Rente für Wehr- und Zivildienst

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Rente für Wehr- und Zivildienst
Ich und meine Rente
Rente für Wehrund Zivildienst
> Die Beiträge zahlt der Staat
> Rechtliche Besonderheiten
> Grundstein für die Altersrente
Wertvolle Zeit für Ihre Rente
Als Wehr- oder Zivildienstleistender sind Sie
automatisch Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung. Für Ihren Dienst bekommen Sie
nicht nur einen – bescheidenen – Sold, sondern
erwerben damit auch wertvolle Beitragszeiten für
Ihre spätere Rente. Ihr Vorteil: Die fälligen
Beiträge für diese Pflichtversicherung zahlen
nicht Sie, sondern der Staat.
Ihre Dienstzeit wird der Rentenversicherung
elektronisch gemeldet. Dort wird sie Ihrem Versicherungskonto gutgeschrieben. Der Schlüssel für
die richtige Meldung Ihrer Wehr- oder Zivildienstzeit ist Ihre Versicherungsnummer. Die beantragen die Bundesämter für Wehr- oder Zivildienst.
Oder Sie müssen diese Nummer – wenn Sie
bereits als Arbeitnehmer Ihren Dienst antreten –
Ihrer Dienststelle mitteilen.
In diesem Faltblatt finden Sie die wichtigsten
Informationen zur Bedeutung von Wehr- oder
Zivildienst für Ihre Rente. Und wenn Sie sonst noch
Fragen haben: Kommen Sie zu uns – wir sind für
Sie da!
Inhaltsverzeichnis
4 Wertvolle Zeit für Ihre Rente
11 Rechtliche Besonderheiten
13 Wir informieren. Wir beraten. Wir helfen.
Wertvolle Zeit für Ihre Rente
Jedes Jahr leisten viele junge Männer ihren
gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst ab. Damit
erfüllen sie nicht nur eine wichtige Aufgabe für
den Staat, sondern legen – vor allem als Schulabgänger – vielfach bereits den Grundstein für
ihre spätere Rente.
Wehrdienst
Als Beitragszeit angerechnet werden
> der Grundwehrdienst (neun Monate),
> Wehrübungen,
> freiwilliger Wehrdienst zu einer Verwendung im Ausland und
> freiwilliger zusätzlicher Wehrdienst
nach dem Grundwehrdienst.
Die Beitragszeit beginnt mit dem Tag Ihres
Diensteintritts beim jeweiligen Truppenverband und endet mit dem Tag Ihrer Entlassung. Diese Daten können Sie beim Grundwehrdienst beispielsweise Ihrem Einberufungsbescheid entnehmen.
Nicht für die Rente angerechnet werden
dagegen:
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unterbrochene Dienstzeiten, in denen
Sie keinen Wehrsold erhalten;
> Zeiten, in denen Sie wegen vorzeitiger
Entlassung keinen Sold gezahlt bekommen, zum Beispiel bei einer Beurlaubung zur Aufnahme eines Studiums;
> Zeiten, in denen Sie aus dem Wehrdienst
in den Dienst als Soldat auf Zeit oder als
Berufssoldat übernommen werden.
>
Wehrübung
Ob Wehrübungszeiten für die Rente berücksichtigt werden können, hängt davon ab, ob
Sie während der Übung weiterhin Lohn von
Ihrem Arbeitgeber erhalten, arbeitslos oder
selbständig tätig sind:
> Zahlt Ihr Arbeitgeber Ihnen weiter
Lohn, gilt Ihre Beschäftigung als nicht
unterbrochen. Sie sind damit in dieser
Zeit als Arbeitnehmer und nicht als
Wehrdienstleistender versicherungspflichtig. Ihre Rentenversicherungsbeiträge tragen weiterhin Sie und Ihr
Arbeitgeber.
> Überweist Ihr Arbeitgeber Ihnen
während der Wehrübung kein Geld,
können Sie beim zuständigen Landratsamt eine Verdienstausfallentschädigung
beantragen. In diesem Fall sind Sie
während der Wehrübung versicherungspflichtig. Die Beiträge zahlt dann der
Staat für Sie.
> Wenn Sie als Selbständiger während
einer Wehrübung Unterhaltsleistungen
nach dem Unterhaltssicherungsgesetz
erhalten, sind Sie nicht rentenversicherungspflichtig. Sie müssen die Kosten
für Ihre Altersvorsorge in dieser Zeit
weiterhin selbst aufbringen.
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Zivildienst
Auch als Zivildienstleistender erwerben Sie
Beitragszeiten für die Rente.
