Beispielberechnung Ermäßigung §90 SGB VIII

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Beispielberechnung Ermäßigung §90 SGB VIII
Beispiel- und Berechnungsbogen zur überschlägigen Ermittlung der Ermäßigung nach
§ 90 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - (SGB VIII) des Kindertagesstättenentgelts
Rechtliche Hinweise:
Die nachfolgend aufgeführten Beispiele und die überschlägige eigene Berechnung sind rechtlich nicht
verbindlich und begründen keine Ansprüche.
Die eigene Berechnung ersetzt insbesondere nicht die amtliche Berechnung durch die Hansestadt Lübeck.
alle Angaben in EURO
Beispiel 1
1 Erwachsene(r)
1 Kind
Beispiel 2
Beispiel 3
2 Erwachsene
2 Kinder
2 Erwachsene
1 Kind
(Beide Eltern Einkommen)
(Einkommen und
Arbeitslosengeld I)
1
Ermittlung des durchschnittlichen monatlichen Familiennettoeinkommens
1.1
900,00
1850,00
Arbeitseinkommen incl.
Weihnachts- u. Urlaubsgeld
Kindergeld
184,00
184,00
Wohngeld
Leistungen von der Agentur für
Arbeit
Krankengeld
Rente(n)
Einkommen aus Selbständigkeit
Einkommen aus Unterhalt
210,00
Ausbildungsvergütung
Ausbildungsförderung nach BAföG
Miet- u. Zinseinnahmen
weitere Einnahmen
Kinderzuschlag
Summe 1
1294,00
2034,00
Ermittlung der auf das Einkommen anrechenbaren Belastungen
5,20
10,40
Arbeitsmittel (z.B. Kosten für
1.2
1.3
1.4
1.5
1.6
1.7
1.8
1.9
1.10
1.11
1.12
1.13
2
2.1
Überschlägige
eigene Berechnung
(ohne Rechtswirkung)
1480,00
368,00
480,00
2328,00
5,20
Berufskleidung)
2.2
2.3
2.4
Fahrtkosten zur Arbeitsstätte
Versicherungsbeiträge
Beiträge zu Berufsverbänden
109,00
12,50
15,00
54,50
55,00
3
Summe 2
16,50
Ermittlung des bereinigten Nettoeinkommens
1277,50
Summe 3
146,90
114,70
1887,10
2213,30
435,00
100,00
430,00
180,00
600,00
230,00
619,00
200,00
619,00
619,00
217,00
434,00
651,00
Summe 4
1371,00
Ermittlung des zumutbaren Kostenbeitrags
Übertrag Summe 3
1277,50
Übertrag Summe 4
1371,00
Summe 5
-93,50
1863,00
2100,00
1887,10
1863,00
24,10
2213,30
2100,00
113,30
19,28
90,64
9,30
2,00
(z.B. Gewerkschaft)
(Summe 1 minus Summe 2)
4
4.1
4.2
Ermittlung der Einkommensgrenze
Unterkunftskosten
besondere Belastungen
(z.B. Kredite)
4.3
4.4
Unterhaltszahlungen
Grundbetrag (611,00 € für den
Haushaltsvorstand)
4.5
5
Familienzuschlag (214,00 € pro
weitere Person im Haushalt)
(Summe 3 minus Summe 4)
Zumutbarer Kostenbeitrag für
alle betreuten Kinder
zusammen
8,00
(80% von Summe 5)
Maximal muss das Höchstentgelt ggf. abzgl. Geschwisterermäßigung an den jeweiligen Träger gezahlt werden,
mindestens jedoch 8,00 € pro Kind. Ist Summe 5 ein negativer Betrag, beträgt das Entgelt 8,00 €.
Hansestadt Lübeck
Bereich Soziale Sicherung
Team Kita-Entgeltermäßigung
Kronsforder Allee 2-6
Postfach
23539 Lübeck
Lübeck, August 2011

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