Marokko - St. Anna
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Marokko - St. Anna
Marokko Länderinformationen Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Reisende, Mit diesem Schreiben erhalten Sie wichtige und hilfreiche allgemeine Informationen zu Marokko, die wir für Sie zusammengestellt haben. Allgemein Das Königreich Marokko grenzt im Norden an das Mittelmeer, im Osten an Algerien, im Süden an Mauretanien und im Westen an den Atlantischen Ozean. Im Grenzgebiet zu Mauretanien (Linie Laayoune - Hausa) befindet sich das von Marokko vereinnahmte, jedoch auch von der Polisario beanspruchte Gebiet der alten Westsahara (Seguia el-Hamra und Rio de Oro). Fläche: 458.730 km² (mit Westsahara 710.850 km²). Einwohner: ca. 33,8 Millionen (Stand Juli 2007) Städte: Rabat, ca. 700.000 Einwohner (mit Geschwisterstadt Salé ca. 1,6 Mio.), Regionen Casablanca ca. 4 Millionen, Marrakesch ca. 1,5 Millionen, Fès ca. 1 Million, Tanger ca. 700.000, Tétouan ca. 600.000, Oujda ca. 680.000, Meknès ca. 530.000 Geschichte: Die Geschichte der Region wurde von den Beziehungen der Berber, der ursprünglichen Bevölkerung in diesem Gebiet, zu verschiedenen fremden Völkern geprägt, die im Laufe der Zeit in das Land eindrangen. Im siebten Jahrhundert eroberten die muslimischen Araber Marokko und verdrängten die Berber in unzulängliche Regionen. Bis auf die Anhänger des Judentums übernahm die Bevölkerung Marokkos schon bald die Religion der arabischen Eroberer. Bei der darauf folgenden Unterwerfung Spaniens wurden ausschließlich Berbertruppen eingesetzt. In den folgenden Jahrhunderten regierten wechselnde islamische Dynastien das Land. Im 19. Jahrhundert führte Spanien Krieg gegen Marokko und konnte sich Tétouan sichern. 1904 teilten Frankreich und Spanien Marokko unter sich auf. 1912 wurde Marokko französisches Protektorat. Im November 1942 besetzten amerikanische Truppen das Land, das im weiteren Verlauf des Zweiten Weltkrieges als wichtige Versorgungsbasis für die alliierten Streitkräfte diente. 1956 wurde Marokko 1 unabhängig, 1957 wurde das Land zum Königreich proklamiert. Marokko ist heute eine konstitutionelle Monarchie an deren Spitze seit Juli 1999 König Mohammed VI steht, Nachfolger seines Vaters, Hassan II. Regierungschef ist seit Oktober 2007Abbas El Fassi. Wirtschaft: Marokko ist ein Agrarland. Die wichtigsten landwirtschaftlichen Produkte sind Getreide, Kartoffeln, Melonen, Oliven, Trauben, Hülsenfrüchte, Datteln, Zuckerrohr und Zuckerrüben. Der Viehbestand umfasst Schafe, Ziegen und Rinder. Kork ist das wichtigste Produkt der marokkanischen Forstwirtschaft. In den Meeren werden vor allem Sardinen, Thunfisch, Makrelen, Sardellen sowie Schalen- und Krustentiere gefangen. Marokko gehört zu den führenden Produzenten von Phosphatgestein. In der vorwiegend klein- und mittelbetrieblich organisierten Industrie werden u.a. Baumaterialien erzeugt sowie Textilwaren, Schuhe, Nahrungsmittel und Wein hergestellt. Handwerklich gefertigt werden Textilien, Lederwaren, Keramik, Teppiche und Holzprodukte. Flora und Fauna: Die Pflanzenwelt ist durch das Atlasgebirge zweigeteilt: Nordwestlich des Gebirges überwiegt der mediterrane Bewuchs, südöstlich davon die Wüstensteppe. Geschlossene Waldbestände mit Stein- und Korkeichen, Thujen, Atlaszedern und Aleppokiefern finden sich noch in den regenreichen Gebirgszonen und den westlichen Ebenen; sie bedecken nur etwa ein Zehntel der Landesfläche. Im südlichen Küstenbereich wachsen Arganien und Jujuben. Der jahrhundertelange Raubbau hat die Mittelmeervegetation – soweit sie nicht Kulturflächen weichen musste – auf Baumheiden, Erdbeerbäume, Pistazien, Wacholderarten und Zwergpalmen reduziert. Oberhalb der Waldgrenze (bei 3.100 m) gibt es eine Stufe von Polsterpflanzen. Jenseits des Atlasgebirges ist Trockensteppenvegetation mit Büschelgräsern und Dornsträuchern vorherrschend; in der nordöstlichen Hochsteppe wächst das widerstandsfähige Halfagras. In den wenigen Oasen werden Dattelpalmen kultiviert. Die wildlebenden Tiere haben sich in die dünnbesiedelten Gebiete Marokkos zurückgezogen; einige