Wie erfahre ich, wie viele Beitragsjahre ich schon habe? Das geht
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Wie erfahre ich, wie viele Beitragsjahre ich schon habe? Das geht
Wie erfahre ich, wie viele Beitragsjahre ich schon habe? Das geht aus Deinem Versicherungsverlauf hervor, den Du bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern kannst (siehe Kasten). Tipp: Manchmal werden Zeiten nicht korrekt an die Rentenversicherung gemeldet. Dass die „Rente ab 63“ eingeführt wird, ist auch ein Erfolg engagierter IG BAU-Kollegen, die immer wieder Druck gemacht haben. Natürlich: Wir haben mehr gefordert, als jetzt kommt. Zum Beispiel, dass die Altersgrenze auch für Jüngere bei 63 bleibt und dass Arbeitslosigkeit besser zählt. Druck und Engagement ist also weiter nötig. Zum Beispiel auch für eine Bürgerversicherung, die die Rente gerecht und solide finanziert. Oder für eine „Altersflexi“- Regelung für die, die es nicht bis zur Rente schaffen. Und wir brauchen faire Löhne – denn nur dann gibt's später auch eine gute Rente. Deshalb: IG BAU-Mitglied werden für faire Löhne und gute Renten! Noch Fragen? Fragen zu Deinem Versicherungsverlauf oder dazu, welche Beitragszeiten bei Dir ganz genau gelten, beantworten die Versichertenberater/Versichertenältesten der Deutschen Rentenversicherung. Sie bieten oft auch Beratungen in IG BAU-Mitgliederbüros an. Einfach bei der IG BAU nachfragen! Alle Beratungsangebote findest Du unter: www.deutsche-rentenversicherung.de Dort kannst Du auch Deinen Versicherungsverlauf anfordern. Impressum: Herausgeber IG Bauen-Agrar-Umwelt, Bundesvorstand VB I, Robert Feiger (V.i.S.d.P.), Olof-Palme-Straße 19, 60439 Frankfurt, Mai 2014 | Lass Dich bei Unstimmigkeiten beraten! Was soll bei den 45 Jahren zählen? Faustregel ist, dass die folgenden Zeiten zählen: • versicherungspflichtige Beschäftigung • Wehr-/Zivildienst Sie gilt für die, die ab dem 1. Juli 2014 in Rente gehen. • Kindererziehung bis zum 10. Lebensjahr Wo soll die Altersgrenze genau liegen? • Krankengeld Zunächst bei 63 Jahren. Sie steigt dann schrittweise bis auf 65 Jahre. Damit gibt es auch für Jüngere dauerhaft eine verbesserte Ausnahme von der „Rente mit 67“. Die genauen Altersgrenzen stehen in der Tabelle: Geburtsjahr 1952 und früher 1953 1954 1955 1956 1957 1958 1959 1960 1961 1962 1963 1964 und später Altersgrenze 63 Jahre 63 Jahre, 2 Monate 63 Jahre, 4 Monate 63 Jahre, 6 Monate 63 Jahre, 8 Monate 63 Jahre, 10 Monate 64 Jahre 64 Jahre, 2 Monate 64 Jahre, 4 Monate 64 Jahre, 6 Monate 64 Jahre, 8 Monate 64 Jahre, 10 Monate 65 Jahre Das bringt die Neuregelung in Euro und Cent Der Maurer Peter K. wird im Herbst 63 Jahre alt und hat 45 Beitragsjahre. Seine Rente beträgt dann rund 1.000 Euro. Ohne die Neuregelung würden davon knapp 90 Euro Abschläge abgezogen. Die sollen nun wegfallen – ein deutliches Plus Monat für Monat, bis ans Lebensende! • Winterausfallgeld, Schlechtwettergeld, SaisonKurzarbeitergeld • Arbeitslosengeld (nicht Arbeitslosengeld II und Arbeitslosenhilfe) Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs zählen grundsätzlich unbegrenzt. Ausnahme: Sie zählen nicht, wenn sie in den letzten zwei Jahren vor der Rente liegen – es sei denn, Du bist arbeitslos geworden, weil Dein Betrieb komplett geschlossen wurde oder in die Insolvenz gegangen ist. Im Zweifel gilt: Lass Dich beraten! Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt Bundesvorstand VB V Olof-Palme-Straße 19 60439 Frankfurt am Main • betriebliche Ausbildung Ab wann gilt die neue Regelung? Umseitige Beitrittserklärung bitte einmal knicken und zum Schutz der Daten in einem geschlossenen Kuvert an die eingedruckte Adresse senden. Vielen Dank. Wer 45 Jahre Rentenbeiträge hat, kann grundsätzlich eher abschlagfrei in Rente – anfangs schon mit 63. Das hat die schwarz-rote Koalition beschlossen. Was Du jetzt wissen musst: