Regelung BECAS DS Las Palmas GC_DE
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Regelung BECAS DS Las Palmas GC_DE
Die Deutsche Schule Las Palmas de Gran Canaria ist eine kostenpflichtige Privatschule und keine öffentliche Schule. Unsere finanzielle Basis beruht im Wesentlichen auf den Beiträgen der Eltern und der Förderung durch die Bundesrepublik Deutschland. Unsere Kernaufgabe ist, das Beste für unsere Kinder zu erreichen. Aus dieser Kernaufgabe resultiert, dass die Regelung zu einer außerordentlichen temporären Schulgeldermäßigung die gemeinsame Verantwortung von Eltern und Schulträger gegenüber unseren Kindern widerspiegelt. Konzept der außerordentlichen Schulgeldermäßigung O Antragsberechtigte Die außerordentliche Schulgeldermäßigung wird Schülerinnen und Schülern der DS GC gewährt. Für Kinder des Kindergartens kann eine außerordentliche Schulgeldermäßigung nicht gewährt werden. Für Gastschülerinnen und –Schüler besteht diese Möglichkeit nicht. O Voraussetzungen zur Beantragung Eine außerordentliche Schulgeldermäßigung kann gewährt werden, wenn alle 3 Voraussetzungen erfüllt sind: 1. Für eine Schülerin/ einen Schülern ist eine befristete schwierige finanzielle Situation der Erziehungsberechtigten eingetreten durch - den Todesfall eines Elternteils eine schwere Krankheit eines Elternteils eine Scheidung der Eltern eine Arbeitslosigkeit eines Elternteils. oder oder oder 2. Die Schülerin/der Schüler zeigt Leistungsbereitschaft und integriert sich in unsere Sozialgemeinschaft, was von der Schulleitung attestiert wird. 3. Die Erziehungsberechtigten verfügen über ein BruttoJahreseinkommen von < 25.000 € und haben kein signifikantes Eigentum. O Dauer der Gewährung - Die außerordentliche Schulgeldermäßigung wird für die Dauer eines Schuljahres gewährt. - In Ausnahmefällen kann die außerordentliche Schulgeldermäßigung auch auf maximal 2 Schuljahre ausgedehnt werden, wenn z.B. die Voraussetzungen für die Beantragung weiterhin gegeben sind und die Schülerin / der Schüler innerhalb des maximalen Ermäßigungszeitraumes einen Abschluss erreichen kann. - Eine außerordentliche Schulgeldermäßigung wird für eine Schülerin/einen Schüler in einer Schulzeit an der DS GC insgesamt maximal 24 Monate gewährt. O Entscheidung von Anträgen Die Entscheidung trifft der Vorstand auf Basis der vom Verwaltungsleiter vorbereiteten vollständigen Anträge. O Ergänzungen Die außerordentliche Schulgeldermäßigung kann für mehr als nur eine Schülerin/einen Schüler der gleichen Familie gewährt werden. Die Höhe der gewährten außerordentlichen Schulgeldermäßigungen darf eine im deutschen Haushalt festgelegte Grenze nicht überschreiten. Die Gewährung einer außerordentlichen Schulgeldermäßigung schließt die Teilnahme an kostenpflichtigen außerschulischen Aktivitäten aus. Die maximale Ermäßigung beträgt 100% der Schulquote. Eine außerordentliche Schulgeldermäßigung wird nicht gewährt, wenn das Schulgeld nicht direkt von den Erziehungsberechtigten sondern von Firmen, Institutionen etc. bezahlt wird. Die Gewährung einer außerordentlichen Schulgeldermäßigung kann widerrufen werden, wenn sich die finanzielle Situation einer Familie verbessert oder die zur Verfügung gestellten Angaben sich als falsch erweisen. Mit der Auflösung des Schulvereins endet außerordentlichen Schulgeldermäßigungen. die Gewährung von