Sterbehilfe Spaemann und Grill _Stern 48-2006

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Sterbehilfe Spaemann und Grill _Stern 48-2006
Streitgespräch zwischen Robert Spaemann und Barholomäus Grill
[in: STERN 48/2006, 42-48]
"Wie Euthanasie!" - "Würdevolles Sterben!"
© Andreas Oertzen
Robert Spaemann, 79, und Bartholomäus Grill, 52, Anfang November in Spaemanns Haus in Stuttgart
Der Philosoph Robert Spaemann vergleicht die Sterbehilfe mit der NS-Euthanasie. Der
Journalist Bartholomäus Grill hat seinen Bruder in den Freitod begleitet. Im sternGespräch prallen nun zwei überzeugungen aufeinander.
GRILL: Die letzte Reise meines krebskranken Bruders zu den Ster- behelfern von
"Dignitas" nach Zürich muss für Sie eigentlich in höchstem Maße verwerflich sein.
SPAEMANN: Über die Entscheidung eines einzelnen Menschen urteile ich nicht, ich werde sie auch
nicht verwerfen. Ich bin nicht betroffen von einer solchen Situation. Mein Interesse beginnt dort,
wo die Dinge verallgemeinert werden, wo also nicht die Frage gestellt wird: "Hat Ihr Bruder Recht
oder Unrecht getan?", sondern: "Sollte es solche Einrichtungen geben?" Einem Menschen, der in
Not ist, kann man diesen Ausweg nicht vorwerfen, selbst dann nicht, wenn man einen solchen
Ausweg in generalisierter Form falsch findet.
Sie haben einmal geschrieben, dass Sie den Freitod für einen Ausdruck verminderter
Zurechnungsfähigkeit halten.
Ich habe nicht behauptet, dass jeder, der sich selbst tötet oder sich töten lässt, nicht
zurechnungsfähig sei. Wohl gibt es sehr viele Selbsttötungen, die in einem Zustand der
Unzurechnungsfähigkeit begangen werden.
Mein Bruder hat vor seinem Todestag alle Schmerzmittel abgesetzt, um im Vollbesitz
seiner geistigen Kräfte zu sein. Ich habe ihn noch nie so stark erlebt wie in seinen
letzten Stunden.
Ich meine, am Anfang einer solchen Entscheidung stehen Hilflosigkeit und Schwäche. Ob dieser
Weg dann ein Weg der Stärke oder der Schwäche ist, das will ich gar nicht entscheiden.
In Ihren Veröffentlichungen gehen Sie stets davon aus, dass alle Menschen eine
fundamentale Solidarität verbindet. Wenn ich Sie recht verstehe, haben wir, die
begleitenden Geschwister, durch unser Tun diese Solidarität zerstört. Sie postulieren
weiter, dass eine Gesellschaft barbarisch werde, wenn sie diese Solidarität aufgebe.
Ja, so habe ich mich einmal ausgedrückt, aber das habe ich auf den Arzt bezogen, der tötet. Ihre
Sterbebegleitung war nicht ein Akt der Entsolidarisierung.
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Ich finde, wir haben die schwierigste Solidarität überhaupt geleistet. Wir sind unserem
Bruder beigestanden. Er war sich sehr wohl bewusst, welche Zumutung er uns da
aufbürdet. Aus unserer Sicht war es nicht ein Akt der Barbarei, sondern der
Barmherzigkeit.
Ich nehme an, dass in Ihrem Fall das tatsächlich so ist, aber ich würde nicht so einen krassen
Gegensatz zwischen Barbarei und Mitleid machen. Mitleid ist eine zweideutige Sache.
Mitleidstötungen, die man ja immer wieder erlebt, auch in Altenheimen, geschehen oft aus
"Mitleid", weil man sich nämlich selbst das Mitleiden ersparen will. Und so meine ich, dass sich
auch eine Begleitung des eigenen Angehörigen auf diesem Weg mit einer klaren Missbilligung
dessen, was er tut, verbinden kann. Ich habe versucht, als ich Ihre eindrucksvolle Schilderung
gelesen habe, mir vorzustellen: "Wie hättest du selber gehandelt?" Nun sind alle diese
Vorstellungen nicht sehr zuverlässig, denn man weiß nicht, was man im Ernstfall wirklich tun
würde. Aber so, wie ich die Sache in dem Augenblick gesehen habe, als ich das las, dachte ich: "Ja,
ich könnte meinen Bruder begleiten und könnte sagen, ich verlasse dich nicht bis zum letzten
Augenblick, ich gehe mit dir, aber du weißt, dass ich es falsch finde, was du tust." Denn man kann
jemanden auch begleiten auf einem falschen Weg. Aber ich kann nicht sagen: "Es soll dich nicht
mehr geben." Neuere Untersuchungen zeigen, dass in der weitaus größten Zahl der Fälle der
Suizid-Wunsch verschwindet, wenn der Patient erlebt: Es gibt jemanden, dem daran liegt, dass ich
noch lebe.
