Wie erfahre ich, wie viele Beitragsjahre ich schon habe? Das geht

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Wie erfahre ich, wie viele Beitragsjahre ich schon habe? Das geht
Wie erfahre ich, wie viele Beitragsjahre ich schon habe?
Das geht aus Deinem Versicherungsverlauf hervor, den Du
bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern kannst
(siehe Kasten). Tipp: Manchmal werden Zeiten nicht korrekt
an die Rentenversicherung gemeldet.
Dass die „Rente ab 63“ eingeführt wird, ist auch ein
Erfolg engagierter IG BAU-Kollegen, die immer wieder
Druck gemacht haben. Natürlich: Wir haben mehr gefordert, als jetzt kommt. Zum Beispiel, dass die Altersgrenze
auch für Jüngere bei 63 bleibt und dass Arbeitslosigkeit
besser zählt.
Druck und Engagement ist also weiter nötig. Zum Beispiel
auch für eine Bürgerversicherung, die die Rente gerecht und
solide finanziert. Oder für eine „Altersflexi“- Regelung für
die, die es nicht bis zur Rente schaffen. Und wir brauchen
faire Löhne – denn nur dann gibt's später auch eine gute
Rente.
Deshalb: IG BAU-Mitglied werden für faire Löhne und
gute Renten!
Noch Fragen?
Fragen zu Deinem Versicherungsverlauf oder dazu, welche Beitragszeiten bei Dir ganz genau gelten, beantworten die Versichertenberater/Versichertenältesten der
Deutschen Rentenversicherung. Sie bieten oft auch Beratungen in IG BAU-Mitgliederbüros an. Einfach bei der
IG BAU nachfragen!
Alle Beratungsangebote findest Du unter:
www.deutsche-rentenversicherung.de
Dort kannst Du auch Deinen Versicherungsverlauf anfordern.
Impressum: Herausgeber IG Bauen-Agrar-Umwelt, Bundesvorstand VB I, Robert Feiger (V.i.S.d.P.), Olof-Palme-Straße 19, 60439 Frankfurt, Mai 2014 |
Lass Dich bei Unstimmigkeiten beraten!
Was soll bei den 45 Jahren zählen?
Faustregel ist, dass die folgenden Zeiten zählen:
• versicherungspflichtige Beschäftigung
• Wehr-/Zivildienst
Sie gilt für die, die ab dem 1. Juli 2014 in Rente gehen.
• Kindererziehung bis zum 10. Lebensjahr
Wo soll die Altersgrenze genau liegen?
• Krankengeld
Zunächst bei 63 Jahren. Sie steigt dann schrittweise bis
auf 65 Jahre. Damit gibt es auch für Jüngere dauerhaft
eine verbesserte Ausnahme von der „Rente mit 67“. Die
genauen Altersgrenzen stehen in der Tabelle:
Geburtsjahr
1952 und früher
1953
1954
1955
1956
1957
1958
1959
1960
1961
1962
1963
1964 und später
Altersgrenze
63 Jahre
63 Jahre, 2 Monate
63 Jahre, 4 Monate
63 Jahre, 6 Monate
63 Jahre, 8 Monate
63 Jahre, 10 Monate
64 Jahre
64 Jahre, 2 Monate
64 Jahre, 4 Monate
64 Jahre, 6 Monate
64 Jahre, 8 Monate
64 Jahre, 10 Monate
65 Jahre
Das bringt die Neuregelung in Euro und Cent
Der Maurer Peter K. wird im Herbst 63 Jahre alt und
hat 45 Beitragsjahre. Seine Rente beträgt dann rund
1.000 Euro. Ohne die Neuregelung würden davon
knapp 90 Euro Abschläge abgezogen. Die sollen nun
wegfallen – ein deutliches Plus Monat für Monat, bis
ans Lebensende!
• Winterausfallgeld, Schlechtwettergeld, SaisonKurzarbeitergeld
• Arbeitslosengeld (nicht Arbeitslosengeld II und
Arbeitslosenhilfe)
Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs zählen grundsätzlich
unbegrenzt. Ausnahme: Sie zählen nicht, wenn sie in
den letzten zwei Jahren vor der Rente liegen – es sei
denn, Du bist arbeitslos geworden, weil Dein Betrieb
komplett geschlossen wurde oder in die Insolvenz
gegangen ist. Im Zweifel gilt: Lass Dich beraten!
Industriegewerkschaft
Bauen-Agrar-Umwelt
Bundesvorstand VB V
Olof-Palme-Straße 19
60439 Frankfurt am Main
• betriebliche Ausbildung
Ab wann gilt die neue Regelung?
Umseitige Beitrittserklärung bitte einmal knicken und zum Schutz der Daten
in einem geschlossenen Kuvert an die eingedruckte Adresse senden.
Vielen Dank.
Wer 45 Jahre Rentenbeiträge hat, kann
grundsätzlich eher abschlagfrei in Rente – anfangs
schon mit 63. Das hat die schwarz-rote Koalition
beschlossen. Was Du jetzt wissen musst:

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