Drucksachen-Nr. 082 / 2011 Einreicher: Fraktion
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Drucksachen-Nr. 082 / 2011 Einreicher: Fraktion Neue Linke Datum der Sitzung: 29.06.2011 beantwortet durch: Beigeordnete für Soziales, Jugend und Bildung, Frau Janna de Rudder Anfrage zur Aktivierung von ALG-II-Empfängern in der Maßnahme Bürgerarbeit in der Stadt Weimar Aus der Antwort zu Anfrage 1 der Drucksache 13/2011 vom 18.01.2011 geht hervor, dass geplant war, 1000 ALG-II-Empfänger zu aktivieren. Von den damals 749 Aktivierten konnten 30 in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden und 8 wurden in eine Qualifizierungsmaßnahme geschickt. Frage 1: Wie viele Menschen wurden bis jetzt aktiviert, wie viele davon wurden auf den ersten Arbeitsmarkt vermittelt, wie viele befinden sich derzeit in Qualifizierungsmaßnahmen? Antwort: Insgesamt wurden 958 Kunden aktiviert. Davon konnten 82 in den 1. Arbeitsmarkt und 16 in Qualifizierungsmaßnahmen integriert werden. Frage 2: Bei welchen Bildungsträgern werden Qualifizierungsmaßnahmen durchgeführt? Antwort: - DAA (Deutsche Angestellten Akademie GmbH9 Berufsfortbildungswerk Erfurter Bildungszentrum Interkulturelles Zentrum für Bildung und Kommunikation gGmbH Erfurter Gastro Bildung gGmbH Adapt GmbH DEKRA Akademie GmbH Erfurt MIQR GmbH WBS Training AG Erfurt Frage 3: Wie gestaltet sich die Qualifizierung inhaltlich und welcher Abschluss bzw. welche Ergebnisse werden dabei erreicht? Antwort: Inhalte der Qualifizierungen sind: - med. Fachangestellt; Pflege- und Betreuungsassistent; Gerätezusammensetzer; Vorbereitung auf externe prüfung zum staatl. Anerkannten Erzieher; Qualifikation zum Lebensmittel-Logistiker, modulare Qualifizierung Bürokaufmann/-frau; Lager/Logistik im Trainingscenter; Koch/Köchin; modulare kaufmännische Qualifizierung; Integration und berufl. Orientierung; Bildungscenter CAD; 2 - anerkannter Abschluss im Ausbildungsberuf in 2 Fällen zertifizierte Teilqualifikation in 6 Fällen berufsbezogene und –übergreifende Weiterbildung in 8 Fällen Frage 4: Gegen wie viele ALG-II-Empfänger, die aktiviert wurden oder werden sollten, sind durch fehlende Mitwirkung oder ähnliches, Sanktionen verhängt worden? Wie viele Fälle von komplettem Leistungsentzug gibt es diesbezüglich? Antwort: Es gab keinen Fall des kompletten Leistungsentzugs. Ansonsten müssten, um diese Frage korrekt beantworten zu können, die Akten der 958 Kunden in die Hand genommen und eine Einzelauswertung durchgeführt werden. Diese konkreten Daten werden nicht gezielt erhoben. Frage 5: Gibt es Personen, die während der Bürgerarbeit ein niedrigeres Einkommen (einschließlich KdU) haben als im Hartz-IV-Bezug? Antwort: Nein, es gibt keine Personen, die ein niedrigeres Einkommen haben, weil auch die Bürgerarbeiter im Bedarfsfall weiterhin ALG II erhalten können. Ein Bürgerarbeiter erhält ein Bruttoentgelt in Höhe von 900 Euro. Ob das Einkommen bedarfsdeckend ist oder ab der Bürgerarbeiter weiterhin ALG II oder Wohngeld als Transferleistung beantragen muss, hängt on der Größe seiner Bedarfsgemeinschaft und weiteren Einkommen der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft ab.