Genau darüber haben wir im Kreise der Familie immer wieder diskutiert. Am Ende aber
mussten wir entscheiden.
Was mussten Sie entscheiden?
Wir mussten entscheiden, ob wir seinen Weg billigen, um überhaupt mitgehen zu
können.
Sie hätten sich auch entscheiden können zu sagen: "Nein, wir können das nicht billigen, aber wir
gehen mit."
Lassen Sie mich noch einmal auf die Gefahren der Entsolidarisierung durch eine
freizügigere Sterbehilfe zurückkommen ...
Die Entsolidarisierung fängt meines Erachtens da an, wo jemand die Selbsttötung akzeptiert, weil
er sagt, das erspart mir die Aufwendungen, die auf mich zukommen, wenn der Kranke am Leben
bleibt.
Sie meinen die explodierenden Kosten im Krankenhaus, wenn das Leben künstlich
verlängert wird.
Ja. Denn bei jeder Art von Institutionalisierung der aktiven Sterbehilfe kommen diese Motive
massiv nach vorne.
Sie befürchten also, dass aktive Sterbehilfe, wie sie zum Beispiel in den Niederlanden
oder Belgien erlaubt ist, zu einem rein nutzbringenden Handeln führt, das nur noch von
Zweckmäßigkeit geleitet wird?
Ja, und zwar ist das nicht nur eine vage Sorge, sondern eine Prognose, die man mit ziemlicher
Sicherheit stellen kann, weil die Menschen nun einmal so sind, wie sie sind. Man sieht doch, dass
die Tötung ohne Verlangen - also genau das, was die Nazis machten - die Beurteilung eines Lebens
als nicht lebenswert voraussetzt. Menschen werden, ohne je danach verlangt zu haben, getötet,
und zwar in einer jährlich wachsenden Zahl. Es gibt in den Niederlanden Fälle, in denen der Arzt
sagt: Ich musste das schnell machen, weil ich die Betten brauchte. Das ist die Realität. Und über
die kann man gar nicht hart genug sprechen.
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"Wie Euthanasie!" - "Würdevolles Sterben!"
© Andreas Oertzen
In seiner Reportage "Ich will nur fröhliche Musik" - Ende 2005 in der "Zeit" veröffentlicht - beschreibt
Bartholomäus Grill den Weg seines krebskranken Bruders in den Freitod
Sie erinnern in Ihren Beiträgen zur Debatte immer wieder an die NS-Zeit und verweisen
auf den fürchterlichen Propagandafilm "Ich klage an". Darin verabreicht ein Arzt seiner
an Multipler Sklerose erkrankten Frau ein tödliches Gift und wird wegen Mordes
angeklagt. Dieser Film von 1941 ist ein zynisches Plädoyer für die Euthanasie. Sie ziehen
also Parallelen von der damaligen zur heutigen Entwicklung. Ich kann das Wollen und
Tun meines Bruders überhaupt nicht in diesen ungeheuerlichen Zusammenhang stellen.
Er selber empfand diese Gleichsetzung als Beleidigung, ja, als Infamie.
Ich kann das aus der Sicht eines Menschen, der Sterbehilfe in Anspruch nehmen will,
nachvollziehen. Aber meine Gleichsetzung bezieht sich doch auf die Tötung "lebensunwerten
Lebens" ohne Verlangen, und die gibt es. Wenn Sie den Film heute in einem Kino spielen, müssten
Sie vielleicht zwei Minuten rausstreichen, und der Rest des Filmes würde großen Beifall ernten. Man
würde ihn überhaupt nicht fürchterlich finden. Denn er argumentiert fast genau so, wie heute
argumentiert wird. Er klagt eine Justiz an, die so erbarmungslos ist, dass sie einen todkranken
Menschen zum Leben zwingt.
