Regelung BECAS DS Las Palmas GC_DE

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Regelung BECAS DS Las Palmas GC_DE
Die Deutsche Schule Las Palmas de Gran Canaria ist eine kostenpflichtige
Privatschule und keine öffentliche Schule. Unsere finanzielle Basis beruht im
Wesentlichen auf den Beiträgen der Eltern und der Förderung durch die
Bundesrepublik Deutschland.
Unsere Kernaufgabe ist, das Beste für unsere Kinder zu erreichen.
Aus dieser Kernaufgabe resultiert, dass die Regelung zu einer
außerordentlichen temporären Schulgeldermäßigung die gemeinsame
Verantwortung von Eltern und Schulträger gegenüber unseren Kindern
widerspiegelt.
Konzept der außerordentlichen Schulgeldermäßigung
O Antragsberechtigte
Die außerordentliche Schulgeldermäßigung wird Schülerinnen und
Schülern der DS GC gewährt. Für Kinder des Kindergartens kann eine
außerordentliche Schulgeldermäßigung nicht gewährt werden.
Für Gastschülerinnen und –Schüler besteht diese Möglichkeit nicht.
O Voraussetzungen zur Beantragung
Eine außerordentliche Schulgeldermäßigung kann gewährt werden,
wenn alle 3 Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Für eine Schülerin/ einen Schülern ist eine befristete schwierige
finanzielle Situation der Erziehungsberechtigten eingetreten durch
-
den Todesfall eines Elternteils
eine schwere Krankheit eines Elternteils
eine Scheidung der Eltern
eine Arbeitslosigkeit eines Elternteils.
oder
oder
oder
2. Die Schülerin/der Schüler zeigt Leistungsbereitschaft und integriert sich
in unsere Sozialgemeinschaft, was von der Schulleitung attestiert wird.
3. Die
Erziehungsberechtigten
verfügen
über
ein
BruttoJahreseinkommen von < 25.000 € und haben kein signifikantes
Eigentum.
O Dauer der Gewährung
-
Die außerordentliche Schulgeldermäßigung wird für die Dauer eines
Schuljahres gewährt.
-
In Ausnahmefällen kann die außerordentliche Schulgeldermäßigung
auch auf maximal 2 Schuljahre ausgedehnt werden, wenn z.B. die
Voraussetzungen für die Beantragung weiterhin gegeben sind und die
Schülerin
/
der
Schüler
innerhalb
des
maximalen
Ermäßigungszeitraumes einen Abschluss erreichen kann.
-
Eine
außerordentliche
Schulgeldermäßigung
wird
für
eine
Schülerin/einen Schüler in einer Schulzeit an der DS GC insgesamt
maximal 24 Monate gewährt.
O Entscheidung von Anträgen
Die Entscheidung trifft der Vorstand auf Basis der vom Verwaltungsleiter
vorbereiteten vollständigen Anträge.
O Ergänzungen
Die außerordentliche Schulgeldermäßigung kann für mehr als nur eine
Schülerin/einen Schüler der gleichen Familie gewährt werden.
Die Höhe der gewährten außerordentlichen Schulgeldermäßigungen darf
eine im deutschen Haushalt festgelegte Grenze nicht überschreiten.
Die Gewährung einer außerordentlichen Schulgeldermäßigung schließt
die Teilnahme an kostenpflichtigen außerschulischen Aktivitäten aus.
Die maximale Ermäßigung beträgt 100% der Schulquote.
Eine außerordentliche Schulgeldermäßigung wird nicht gewährt, wenn
das Schulgeld nicht direkt von den Erziehungsberechtigten sondern von
Firmen, Institutionen etc. bezahlt wird.
Die Gewährung einer außerordentlichen Schulgeldermäßigung kann
widerrufen werden, wenn sich die finanzielle Situation einer Familie
verbessert oder die zur Verfügung gestellten Angaben sich als falsch
erweisen.
Mit der Auflösung des Schulvereins endet
außerordentlichen Schulgeldermäßigungen.
die
Gewährung
von