Gutachterliche Stellungnahme
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Gutachterliche Stellungnahme
Gutachterliche Stellungnahme Nachdruck und jegliche Art der Vervielfältigung dieser Gutachterlichen Stellungnahme, auch auszugsweise, sind untersagt. Zuwiderhandlungen werden gerichtlich verfolgt. Diese Gutachterliche Stellungnahme ist in den Kfz-Papieren mitzuführen und bei Fahrzeugkontrollen auf Verlangen vorzuzeigen. Ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. Automobilbau GmbH & Co. KG D-73630 Remshalden • Tel.: 07151/971-300 • Fax.: 07151/971-305 3638 / Stand 11.06 GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME Nr. 06-1383-00-01 Prüfgegenstand: Hersteller: Scheinwerferblende für Opel Astra-H Irmscher Automobilbau GmbH & Co KG Seite 1 von 4 GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME Nr. 06-1383-00-01 über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges beim bestimmungsgemäßen Ein- oder Anbau von Teilen gemäß StVZO Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt durch den Umbau nicht, da eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern im Sinne von §19/2 StVZO nicht zu erwarten ist. Die Vorlage eines Prüfzeugnisses nach § 19 StVZO (z.B. Teilegutachten) sowie die Prüfung des Anbaus durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation ist deshalb nicht erforderlich. für das Teil: Scheinwerferblende vom Typ: A-H Hersteller: Irmscher Automobilbau GmbH & Co KG Günther-Irmscher-Str. Nr. 14-22 73630 Remshalden QM-Zertifikat-Nr.: 50264-25-02 Zertifizierungsstelle: Dekra-ITS Mit der Beigabe dieses Prüfberichts zu dem vorgenannten Prüfgegenstand bescheinigt der Hersteller die Übereinstimmung von Prüfmuster und Handelsware. 0. Hinweise für den Fahrzeughalter Mitführen von Dokumenten: Diese gutachterliche Stellungnahme ist im Fahrzeug mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Kontrolle auszuhändigen. Berichtigung der Fahrzeugpapiere: Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) ist nicht erforderlich. Einhaltung von Auflagen und Hinweisen: Die unter III. und IV. aufgeführten Auflagen und Hinweise sind zu beachten. I. Verwendungsbereich Der Anbau der Scheinwerferblende ist bei folgenden Fahrzeugen möglich: Fahrzeughersteller: Opel Fz.-Typ Ausführungen Handelsname ABE-/EWG-BE-Nr. A-H alle mit HalogenOpel e1*2001/116*0261*.. A-H/SW Scheinwerfern Astra e1*2001/116*0293*.. A-H/C e4*2001/116*0094*.. Weitere erforderliche Angaben oder Einschränkungen zum Verwendungsbereich an Fahrzeugen: - nicht zulässig für Xenon-ScheinwerferTechnologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME Nr. 06-1383-00-01 Prüfgegenstand: Hersteller: Scheinwerferblende für Opel Astra-H Irmscher Automobilbau GmbH & Co KG Seite 2 von 4 II. Beschreibung des Teiles: Typ: A-H Ausführung: rechts und links Handelsbezeichnung: Scheinwerferblende Kennzeichnung: Hersteller: Typ: Art: Klebeschild Ort der Kennzeichnung: Innenseite der Motorhaube, Schloßblech Hauptabmessungen: Länge: 30 mm Breite: 450 mm Höhe: 80 mm (Alle Maße in Anbaulage des Teils parallel zu den Hauptachsen des Fahrzeugs gemessen.) Masse: Werkstoff: ca. 0,11 kg pro Paar Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS) III. Irmscher A-H Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen Hinsichtlich der Kombinierbarkeit mit anderen möglichen Umrüstmaßnahmen gibt es keine Einschränkungen. IV. Auflagen und Hinweise Auflagen und Hinweise für den Hersteller: • Diese gutachterliche Stellungnahme ist mit den Teilen mitzuliefern. Um die Lesbarkeit zu gewährleisten, darf er dabei höchstens auf DIN A5-Format verkleinert werden. Auflagen und Hinweise zum Anbau: • Die Hinweise der Anbauanleitung sind zu beachten. • Die Scheinwerferblende darf nur in Verbindung mit den serienmäßigen Scheinwerfern des Fahrzeugs verbaut werden. • Der Kennzeichnungsaufkleber ist an der Innenseite der Motorhaube gut lesbar anzubringen. Auflagen und Hinweise für den Fahrzeughalter: • Der Anbau der Scheinwerferblenden sollte in einer Fachwerkstatt erfolgen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME Nr. 06-1383-00-01 Prüfgegenstand: Hersteller: Scheinwerferblende für Opel Astra-H Irmscher Automobilbau GmbH & Co KG Seite 3 von 4 V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse Die Vorschriften der Richtlinie 76/756/EWG „Anbau der lichttechnischen Einrichtung“ werden erfüllt. Photometrische Messungen zur Veränderung der Lichtverteilung sind nicht erforderlich, da keine lichtabstrahlenden oder reflektierenden Flächen abgedeckt werden. Die serienmäßigen Abstrahlwinkel werden nicht wesentlich beeinträchtigt. Die Vorschriften der §§ 30 und 30c StVZO sowie der Richtlinie über die Beschaffenheit und Anbringung der äußeren Fahrzeugteile werden erfüllt. Der verwendete Werkstoff ist ausreichend splittersicher. Die Gefahr und die Schwere von Verletzungen wird durch den Anbau nicht vergrößert. VI. Anlagen Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: VII. Fotoblatt Montageanleitung Lackierhinweis Schlussbescheinigung Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung unter Beachtung der in diesem technischen Bericht genannten Auflagen und Hinweise insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen. Der Hersteller (Inhaber des technischen Berichts) hat den Nachweis erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält. Diese gutachterliche Stellungnahme umfasst die Blätter 1 – 4 einschließlich der Anlage 1 sowie die Anlagen 2 und 3 und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden. Sie verliert ihre Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen. Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH, akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95 Lambsheim, den 30. November 2006 Dipl.-Ing. Tufan Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Scheinwerferblenden Typ: A-H 007 38 01 070 1 >ABS< 9263 Scheinwerferblenden TYP A-H 1 1 DOW 5404 1 2x 2 2 1 1 3 4 6h 2 3 1 1 5 2 1 >ABS< 9263 Scheinwerferblenden TYP A-H 6 Lackierhinweis Painting instruction Notice de peinture Istruzioni per la verniciatura Advertencias para el departamento de pintura ABS 1) Reinigen und entfetten mit Sikkens Silikonentferner. Clean Nettoyer 2) Schleifen: Fläche mit Scotch Brite Typ S ultra fine, Kanten mit Trockenschleifpapier P400. Rub down Poncer 3) Reinigen mit Sikkens Silikonentferner. Clean Nettoyer 4) Grundieren mit Sikkens 1-K Haftvermittler Plastoflex. Prime Apprêter 5) Lackieren painting vernir 5.1) Mischungsverhältnis Decklack + Weichmacher : Härter (2:1) Mixture topcoat + plasticiser : harderer (2:1) Melange verni + assouplisseur : durcisseur (2:1) 5.2) Verarbeitungsviskosität: 16-17 sek./ DIN 4mm/23°C Spraying viscosity: 16-17 sec. / DIN 4mm23 C Viscosité d´application: 16-17 sek./ DIN 4mm/23°C 5.3) 60 min. bei max. 40°C 60 min. at max. 40 C 60 minutes à 40°C maximum Stand 10.2006