Auch ich halte die Praxis der aktiven Sterbehilfe in den Niederlanden für höchst
problematisch. Ein holländischer Professor hat unlängst beim Kongress der
Palliativmediziner in Hamburg über die zunehmende Zahl von Grenzfällen gesprochen
und davor gewarnt, dass sich der Prozess verselbstständigt. Dennoch halte ich Ihre
Befürchtungen für vollkommen überzogen. Ihr Vergleich ist ungeheuerlich. Ich sehe kein
Vernichtungsprogramm aufscheinen. Man kann die Barbarei der Nazis doch nicht
ernsthaft mit der umstrittenen Praxis in Holland verknüpfen. Es ist ein fundamentaler
Gegensatz, ob viele Menschen von einer Vernichtungsmaschinerie gegen ihren Willen
systematisch ermordet werden oder ob ein Individuum die schwere Entscheidung trifft,
freiwillig seine Qualen zu beenden.
Das ist ein großer Unterschied. Aber in den Niederlanden werden Menschen auch ohne ihren Willen
getötet. Ich kann es ja auch nicht für Zufall halten, dass der Ruf nach Legalisierung der Euthanasie
in einem Augenblick laut wird, wo wir uns auf eine enorme Überalterung der Gesellschaft
hinbewegen. Freunde weisen es entrüstet von sich, wenn ich sage: "Es wird hier vielleicht nicht
planmäßig, aber tatsächlich ein Ausweg vorbereitet für die Lösung eines Problems." Laut Umfragen
sind zwei Drittel in Deutschland für die aktive Sterbehilfe. Aber wenn sie in den Altenheimen
nachfragen, sind 90 Prozent der Leute dagegen, weil sie Angst haben.
Sie halten also eine Perversion, wie wir sie in unserer Geschichte hatten, durchaus
wieder für möglich?
Ja.
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Sie haben in diesem Zusammenhang von einer "zwingenden Logik" gesprochen,
derzufolge aus dem Recht auf Sterbehilfe unvermeidlich eine Pflicht wird. Das müssen
Sie mir genauer erklären.
Wenn ich ein Recht habe und es nicht in Anspruch nehme, dann habe ich normalerweise die Folgen
dafür zu tragen, dass ich es nicht tue. Das ist dann meine freie Entscheidung. In der
gegenwärtigen Rechtslage ist es so, dass Angehörige all die Mühen, das Geld und die Opfer für
Pflegefälle aufbringen müssen, weil sie sich in der Solidargemeinschaft befinden. Das ist hart und
bedrückend für den Schwerkranken - aber es lässt sich nicht ändern. In dem Augenblick, wo ich
das Recht habe, meine Tötung zu verlangen, kehrt sich die Sache um. Da kann jeder zu mir sagen:
Du lädst den anderen all diese Lasten auf, du könntest sie ganz leicht davon befreien. In dem
Augenblick wird die Verantwortungslast auf ihn abgewälzt, er ist jetzt schuld. Ich sehe nicht, wie
sich das vermeiden ließe.
Der Opa ist zu teuer, er soll endlich freiwillig sterben - Sie unterstellen den Angehörigen
die allerfinstersten Absichten. Im Klartext heißt das: Es kommt bei einer liberalisierten
Sterbehilfe automatisch zu einem Dammbruch, weil die Menschen von ökonomischen
Motiven geleitet werden.
Nein, ich meine das viel schlichter. Es sind gar nicht die böswilligen Angehörigen. Aber der Kranke
muss das Gefühl haben: Alles, was sie für mich tun, könnte ich ihnen ersparen, und zwar auf legale
Weise. Wenn ich es nicht tue, dann belädt es mich mit einer großen Verantwortung. Und dann kann
ich mir vorstellen, dass mancher wirklich nicht mehr gerne leben möchte.
Aber es gibt doch die ausweglose Situation, in der ein unheilbar kranker, schwer
leidender Mensch einfach nur seine Qualen beenden will. Er muss sagen können: Da ist
keine Hoffnung mehr, ich möchte sterben. Es muss die Möglichkeit geben, dass er von
seiner letzten Freiheit Gebrauch macht, die ihm noch geblieben ist: Ich scheide aus
freien Stücken aus dem Leben.
Gewiss, das ist ein anderer Fall. Hier muss man aber unterscheiden zwischen dem Gebrauch der
eigenen Freiheit und der Inanspruchnahme anderer. Wenn ein Mensch einen anderen Menschen in
Anspruch nimmt, um sich töten zu lassen, tritt das Gesetz der menschlichen Solidargemeinschaft,
von der wir sprachen, in Kraft. Wenn man diese Grenze durchbricht, dann hat man einen sehr
weitgehenden Schritt getan, der nicht mehr gedeckt wird von dem Autonomierecht. Denn dieses
kann sich nur auf das beziehen, was ich selbst tue.
