Rückblick in die Medien Rückblick in die Medien
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PRESSESCHAU Rückblick inMedien die Medien Rückblick in die urden die Themen Lebensende, Sterben und Tod in der Medienlandschaft vor dreißig bis fünfzig Jahren eher seltener gesichtet, so haben Journalisten diese Themen inzwischen mehr und mehr entdeckt, sei dies für psychologisch feinfühlige Abhandlungen, aber leider auch für Beiträge des Skandal-Journalismus. Medien sind die modernen Waffen der Neuzeit. Wo im Mittelalter Übeltäter oder solche, die dafür gehalten wurden, auf dem Marktplatz ausgestellt und bespuckt werden durften, ist der Pranger heute noch öffentlicher und weitläufiger geworden – dank Massenmedien und Internet. Die Themen im Fokus der DGHS-Zielsetzung bleiben gefährdete Sektoren öffentlicher Wahrnehmung. Wer stirbt, sollte abgeschirmt sterben dürfen, des Privaten nicht beraubt – andererseits aber auch nicht zur Einsamkeit im Sterben isoliert. Auf das rechte Maß kommt es an. Die folgenden Beiträge sind aus einer Rückschau dieser Rubrik entstanden und sollen wie Sternschnuppen sein – in Erinnerung an Leuchtspuren des Journalismus aus den vergangenen 10 Jahren der DGHS. ‹ PATIENTENVERFÜGUNG ARCHIVIEREN LASSEN Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) bietet seit Juli bundesweit die kostenlose Archivierung von Patientenverfügungen (...) an. Jeder Bürger kann nun seine persönliche Patientenverfügung bei der DGHS hinterlegen. [Quelle: Rotenburger Rundschau, 10.10.1999, HLS 2000-1, S. 9] ‹ REGELUNGSBEDARF In den Niederlanden dürfen Ärzte künftig unheilbar Kranken die Todesspritze geben. „Dieser Beschluss des niederländischen Parlaments zwingt uns in Deutschland jetzt zu einer Antwort“, sagt die SPD-Rechtsexpertin Margot v. Renesse. Aktive Sterbehilfe aber lehnt sie rundweg ab. (...) Priorität müsse ein humanes Leben bis zum Tod haben. [Quelle: Hamburger Abendblatt, 3.1.2001, HLS 2001-2, S. 9] 66 Bild: Schobert W Medien sind die modernen Waffen. Noch heutzutage gibt es in Deutschland ächtende Medien, die beispielsweise gezielt das Wort vom „Selbstmord“ verwenden, auch wenn es längst kein Geheimnis mehr ist, dass zum „Mord“ andere Kriterien Voraussetzung sind. ‹ DGHS FORDERT MEHR GELD FÜR PFLEGEBEDÜRFTIGE Gesellschaft beklagt „inhumane“ Bedingungen Zusätzliche zwei Milliarden Euro für Pflegebedürftige fordert die Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS). Deutschland müsste nicht nur den Terror politischer und religiöser Fanatiker mit Milliardensummen verhindern, sondern auch den „Terror in Alten- und Pflegeheimen im eigenen Land“, so der DGHS-Vorstand. [Quelle: Altenpflege Fachmagazin, Januar 2002, HLS 2002-2, S. 18] ‹ „DIE HEIMLICHTUEREI IST DAS SCHLIMMSTE“ Befürworter der aktiven Sterbehilfe suchen nach Wegen zur Legalisierung (...) Nicht erst seit dem Freitod von Hannelore Kohl beschäftigt auch in Deutschland das freiwillige Ableben von Schwerkranken die Öffentlichkeit. Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben Humanes Leben · Humanes Sterben 2010/11 Sonderausgabe (DGHS) hat das Ziel, dies zu vereinfachen. Bei einem Vortrag in Stuttgart bezeichnete Elke Ehrenfeld, Präsidiumsmitglied der DGHS, ein humanes Sterben als „Bürgerrecht“. [Quelle: Stuttgarter Nachrichten, 16.7.2002, HLS 2002-4, S. 18] ‹ „ES GIBT EINE GANZE MENGE ZU BEREDEN“ Die Meinungsführer in Deutschland bleiben dabei: Kein Gesprächsbedarf! Die DGHS ist der Meinung, dass es im deutschen Sterbealltag eine ganze Menge zu bereden gäbe: Über menschenunwürdige Bedingungen in Alten- und Pflegeheimen; über Magensonden, die gegen den Willen des Betroffenen gelegt werden; über ungewollte Amputationen kurz vor dem Ableben oder über die zweifelhafte Auslegung, eine Patientenverfügung werde erst im Sterbeprozess relevant. Über Grauzonen und Missbrauchsgefahren (...), über ärztliche Suizidbeihilfe für jene, die über „Beziehungen“ verfügen – und ja, zu aller- allerletzt auch über die aktive direkte Sterbehilfe für seltene Extremfälle. [Quelle: Braunschweiger Zeitung, 27.1. 2004, HLS 2004-3, S. 37] ‹ STERBEN IN PFLEGEHEIMEN Fast jeder dritte Hochaltrige stirbt in Alten- oder Pflegeheimen unter Verhältnissen, die unseren Vorstellungen vom Leben und seinem Ende nicht entsprechen. [Quelle: Care konkret, 22.7.2005, HLS 2005-4, S. 60] ‹ DEM WILLEN ENTSPRECHEN FDP-Chef Guido Westerwelle sprach sich für aktive Sterbehilfe in einem sehr engen Bedingungsrahmen aus. Westerwelle sagte zum Thema Sterbehilfe: „ Meine ganz persönliche Position wäre, dass wenn dieser Wille hart und gefestigt ist und das unter strenger Kontrolle geschieht, dass man dann diesem Willen entsprechen sollte.“ Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) verwies auf ein verfassungsrechtlich festgeschriebenes Verfügungsrecht der Menschen über das eigene Leben. Dieses stehe über Kirchen-, Ärzte-, Politiker- und Medienmeinungen. [Quelle: Offenbach Post, 2.4.2005, HLS 2005-3, S. 37] ‹ GESETZ GEFORDERT Der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), KarlHeinz Wichmann, fordert dringend eine gesetzliche Regelung der so genannten Patientenverfügung und damit der Sterbehilfe. [Quelle: Die Welt, 22.6.2005, HLS 2005-4, S. 60] ‹ DANKBAR FÜR ALTERNATIVEN Er ist der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) und Verfechter der Möglichkeit zum Freitod, festgelegt und abgesichert durch eine Patientenverfügung. (...) Er bereist die ganze Republik, um mit Vorträgen, Einzel- und Gruppengesprächen über die For- ‹ WAS WÜRDIG IST, BESTIMMT JEDER SELBST Für ein würdevolles, selbstbestimmtes Sterben in Würde plädierte dagegen KarlHeinz Blessing, Kontaktstellenleiter der „Gesellschaft für Humanes Sterben.“ Selbstbestimmung sei ein zentrales Element der Menschenwürde und – so zitierte Blessing einen Verfassungsrechtler –, „Menschenwürde schützt den Menschen auch davor, Objekt der MenschenwürdeDefinition anderer zu werden.“ [Quelle: ngz-online, 8.5.2008, HLS 2008-3, S. 34] ‹ PREIS DER DGHS Richard Herzinger, „Zeit“-Redakteur und „Tagesspiegel“-Autor, erhielt am gestrigen Samstag in Augsburg den mit 5 000 Euro dotierten Arthur-Koestler-Preis der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben für seinen „Zeit“-Beitrag „Der belgische Tod“. Herzinger, so die Jury, ‹ RAZZIA BEI KUSCH Bild: Archiv ‹ TALK VOR ORT Diskussion im Hessischen Fernsehen in der Sendung „Talk vor Ort“ mit einem Vertreter der DHS, DGHS-Geschäftsführer Dr. Schobert und der früheren Vorsitzenden der Enquete-Kommission „Recht und Ethik der modernen Medizin“, Margot von Renesse (MdB). [Quelle: Hessischer Rundfunk, 7.4.2005, HLS 2005-3, S. 7] ren, forderte Ehrenfeld. (...) Neben dieser Möglichkeit zur Selbstbestimmung müsste es ihrer Ansicht nach auch mehr Palliativmedizin und Hospize geben. [Quelle: Deutschlandradio, 9.11. 