Planfeststellungsverfahren BETUWE – Orientierungs

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Planfeststellungsverfahren BETUWE – Orientierungs
Planfeststellungsverfahren BETUWE – Orientierungs- und Lesehilfe
1.
2.
3.
4.
Aufbau und Inhalte von Planfeststellungsunterlagen
Such- und Lesehilfe
Hinweise zur Abfassung von Stellungnahmen (Anregungen und Bedenken)
Beispiele für Stellungnahmen
Seite 1
Seite 4
Seite 4
Seite 6
Vorbemerkung:
Das vorliegende Papier ist als Hilfestellung für die Bürgerinnen und Bürger gedacht. Es zeigt
exemplarisch die Inhalte von Planfeststellungsunterlagen (Seiten 1 bis 3), eine Such- und
Lesehilfe (Seiten 4), Hinweise für die Abfassung von Stellungnahmen (Seiten 4 und 5) sowie
mögliche Stellungnahmen auf (ab Seite 6).
Es ist zu beachten, dass bei den beispielhaften Stellungnahmen kein Einzelfall behandelt
werden kann und auch kein vollständiger oder detaillierter Überblick gegeben werden kann,
weil die Fälle zu unterschiedlich sind. Für weitere Hilfestellungen wird auf den
Vorstellungstermin der Deutschen Bahn verwiesen.
Es wird dringend empfohlen die Beispiele nicht wörtlich abzuschreiben sondern die Punkte
in andere, eigene Worte zu fassen. Eine wortgleiche Übernahme vermittelt der Bahn den
Eindruck einer Massenstellungnahme und reduziert so den Wert einer einzelnen
Stellungnahme. Dadurch werden die Chancen auf Veränderungen der Planung reduziert.
1. Aufbau und Inhalte von Planfeststellungsunterlagen
Die Planfeststellungsunterlagen gliedern sich in mehrere Teile. Zu Beginn zeigt eine
Gliederung die Reihenfolge sowie die Sortierung in (meist) mehrere Ordner.
Regelmäßig findet sich etwa folgender Aufbau:
Gliederung / Inhaltsverzeichnis
Erläuterungsbericht mit Vorhabenbegründung
Lagepläne
Höhenpläne
Querschnitte (ausgewählte Beispiele)
Umweltverträglichkeitsprüfung mit Lärm- und Erschütterungsschutz
Bauwerksverzeichnis
Grunderwerbsverzeichnis
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Die Unterlagen werden 4 Wochen zur Einsicht bei der Stadt ausliegen (die
sogenannte Auslegungsfrist). Die Frist (von wann bis wann, der genaue Ort sowie die
Öffnungszeiten) wird von der Stadt über die Zeitungen bekannt gegeben. Jede
Bürgerin und jeder Bürger dürfen einmal oder mehrfach und so lange man möchte
Einsicht nehmen. Nach Abschluss der Auslegungsfrist sind noch weitere zwei Wochen
Zeit, eine Stellungnahme abzugeben. Die Stellungnahmen sind bei der Stadt
abzugeben: Sie werden durch die Stadt der Bezirksregierung (Regierungspräsidium
Düsseldorf) zugeleitet. Diese gibt sie an die Bahn oder die von ihr beauftragten
Planungs- und Gutachterbüros weiter, um sie inhaltlich zu bearbeiten. Für die
Bearbeitung besteht keine Frist, so dass das weitere Verfahren je nach Inhalt und
Wichtigkeit der Stellungnahmen schneller oder langsamer weiter geht.
Nach der Bearbeitung findet in der Regel ein Erörterungstermin statt, in dem alle
teilnehmen dürfen, die eine Stellungnahme vorgetragen haben. Dort werden die
Punkte inhaltlich zusammengefasst erläutert, die Lösung der Bahn nochmals
begründet und es kann eine mündliche Diskussion erfolgen.
Der Erläuterungsbericht ist in der Regel sehr umfangreich (mehrere 100 Seiten),
fachspezifisch formuliert und beschreibt das Vorhaben sowie die Planung. In ihm
werden zunächst die Notwendigkeit, der Planungsvorlauf sowie die gewählte Planung
beschrieben. Dabei wird Bezug genommen auf die transeuropäische
Verkehrsplanung, Anschlüsse und Verbindungen der geplanten Strecke, den
Bundesverkehrswegeplan sowie den Bundesschienenwegeausbauplan als
maßgebliche Voraussetzungen seitens des Bundes.
Im Weiteren findet sich im Erläuterungsbericht eine Beschreibung, wo und warum
rechts bzw. links der Trasse die Neu- und Ausbauten stattfinden, welche baulichen
Anpassungen an der Trasse sowie im Umfeld (Bahnhöfe, Bahnübergänge,
Lärmschutzmaßnahmen und Ausgleichsmaßnahmen) geplant sind. Zudem sind die
Verkehrsprognose sowie die zukünftig geplanten Fahrpläne beschrieben.