Absolut einverstanden - wenn es um die aktive Sterbehilfe in Form einer tödlichen
Injektion geht. Im medizinischen Alltag gibt es nun aber viele Fälle, wo wir von einer
indirekten aktiven Sterbehilfe sprechen können. Die terminale Sedation, also die extrem
erhöhte Gabe von schmerzstillenden Mitteln unter Inkaufnahme des Todes, ist gang und
gäbe, man spricht nur nicht darüber. Das könnte man genauso als Form der Tötung ohne
Verlangen bezeichnen.
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"Wie Euthanasie!" - "Würdevolles Sterben!"
© Andreas Oertzen
Robert Spaemann zählt zu den bedeutendsten deutschsprachigen Philosophen der Gegenwart. Der gebürtige
Berliner lehrte in Stuttgart, Heidelberg und München
Es gibt eine Dunkelzone, einen gleitenden Übergang, aber hier spielt doch die Motivation eine ganz
entscheidende Rolle. Denn zunächst ist es ja nicht Absicht, durch erhöhte Gaben von
schmerzstillenden Mitteln das Leben zu verkürzen, sondern ein schweres Leiden zu lindern.
Meistens ist es ja auch so, dass die Dosis, die in der Absicht zu töten gegeben wird, viel stärker
erhöht wird, als wenn jemand sie in schmerzstillender -Êalso palliativer - Absicht gibt. Für die
direkte Tötung müssen Sie mehr geben, als medizinisch gerechtfertigt ist.
Aber auch im Fall der palliativen Absicht nehmen viele Ärzte längst in Kauf, dass der
Patient sterben kann.
Man nimmt das mit Recht in Kauf, ja. Aber wir nehmen ja auch sonst Risiken in Kauf. Der
Unterschied in der Absicht muss aber doch erkennbar bleiben. Diese Schweizer Sterbeeinrichtungen sind mir eben doch sehr unheimlich. Ich verstehe, dass Ihr Bruder sie aufgesucht
hat. Aber wenn ich mir den Arzt vorstelle, dessen Beruf es ist, Menschen zu töten, dann wird mir
wirklich ganz schlecht. Wo jemand eine Profession daraus macht, Menschen zu töten, da
überkommt mich ein ähnlicher Schauer, wie er die Menschen immer überkommen hat gegenüber
Henkern.
In der Schweiz gibt es die gesetzlich erlaubte Praxis des begleiteten Freitodes schon seit
vielen Jahren, und trotzdem ist unser Nachbarland nicht zu einer "Zivilisation des Todes"
entartet. Dieses Horrorszenario, das Sie gelegentlich heraufbeschwören, sehe ich nicht.
Ich halte die Schweiz für ein hoch kultiviertes Land mit einem ausgeprägten Freisinn.
Eine Professionalisierung des Tötens ist ausdrücklich verboten. Die Sterbehelfer von
"Exit" oder "Dignitas" erbringen eine freiwillige Dienstleistung, hinter der kein
Profitstreben stehen darf.
Aber die Ärzte, die bei "Dignitas" tätig sind, machen das doch professionell.
"Dignitas" besorgt das letale Schlafmittel, der Patient oder Klient nimmt es ganz allein
ein, niemand darf ihm dabei helfen. Die Ärzte begleiten den Prozess nur und bekommen
dafür kein Honorar.
Ja, wovon leben die denn?
Von ihrer regulären Arbeit. Bei "Dignitas" sind sie nur ehrenamtlich tätig. Wenn Ludwig
Minelli, der Leiter von "Dignitas", Gewinne aus dieser Dienstleistung machen würde,
wäre das sein Ende. Wir haben natürlich sehr genau geprüft, was mit dem Geld unseres
Bruders passiert. Man zahlt für die Mitgliedschaft im Verein, für das tödliche Schlafmittel,
für das Krematorium und die Heimführung der Urne. Jedes Honorar aber ist nach
Schweizer Gesetz verboten.
Wenn das so ist, dann muss ich mich korrigieren.
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Und es geht hier auch nicht um aktive Sterbehilfe, nicht um eine Tötung auf Verlangen.
Weil der Betreffende das Gift selber nimmt.
Niemand darf bei der Einnahme auch nur seinen zitternden Arm stützen.
Aber sagen Sie bitte, warum gehen denn da die Leute in die Schweiz? Das können sie doch überall
haben, wenn es keine aktive Sterbehilfe ist. Die Weise, wie "Dignitas" und "Exit" das Gesetz
formalistisch austricksen, ist doch pure Heuchelei.