2007, HLS 2008-1, S. 37] derungen seines Vereins zum „Selbstbestimmungsrecht in der letzten Lebensphase“ zu informieren. (...) „Ich gebe Hilfestellung. Die Menschen sind immer froh und dankbar, wenn sie Alternativen zu einem langsamen und schmerzhaften Tod erfahren haben.“ [Quelle: Kieler Nachrichten, 16.7.2007, HLS 2007-4, S. 47] Richard Herzinger erhielt den Arthur-KoestlerPreis 2002. habe gezeigt, was in Diskussionen zur Sterbehilfe oft untergeht: „Selbstbestimmung angesichts unbesiegbaren Leidens ist ein fundamentaler Wert, der allen Menschen gemeinsam ist und den alle Menschen gleichermaßen achten sollten. Für sich selbst und für andere.“ [Quelle: Der Tagesspiegel, 10.11.2002, HLS 2003-1, S.37] ‹ TRAURIGER FALL Elke Ehrenfeld, Präsidiumsmitglied der Gesellschaft, sagte im Deutschlandradio Kultur, Dignitas schade den Bemühungen der DGHS und erschwere die Arbeit anderer Organisationen in der Schweiz. (...) Es mache sie traurig, „dass todkranke Menschen lieber in die Schweiz reisen, um im Auto zu sterben als in Deutschland weiterzuleben“, erklärte Ehrenfeld. (...) Die Politiker in Deutschland müssten auf die Not todkranker Menschen reagie- Nach der Sterbehilfe für fünf Menschen hat die Staatsanwaltschaft zweimal Büro und Wohnungen des früheren Hamburger Justizsenators Roger Kusch durchsucht. „Wir ermitteln wegen des Anfangsverdachts eines Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz“, sagte Staatsanwalt Wilhelm Möllers am Samstag der Deutschen Presse-Agentur. [Quelle: Augsburger Allgemeine, 1.12.2008, HLS 2009-1, S. 36] ‹ MEDIZINRECHTLER FÜR ÄRZTLICHE SUIZIDBEIHILFE Bei einer Anhörung des Deutschen Ethikrates forderte der Mannheimer Medizinrechtler Jochen Taupitz gestern in Berlin, ärztlich unterstützte Sterbehilfe zuzulassen. Mediziner seien am besten in der Lage, die psychische Verfassung von Sterbewilligen zu beurteilen und für eine sachgerechte Durchführung des Suizids zu sorgen. [Quelle: Berliner Zeitung, 23.1.2009, HLS 2009-2, S. 39] ‹ GESETZ REGELT PATIENTENVERFÜGUNG Nach dem (...) im Bundestag beschlossenen neuen Gesetz zur Verbindlichkeit von Patientenverfügungen sind Ärzte in Zukunft verpflichtet, diese zu befolgen. Haben Patienten für den Fall, dass sie sich nicht mehr selber äußern können, ihren Willen vorab formuliert, müssen Ärzte und Betreuer dem nun grundsätzlich nachkommen. [Quelle: Süddeutsche Zeitung, 19.6.2009, HLS 2009-4, S. 19] Humanes Leben · Humanes Sterben 2010/11 Sonderausgabe 67 AKTUELLE PRESSESCHAU Blick in die Medien Blick in die Medien ‹ SCHWEDENS SOZIALBEHÖRDE ERLAUBT STERBEHILFE Stockholm - Beinahe unbeachtet von der Öffentlichkeit hat Schweden die passive Sterbehilfe legalisiert und zwar nicht per Gesetz, sondern auf dem Amtsweg. Nach einem Beschluss der Sozialbehörde ist es zurechnungsfähigen Patienten nun erlaubt, den Abbruch einer lebenserhaltenden Maßnahme zu fordern. [Quelle: taz, 27.5.2010] ‹ DER TOD ALS ERLÖSUNG Der Anwalt Wolfgang Putz kämpft seit Jahren für das Recht der Patienten auf ein würdiges Sterben. Jetzt steht er selbst vor Gericht und kurz vor dem Ziel. [Quelle: Die Zeit, 27.5.2010] ‹ BGH-PROZESS UM STERBEHILFE – FREISPRUCH GEFORDERT Im Prozess um Grundsatzfragen der