Drucksachen-Nr. 082 / 2011 Einreicher: Fraktion

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Drucksachen-Nr. 082 / 2011 Einreicher: Fraktion
Drucksachen-Nr.
082 / 2011
Einreicher:
Fraktion Neue Linke
Datum der Sitzung:
29.06.2011
beantwortet durch:
Beigeordnete für Soziales, Jugend und
Bildung, Frau Janna de Rudder
Anfrage zur Aktivierung von ALG-II-Empfängern in der Maßnahme Bürgerarbeit in der
Stadt Weimar
Aus der Antwort zu Anfrage 1 der Drucksache 13/2011 vom 18.01.2011 geht hervor, dass
geplant war, 1000 ALG-II-Empfänger zu aktivieren. Von den damals 749 Aktivierten konnten
30 in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden und 8 wurden in eine Qualifizierungsmaßnahme geschickt.
Frage 1:
Wie viele Menschen wurden bis jetzt aktiviert, wie viele davon wurden auf den ersten Arbeitsmarkt vermittelt, wie viele befinden sich derzeit in Qualifizierungsmaßnahmen?
Antwort:
Insgesamt wurden 958 Kunden aktiviert. Davon konnten 82 in den 1. Arbeitsmarkt und 16 in
Qualifizierungsmaßnahmen integriert werden.
Frage 2:
Bei welchen Bildungsträgern werden Qualifizierungsmaßnahmen durchgeführt?
Antwort:
-
DAA (Deutsche Angestellten Akademie GmbH9
Berufsfortbildungswerk
Erfurter Bildungszentrum
Interkulturelles Zentrum für Bildung und Kommunikation gGmbH
Erfurter Gastro Bildung gGmbH
Adapt GmbH
DEKRA Akademie GmbH Erfurt
MIQR GmbH
WBS Training AG Erfurt
Frage 3:
Wie gestaltet sich die Qualifizierung inhaltlich und welcher Abschluss bzw. welche Ergebnisse werden dabei erreicht?
Antwort:
Inhalte der Qualifizierungen sind:
-
med. Fachangestellt; Pflege- und Betreuungsassistent; Gerätezusammensetzer; Vorbereitung auf externe prüfung zum staatl. Anerkannten Erzieher; Qualifikation zum
Lebensmittel-Logistiker, modulare Qualifizierung Bürokaufmann/-frau; Lager/Logistik
im Trainingscenter; Koch/Köchin; modulare kaufmännische Qualifizierung; Integration
und berufl. Orientierung; Bildungscenter CAD;
2
-
anerkannter Abschluss im Ausbildungsberuf in 2 Fällen
zertifizierte Teilqualifikation in 6 Fällen
berufsbezogene und –übergreifende Weiterbildung in 8 Fällen
Frage 4:
Gegen wie viele ALG-II-Empfänger, die aktiviert wurden oder werden sollten, sind durch fehlende Mitwirkung oder ähnliches, Sanktionen verhängt worden? Wie viele Fälle von komplettem Leistungsentzug gibt es diesbezüglich?
Antwort:
Es gab keinen Fall des kompletten Leistungsentzugs. Ansonsten müssten, um diese Frage
korrekt beantworten zu können, die Akten der 958 Kunden in die Hand genommen und eine
Einzelauswertung durchgeführt werden. Diese konkreten Daten werden nicht gezielt erhoben.
Frage 5:
Gibt es Personen, die während der Bürgerarbeit ein niedrigeres Einkommen (einschließlich
KdU) haben als im Hartz-IV-Bezug?
Antwort:
Nein, es gibt keine Personen, die ein niedrigeres Einkommen haben, weil auch die Bürgerarbeiter im Bedarfsfall weiterhin ALG II erhalten können. Ein Bürgerarbeiter erhält ein Bruttoentgelt in Höhe von 900 Euro. Ob das Einkommen bedarfsdeckend ist oder ab der Bürgerarbeiter weiterhin ALG II oder Wohngeld als Transferleistung beantragen muss, hängt on der
Größe seiner Bedarfsgemeinschaft und weiteren Einkommen der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft ab.

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