Rentenbesteuerung: Ab 1.10.2009 macht der Fiskus Ernst

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Rentenbesteuerung: Ab 1.10.2009 macht der Fiskus Ernst
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30.11.2009
Rentenbesteuerung: Ab 1.10.2009 macht der Fiskus Ernst
Die neue Rentenbesteuerung gilt zwar bereits seit 1.1.2005, doch erst jetzt wird sie wirklich
wirksam. Erst jetzt weiß das Finanzamt, wie viel Rente an welchen Rentner geflossen ist, und
zwar ganz gleich, ob es sich um eine gesetzliche, betriebliche oder private Rente handelt. Jetzt
beginnt die große Suche nach steuerpflichtigen Rentnern, die versäumt haben, ihre
Renteneinkünfte zu erklären.
Rund fünf Millionen Rentner müssen Steuern zahlen. Das ist jeder Vierte der 20 Millionen
Rentner in Deutschland. Vor dem 1.1.2005 waren es lediglich drei Millionen. Grund ist die höhere
Besteuerung der Renten seit 1.1.2005. Doch bislang erfuhren die Finanzämter nur dann die volle
Rentenhöhe, wenn der Rentner diese in seiner Steuererklärung ordnungsgemäß angab.
Das ändert sich ab 1.10.2009. Ab diesem Stichtag müssen alle Rentenversicherer alle Einkünfte
der Versicherten an die zuständige Finanzverwaltung übermitteln. 120 Millionen
Rentenbezugsmitteilungen über Zahlungen der vergangenen fünf Jahre werden dann geprüft. Mit
einigen Hunderttausend rückwirkenden Steuernachforderungen ist in den kommenden Monaten zu
rechnen.
Wer 2008 in Rente ging, weniger als 1.400 Euro gesetzliche Rente im Monat erhält und keine
weiteren Einkünfte erzielt, braucht laut Bundesfinanzministerium keine Erklärung abzugeben und
keine Steuern zu zahlen. Bei Rentenbeginn im Jahr 2008 beträgt der zu versteuernde Anteil der
gesetzlichen Rente 56 Prozent. Die steuerfreie Jahresbruttorente beträgt für das Jahr 2008 16.800
Euro. Davon sind 9.408 Euro steuerpflichtig. Abzüglich der Krankenversicherungsbeiträge und
einiger Pauschbeträge bleibt die Rente unter dem für 2008 geltenden steuerlichen Grundfreibetrag
von 7.664 Euro. Für Ehepaare gelten jeweils die doppelten Werte.
Was ist mit Betriebsrenten?
Wer zusätzlich zu seiner gesetzlichen Rente (Alters-, Erwerbsminderungs-, Hinterbliebenenrente)
noch eine Betriebsrente bezieht, kann je nach Höhe der Betriebsrente in die Steuerpflicht fallen.
Auch diejenigen Rentner, die zusätzliche Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie
Zinseinnahmen zu verbuchen haben oder noch einem Nebenjob nachgehen, überschreiten
wahrscheinlich die Freibeträge. Sie sind deshalb zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
Wie hoch ist der Rentenfreibetrag?
Der Anteil der steuerpflichtigen Jahresbruttorente richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns.
Bei Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, die vor dem 1.1.2006 begonnen haben, beträgt
der Besteuerungsanteil 50 Prozent. Der Steueranteil steigt für jeden folgenden Rentnerjahrgang an.
Für Rentner, die erstmals im Jahr 2006 Rente beziehen, steigt der Besteuerungsanteil auf 52
Prozent, bei einem Rentenbeginn 2007 auf 54 Prozent. Bis 2020 steigt der Anteil jedes Jahr um 2
Prozent, von 2020 bis 2040 jeweils um 1 Prozent. Bei Rentenbeginn im Jahr 2040 ist die Rente zu
100 Prozent steuerpflichtig.
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30.11.2009
Aus dem steuerpflichtigen Anteil errechnet sich der persönliche Rentenfreibetrag, der lebenslang
gleich hoch bleibt. Das hat zur Folge, dass der steuerpflichtige Anteil der Rente bei jeder
Rentenerhöhung größer wird.
Wie können Rentner Steuern sparen?
Indem sie möglichst viele Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen bis zu den
jeweiligen Höchstbeträgen (z.B. mit einer Rürup-Rente) in der Steuererklärung geltend machen.
Das können Versicherungsbeiträge, Ausgaben für Haushaltshilfen oder Ausgaben für Gesundheit
sein. Solche Abzüge können dazu führen, dass Sie steuerfrei bleiben, selbst wenn Ihre Einkünfte
über dem Grundfreibetrag liegen.
Hinweis: Die Steuerklärung für das Jahr 2008 hätte zwar bis 31.5.2009 abgegeben werden müssen.
Doch solange Sie keine Mahnung vom Finanzamt erhalten haben, können Sie Ihre Einkünfte
jederzeit nachträglich erklären. Dann bleiben Sie ggf. straffrei. Wenn Sie bereits eine Aufforderung
zur Steuererklärung mit Fristsetzung erhalten haben, können Sie in schwerwiegenden Fällen, z.B.
Krankheit, oder bei Einschaltung eines Steuerberaters eine Fristverlängerung erwirken.
Drohen Strafen, wenn Steuern nachgezahlt werden müssen?
Strafverfahren sind nach Aussage des Bundesfinanzministeriums nicht zu befürchten, aber man
muss die Steuern samt Verzugszinsen und Säumniszuschlägen nachzahlen. Wer absichtlich größere
Steuerbeträge hinterzogen hat, muss mit einem Bußgeld rechnen. Ob Ratenzahlungen akzeptiert
werden, muss im Einzelfall mit dem Finanzamt geklärt werden.
Welche Formulare sind auszufüllen?
Der vierseitige Mantelbogen der normalen Steuererklärung muss auf jeden Fall ausgefüllt werden.
Dazu kommt das Steuerformular "Anlage R" (R für Rente). Hier sind die Jahresbeträge aller
bezogenen Bruttorenten und der Beginn der Rentenzahlungen einzutragen. Wer Zusatzeinkünfte
hat, füllt zusätzlich die Anlagen KAP (Kapitalerträge), SO (sonstige Einkünfte) oder V
(Vermietung) aus. Lassen Sie sich am Besten beraten bei
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