Beispielberechnung Ermäßigung §90 SGB VIII
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Beispielberechnung Ermäßigung §90 SGB VIII
Beispiel- und Berechnungsbogen zur überschlägigen Ermittlung der Ermäßigung nach § 90 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - (SGB VIII) des Kindertagesstättenentgelts Rechtliche Hinweise: Die nachfolgend aufgeführten Beispiele und die überschlägige eigene Berechnung sind rechtlich nicht verbindlich und begründen keine Ansprüche. Die eigene Berechnung ersetzt insbesondere nicht die amtliche Berechnung durch die Hansestadt Lübeck. alle Angaben in EURO Beispiel 1 1 Erwachsene(r) 1 Kind Beispiel 2 Beispiel 3 2 Erwachsene 2 Kinder 2 Erwachsene 1 Kind (Beide Eltern Einkommen) (Einkommen und Arbeitslosengeld I) 1 Ermittlung des durchschnittlichen monatlichen Familiennettoeinkommens 1.1 900,00 1850,00 Arbeitseinkommen incl. Weihnachts- u. Urlaubsgeld Kindergeld 184,00 184,00 Wohngeld Leistungen von der Agentur für Arbeit Krankengeld Rente(n) Einkommen aus Selbständigkeit Einkommen aus Unterhalt 210,00 Ausbildungsvergütung Ausbildungsförderung nach BAföG Miet- u. Zinseinnahmen weitere Einnahmen Kinderzuschlag Summe 1 1294,00 2034,00 Ermittlung der auf das Einkommen anrechenbaren Belastungen 5,20 10,40 Arbeitsmittel (z.B. Kosten für 1.2 1.3 1.4 1.5 1.6 1.7 1.8 1.9 1.10 1.11 1.12 1.13 2 2.1 Überschlägige eigene Berechnung (ohne Rechtswirkung) 1480,00 368,00 480,00 2328,00 5,20 Berufskleidung) 2.2 2.3 2.4 Fahrtkosten zur Arbeitsstätte Versicherungsbeiträge Beiträge zu Berufsverbänden 109,00 12,50 15,00 54,50 55,00 3 Summe 2 16,50 Ermittlung des bereinigten Nettoeinkommens 1277,50 Summe 3 146,90 114,70 1887,10 2213,30 435,00 100,00 430,00 180,00 600,00 230,00 619,00 200,00 619,00 619,00 217,00 434,00 651,00 Summe 4 1371,00 Ermittlung des zumutbaren Kostenbeitrags Übertrag Summe 3 1277,50 Übertrag Summe 4 1371,00 Summe 5 -93,50 1863,00 2100,00 1887,10 1863,00 24,10 2213,30 2100,00 113,30 19,28 90,64 9,30 2,00 (z.B. Gewerkschaft) (Summe 1 minus Summe 2) 4 4.1 4.2 Ermittlung der Einkommensgrenze Unterkunftskosten besondere Belastungen (z.B. Kredite) 4.3 4.4 Unterhaltszahlungen Grundbetrag (611,00 € für den Haushaltsvorstand) 4.5 5 Familienzuschlag (214,00 € pro weitere Person im Haushalt) (Summe 3 minus Summe 4) Zumutbarer Kostenbeitrag für alle betreuten Kinder zusammen 8,00 (80% von Summe 5) Maximal muss das Höchstentgelt ggf. abzgl. Geschwisterermäßigung an den jeweiligen Träger gezahlt werden, mindestens jedoch 8,00 € pro Kind. Ist Summe 5 ein negativer Betrag, beträgt das Entgelt 8,00 €. Hansestadt Lübeck Bereich Soziale Sicherung Team Kita-Entgeltermäßigung Kronsforder Allee 2-6 Postfach 23539 Lübeck Lübeck, August 2011