Gutachterliche Stellungnahme

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Gutachterliche Stellungnahme
Gutachterliche
Stellungnahme
Nachdruck und jegliche Art der Vervielfältigung dieser Gutachterlichen Stellungnahme, auch
auszugsweise, sind untersagt. Zuwiderhandlungen werden gerichtlich verfolgt.
Diese Gutachterliche Stellungnahme ist in den Kfz-Papieren mitzuführen und bei Fahrzeugkontrollen
auf Verlangen vorzuzeigen. Ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich.
Automobilbau GmbH & Co. KG
D-73630 Remshalden • Tel.: 07151/971-300 • Fax.: 07151/971-305
3638 / Stand 11.06
GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME
Nr. 06-1383-00-01
Prüfgegenstand:
Hersteller:
Scheinwerferblende für Opel Astra-H
Irmscher Automobilbau GmbH & Co KG
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GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME
Nr. 06-1383-00-01
über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges beim bestimmungsgemäßen Ein- oder Anbau von
Teilen gemäß StVZO
Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt durch den Umbau nicht, da eine Gefährdung
von Verkehrsteilnehmern im Sinne von §19/2 StVZO nicht zu erwarten ist.
Die Vorlage eines Prüfzeugnisses nach § 19 StVZO (z.B. Teilegutachten) sowie die Prüfung
des Anbaus durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer
Technischen Prüfstelle oder einen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation ist deshalb nicht erforderlich.
für das Teil:
Scheinwerferblende
vom Typ:
A-H
Hersteller:
Irmscher Automobilbau GmbH & Co KG
Günther-Irmscher-Str. Nr. 14-22
73630 Remshalden
QM-Zertifikat-Nr.:
50264-25-02
Zertifizierungsstelle:
Dekra-ITS
Mit der Beigabe dieses Prüfberichts zu dem vorgenannten Prüfgegenstand bescheinigt der Hersteller
die Übereinstimmung von Prüfmuster und Handelsware.
0.
Hinweise für den Fahrzeughalter
Mitführen von Dokumenten:
Diese gutachterliche Stellungnahme ist im Fahrzeug mitzuführen und zuständigen Personen auf
Verlangen zur Kontrolle auszuhändigen.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) ist nicht erforderlich.
Einhaltung von Auflagen und Hinweisen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Auflagen und Hinweise sind zu beachten.
I.
Verwendungsbereich
Der Anbau der Scheinwerferblende ist bei folgenden Fahrzeugen möglich:
Fahrzeughersteller: Opel
Fz.-Typ
Ausführungen
Handelsname
ABE-/EWG-BE-Nr.
A-H
alle mit HalogenOpel
e1*2001/116*0261*..
A-H/SW
Scheinwerfern
Astra
e1*2001/116*0293*..
A-H/C
e4*2001/116*0094*..
Weitere erforderliche Angaben oder Einschränkungen zum Verwendungsbereich an Fahrzeugen:
- nicht zulässig für Xenon-ScheinwerferTechnologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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Nr. 06-1383-00-01
Prüfgegenstand:
Hersteller:
Scheinwerferblende für Opel Astra-H
Irmscher Automobilbau GmbH & Co KG
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II.
Beschreibung des Teiles:
Typ:
A-H
Ausführung:
rechts und links
Handelsbezeichnung:
Scheinwerferblende
Kennzeichnung:
Hersteller:
Typ:
Art:
Klebeschild
Ort der Kennzeichnung:
Innenseite der Motorhaube, Schloßblech
Hauptabmessungen:
Länge:
30 mm
Breite:
450 mm
Höhe:
80 mm
(Alle Maße in Anbaulage des Teils parallel zu den Hauptachsen des
Fahrzeugs gemessen.)
Masse:
Werkstoff:
ca. 0,11 kg pro Paar
Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS)
III.
Irmscher
A-H
Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen
Hinsichtlich der Kombinierbarkeit mit anderen möglichen Umrüstmaßnahmen gibt es keine
Einschränkungen.
IV.
