Informationen zur Online-Außerbetriebsetzung

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Informationen zur Online-Außerbetriebsetzung
Ab dem 01.01.2015 ist die Online-Außerbetriebsetzung möglich!
Wenn Sie ab dem 01.01.2015 ein Fahrzeug, egal ob neu oder gebraucht, zulassen, haben
Sie später die Möglichkeit, dieses Fahrzeug online außer Betrieb zu setzen (abzumelden).
Ein Besuch der Zulassungsstelle ist dafür nicht mehr erforderlich.
Grundvoraussetzung, um diesen Service in Anspruch nehmen zu können, ist, dass Sie den
neuen Personalausweis mit der Freischaltung zur Online-Identifizierung und ein dafür passendes Kartenlesegerät besitzen.
Weiterhin müssen Sie bereit sein, die Gebühren online über ein elektronisches E-PaymentSystem zu bezahlen.
Für die Online-Außerbetriebsetzung werden neue Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugscheine) ausgegeben und neue Stempelplaketten für die Kennzeichen verklebt, die mit
einem verdeckten Sicherheitscode versehen sind.
Neuer Sicherheitscode
Aufkleber mit neuem Sicherheitscode
Neue Stempelplakette
Neue Zulassungsbescheinigung Teil I(Fahrzeugschein)
Um ein Fahrzeug online außer Betrieb zusetzen, müssen Sie die Sicherheitscodes auf der
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und den Stempelplaketten auf den Kennzeichenschildern durch Abziehen und Abrubbeln freigelegen.
Nachdem Sie sich mit ihrem neuen Personalausweis beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) angemeldet und identifiziert haben, geben Sie in den entsprechenden Feldern auf der Internetseite zunächst das Kennzeichen Ihres Fahrzeugs und danach die Sicherheitscodes von Zulassungsbescheinigung Teil I und den Stempelplaketten ein.
Danach begleichen Sie die angegebene Gebühr online mittels des bereitgestellten EPayment-Systems.
Das KBA übermittelt alle Daten an die Zulassungsstelle des Kreises Mettmann. Wir setzen
Ihr Fahrzeug elektronisch außer Betrieb und teilen Ihnen das Datum der
Außerbetriebsetzung per Post oder über DE-Mail mit. Erst mit dem Datum des Bescheides
der Kfz-Zulassungsstelle ist Ihr Fahrzeug amtlich außer Betrieb gesetzt.
Mit Erhalt dieser Mitteilung haben Sie einen Nachweis über die durchgeführte
Außerbetriebsetzung.

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