Arbeitsvertrag außertarifliche Angestellte

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Arbeitsvertrag außertarifliche Angestellte
Stand: 2009
Arbeitsvertrag für einen außertariflichen Angestellten
Zwischen der Firma ......................................................................................................................................
und dem Arbeitnehmer ..............................................................................................................................
wird folgender Vertrag geschlossen.
§ 1 Inhalt des Arbeitsverhältnisses
1. Der Arbeitnehmer wird als außertariflicher Angestellter eingestellt als
..................................................................................................................................................................
2. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, seine ganze Arbeitskraft in den Dienst der Firma zu stellen
und bei Erforderlichkeit auch über die betriebsübliche Arbeitszeit hinaus zu arbeiten.
3. Die - auch dauerhafte - Beschäftigung mit anderen, gleichwertigen und gleich bezahlten
Arbeiten behält sich der Arbeitgeber vor. Auch durch eine u. U. längere Beschäftigung mit
bestimmten Arbeiten wird dieser Vorbehalt nicht gegenstandslos. Eine Konkretisierung tritt
nicht ein.
4. Der Arbeitnehmer erklärt sich ausdrücklich bereit, bei Bedarf – auch dauerhaft – in gleicher
oder gleichwertiger Aufgabenstellung auch in eine andere Betriebsstätte des Arbeitgebers –
auch an einem anderen Ort ________________________________ (ggfs. Stadt, Kreis, Bundesland
angeben) zu wechseln.
§ 2 Arbeitsentgelt
1. Der Arbeitnehmer erhält eine monatliche Bruttovergütung in Höhe von .................... €. Die
Veränderung der Vergütung erfolgt aufgrund besonderer Vereinbarung.
oder
Die Vergütung erhöht sich prozentual entsprechend der prozentualen Tariferhöhung, die für
das .............................-Handwerk in Niedersachsen verhandelt wurden.
2. Mit der Zahlung der unter 1. genannten Vergütung sind Über-, Mehr-, Sonn- und Feiertagsarbeit abgegolten. (Anmerkung: Entsprechende Pauschalierungen sind nur zulässig, wenn
kein erhebliches Missverhältnis besteht zwischen der Höhe der tariflichen Bezahlung und der
vereinbarten Vergütung.)
3.
ggfs.:
Die Firma verpflichtet sich, dem Arbeitnehmer ein 13. Gehalt zu zahlen. Dies wird zur Hälfte
am ................. und zur zweiten Hälfte am .................... fällig. Besteht das Arbeitsverhältnis
nicht während des ganzen Kalenderjahres, so wird das 13. Gehalt anteilig gezahlt, es sei
denn, dass der Arbeitsvertrag durch die Firma aus wichtigem Grund gekündigt worden ist.
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§ 3 Sondervergütungen
1. Soweit Sondervergütungen gewährt werden, sind diese widerruflich. Der Widerruf kann erfolgen, wenn sich die wirtschaftliche Lage des Betriebes verschlechtert, insbesondere wenn
der Jahresgewinn unter …….. % des Jahresumsatzes sinkt, und/oder wenn dem Arbeitnehmer
Vertragsverletzungen vorzuwerfen sind.
2 . Neben dem in § 2 festgelegten Arbeitsentgelt werden noch folgende besondere Leistungen
oder Sachbezüge vereinbart:
a) _______________________________________________________________________
b) _______________________________________________________________________
3. Soweit dem Arbeitnehmer eine Sonderzahlung auf betrieblicher Grundlage gewährt wird,
erfolgt dies freiwillig. Diese Gratifikation stellt eine freiwillige Leistung aus Anlass einer positiven
Geschäftsentwicklung dar. Ein Anspruch darauf wird für die Zukunft auch bei wiederholter
Zahlung nicht begründet.
§ 4 Arbeitsfähigkeit
Im Falle der Erkrankung ist der Arbeitnehmer verpflichtet, diese unverzüglich mitzuteilen und bis
zum Ablauf des dritten Tages durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Auf Verlangen des Arbeitgebers ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich einem Vertrauensarzt, der von dem Arbeitgeber benannt wird, vorzustellen. Der Arbeitnehmer entbindet den Arzt von der ärztlichen
Schweigepflicht, soweit es zur Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit notwendig ist.
§ 5 Urlaub
Der Jahresurlaub beträgt ............... Werktage/Arbeitstage.
Soweit dem Arbeitnehmer aufgrund dieses Vertrages oder aufgrund sonstiger
Vereinbarung mit dem Arbeitgeber Erholungsurlaub zusteht, der über den gesetzlichen
4-wöchigen Mindesturlaubsanspruch (§ 3 Abs. 1 BUrlG) hinausgeht, verfällt auch in
Fällen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers dieser Mehrurlaub
spätestens mit Ablauf des 31. März des Folgejahres.
