EInBRucH FAHRZEuG - Polizei dein Partner

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EInBRucH FAHRZEuG - Polizei dein Partner
INFORMIEREN. AGIEREN. VORBEUGEN.
Das Präventionsportal
VERLAG DEUTSCHE POLIZEILITERATUR
Ein Unternehmen der Gewerkschaft der Polizei
Foto: RioPatuca/Fotolia
Einbruch Fahrzeug Was tun?
Verhaltensmaßnahmen nach Einbruch in Ihr Fahrzeug
Wenn in Ihr Fahrzeug eingebrochen wurde (durch Einschlagen der Scheibe, gewaltsames Aufbrechen
des Schlosses oder auf elektronischem Wege durch Manipulation der Zentralverriegelung)
und Sachen / Gegenstände aus dem Inneren des Fahrzeugs entwendet wurden, z. B.
Fotokamera, Handtasche oder Radio, sind verschiedene Maßnahmen zu beachten.
Verhaltens-Tipps
I.
Informieren Sie unverzüglich die Polizei und erstatten Sie Anzeige.
II.
Fertigen Sie möglichst Fotos vom Fahrzeug und dem entstandenen Schaden an
und legen diese als Beweismittel der Polizei vor.
III. Lassen Sie sich eine Bescheinigung durch die Polizei erstellen.
IV. Melden Sie den Vorfall an Ihre Fahrzeug-Versicherung (Voll-/Teilkasko).
V. Informieren Sie ebenfalls Ihre Hausratversicherung und geben anhand Ihrer Hausratliste die entwendeten Gegenstände an.
VI. Lassen Sie einen Kostenvoranschlag über die Reparaturkosten Ihres Fahrzeugs
durch eine Werkstatt erstellen.
VII. Informieren Sie Ihre Fahrzeug-Rechtsschutzversicherung (wenn vorhanden) und
nehmen Ihren Schutzbrief in Anspruch.
VIII.Prüfen Sie, ob Sie ggf. durch einen Rechtsanwalt vor Gericht vertreten werden
müssen. Falls Ihnen keine Geldmittel zur Verfügung stehen, beantragen Sie beim
zuständigen Gericht Prozesskostenhilfe.
Weitere Maßnahmen zu außergewöhnlichen Ereignissen
finden Sie unter www.buev24.de
In Kooperation
mit dem
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Foto: RioPatuca/Fotolia
Einbruch Fahrzeug Was tun?
-
Bei einem Einbruch in Ihr Fahrzeug
benötigte Dokumente:
■■ Personalausweis / Reisepass
■■ Liste und Bilder der gestohlenen Gegenstände anhand Ihrer Hausratliste
■■ Police Fahrzeug-Versicherung
■■ Police Hausratversicherung
■■ Police Rechtsschutzversicherung
■■ Police Fahrzeug-Rechtsschutzversicherung (falls vorhanden)
■■ Fahrzeugschein
■■ Mitgliedskarte Automobilclub
■■ Liste Rechtsanwälte
Weitere Maßnahmen zu außergewöhnlichen Ereignissen
finden Sie unter www.buev24.de
In Kooperation
mit dem

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