Die Beitragszeit beginnt mit Ihrem Diensteintritt und endet mit dem Ausscheiden aus
dem Zivildienst. Der Zivildienst umfasst –
wie der Wehrdienst – heute neun Monate. In
dieser Zeit sind Sie rentenversicherungspflichtig.
Nicht für die Rente angerechnet werden
andere soziale Dienste, mit denen Sie jedoch
Ihre Zivildienstpflicht erfüllen können, wie
beispielsweise
> bei der Aktion Sühnezeichen,
> beim Service Circle Internationals,
> beim Internationalen Diakonischen
Jugendeinsatz oder
> ein zehnjähriger Dienst im Zivil- oder
Katastrophenschutz.
Leisten Sie ein freiwilliges soziales oder freiwilliges ökologisches Jahr, sind Sie nicht als
Zivildienstleistender, sondern als Arbeitnehmer versicherungspflichtig. Ihre Rentenversicherungsbeiträge zahlt der Träger des freiwilligen sozialen bzw. ökologischen Jahres
in voller Höhe allein.
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Ein Plus für die spätere Rente
Die Bewertung von Wehr- und Zivildienstzeiten für die Rente richtet sich nicht nach
dem tatsächlich gezahlten Wehrsold oder
Verdienst, sondern nach der so genannten
Bezugsgröße. Diese wird jährlich aus dem
durchschnittlichen Arbeitsverdienst aller
Rentenversicherten des vorvergangenen
Kalenderjahres ermittelt, also zum Beispiel
für das Jahr 2006 aus dem Durchschnittsverdienst 2004.
Je Monat werden 60 Prozent der monatlichen Bezugsgröße als fiktiver Verdienst in
Ihrem Versicherungskonto berücksichtigt.
Die Bezugsgröße 2006 beträgt monatlich
2 450 EUR in den alten Bundesländern und
2 065 EUR in den neuen Bundesländern.
Jeweils 60 Prozent davon ergeben monatlich
1 470 EUR in den alten und 1 239 EUR in
den neuen Bundesländern als fiktive monatliche Arbeitsverdienste für Wehr- und Zivildienstzeiten. Entscheidend für die Frage, ob
die Bezugsgröße West oder die Bezugsgröße
Ost für die spätere Berechnung Ihrer Rente
zugrunde gelegt wird, ist Ihr Dienstort –
nicht Ihr Wohnort.
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Beispiel 1: Alte Bundesländer
Felix S. hat vom 1. September 2004 bis zum
31. Mai 2005 seinen Wehrdienst an einem
Standort in Niedersachsen geleistet.
Seinem Versicherungskonto beim Rentenversicherungsträger werden daraus folgende Verdienste gutgeschrieben:
1. September 2004 bis 31. Dezember 2004
= 5 796 EUR (= 4 x 1 449 EUR)
1. Januar 2005 bis 31. Mai 2005
= 7 245 EUR (= 5 x 1 449 EUR)*
Aus diesen Verdiensten zahlt der Bund die
Rentenversicherungsbeiträge in Höhe des
jeweiligen Beitragssatzes (2004 und 2005
jeweils 19,5 Prozent).
*In den Jahren 2004 und 2005 betrug die Bezugsgröße (West) 2 415 EUR (60 Prozent der Bezugsgröße = 1 449 EUR).
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Beispiel 2: Neue Bundesländer
Ronny S. hat vom 1. September 2004 bis
zum 31. Mai 2005 seinen Wehrdienst an
einem Standort in Sachsen geleistet.
Seinem Versicherungskonto beim Rentenversicherungsträger werden daraus vom
Bundesamt für Wehrverwaltung folgende
Verdienste gemeldet:
1. September 2004 bis 31.Dezember 2004
= 4 872 EUR (= 4 x 1 218 EUR)
1. Januar 2005 bis 31. Mai 2005
= 6 090 EUR (= 5 x 1 218 EUR)*
Aus diesen Verdiensten zahlt der Bund die
Rentenversicherungsbeiträge in Höhe des
jeweiligen Beitragssatzes (in 2004 und 2005
jeweils 19,5 Prozent).
*In den Jahren 2004 und 2005 betrug die Bezugsgröße (Ost) 2 030 EUR (60 Prozent der Bezugsgröße
= 1 218 EUR).
Bitte beachten Sie:
Haben Sie noch Unterlagen in Papierform
über die Wehr- und Zivildienstzeiten, sollten Sie prüfen lassen, ob die Zeiten bereits
in Ihrem Versicherungsverlauf enthalten
sind oder noch fehlen. Haben Sie noch
keinen Versicherungsverlauf von Ihrem
Rentenversicherungsträger erhalten,
können Sie ihn dort anfordern.
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Unser Tipp:
Ihre Verbindungsstelle zur Rentenversicherung ist entweder das Bundesamt für
Wehrverwaltung oder das Bundesamt für
den Zivildienst.