Auflagen und Hinweise
Auflagen und Hinweise für den Hersteller:
• Diese gutachterliche Stellungnahme ist mit den Teilen mitzuliefern. Um die Lesbarkeit zu
gewährleisten, darf er dabei höchstens auf DIN A5-Format verkleinert werden.
Auflagen und Hinweise zum Anbau:
• Die Hinweise der Anbauanleitung sind zu beachten.
• Die Scheinwerferblende darf nur in Verbindung mit den serienmäßigen Scheinwerfern des
Fahrzeugs verbaut werden.
• Der Kennzeichnungsaufkleber ist an der Innenseite der Motorhaube gut lesbar anzubringen.
Auflagen und Hinweise für den Fahrzeughalter:
• Der Anbau der Scheinwerferblenden sollte in einer Fachwerkstatt erfolgen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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Nr. 06-1383-00-01
Prüfgegenstand:
Hersteller:
Scheinwerferblende für Opel Astra-H
Irmscher Automobilbau GmbH & Co KG
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V.
Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse
Die Vorschriften der Richtlinie 76/756/EWG „Anbau der lichttechnischen Einrichtung“ werden erfüllt.
Photometrische Messungen zur Veränderung der Lichtverteilung sind nicht erforderlich, da keine
lichtabstrahlenden oder reflektierenden Flächen abgedeckt werden. Die serienmäßigen Abstrahlwinkel werden nicht wesentlich beeinträchtigt.
Die Vorschriften der §§ 30 und 30c StVZO sowie der Richtlinie über die Beschaffenheit und
Anbringung der äußeren Fahrzeugteile werden erfüllt. Der verwendete Werkstoff ist ausreichend
splittersicher.
Die Gefahr und die Schwere von Verletzungen wird durch den Anbau nicht vergrößert.
VI.
Anlagen
Anlage 1:
Anlage 2:
Anlage 3:
VII.
Fotoblatt
Montageanleitung
Lackierhinweis
Schlussbescheinigung
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung
unter Beachtung der in diesem technischen Bericht genannten Auflagen und Hinweise insoweit den
Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen. Der Hersteller (Inhaber des
technischen Berichts) hat den Nachweis erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß
Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Diese gutachterliche Stellungnahme umfasst die Blätter 1 – 4 einschließlich der Anlage 1 sowie die
Anlagen 2 und 3 und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Sie verliert ihre Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder wenn vorgenommene
Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie bei
Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH,
akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland
unter der DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95
Lambsheim, den 30. November 2006
Dipl.-Ing.
Tufan
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Scheinwerferblenden
Typ: A-H
007 38 01 070
1
>ABS<
9263
Scheinwerferblenden
TYP A-H
1
1
DOW
5404
1
2x
2
2
1
1
3
4
6h
2
3
1
1
5
2
1
>ABS<
9263
Scheinwerferblenden
TYP A-H
6
Lackierhinweis
Painting instruction
Notice de peinture
Istruzioni per la verniciatura
Advertencias para el departamento de pintura
ABS
1)
Reinigen und entfetten mit Sikkens Silikonentferner.
Clean
Nettoyer
2)
Schleifen: Fläche mit Scotch Brite Typ S ultra fine, Kanten mit Trockenschleifpapier P400.
Rub down
Poncer
3)
Reinigen mit Sikkens Silikonentferner.
Clean
Nettoyer
4)
Grundieren mit Sikkens 1-K Haftvermittler Plastoflex.
Prime
Apprêter
5)
Lackieren
painting
vernir
5.1)
Mischungsverhältnis Decklack + Weichmacher : Härter (2:1)
Mixture topcoat + plasticiser : harderer (2:1)
Melange verni + assouplisseur : durcisseur (2:1)
5.2)
Verarbeitungsviskosität: 16-17 sek./ DIN 4mm/23°C
Spraying viscosity: 16-17 sec. / DIN 4mm23 C
Viscosité d´application: 16-17 sek./ DIN 4mm/23°C
5.3)
60 min. bei max. 40°C
60 min. at max. 40 C
60 minutes à 40°C maximum
Stand 10.2006