Wenn mir in Deutschland jemand ein tödliches Gift verabreicht, so kann er das
ungestraft tun. Beihilfe zum Suizid ist hierzulande nicht verboten - solange der Helfer
nicht die Tatherrschaft übernimmt, denn dann handelte er ja mit eigener Absicht und
könnte wegen Tötung oder gar Mord belangt werden. Nur: Wenn Sie einem Menschen
beim Freitod geholfen haben, müssen Sie anschließend sofort dafür sorgen, dass sein
Magen ausgepumpt wird - sonst machen Sie sich wegen unterlassener Hilfeleistung
strafbar. Und das ist genau die absurde Situation, in die Sie unser Gesetz bringt. In der
Schweiz ist das klar geregelt, hierzulande werden die verzweifelten Menschen allein
gelassen, vom Gesetzgeber, von den Ärzten, von den Kirchen sowieso.
Ich habe viele gute Freunde unter Ärzten, die in der Tat sagen: Das gehört nicht zu unserem Beruf,
wir heilen, wir retten Leben, wenn auch nicht um jeden Preis. Ich glaube, dass der verstärkte Ruf
nach Euthanasie auch damit zusammenhängt, dass man seit Jahrzehnten extreme Formen von
Lebensverlängerung praktiziert, über jedes vernünftige Maß hinaus. Und dann taucht die Frage auf:
"Sollte man nicht lieber ein Ende machen?" Ich habe schon vor 30 Jahren geschrieben, dass der
Ruf nach Euthanasie kommen wird. Man lässt die Leute nicht mehr in Frieden sterben. Und die
Mentalität derer, die das Leben endlos verlängern, gleicht oft denen, die dann am Ende töten. Es
soll immer etwas gemacht werden, Leben oder Tod. Man will nicht zurücktreten und sagen, jetzt
lassen wir die Natur ihren Gang gehen.
Es gibt eben auch auf diesem Felde massive ökonomische Interessen. Die künstliche
Verlängerung von Leben ist ja sehr profitabel.
Ja, diesen inneren Zusammenhang muss man sehen. Manchmal wird das Leben nur in einem
Fremdinteresse verlängert. Jemand wird an Apparate angeschlossen, damit er noch lebt für den
Zweck einer Organentnahme.
Nochmals: Die Kirche lässt die Menschen in diesen Situationen allein und stürzt sie in
schwere Gewissenskonflikte. Denn wer den assistierten Freitod vollzieht, begeht nach
ihrer Lehre eine Todsünde. Gott hat das Leben gegeben, Gott nimmt es. Man erwartet
von den Menschen, ihr Leid wie Jesus am Kreuz zu ertragen - aber sie haben nicht die
Kraft des Herrn. Was sagt man diesen Menschen?
Der Arzt, der einem Patienten sagt, es sei für ihn lebensgefährlich, täglich 40 Zigaretten zu
rauchen, stürzt auch diesen Menschen in schwere innere Konflikte. Vielleicht kann der Mensch nicht
aufhören. Soll der Arzt deshalb sagen: "Es ist schon gut, es ist ja nicht so schlimm"? Wenn die
Kirche - in Übereinstimmung mit Philosophen wie Sokrates, Platon, Kant und Wittgenstein - glaubt,
der Mensch schade seiner Seele durch den Selbstmord, wieso lässt sie ihn im Stich, wenn sie ihm
das sagt? Sie würde ihn aufgeben, wenn sie es ihm nicht sagte. Sie respektiert ja seine Freiheit,
ihrer Warnung nicht zu folgen. Und ein Seelsorger sollte ihn auch dann nicht im Stich lassen.
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"Wie Euthanasie!" - "Würdevolles Sterben!"
© Andreas Oertzen
"Die kirche drückt sich um antworten"
Bartholomäus Grill
Ich kenne Fälle, in denen Priester vor solchen Problemen davongelaufen sind.
Sie waren offenbar der Situation nicht gewachsen.
Deswegen haben viele Menschen das Gefühl, dass sich die Kirche um Antworten drückt.
Das verstehe ich nicht. Sie gibt doch eine Antwort! Das wirft man ihr ja gerade vor.
In Deutschland fordern nicht nur Sterbehelfer Gesetzesänderungen, die Mehrheit der
Bevölkerung ist für eine liberalisierte Sterbehilfe.
Da würde ich entschieden widersprechen. Der Gesetzgeber schützt die Menschen.
