Dienstanweisung 15

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Dienstanweisung 15
Dienstanweisung K F Z
Fahrzeugbehandlung
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Für die Fahrzeuge wird folgende Zuständigkeit festgelegt:
Fahrzeug Tour 2  Beege Gisela
Fahrzeug Tour 3  Voggenreiter Manfred
Fahrzeug Tour 4  Beege Martin
Die oben aufgeführten zuständigen Personen sind dafür verantwortlich, dass die
Inspektionsintervalle eingehalten werden und die Fahrzeuge sich in verkehrssicherem
Zustand befinden, außerdem sind sie für die Reinlichkeit verantwortlich.
Private und dienstliche Nutzung von KFZ
 Die private Nutzung von Dienstfahrzeugen ist aus steuerlichen Gründen grundsätzlich
verboten.
 Sollte in einem Ausnahmefall ein Dienstfahrzeug für private Benützung benötig
werden (z. B. eigenes Fahrzeug in der Werkstatt), so ist die Benutzung
genehmigungspflichtig. Für den privat gefahrenen Kilometer sind € -.30 zu bezahlen,
da dies sonst Sonderzuwendungen sind und versteuert werden müssten.
 Für Dienstfahrten ist grundsätzlich ein Dienstfahrzeug zu benützen. Die Benutzung
von Privatfahrzeugen werden nur anerkannt, wenn kein Dienstfahrzeug zu Verfügung
steht (alle Fahrzeuge in Benutzung, Fahrzeug in der Werkstatt sind).
 Soll ein Privatfahrzeug für dienstliche Fahrten benutzt werden, so muss dies
ausdrücklich genehmigt werden, diese Genehmigung kann von folgenden Personen
erteilt werden:
a) PDL Romeo Beege
b) Stellvert. PDL Eiginger Michael.
 Ist die Dienstfahrt mit Privatfahrzeug nicht genehmigt worden und doch mit dem
Privatfahrzeug durchgeführt worden, so wird keine Vergütung bezahlt.
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Gilt für alle:
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Bei den Fahrzeugen ist bei jedem Tanken der Ölstand zu kontrollieren.
Jeden Freitag bei Bedarf das Fahrzeug durch die Waschanlage fahren und das Fahrzeug
innen mit Staubsauger reinigen bzw. Fenster putzen.
Sollte das Fahrzeug aus irgendwelchen Gründen nicht Verkehrssicher sein, so darf dieses
Fahrzeug vor Behebung der Ursache nicht betrieben werden.
Bei defekten am Fahrzeug sind diese umgehend, nach Rücksprache mit dem PDL ins die
entsprechende Werkstatt zu verbringen.
Nach Rücksprache mit dem PDL bzw. seinem Vertreter wird falls vorhanden ein
Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt oder es kann mit dem Privatfahrzeug gefahren
werden, die Kilometer werden mit 0,30€ vergütet.
Bei Fahrzeugübergabe:
 Sollte das Fahrzeug nicht mindestens einen ½ vollen Tank haben, so ist das Fahrzeug
aufzutanken.
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Sind alle Verbrauchsmaterialien im Fahrzeug (Handschuhe, Händedesinfektion, Stix
für Bkutzucker, usw. ) wieder aufzufüllen, damit die nachfolgende Pflegepersonen
nicht beim Patienten steht und merken, daß ihnen etwas fehlt.
Erstellt 25.11.2011 durch R. Beege
Verriviziert 28.05.2012