EInBRucH FAHRZEuG - Polizei dein Partner
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EInBRucH FAHRZEuG - Polizei dein Partner
INFORMIEREN. AGIEREN. VORBEUGEN. Das Präventionsportal VERLAG DEUTSCHE POLIZEILITERATUR Ein Unternehmen der Gewerkschaft der Polizei Foto: RioPatuca/Fotolia Einbruch Fahrzeug Was tun? Verhaltensmaßnahmen nach Einbruch in Ihr Fahrzeug Wenn in Ihr Fahrzeug eingebrochen wurde (durch Einschlagen der Scheibe, gewaltsames Aufbrechen des Schlosses oder auf elektronischem Wege durch Manipulation der Zentralverriegelung) und Sachen / Gegenstände aus dem Inneren des Fahrzeugs entwendet wurden, z. B. Fotokamera, Handtasche oder Radio, sind verschiedene Maßnahmen zu beachten. Verhaltens-Tipps I. Informieren Sie unverzüglich die Polizei und erstatten Sie Anzeige. II. Fertigen Sie möglichst Fotos vom Fahrzeug und dem entstandenen Schaden an und legen diese als Beweismittel der Polizei vor. III. Lassen Sie sich eine Bescheinigung durch die Polizei erstellen. IV. Melden Sie den Vorfall an Ihre Fahrzeug-Versicherung (Voll-/Teilkasko). V. Informieren Sie ebenfalls Ihre Hausratversicherung und geben anhand Ihrer Hausratliste die entwendeten Gegenstände an. VI. Lassen Sie einen Kostenvoranschlag über die Reparaturkosten Ihres Fahrzeugs durch eine Werkstatt erstellen. VII. Informieren Sie Ihre Fahrzeug-Rechtsschutzversicherung (wenn vorhanden) und nehmen Ihren Schutzbrief in Anspruch. VIII.Prüfen Sie, ob Sie ggf. durch einen Rechtsanwalt vor Gericht vertreten werden müssen. Falls Ihnen keine Geldmittel zur Verfügung stehen, beantragen Sie beim zuständigen Gericht Prozesskostenhilfe. Weitere Maßnahmen zu außergewöhnlichen Ereignissen finden Sie unter www.buev24.de In Kooperation mit dem INFORMIEREN. AGIEREN. VORBEUGEN. Das Präventionsportal VERLAG DEUTSCHE POLIZEILITERATUR Ein Unternehmen der Gewerkschaft der Polizei Foto: RioPatuca/Fotolia Einbruch Fahrzeug Was tun? - Bei einem Einbruch in Ihr Fahrzeug benötigte Dokumente: ■■ Personalausweis / Reisepass ■■ Liste und Bilder der gestohlenen Gegenstände anhand Ihrer Hausratliste ■■ Police Fahrzeug-Versicherung ■■ Police Hausratversicherung ■■ Police Rechtsschutzversicherung ■■ Police Fahrzeug-Rechtsschutzversicherung (falls vorhanden) ■■ Fahrzeugschein ■■ Mitgliedskarte Automobilclub ■■ Liste Rechtsanwälte Weitere Maßnahmen zu außergewöhnlichen Ereignissen finden Sie unter www.buev24.de In Kooperation mit dem