Die Lagepläne zeigen die Planung der Strecke in der Regel im Maßstab 1:1000. Dabei
folgt die Trasse der Kilometrierung (Stationierung, in diesem Falle von Oberhausen
nach Emmerich). Das hat zur Folge, dass in den Plänen links immer Richtung Wesel ist
und rechts Richtung Emmerich (also keine Nordausrichtung wie sonst in
Planunterlagen gewöhnlich). In den Lageplänen ist der Bestand schwarz dargestellt,
Neubauten sind rot, Abrisse sind gelb, Lärmschutzmaßnahmen sind meistens blau.
Jedes Bauwerk (Brücke, Lärmschutzwand etc.) erhält eine Nummer, zu der eine
genauere Beschreibung dann im Bauwerksverzeichnis zu finden ist.
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Die Höhenpläne zeigen die Gradiente (Höhenlage) der Strecke. Darin sind
insbesondere Über- und Unterführungen zu erkennen. Allerdings ist der Maßstab
verzerrt, in Längsrichtung wird meist 1:1000 gewählt, in der Höhe der Maßstab 1:100.
Die Querschnitte zeigen an besonderen Stellen (u.a. Bauwerke, Engstellen, Bahnhöfe)
beispielhaft die bauliche Gestaltung einschließlich der Höhe der Lärmschutzwände.
Im Bereich der freien Strecke (außerhalb der Bebauung, ohne Besonderheiten) sind
sogenannte Musterquerschnitte dargestellt.
Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist eine Anlage zu den
Planungsunterlagen. Sie ist meist ebenfalls mehrere 100 Seiten stark und in einem
gesonderten Ordner. In ihr sind die Auswirkungen des Vorhabens auf die
sogenannten Schutzgüter Mensch, Flora und Fauna (Pflanzen- und Tierwelt), Boden,
Wasser, Luft, Klima, Kultur- und Sachgüter sowie die Wechselwirkungen beschrieben.
Dabei werden insb. aus der Perspektive der Menschen die Belastungen aus Lärm und
Erschütterungen, Risiken aus möglichen Unfällen sowie zum Teil die entstehenden
Umwege durch Schließung von Bahnübergängen beschrieben. Hinsichtlich Flora und
Fauna, Boden und Wasser stehen Aspekte des Flächenverbrauchs, der Versiegelung,
der Wirkungen auf das Grund- und Trinkwasser im Vordergrund. Luft und Klima
werden durch Abgase und den Ausstoß klimaschädlicher Gase betroffen. Kultur- und
Sachgüter betreffen in der Regel Fragen des Denkmalschutzes (Gebäude,
Bodendenkmale) oder Sichtbeziehungen in den Orten. In der UVP nimm das Thema
Lärmschutz breiten Raum ein. Hier befinden sich die Lärmausbreitungsberechnungen
mit Karten und der Beschreibung von Lärmschutzmaßnahmen.
Das Bauwerksverzeichnis beschreibt alle Bauwerke (Brücken, Unterführungen,
Lärmschutzwände, …) sowie ihre sogenannten Baulastträger. Der Baulastträger ist
der spätere Eigner, der auch für die Unterhaltung zuständig ist. In der Regel ist der
Baulastträger derjenige der „oben“ ist. Die Lärmschutzwände werden alle der Bahn
zugeordnet.
Das Grunderwerbsverzeichnis benennt alle ganz oder teilweise, dauerhaft oder
zeitweise genutzten Grundstücke. In ihm ist dargestellt, welche Grundstücke die
Bahn erwerben muss / will und welche sie zeitweise nutzt, z.B. für Baustraßen,
Baustelleneinrichtungsflächen etc.. Die Grundstücke sind in der Regel mit der
sogenannten Flurstücksnummer eingetragen und danach sortiert. Betroffene
Bürgerinnen und Bürger müssen anhand der Lagepläne die Flurstücksnummer suchen
und können dann im Grunderwerbsverzeichnis erkennen, ob und in welchem Umfang
ihr Grundstück durch die Planung betroffen ist bzw. wie lange und in welchem
Umfang es beansprucht wird. Aus Datenschutzgründen finden sich in dem öffentlich
ausliegenden Grunderwerbsverzeichnis keine Namen und Adressen. Sollte ein
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Grundstück betroffen sein wird die Bahn im Nachgang zum
Planfeststellungsverfahren mit den Eigentümern über den Kauf oder
Entschädigungszahlungen verhandeln. Im Allgemeinen wird der sogenannte
Marktpreis geboten.
2. Such- und Lesehilfe
Um seine Interessen anzubringen haben die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, im
Rahmen einer sogenannten Stellungnahme vorzutragen. In der Fachsprach werden
die vorgetragenen Punkte „Anregungen und Bedenken“ genannt. Dafür ist es
bedeutend, möglichst genau zu beschreiben, wie man betroffen ist und seine
Argumente vorzutragen.