Sterbehilfe vor dem Bundesgerichtshof (BGH) stehen die Zeichen gut für den Angeklagten: Sowohl die Verteidigung als auch die Bundesanwaltschaft haben in der mündlichen Verhandlung am Mittwoch auf Freispruch plädiert. Der angeklagte Rechtsanwalt Wolfgang Putz hatte seiner Mandantin geraten, den Schlauch der Magensonde durchzuschneiden, über den ihre im Koma liegende Mutter versorgt wurde. Ein Urteil soll am 25. Juni verkündet werden. [Quelle: Der Stern, 2.6.2010] ‹ GRUNDSATZURTEIL ZUR STERBEHILFE Es ist ein Grundsatzurteil zur Sterbehilfe: Der Bundesgerichtshof spricht den Anwalt frei, der seiner Mandantin geraten hatte, den Ernährungsschlauch für ihre Mutter durchzuschneiden. Jetzt haben Ärzte und Patienten mehr Klarheit. Als „Etappensieg in dem Kampf um humanere Sterbebedingungen“ bezeichnete die Vorsitzende 68 der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), Elke Baezner, die Entscheidung. (...) „Das Urteil ist völlig logisch“, kommentiert DGHS-Vizepräsident Gerhard Rampp das BGH-Urteil. „Der Gesetzgeber kann nicht einerseits mit dem Patientenverfügungsgesetz das Recht einräumen, lebensverlängernde Maßnahmen abzulehnen, aber andererseits nicht gestatten, bereits eingeleitete lebensverlängernde Maßnahmen zu beenden.“ Die DGHS setzt sich seit langem für die Rechtssicherheit von Patienten, Ärzten, Pflegepersonal und Angehörigen ein. [Quelle: www.news.de, 25.6.2010] ‹ DEUTSCHE HOSPIZSTIFTUNG: „MISSBRAUCH WIRD DIE TÜR GEÖFFNET“ Die Deutsche Hospizstiftung mahnt anlässlich des Urteils, „dass nicht alles, was straflos bleibt, auch geboten ist“, sagt Eugen Brysch, Geschäftsführender Vorstand. Die Stiftung moniert, das Gericht habe nicht erkannt, „dass über allem der Wille des Patienten steht“. Ohne Patientenverfügung dürften lebenserhaltende Maßnahmen nur eingestellt werden, wenn der Betroffene früher „glasklar“ gesagt hat, was er will und was nicht. Sonst werde „dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet.“ [Quelle: Ärzte Zeitung, 28.6.2010] ‹ URTEIL IM SINNE DER DGHS Karl-Heinz Blessing in einem Fernsehinterview auf phoenix in der Sendung „Der Tag“ Moderatorin: „Herr Blessing, ist das Urteil, das heute gesprochen wurde, ein Urteil das in Ihrem Sinne ist?“ Blessing: „Ja, ganz eindeutig, weil hier der Wille des Patienten gestärkt wird und das Urteil deutlich sagt, dass die Entscheidung darüber, in welchem Zustand ich noch leben will oder nicht, ausschließlich beim Betroffenen liegt.“ (...) [Quelle: Interviewauszug aus der Sendung „Der Tag“, phoenix, 25.6.2010] Humanes Leben · Humanes Sterben 2010/11 Sonderausgabe ‹ PATIENTENRECHT WIRD BETONIERT ‹ BUNDESGERICHT KIPPT DIE EXIT-VEREINBARUNG Für die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben ein wichtiges Urteil. „Mit diesem Urteil wird das Patientenrecht betoniert. Der Patientenwille ist damit wichtiger einzustufen als die Gewissensfreiheit der Ärzte und der Pflegenden“, so Präsidentin Elke Baezner gegenüber BILD.de. [Quelle: Auszug aus: „Wann dürfen Todkranke sterben“, Bild.de, 25.6.2010] Das Bundesgericht hat die Vereinbarung über die organisierte Sterbehilfe zwischen der Zürcher Staatsanwaltschaft und Exit für nichtig erklärt. (...) Die Sterbehilfeorganisation Exit Deutsche Schweiz und die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft hatten 2009 in einer Vereinbarung die Grundsätze der organisierten Suizidhilfe geregelt. Darin wurden die Voraussetzungen für die Gewährung von Sterbehilfe fixiert und der Ablauf der Freitodbegleitung festgelegt. [Quelle: Neue Zürcher Zeitung, 16.6. 2010] ‹ STREITFRAGE: SOLLTE DIE AKTIVE STERBEHILFE GESETZLICH ERLAUBT WERDEN? Willkürliche Grenzen der Gesetzgebung Der Tod gehört zum Leben. Das gilt nicht nur für jeden Einzelnen, sondern auch für unsere Gesellschaft. Auch sie muss immer wieder prüfen, wie sie mit den Sterbenden umgeht. Gestorben wird nicht im rechtsfreien Raum. Gesetze können menschliche Zuwendung weder verordnen noch sie ersetzen. Aber jeder, der sterbenden Angehörigen oder Freunden helfen will, sollte vorab wissen (können), wie weit seine Hilfe gehen darf und an welche Regeln er sich zu halten hat. In einer demokratischen Gesellschaft sind das vor allem die Selbstbestimmung des Sterbenden und dessen Würde. Das Recht auf eine angemessene Schmerzbehandlung nach umfassender Betreuung und der Freiheit zur Selbstbe- stimmung im Sterben haben ihren jeweils eigenen Sinn. Sie sind nicht gegeneinander aufrechenbar, etwa in der Art, dass wer mehr Hospize und mehr Schmerzbehandlung erhält, weniger Selbstbestimmung brauche. [Quelle: Prof. Dr. Rosemarie Will, in: Neues Deutschland, 30.7.2010] ‹ ÄRZTE BEREIT ZUR HILFE BEIM SUIZID BERLIN (fst). Ärzte in Deutschland sind viel stärker als angenommen bereit, einem Patienten beim Sterben zu helfen. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage unter 527 Ärzten in Klinik und Praxis im Auftrag der Bundesärztekammer hervor. 37 Prozent der Ärzte können sich vorstellen, einem Patienten tödliche Medikamente zur Verfügung zu stellen, um seinen Suizid zu unterstützen. 61 Prozent der Befragten lehnen das ab. Damit steht die offizielle, sehr restriktive Haltung der BÄK zur Sterbehilfe in einem Gegensatz zur Ansicht einer – großen – Minderheit unter Ärzten. Jeder vierte Arzt hält es sogar für möglich, aktive Sterbehilfe zu leisten, indem er etwa einem Patienten ein tödliches Medikament verabreicht. In den „Grundsätzen der BÄK zur ärztlichen Sterbehilfe“ dagegen wird ein solches aktives Tun kategorisch als „unärztlich“ verurteilt. Dass die Umfrageergebnisse seit dem Herbst vergangenen Jahres vorliegen, aber nicht veröffentlicht wurden, verdeutlicht ihr innerärztliches Streitpotenzial. Denn bislang steht die offizielle Standesethik in starkem Gegensatz zur Ansicht der Bürger: 58 Prozent der in einer Allensbach-Umfrage interviewten Menschen befürworten aktive Sterbehilfe, 19 Prozent sind dagegen, 23 Prozent unentschieden. Für BÄK-Präsident Jörg-Dietrich Hoppe ist der überraschend hohe Zustimmungsgrad zur Sterbehilfe unter Ärzten Zeichen ihrer „Verunsicherung“. [Quelle: Ärzte Zeitung, 16.7.2010] ‹ BALDIGE ZULASSUNG CANNABISHALTIGER MEDIKAMENTE Berlin – Die geplante Zulassung cannabishaltiger Medikamente für Schwerstkranke stößt bei Experten auf Zustimmung. „Es ist an der Zeit, Cannabis aus der Schmuddelecke zu holen”, sagte der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerztherapie, der Göppinger Schmerzmediziner Ger- hard Müller-Schwefe. [Quelle: Deutsches Ärzteblatt, 18.9.2010] ‹ ÄRZTLICH ASSISTIERTER SUIZID – KEINER STIRBT FÜR SICH ALLEIN Immer noch gilt der assistierte Suizid als unvereinbar mit dem ärztlichen Ethos. Aber wird ein Ausbau der