Neue Zahnräder fürs alte Rentensystem
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Neue Zahnräder fürs alte Rentensystem - Freie Presse http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/DEUTSCHLAND/Neue-... Login/Registrierung Immo Stellen Auto Trauer Anzeigen Shop & Ticket Abo & Service Digitalabo E-Paper Samstag, 08.03.2014 11 °C Chemnitz präsentiert von: Suche LOKALES SACHSEN POLITIK WIRTSCHAFT PANORAMA KULTUR SPORT RATGEBER WOHIN MITMACHEN FOTO & VIDEO Themen: Einspruch Home Nachrichten Deutschland VIDEOS Neue Zahnräder fürs alte Rentensystem Mit üppigen Rentenversprechen haben Union und SPD die Wahl gewonnen. Doch nun, da es an die konkrete Umsetzung der Pläne geht, hakt es. Berlin. Die gesetzliche Rente hierzulande ist eine hochkomplexe Angelegenheit. Jeder kleinste Eingriff in das austarierte Berechnungsmodell kann erhebliche Folgen nach sich ziehen. Das muss derzeit auch die schwarz-rote Bundesregierung erkennen, die mit ihrem zum 1. Juli geplanten, 160 Milliarden Euro teuren Rentenpaket gleich drei Eingriffe in das System vornimmt: die Mütterrente, die Rente ab 63 und die Erhöhung der Erwerbsminderungsrente. Dies sind gewissermaßen drei neue Zahnräder, die in das alte Rentensystem eingebaut werden. Es war vor allem die Reserve von 31 Milliarden Euro in der Rentenkasse, welche bei den Regierenden Begehrlichkeiten geweckt hatte. Doch das Polster allein reicht nicht zur Finanzierung der Rentenpläne. Um mehr Einnahmen zu haben, bleibt nun etwa der Beitragssatz zur Rentenversicherung bei 18,9 Prozent, statt - wie eigentlich vorgesehen - auf 18,3 Prozent zu sinken. Somit werden vor allem die Beitragszahler zur Kasse gebeten. Doch auch die aktuellen Rentner zahlen drauf, da bis 2030 die Erhöhungen ihrer Bezüge niedriger ausfallen dürften. Die gesetzliche Rentenversicherung ist umlagefinanziert. Dies bedeutet, dass die Beiträge der versicherten Arbeitnehmer direkt in jenen Topf fließen, aus dem die Bezüge der aktuellen Rentner bezahlt werden. Da es aus demografischen Gründen mehr Empfänger als Einzahlende gibt, wird der Topf zusätzlich mit Steuergeld gefüllt. Dies soll gewährleisten, dass die ausgezahlten Renten trotz einer sinkenden Zahl von Versicherten stabil bleiben. Überdies soll das Renteneintrittsalter künftig schrittweise auf 67 Jahre ansteigen. Ziel ist, dass Arbeitnehmer länger Beiträge zahlen. Ab 45 Versicherungsjahren sollen aber fortan Abweichungen möglich sein. Zusätzlich kompliziert wird es, weil es auch 25 Jahre nach dem Mauerfall zwei unterschiedliche Berechnungssysteme gibt: eines für die rund vier Millionen Ost-Rentner sowie eines für die etwa 16 Millionen Rentner im Westen. Das hat vor allem ökonomische Hintergründe. Denn wie viel Rente jemand bekommt, errechnet sich nach der Höhe der bezahlten Beiträge, für die jeder Versicherte sogenannte Entgeltpunkte erhält. Wer viel verdient, erwirbt mehr Entgeltpunkte und bekommt damit im Alter auch mehr Rente. Wer wenig verdient, bekommt geringere Bezüge ausbezahlt. Da im Osten die Einkommen niedriger sind, würden Ost-Rentner erheblich schlechter gestellt. Um einen Ausgleich zu schaffen, erhalten Ost-Arbeitnehmer bereits für einen geringeren Bruttoverdienst einen Entgeltpunkt. Westdeutsche müssen indes mehr einzahlen, um später das Gleiche zu bekommen. Russland oder Ukraine? Krim-Bürger gespalten Oben-ohneProtest und Anschlag auf Videografik: Zankapfel Krim Junge Ukrainer melden sich zur Armee Alle Videos DIE BLAUE BÖRSE JETZT NEU! Schalten Sie Ihre Anzeige noch auffälliger - mit Farbfoto oder mit größerer Überschrift! Ihre Anzeige erscheint mittwochs in der Freien Presse und gratis dazu 7 Tage im Internet. ► Zeitungsanzeige inserieren ► Online Only Anzeige inserieren Um die konkrete Höhe der Bezüge zu berechnen, werden die Entgeltpunkte mit dem jährlich neu festgelegten Rentenwert multipliziert. Er beträgt derzeit im Osten 25,74 Euro, im Westen 28,14 Euro. Der Ost-West-Unterschied berücksichtigt die unterschiedlichen Lohnverhältnisse in den alten und neuen Ländern. Sie betragen noch immer rund 30 Prozent. Brummt die Wirtschaft, steigen die Einkommen. Entsprechend höher fallen auch die Rentenwerte und die Bezüge aus. Stagnieren die Einkommen, entfällt die Rentenerhöhung. Aktuell belaufen sich die Ost-Renten auf rund 92 Prozent des Westniveaus. Zwar wird seit Jahren über ein einheitliches Rentensystem debattiert. Das brächte aber Nachteile für die heutigen Ost-Arbeitnehmer und zukünftigen Ost-Rentner. Denn damit würde auch die Hochrechnung ihrer Einkommen bei den Entgeltpunkten wegfallen. Voraussetzung für eine Angleichung wären also gleiche Einkommensverhältnisse in Ost und West. Hier setzt nun ein weiteres schwarz-rotes Projekt an: der gesetzliche Mindestlohn. Er soll dazu beitragen, dass sich das Lohnniveau bundesweit angleicht. Doch auch bei diesem Vorhaben der Regierung hakt es derzeit noch ziemlich. Übersicht: Mütterrente - Rente mit 63 Erwerbsminderungsrente erschienen am 06.03.2014 (Von Alessandro Peduto) © Copyright Chemnitzer Verlag und Druck GmbH & Co. KG DIESEN ARTIKEL ... 1 von 3 08.03.2014 16:21