Am sinnvollsten ist es, sich zunächst über den Lageplan einen Eindruck zu
verschaffen, was im Umfeld seines Grundstücks / seiner Wohnung geplant ist. Fragen
sind meistens, ob die Trasse / Strecke näher heran rückt, ob und in welchem Maße
Lärmschutzmaßnahmen geplant sind und ob ein eigenes Grundstück in Anspruch
genommen wird. Aus dem Lageplan ist es möglich, nachdem man sein Grundstück
gefunden hat die sogenannte Flurstücknummer zu identifizieren um dann im
Grunderwerbsverzeichnis die weiteren Informationen finden zu können.
Im Lageplan lässt sich auch erkennen, was im Umfeld seiner Wohnung / seines
Grundstücks geplant ist. Von Interesse ist meist die Frage, wie hoch
Lärmschutzwände werden, ob der Garten verkleinert wird, ob
Erschütterungsschutzmaßnahmen getroffen werden oder ob Lärmschutzfenster
vorgesehen sind. Wichtig ist also zu identifizieren, wie man als Person oder
Eigentümer eines Grundstücks selber betroffen ist.
Schlussendlich empfiehlt es sich, sich bei der Durchsicht des Erläuterungsberichtes
sowie der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) anhand des Inhaltsverzeichnisses auf
die Punkte zu konzentrieren, die einen interessieren.
3. Hinweise zur Abfassung der Stellungnahme
In der Stellungnahme ist zu beschreiben und zu begründen, was man gut findet und
was nicht. Zudem ist es möglich aber nicht nötig, Änderungs- und
Verbesserungsvorschläge zu machen. Wichtig ist, sich auf seine persönliche
Betroffenheit (Lärm, Erschütterungen, Umwege, Grundstücksverlust) zu
konzentrieren. Andere Aspekte wie das Rettungswesen, den Tier- und
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Pflanzenschutz, andere Umweltaspekte etc. werden in der Regel von den
Fachbehörden, den Städten und den Umweltverbänden vorgebracht, sodass eine
Aussage hierzu nicht unbedingt nötig ist, aber auch nicht unzulässig ist.
Wichtiger ergänzender Hinweis:
Bitte bei der Abfassung der Stellungnahme berücksichtigen, dass alle Einzelbelange
grundstücksbezogen vorgetragen werden. Es empfiehlt sich, die Einzelbelange auch
mit konkreten Begründungen zu versehen. Diese können im späteren Verfahren
nämlich nicht mehr nachgeschoben werden. Vorgetragenen Begründungen können
dagegen im weiteren Verfahren noch vertieft werden.
Die Stellungnahme muss unbedingt Name und Adresse umfassen, damit sie
behandelt werden kann! Ansonsten gibt es keine weiteren Vorgaben. Hilfreich ist, zu
Beginn das Thema zu benennen (z.B. Lärmschutz, Grundstück etc.), das erleichtert
die Zuordnung im Rahmen der weiteren Bearbeitung. Es ist zulässig, zu mehreren
Punkten / Themen, eine Stellungnahe abzugeben.
Die Stellungnahme kann selber in Form eines Briefes verfasst werden oder auch zur
Niederschrift bei der Stadt vorgetragen werden. Im zweiten Fall notieren
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt die Punkte, die die Bürgerinnen und
Bürger vortragen. Dabei müssen auch Name und Adresse notiert werden.
Die Stellungnahmen werden, wie oben beschrieben, über die Bezirksregierung an die
Bahn und ihre Gutachter gegeben, damit diese sich damit befassen. Es müssen alle
Punkte behandelt werden, aber nicht unbedingt in Änderungen münden. Ziel ist
vielmehr zu prüfen, ob bestimmte Punkte vergessen wurden der die Planungen
besondere Härtefälle auslösen, die bei anderen Lösungen nicht eintreten würden.
Grundsätzlich andere Lösungen wie ein Stopp der Planung oder eine ganz andere
Trasse (z.B. entlang der Autobahn) zu erreichen ist jedoch wenig erfolgversprechend,
vielmehr geht es um Verbesserungen im Detail.
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4. Beispiele für Stellungnahmen:
Forderung nach mehr Lärmschutz:
Ich wohne in der xx-Straße Nr. 2. Durch den Ausbau der Bahnstrecke sowie die
zusätzlichen Züge ist zu erwarten, dass in meiner Wohnung Lärm und
Erschütterungen massiv zunehmen werden. Entsprechend der Darstellung in der
Umweltverträglichkeitsprüfung (Kapitel xy, Seite xx) ist zu erwarten, dass der
Lärmpegel um x dB(A) ansteigen wird. Als Schutzmaßnahme ist eine Lärmschutzwand
mit einer Höhe von x m zwischen km x und km y vorgesehen. Eine größere
Schutzwirkung kann entstehen, wenn die Wand höher / länger wird.
Ich fordere, eine längere / höhere Lärmschutzwand im Bereich ….
Ich fordere zusätzlich den Einbau von Lärmschutzfenstern an meiner Wohnung …
Ich wohne in der xx-Straße Nr. 2. Durch den Ausbau der Bahnstrecke sowie die
zusätzlichen Züge ist zu erwarten, dass in meiner Wohnung Lärm und
Erschütterungen massiv zunehmen werden. Entsprechend der Darstellung in der
Umweltverträglichkeitsprüfung (Kapitel xy, Seite xx) ist zu erwarten, dass der
Lärmpegel um x dB(A) ansteigen wird. Im Bereich meiner Wohnung ist Lärmschutz
durch Schallschutzfenster vorgesehen. Dadurch wird aber ein Aufenthalt im Freien /
im Garten trotzdem massiv beeinträchtigt.
Insofern fordere ich zusätzlich zu den geplanten Schallschutzfenstern eine längere /
höhere Lärmschutzwand im Bereich ….
Forderung nach Erschütterungsschutz:
Ich wohne in der xx-Straße Nr. 2. Durch den Ausbau der Bahnstrecke sowie die
zusätzlichen Züge ist zu erwarten, dass in meiner Wohnung Lärm und
Erschütterungen massiv zunehmen werden. Entsprechend der Darstellung in der
Umweltverträglichkeitsprüfung (Kapitel xy, Seite xx) ist zu erwarten, dass die um x
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dB(A) ansteigen werde. Im Bereich meiner Wohnung sind keine Maßnahmen zum
Erschütterungsschutz vorgesehen.
Ich fordere Erschütterungsschutzmaßnahmen im Bereich ….
Forderung nach Umplanung, um ein Grundstück zu schonen:
Ich wohne in der xx-Straße Nr. 2. Für den Ausbau der Bahnstrecke ist geplant, im
Bereich meines Grundstücks die Trasse nach … zu erweitern. Dadurch wird mein
Grundstück ganz / teilweise / für eine Baustraße zeitweise / für eine
Baustelleneinrichtungsfläche zeitweise in Anspruch genommen. Dieses entwertet
mein Grundstück massiv. (bei Landwirten: Dieses greift massiv in meinen Betrieb ein
und stört / zerstört meine wirtschaftlichen Grundlagen.)
Ich fordere, die auf die Baustraße zu verzichten / diese umzulegen // das dritte Gleis
auf der anderen Seite zu planen // die Baustelleneinrichtungsfläche xx zu verlegen.
Forderung nach besserer Wegeführung im Ort:
Ich wohne in der xx-Straße Nr. 2. Für den Ausbau der Bahnstrecke ist geplant, den
Bahnübergang bei km xy zu schließen. Durch die geplante Ersatzmaßnahme einer
Überführung / Unterführung bei km … verlängern sich für mich die Wege in die
Ortsmitte / zu den Sportanlagen / zur Schule um ca. xx km. Dieses stellt ein
erhebliches Erschwernis dar.
Ich fordere zusätzlich, eine Querung bei km xy einzurichten.
Forderung nach einer besseren Unterführung:
Ich wohne in der xx-Straße Nr. 2. Für den Ausbau der Bahnstrecke ist geplant, den
Bahnübergang bei km xy zu schließen. Durch die geplante Ersatzmaßnahme einer
Unterführung bei km … soll dafür Ersatz geschaffen werden. Die Unterführung ist
jedoch sehr lang, niedrig und eng. Dadurch entsteht ein Angstraum. Zudem
verlängern sich für mich die Wege in die Ortsmitte / zu den Sportanlagen / zur Schule
um ca. xx km. Dieses stellt ein erhebliches Erschwernis dar.
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Ich fordere, die Unterführung großzügiger und heller zu gestalten sowie die Zugänge
und Abgänge offener, übersichtlicher und behindertengerechter zu gestalten.
Forderung nach kürzeren Wegen zwischen Hof und Feldern:
Ich bin Landwirt und mein Betrieb befindet sich an der xx Straße (Adresse). Die
Mehrzahl der von mir bewirtschafteten Flächen liegen im Bereich …. Für den Ausbau
der Bahnstrecke ist geplant, den Bahnübergang bei km xy zu schließen. Durch die
geplante Ersatzmaßnahme einer Unterführung / Überführung bei km … verlängern
sich für mich die Wege zu meinen Betriebsflächen / Feldern ca. xx km. Dieses stellt
ein erhebliches betriebliches Erschwernis dar und führt zu wirtschaftlichen
Nachteilen.
Ich fordere zusätzlich, eine Querung bei km xy einzurichten.
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