Aber er kriminalisiert sie in puncto Sterbehilfe.
Er kriminalisiert das Töten. Die Legalisierung des Tötens, sei es auf Verlangen oder ohne
Verlangen, öffnet eine Schleuse - mit unabsehbaren Folgen.
Aber er kriminalisiert eben auch den assistierten Freitod.
Beihilfe zum Selbstmord ist doch bei uns nicht strafbar. Ich bin allerdings wie Sie der Meinung,
dass diese Regelung konsequenterweise auch reformbedürftig ist - aber in umgekehrter Richtung.
Auch die Beihilfe zum Selbstmord sollte strafbar sein.
Damit aber würden man die Betroffenen eher noch mehr kriminalisieren als weniger.
Ja, so ist es.
In Artikel eins des Grundgesetzes heißt es: "Die Würde des Menschen ist unantastbar."
Dieser Artikel schützt uns bis zuletzt. Das heißt, jeder Bürger hat nicht nur ein Recht auf
ein menschenwürdiges Leben, sondern auch auf ein menschenwürdiges Sterben.
Der Artikel kann nicht schützen vor grässlichen Verletzungen und Beeinträchtigungen durch Natur
und Schicksal. Er schützt den Menschen vor dem Menschen. Das Grundgesetz kann nicht schützen
vor dem Tod. Es schützt vor der Tötung durch Menschen. Und geschützt werden muss auch die
letzte Phase des Lebens, das Sterben. Es muss zuerst geschützt werden gegen die fanatische
Lebensverlängerung, die es dem Menschen nicht erlaubt, zu sterben, wenn es so weit ist.
... und die ihm die Menschenwürde raubt.
Ja. Aber das tut auch die Tötung. Sterben ist ein Teil des Lebens, und wir müssen es vor zwei
Seiten schützen: vor den Leuten, die Menschen zum Leben zwingen wollen, und vor jenen, die den
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Sterbeprozess gewaltsam verkürzen wollen.
Dennoch muss ein schwerkranker Mensch sagen können: Ich will nicht mehr.
Das kann er sagen, aber dann muss er abwarten. Und wenn er sich selber töten will, dann soll er
es tun. Aber er kann dabei nicht die Hilfe anderer in Anspruch nehmen.
Ob aktive, passive oder indirekte Sterbehilfe - ich habe den Eindruck, dass hierzulande
alle Möglichkeiten unter kriminellem Generalverdacht stehen. Dabei haben wir es im
Bereich des Sterbens und der Sterbehilfe stets mit höchst individuellen und konkreten
Schicksalen zu tun. Unsere geltenden rechtlichen und moralischen Normen aber sind
höchst allgemein und alles andere als konkret.
Allgemeine Gesetze können niemals jeden Einzelfall wirklich erfassen. Das kann man bei Platon
schon nachlesen: Allgemeine Gesetze haben immer irgendein ungerechtes Moment, weil sie dem
Einzelfall nicht gerecht werden. Aber was folgt daraus? Dass man die extremen Fälle
verallgemeinert und legalisiert? Oder dass man sagt: Wir müssen das einfach hinnehmen,
unvergleichliche Einzelfälle gehören zum menschlichen Dasein? Wenn jemand aus Freundschaft zu
einem Menschen ihn auf seinem Weg nicht nur begleitet, sondern ihm aktiv behilflich ist, dann
muss er, wenn es ihm ernst ist, auch eine Strafe akzeptieren wie das Gandhi schon vorgemacht
hat. Er wird sagen: Ich habe nach meinem Gewissen gehandelt, ich würde es auch wieder tun.
Aber ich sehe ein, dass eine allgemeine Legalisierung meiner Handlungsweise sehr viel mehr Übel
zur Folge hätte als Gutes, und darum akzeptiere ich die Strafe. Das würde mir sehr großen
Eindruck machen.
Ein Argument oder besser, eine Prämisse, die für jeden zählt, haben Sie einmal so
niedergeschrieben: Liebe tut alles für den, den man liebt.
Ja.
Ist das nicht ein Widerspruch in sich? Denn wenn die Liebe wirklich alles täte, dann
müsste sie auch auf Verlangen töten.
Nein.
Der Bruder sagt: Tue es, wenn du mich liebst.
Dann würde ich antworten: Mein lieber Bruder, ich kann es nicht tun. Ich kann nicht sagen: Du,
mein Bruder, sollst nicht mehr existieren. Das kann ich nicht. Alles andere: ja.

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