das Krankenhaus 7_2016_Fachgesellschaften zum PychVVG

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das Krankenhaus 7_2016_Fachgesellschaften zum PychVVG
7.2016
das
Krankenhaus
Politik
Neues Psych-Entgeltsystem: Fachgesellschaften und Verbände
legen gemeinsame Stellungnahme vor
I
nkonsistente Formulierungen, widersprüchliche Bestimmungen und lückenhafte Regelungen gefährden die Ziele
des PsychVVG. In einer gemeinsamen Stellungnahme identifizieren die wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Verbände aus den Bereichen Psychiatrie, Psychosomatik sowie
Kinder- und Jugendpsychiatrie gravierende Probleme in dem
vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegten Gesetzesentwurf. Sie fordern deshalb umfassende Änderungen und
Erweiterungen.
Die wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Verbände
üben nicht nur Kritik am Referentenentwurf eines Gesetzes
zur Weiterentwicklung der Versorgung und Vergütung für
psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG). In der gemeinsamen Stellungnahme begrüßen sie die
Grundausrichtung des neuen Vergütungs- und Versorgungssystems und sehen einen Teil ihrer Forderungen erfüllt.
„Doch in der Ausgestaltung bleibt das PsychVVG in seiner
jetzigen Form insgesamt hinter unseren Erwartungen zurück. Wir haben eine Reihe von Problembereichen festgestellt, bei welchen das Bundesgesundheitsministerium zwingend nachbessern muss, damit das Gesetz zu keiner Verschlechterung der Versorgungslage führt“, stellt der zukünf-
tige Präsident der DGPPN, Prof. Arno Deister aus Itzehoe,
fest.
Die Stellungnahme geht im Detail auf sechs zentrale Aspekte ein. So kritisieren die Fachgesellschaften und Verbände,
dass der Gesetzesentwurf die besonderen Bedürfnisse von
Menschen mit psychischen Erkrankungen noch nicht ausreichend berücksichtigt. Nachbesserungsbedarf machen sie auch
in Bezug auf die Trennung von Budget- und Preissystem und
die Sicherstellung der Finanzierung der erforderlichen Personalressourcen aus. „Wichtig ist zudem, dass der Gesetzgeber
die Definition und Umsetzung stationsäquivalenter Leistungen besser regelt. Die Möglichkeit, dass Krankenhäuser zukünftig stationsäquivalente Leistungen außerhalb der Stationen erbringen können, ist zwar begrüßenswert. Doch die
Regelungen dazu sind noch nicht klar genug und müssen dringend konkretisiert werden. Neben diesen grundsätzlichen Problemen sind im Gesetzesentwurf aus Sicht der DGPPN viele
weitere Änderungen notwendig. Wir haben dem Bundesgesundheitsministerium deshalb eine ergänzende Stellungnahme übergeben, in der wir die einzelnen Gesetzesartikel im Detail kommentieren“, so DGPPN-Präsidentin Dr. Iris Hauth aus
Berlin.
„
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