Seychellen - Religionsfreiheit weltweit

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Seychellen - Religionsfreiheit weltweit
SEYCHELLEN
SEYCHELLEN
Christen
(94,0 %)
-Katholiken (83,0 %)
-Protestanten (11,0 %)
Hindus
(2,1 %)
Muslime
(1,1 %)
Sonstige Religionen
(0,7 %)
Einwohner:
Fläche:
Flüchtlinge (int.)*:
2
88.300
460 km
–
* Ausländische Flüchtlinge in diesem Land
Religionslose
(2,1 %)
Flüchtlinge (ext.)**:
Binnenflüchtlinge:
27
–
** Ins Ausland geflohene Bürger dieses Landes
Die Verfassung der Seychellen wurde 1993 verkündet und seither bis 2011 mehrmals abgeändert1. Artikel 21 legt die Gewissensfreiheit fest, die „die Gedanken- und
Religionsfreiheit, die Freiheit, zu einer anderen Religion oder einem anderen Glauben
überzutreten, sowie die Freiheit, die Religion oder den Glauben in der Ausübung, im
Unterricht, in Praxis und Observanz alleine oder in Gemeinschaft mit anderen sowohl
im öffentlichen als auch privaten Raum kundzutun und zu verbreiten“ beinhaltet. Diese
Freiheit „kann jedoch Einschränkungen unterworfen werden, sofern dies von einem
Gesetz vorgeschrieben wird oder in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist.“
Im Speziellen „kann dies im Interesse der Verteidigung, der öffentlichen Sicherheit,
öffentlichen Ordnung, öffentlichen Moral oder Gesundheit geschehen; oder zum Zweck
des Schutzes der Rechte und Freiheiten anderer Personen“.
Laut demselben Artikel, „können diejenigen, die eine Bildungsstätte besuchen, nicht
gezwungen werden, Religionsunterricht zu erteilen oder zu erhalten oder an religiösen Feiern teilzunehmen“; und niemand kann gezwungen werden, „einen Eid abzulegen, der mit (seiner) Religion oder ihrem Glauben in Widerspruch steht oder dies auf
eine Weise zu tun, die diesem Glauben widerspricht“. Ebenso „darf von keiner Person
verlangt werden, sich zu einer Religion zu bekennen, um sich für ein öffentliches
Amt zu qualifizieren“, noch soll irgendein Gesetz „Vorschriften festlegen für die
Etablierung einer Religion oder Verpflichtungen auf religiöse Einhaltung auferlegen“.
Zur selben Zeit jedoch soll in dem obigen Artikel „keine religiöse Gemeinschaft oder
Konfession daran gehindert werden, den eigenen Mitgliedern Religionsunterricht anzubieten“.
1
www.wipo.int/wipolex/en/details.jsp?id=9115
© KIRCHE IN NOT – Religionsfreiheit weltweit – Bericht 2014
Mit weiteren Maßnahmen hat die Regierung der Katholischen Kirche sowie den
Anglikanern, den Siebenten-Tags-Adventisten, den Moscheen und dem lokalen Zentrum
der Baha’i-Religion formelle Anerkennung gewährt. Andere religiöse Gruppen werden,
obwohl nicht rechtlich anerkannt, in einem Sonderregister, das auch Laienvereinigungen enthält, als Vereinigungen eingetragen. Insgesamt sind es 54. Um die Anerkennung
zu erhalten, müssen sie mindestens sieben Mitglieder aufweisen. Ansonsten gibt es keine bürokratischen Hindernisse für die Registrierung. Eine weitere Registrierung beim
Finance Ministry (Finanzministerium) verleiht steuerrechtliche Vorteile2.
Obwohl religiösen Gruppen eine gewisse Sendezeit im nationalen Rundfunk zugestanden wird, erlaubt die Regierung nicht die direkte Sendung solcher Programme, mit Ausnahme von Life-Sendungen gewisser religiöser Feiern (sowohl katholischen als auch
anglikanischen) an abwechselnden Sonntagen. Die im Vorhinein aufgenommenen Programme müssen von der Seycheller Broadcasting Corporation überprüft und gebilligt
werden. Die meiste Sendezeit für diese Art von Programmen wurde der Katholischen
und Anglikanischen Kirche gewährt; aber auch Muslimen, Hindus, den Siebenten-TagsAdventisten und Baha’i-Gruppen wurde eine gewisse Sendezeit zugestanden. Freedom
House beschreibt die Seychellen als „teilweise frei“3, was die Pressefreiheit anbelangt,
und die Organisation bemerkte auch, dass sich Kirchen oft für Menschenrechte und
mehr Demokratie ausgesprochen haben.
Es gab keine Vorfälle von Diskriminierung aus religiösen Gründen, und öffentlichen
Angestellten ist es gewöhnlich ohne Ausnahmen erlaubt, bezahlten Urlaub zu nehmen,
um die wichtigsten religiösen Feste zu feiern.
Zusammenfassend ist die Situation der Religionsfreiheit im Land während des
untersuchten Zeitraums stabil geblieben, und es wurden keine Vorfälle von Verfolgung,
Gewalt oder Diskriminierung gemeldet. Die Religionsfreiheit ist unter den wichtigsten
Aspekten von der Verfassung gewährleistet, unterliegt aber Einschränkungen hinsichtlich der Verbreitung des religiösen Glaubens, zumindest was die Notwendigkeit der
Billigung von Rundfunksendungen durch die Regierung anbelangt.
2
3
www.state.gov/j/drl/rls/irf/religiousfreedom/index.htm?year=2012&dlid=208190
www.freedomhouse.org/report/freedom-world/2013/seychelles
© KIRCHE IN NOT – Religionsfreiheit weltweit – Bericht 2014

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