Zahl der pflichtversicherten Wehr- und
Zivildienstleistenden (am 31. Dezember)
130 547
2003
168 736
2002
183 971
2001
146 718
2000
169 407
1999
223 367
1998
1997
1996
79 998
145 307
1995
151 349
1994
149 091
1993
152 608
1992
Quelle: Deutsche Rentenversicherung
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215 243
Rechtliche Besonderheiten
Für Angehörige freier Berufe (beispielsweise
Ärzte oder Apotheker), Beamte und den Wehrdienst in der ehemaligen DDR gelten Sonderregelungen.
1. Wenn Sie Ihren Wehrdienst in den
neuen Bundesländern bis zum 2. Oktober
1990 zurückgelegt haben (Zivildienst war
erst vom 1. März 1990 an möglich):
Der Wehrdienst dauerte bis zum
2. Oktober 1990 18 Monate. Sie können den
Wehrdienst normalerweise durch Eintragungen im Sozialversicherungsausweis
nachweisen. Liegt Ihnen ein solcher
Ausweis nicht vor oder ist die Zeit nicht im
Ausweis eingetragen, können Sie diese auch
mit dem Wehrpass oder dem Wehrdienstausweis bei Ihrer Rentenversicherung belegen. Bewertet werden diese Zeiten als
Beitragszeiten.
2. Wenn Sie als Mitglied in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung von der
Rentenversicherungspflicht befreit worden
sind:
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In diesem Fall werden Sie auch während
der Dauer des Wehr- oder Zivildienstes nicht
versicherungspflichtig.
3. Wenn Sie als Beamter versicherungsfrei
in der gesetzlichen Rentenversicherung sind:
Während der Dauer des Wehr- oder Zivildienstes sind Sie rentenversicherungspflichtig. Lediglich als Wehrübender können Sie
versicherungsfrei bleiben, wenn Ihr Dienstverhältnis nicht unterbrochen wird.
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Wir informieren. Wir beraten.
Wir helfen.
Beratung ganz in Ihrer Nähe
Auskunfts- und Beratungsstellen: Unsere
fachkundigen Mitarbeiter helfen Ihnen
gern und natürlich kostenlos. Besuchen Sie
uns zu einem persönlichen Gespräch. Viele
Auskunfts- und Beratungsstellen sind auch
Servicestellen für Rehabilitation. Hier erhalten Sie Information und Unterstützung beim
Beantragen von Rehabilitationsleistungen
für alle Reha-Einrichtungen der Deutschen
Rentenversicherung.
Versichertenberater/-innen und Versichertenälteste: Die bundesweit ehrenamtlich
tätigen Versichertenberater/-innen bzw. Versichertenältesten geben Auskunft, beraten
Sie und helfen beim Ausfüllen von Anträgen.
Wo Sie uns finden: Auf unserer Internetseite
www.deutsche-rentenversicherung.de. finden
Sie alle Adressen. Sie erreichen uns auch per
E-Mail: [email protected].
Kostenloses Service-Telefon
Wählen Sie zum Nulltarif die Nummer
der Deutschen Rentenversicherung: Unter
0800 1000 4800 erreichen Sie unsere
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Wir sind für Sie da: Mo-Do 7:30 Uhr bis
19:30 Uhr, Fr 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Internet
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erreichen Sie uns rund um die Uhr. Sie
können Vordrucke oder Broschüren herunterladen, bequem eine Renteninformation
anfordern und sich über viele Themen in
der Rentenversicherung informieren.
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Versicherungsämter der Stadt- und Landkreise
als unsere Partner
In den meisten Regionen können Sie auch
hier Ihren Rentenantrag stellen, Vordrucke
erhalten oder Ihre Versicherungsunterlagen
weiterleiten lassen.
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Impressum
Herausgeber: Deutsche Rentenversicherung Bund
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Postanschrift: 10704 Berlin
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Fotos: Bildarchiv Deutsche Rentenversicherung Bund
Titelfotos: wdv-Archiv
Druck: Fa. H. Heenemann GmbH & Co., Berlin
1. Auflage (1/2006)
Diese Broschüre ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit
der Deutschen Rentenversicherung; sie wird
grundsätzlich kostenlos abgegeben und ist nicht
zum Verkauf bestimmt.
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Die gesetzliche Rentenversicherung
ist und bleibt die wichtigste Säule
der Alterssicherung in Deutschland. Sie betreut über 50 Millionen
Versicherte und mehr als 19 Millionen
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Die Deutsche Rentenversicherung ist
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Diese Broschüre ist Teil unseres
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Die Deutsche Rentenversicherung.

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