Oberschulamt Karlsruhe

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Oberschulamt Karlsruhe
Information zur Vergabe der Stipendien für Schülerinnen und
Schüler des Leonardo da Vinci Gymnasiums
I. Präambel
Mit Stipendien sollen die Schüler des Leonardo da Vinci Gymnasium gefördert werden,
wenn die finanziellen oder persönlichen Verhältnisse der Eltern die vollständige Übernahme
der Kosten für den Schulbesuch nicht erlauben. Damit soll eine Sonderung der
hochbegabten Schüler nach den Einkommensverhältnissen der Eltern vermieden werden.
Die Richtlinien dienen als Information für die Eltern und können sich auch ändern. Sie
werden den Eltern vor jeder Antragstellung zur Kenntnis gegeben.
Mit dem Besuch des Leonardo da Vinci Gymnasiums entsteht kein Anspruch auf ein
Stipendium.
Ein Stipendium kann auf Antrag gewährt werden. Bestehen gesetzliche oder anderweitige
Ansprüche zur Deckung der Ausbildungskosten (z.B. eigenes Einkommen, Vermögen,
BAFÖG, Jugendhilfegesetz) so kann i.d.R. kein Stipendium gewährt werden.
II. Richtlinien
Wie werden die Stipendien gewährt?
Im Regelfall gilt:
die Stipendien werden als Zuschuss gewährt
Das Stipendium wird für ein Schuljahr gewährt und muss dann neu beantragt werden. Es
kann längstens für die Dauer des Besuchs des Leonardo da Vinci Gymnasiums gewährt
werden.
Welche maximale Stipendiensätze können gewährt werden?
Der Höchstsatz liegt bei 348 EUR/Monat.
Welches Einkommen und welches Vermögen werden angerechnet?
Als Einkommen gilt die Summe der positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des
Einkommensteuergesetzes. Von diesem Gesamtbetrag der Einkünfte sind die für den
Berechnungszeitraum zu leistende Einkommensteuer, Kirchensteuer und Gewerbesteuer,
der Solidaritätsbeitrag, pauschal festgesetzte Beträge für die soziale Sicherung (insbesondere
Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung) sowie der Altersentlastungsbetrag
abzuziehen. Bei selbst genutzten Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäusern werden
außerdem die nach dem Einkommensteuergesetz als Sonderausgaben berücksichtigten
Beträge abgezogen. Hinzuzurechnen sind weitere Einnahmen, die nach § 21 abs. 3 BAföG
ebenfalls als Einkommen gelten. Der sich dann ergebende Betrag ist das Einkommen das für
die Stipendiengewährung entsprechend zugrunde gelegt wird.
Es wird grundsätzlich das Einkommen des vorletzten Kalenderjahres zugrunde gelegt. Es
wird von den Feststellungen ausgegangen, die die Finanzbehörden in den Steuerbescheiden
der Einkommensbezieher getroffen haben.
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Besitzt der Schüler Vermögen, so wird dies bis auf eine Rücklage von 5 200 EUR
angerechnet. Auf das monatliche Stipendium ist der Betrag anzurechnen, der sich ergibt,
wenn der die Freigrenzen übersteigende Vermögensbetrag durch 96 Kalendermonate (acht
Schuljahre) geteilt wird.
Welche Freibeträge werden gewährt?
Eltern, verheiratet und zusammenlebend
Elternteil, alleinstehend
Stiefelternteil
Kinder und sonstige Unterhaltsberechtigte
1440 EUR
960 EUR
480 EUR
435 EUR
Die Freibeträge für den Stiefelternteil, Kinder und sonstige Unterhaltsberechtigte mindern
sich um das jeweilige Einkommen. Vom Einkommen der Eltern bleiben nach Abzug dieser
Grundfreibeträge weitere 50 v.H. anrechnungsfrei sowie für jedes Kind, für das ein
Freibetrag gewährt wird, weitere 5 v.H. Der nach Abzug aller Freibeträge verbleibende
Betrag ist der Anrechnungsbetrag, den die Eltern selbst aufbringen sollen. Ist der
anzurechnende Betrag niedriger als der maximale Stipendiensatz, wird der Differenzbetrag
als Stipendium gewährt.
Wo und wie werden die Stipendien beantragt?
Spätestens zum 15. Januar eines Jahres stellen die Erziehungsberechtigten schriftlich einen
formlosen Stipendienantrag für das nächste Schuljahr an die Geschäftsführung des
Leonardo da Vinci Gymnasiums.
Folgende Nachweise sind beizulegen:
Einkommenssteuerbescheid des vorletzten Kalenderjahres
Schriftliche Bestätigung, dass das Vermögen des Kindes den Betrag von 5200 EUR
nicht überschreitet.
In Ausnahmefällen kann auch im laufenden Schuljahr ein Antrag gestellt werden, wenn
plötzlich Umstände eingetreten sind, die die Zahlung des vereinbarten Entgeltes verhindern.
Als Grundlage wird dann das aktuelle Einkommen anerkannt.
Wie wird die Zahlung des Stipendiums abgewickelt?
Sofern eine Stipendienzusage für das Schuljahr erfolgt ist, ermäßigt sich das im Schulvertrag
vereinbarte Schulgeld entsprechend.
Neckargemünd, Januar 2012
G. Hilser
Geschäftsführerin
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