Palliativmedizin ausreichen, um bei Schwerstkranken alle Wünsche nach Lebensverkürzung aus der Welt zu schaffen? Antworten liefert der Gastbeitrag von Palliativmediziner Professor Gian Domenico Borasio in der heutigen Ausgabe der Süddeutschen Zeitung. [Quelle: Süddeutsche Zeitung, 3.8.2010] ‹ STUDIE ZEIGT GROSSE DEFIZITE BEI VERSORGUNG STERBENSKRANKER Rettungsstelle des Klinikums Am Urban in Berlin. [Quelle: Deutsches Ärzteblatt, 21.7.2010] ‹ CANNABIS KÜNFTIG AUF REZEPT ERHÄLTLICH Künftig können Ärzte schwerkranken Patienten Cannabis zur Therapie ihrer Leiden verschreiben. Wie Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler mitteilte, beschlossen die Regierungspartner aus Union und FDP eine entsprechende Änderung des Betäubungsmittelgesetzes. [Quelle: ARD-Tagesschau, 18.9.2010] ‹ GÖTTINGER MEDIZINRECHTLER KRITISIERT GEPLANTES WERBEVERBOT FÜR BEIHILFE ZUM SUIZID Von einer flächendeckend funktionierenden ambulanten Begleitung sterbenskranker Menschen ist Deutschland noch weit entfernt. Dies legt eine aktuelle Studie zur Organisation und Praxis von Sterbebegleitungen in der ambulanten Hospizarbeit nahe, die der „Ärzte Zeitung“ vorliegt. [Quelle: Ärzte Zeitung, 4.8.2010] Ein im Bundesrat derzeit diskutierter Gesetzentwurf, der ein Werbeverbot für die Beihilfe zum Suizid vorsieht, stößt auf Widerstand: „Gegen dieses Vorhaben bestehen gravierende rechtliche Bedenken“, erklärte der Rechtswissenschaftler Gunnar Duttge, Leiter des Zentrums für Medizinrecht der Universität Göttingen. [Quelle: Deutsches Ärzteblatt, 8.6.2010] ‹ ‹ SCHWEIZ – STERBEHILFEVORSCHLÄGE WERDEN ÜBERARBEITET PALLIATIVMEDIZINER KRITISIEREN SUIZIDHILFEBEREITSCHAFT Bern - Justizministerin Eveline WidmerSchlumpf will die bundesrätlichen Vorschläge zur Regelung der Sterbehilfe nochmals überdenken. In der Vernehmlassung waren die Vorschläge – eine strenge Reglementierung oder ein Verbot von Sterbehilfeorganisationen – auf breite Ablehnung gestoßen. [Quelle: Baseler Zeitung, 8.8.2010] Palliativmediziner sind über die hohe Bereitschaft zur Sterbehilfe in der Ärzteschaft empört. Eine Umfrage der Bundesärztekammer hatte ergeben, dass für ein Viertel der Ärzte aktive Sterbehilfe infrage käme. Durch Hospizarbeit und Schmerztherapie sei die aktive Tötung von Patienten aber völlig überflüssig, urteilt die Deutsche Palliativ-Stiftung. Der Wunsch zur Lebensverkürzung werde oft aus Unkenntnis über Möglichkeiten der Schmerztherapie geäußert, sagt Vorsitzender Thomas Sitte. [Quelle: Ärzte Zeitung, 20.7.2010] ‹ BERLINER ARZT FÜR STERBEHILFE Der Berliner Mediziner Michael de Ridder plädiert in Extremfällen für Sterbehilfe durch Ärzte. Wenn Mediziner nichts mehr gegen die Leiden von Patienten unternehmen könnten, hätten die Kranken ein Anrecht auf ärztliche Beihilfe zum Suizid, erklärte de Ridder in einem Gastbeitrag für die Wochenzeitung „Die Zeit“ vom Donnerstag. Dabei gehe es allein darum, die Autonomie der Patienten zu respektieren. De Ridder ist Buchautor und Chefarzt der ‹ BRAUCHITSCH NAHM SICH DAS LEBEN Der frühere Flick-Manager Eberhard von Brauchitsch und seine Frau sind freiwillig aus dem Leben geschieden. (...) Nach Angaben von „Bild“ wurde der Freitod von der Schweizer Sterbehilfeorganisation „Exit“ unterstützt.“ [Quelle: Frankfurter Rundschau, 10.9.2010] Humanes Leben · Humanes Sterben 2010/11 Sonderausgabe 69