht ein.
Der Arbeitnehmer erklärt sich ausdrücklich bereit, bei Bedarf – auch dauerhaft – in
gleicher oder gleichwertiger Aufgabenstellung auch in eine andere Betriebsstätte des
Arbeitgebers – auch an einem anderen Ort ________________________________ (ggfs.
Stadt, Kreis, Bundesland angeben) zu wechseln.
§2
Beginn des Arbeitsverhältnisses
Das Arbeitsverhältnis beginnt am ..................................... und wird auf unbestimmte Zeit
geschlossen.
Die ersten ................... Wochen / Monate gelten als Probezeit. Während dieser Zeit kann
das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
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§3
Stand 2009
Arbeitszeit
Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt ..................... Wochenstunden.
Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen richten sich nach der betrieblichen Regelung.
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, auch Nachtarbeit / Nachschichtarbeit / Schichtarbeit
/ Sonntagsarbeit / Überstunden im gesetzlich zugelassenen Umfang zu leisten.
§4
Entgelt
Der Arbeitnehmer erhält eine Vergütung in Höhe von € .................... je Stunde / Woche /
Monat.
Für Nachtarbeit / Nachtschicht / Sonntagsarbeit / Überstunden werden folgende Zuschläge zum Lohn gezahlt: …………………………………………………………………………….
.........................................................................................................................................................
Die Lohnzahlung wird jeweils fällig am ...................................... und wird auf das Konto des
Arbeitnehmers bei ..................................................................., Konto Nr.: ..............................,
BLZ................................ angewiesen.
§ 5 Urlaub
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf ................ Werktage Urlaub im Urlaubsjahr.
Die Lage des Urlaubs ist mit dem Arbeitgeber abzustimmen.
Soweit dem Arbeitnehmer aufgrund dieses Vertrages oder aufgrund sonstiger
Vereinbarung mit dem Arbeitgeber Erholungsurlaub zusteht, der über den gesetzlichen
4-wöchigen Mindesturlaubsanspruch (§ 3 Abs. 1 BUrlG) hinausgeht, verfällt auch in
Fällen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers dieser Mehrurlaub
spätestens mit Ablauf des 31. März des Folgejahres.
§6
Arbeitsverhinderung
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber bei Krankheit oder einer sonstigen
entschuldbaren Verhinderung den Grund oder die voraussichtliche Dauer seiner Verhinderung vorher bzw. unverzüglich mitzuteilen.
Bei Arbeitsunfähigkeit infolge Erkrankung ist dem Arbeitgeber innerhalb von drei Tagen
ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung über die voraussichtliche
Dauer der Arbeitsunfähigkeit vorzulegen.
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§7
Stand 2009
Verschwiegenheitspflicht
Der Arbeitnehmer wird über alle betrieblichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen
oder aus Anlass seiner Tätigkeit beim Arbeitgeber bekannt geworden sind, auch nach
seinem Ausscheiden Stillschweigen bewahren.
§8
Nebenbeschäftigung
Während der Dauer der Beschäftigung ist jede entgeltliche oder unentgeltliche Tätigkeit, die die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers beeinträchtigen könnte, untersagt.
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, vor jeder Aufnahme einer Nebenbeschäftigung den
Arbeitgeber zu informieren.
§9
Vertragsstrafe
Tritt der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis nicht an, löst er das Arbeitsverhältnis unter
Nichteinhaltung der Kündigungsfrist ohne wichtigen Grund oder wird der Arbeitgeber
durch schuldhaft vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers zur fristlosen Kündigung
des Arbeitsverhältnisses veranlasst, so hat der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber eine
Vertragsstrafe zu zahlen. Die Höhe der Vertragsstrafe beträgt einen Bruttomonatslohn.
Ist eine Kündigungsfrist von weniger als vier Wochen bzw. einem Monat einschlägig, so
hat der Arbeitnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von ½ Bruttomonatslohn zu leisten.
Der Arbeitgeber kann einen weitergehenden Schaden geltend machen.
§ 10
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Seiten mit den gesetzlichen Firsten zu den gesetzlich vorgesehenen Terminen gekündigt werden.
Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des
Monats, in dem der/die Arbeitnehmer/in erstmals eine Rente wegen Alters beziehen
kann. Wird durch den Bescheid des Rentenversicherungsträgers festgestellt, dass
der/die Arbeitnehmer/in vollständig erwerbsgemindert ist, so endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Monats, in dem der Bescheid zugestellt wird.
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Stand 2009
§ 11 Verpfändung, Abtretung, Überzahlung
Verpfändungen oder Abtretungen des Entgeltanspruchs bedürfen der Zustimmung des
Arbeitgebers. Sie sind ohne seine Zustimmung unwirksam. Die Kosten, die dem Arbeitgeber durch die Bearbeitung von Pfändungen, Verpfändungen und Abtretungen der
Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers entstehen, trägt der Arbeitnehmer.
* Sie werden pauschaliert mit 5,00 € pro Pfändung, Abtretung und Verpfändung sowie
ggf. zusätzlich 2,50 € für jedes Schreiben sowie 1,00 € pro Überweisung. Bei Nachweis höherer tatsächlicher Kosten ist der Arbeitgeber berechtigt, diesen in Ansatz zu
bringen.
oder
* Bei Pfändungen der Arbeitsvergütung ist der Arbeitgeber berechtigt, 3 % des jeweils
an den Gläubiger zu überweisenden Betrages als Kosten für die Bearbeitung der
Pfändung einzubehalten. Bei Nachweis höherer tatsächlicher Kosten ist der Arbeitgeber berechtigt, diesen in Ansatz zu bringen.
* bitte zutreffendes ankreuzen
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, seine Lohnabrechnung unverzüglich nach Erhalt zu
prüfen. Sollte eine Überzahlung der Vergütung durch den Arbeitgeber erfolgt sein, so ist
er verpflichtet, diese dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Für den durch die Verletzung dieser Pflicht eingetretenen Schaden ist der Arbeitnehmer schadensersatzpflichtig.
§ 12 Ausschlussfrist
1. Alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die mit dem
Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei
Monaten nach der Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich erhoben werden.
2. Lehnt die Gegenpartei den Anspruch ab oder erklärt sie sich nicht innerhalb von
zwei Wochen nach der Geltendmachung des Anspruchs, so verfällt dieser, wenn er
nicht innerhalb von drei Monaten nach der Ablehnung oder dem Fristablauf gerichtlich geltend gemacht wird.
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§ 13 Mitführungspflicht von Ausweisen
Achtung: Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren in den Baugewerken (s.
Merkblatt Mitführungspflicht von Ausweisen) und Gebäudereinigerhandwerk beachten:
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, während der Beschäftigung jederzeit den
Personalausweis, den Pass oder einen entsprechenden Ausweis- oder Passersatz
mitzuführen und den Behörden der Zollverwaltung auf Verlangen vorzulegen. Diese
Verpflichtungen bestehen unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer auf dem
Betriebsgelände oder auf Baustellen/in Objekten tätig ist.
Ein Verstoß gegen die Mitführungspflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit
einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro belegt werden.
§ 14
Nebenabreden
Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit
der Schriftform.
Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht.
................................................, ............................................
Ort
Datum
....................................................................
Arbeitgeber
Hinweis:
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Arbeitnehmer
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Stand 2009
Achtung: Dieser Formulierungsvorschlag der Unternehmensverbände Handwerk Niedersachsen e.V. ersetzt keine Einzelberatung. Vor Verwendung sollte Rechtsrat eingeholt werden.