§ 6 Dienst- oder Werkswohnung
Sofern der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für die Dauer des Arbeitsverhältnisses eine besondere
Dienst- oder Werkswohnung überlässt, richten sich die Einzelheiten nach einem besonderen
Mietvertrag.
§ 7 Dienstreisen
Die Kosten von Dienstreisen werden nach betriebsüblichen Sätzen erstattet.
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§ 8 Verschwiegenheitspflicht
1. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, über alle ihm während der Vertragsdauer bekannt gewordenen betrieblichen Vorgänge auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Stillschweigen zu bewahren. Vertrauliche Unterlagen dürfen nur den Betriebsangehörigen offenbart werden, die sie angehen.
2. Alle Schriftstücke, auch Abschriften und Durchschläge einschließlich seiner Aufzeichnungen,
die seine dienstliche Tätigkeit betreffen, hat er als ein ihm anvertrautes Eigentum der Firma
sorgfältig aufzubewahren, vor jeder Einsichtnahme Unbefugter zu schützen und auf Verlangen jederzeit - spätestens aber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses - der Firma oder
ihrem Beauftragten zu übergeben. Weiter hat er zu versichern, dass er weitere nicht mehr
besitzt.
§ 9 Erfindungen, technische Verbesserungsvorschläge
Erfindungen und technische Verbesserungsvorschläge sind unverzüglich zu melden. Sie werden
nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen über Arbeitnehmererfindungen behandelt
und gegebenenfalls vergütet.
§ 10 Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses
1. Das Arbeitsverhältnis beginnt mit Wirkung vom ........................ In den ersten sechs Monaten
kann es mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Danach richten sich die
Kündigungsfristen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die verlängerten Kündigungsfristen
gelten sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer.
2. Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in
dem der/die Arbeitnehmer/in erstmals eine Rente wegen Alters beziehen kann. Wird durch
den Bescheid des Rentenversicherungsträgers festgestellt, dass der/die Arbeitnehmer/in vollständig erwerbsgemindert ist, so endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Monats, in dem
der Bescheid zugestellt wird.
3. Von den vorstehenden Bestimmungen unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen
Kündigung.
4. Im Falle der Kündigung ist der Arbeitgeber berechtigt, den Arbeitnehmer für die Dauer der
Kündigungsfrist unter Fortzahlung der Bezüge von der Arbeit freizustellen.
§ 11 Vertragsstrafe
Tritt der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis nicht an, löst er das Arbeitsverhältnis unter Nichteinhaltung der Kündigungsfrist ohne wichtigen Grund oder wird der Arbeitgeber durch schuldhaft
vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses
veranlasst, so hat der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber eine Vertragsstrafe zu zahlen. Die Höhe
der Vertragsstrafe beträgt einen Bruttomonatslohn. Ist eine Kündigungsfrist von weniger als vier
Wochen bzw. einem Monat einschlägig, so hat der Arbeitnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe
von ½ Bruttomonatslohn zu leisten. Der Arbeitgeber kann einen weitergehenden Schaden
geltend machen.
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§ 12 Ausschlussfrist
1. Alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach
der Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich erhoben werden.
2. Lehnt die Gegenpartei den Anspruch ab oder erklärt sie sich nicht innerhalb von zwei
Wochen nach der Geltendmachung des Anspruchs, so verfällt dieser, wenn er nicht
innerhalb von drei Monaten nach der Ablehnung oder dem Fristablauf gerichtlich geltend
gemacht wird.
§ 13 Mitführungspflicht von Ausweisen
Achtung: Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren in den Baugewerken (s.
Merkblatt Mitführungspflicht von Ausweisen) und Gebäudereinigerhandwerk beachten:
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, während der Beschäftigung jederzeit den Personalausweis,
den Pass oder einen entsprechenden Ausweis- oder Passersatz mitzuführen und den Behörden
der Zollverwaltung auf Verlangen vorzulegen. Diese Verpflichtungen bestehen unabhängig
davon, ob der Arbeitnehmer auf dem Betriebsgelände oder auf Baustellen/in Objekten tätig ist.
Ein Verstoß gegen die Mitführungspflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem
Bußgeld von bis zu 5.000 Euro belegt werden.
§ 14 Sonstige Vereinbarungen
...................................................................................................................................................
...................................................................................................................................................
§ 15 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist .................................................................
§ 16 Vertragsänderungen
Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
.............................................., den ..................................
................................................................
Arbeitgeber
...............................................................
Arbeitnehmer
Hinweis:
Achtung: Dieser Mustervertrag der Unternehmensverbände Handwerk Niedersachsen e.V. ersetzt keine Einzelberatung.
Vor Verwendung sollte Rechtsrat eingeholt werden.