Arten, wie etwa der Wüstenluchs, sind vom Aussterben bedroht. Noch relativ häufig sind Berberaffen (Magots), Gazellen, Hyänen, Schakale und Wüstenfüchse (Feneks); auch Reptilien (Eidechsen, Chamäleons, Schildkröten, Schlangen) kommen zahlreich vor. An Vogelarten gibt es Störche, Zwergadler, Geier, Bussarde und Milane. Das Gebiet um den Jabal Toubkal im Hohen Atlas wurde 1942 zum Nationalpark erklärt. Baden Abhängig von Hotel, Region und Jahreszeit besteht evtl. die Möglichkeit zu baden. Nehmen Sie also ggf. Badekleidung mit. Für das Baden in offenen Gewässern sind auch Badeschuhe empfehlenswert. Bitte beachten Sie beim Baden in offenen Gewässern die Warnungen und Informationen der Reiseleitung bzw. der Hotels. Einkäufe Schmuck, Teppiche, Stoffe und Lederwaren, Flechtwaren und andere Kunsthandwerkartikel sowie Gewürze sind schöne Souvenirs aus Marokko. Rabat ist wegen seiner Stickereien und Teppiche, Casablanca wegen seiner Lederwaren und Teppiche von Mediouna, Marrakesch wegen der Kunst des Lederhandwerks und Safi wegen seinen Töpferwaren in feinen Farben bekannt. In jeder Stadt finden sich Kunsthandwerkszentren in denen schöne Stücke erstanden werden können. Handeln gehört in Marokko zum Einkauf dazu. Wir möchten Sie um Verständnis bitten, wenn das Tagesprogramm unserer Rundreisen keine Zeit für größere persönliche Einkäufe vorsieht. Sicherlich ergeben sich aber Möglichkeiten das eine oder andere Andenken zu erwerben. Bitte beachten Sie dabei: • die Ausfuhrbestimmungen Ihres Gastlandes 2 • die EU-Einfuhrbestimmungen (siehe auch Abschnitt "Zoll") Besonders möchten wir Sie darum bitten, keinen Schmuck oder Souvenirs in Läden, auf Märkten oder von fliegenden Händlern zu kaufen, die aus Tierteilen (Elfenbein, Koralle, Krokodil-/Schlangenleder, Schildpatt etc.) und/oder geschützten Pflanzen gefertigt sind. Möglicherweise steht das von Ihnen ausgewählte Mitbringsel unter dem Schutz des "Washingtoner Artenschutzabkommens". Die Einfuhr nach Deutschland wäre damit verboten und unterliegt zusätzlich empfindlichen Geldstrafen. Nähere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie vom World Wildlife Fund in Deutschland: WWF Deutschland Rebstöcker Straße 55 60326 Frankfurt Tel.: 069/791440 Fax: 069/617221 Email: [email protected] Internet-Seiten: www.wwf.de Einreisebestimmungen Einreisedokumente Visum Notwendig sind: ein bei Ankunft mindestens noch 6 Monate gültiger Reisepass, maschinenlesbaren Kinderreisepass oder Kinderausweis (MIT Lichtbild (!), außerdem muss als Nationalität "DEUTSCH" vermerkt sein) der Bundesrepublik Deutschland sowie Rückoder Weiterreisetickets sowie ausreichende Geldmittel. Deutsche Staatsangehörige können für touristische Zwecke bis zu 3 Monaten visumfrei nach Marokko einreisen. WICHTIGER HINWEIS: Die marokkanischen Behörden können Reisenden, die ihrer äußeren Aufmachung nach Anstoß erregen, die Einreise verweigern (zu saloppe Kleidung, ungepflegte Haare usw.). Gesundheitsbestimmun gen Im internationalen Reiseverkehr werden von Marokko keine Impfungen gefordert. Bitte besprechen Sie unabhängig von Impfvorschriften spätesten 6 Wochen vor Reisebeginn mit Ihrem Hausarzt oder dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt Ihren individuellen Impf-/Prophylaxeplan. Fragen Sie dabei ggf. auch nach vorbeugenden Maßnahmen gegen Thromboserisiken auf Reisen. Bitte beachten Sie, dass die marokkanischen Behörden auf völlige Übereinstimmung des Namens im Pass und auf dem Flugschein bestehen. Es ist weiterhin darauf zu achten, dass bei Einreise der Pass mit einem Stempelaufdruck versehen wird. Fehlt dieser, so kann es u.U. zu Schwierigkeiten bei der Ausreise kommen. Jugendliche unter 18 Jahren, die nicht in Begleitung ihrer Eltern/Erziehungsberechtigten reisen, müssen zusätzlich zu den erforderlichen Einreisedokumenten eine vom Vater/Erziehungsberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung vorweisen. Sie muss von einem Übersetzer ins 3 Französische übersetzt, vom zuständigen Amtsgericht beglaubigt und von einem marokkanischen Generalkonsulat oder der Botschaft legalisiert werden. Für Minderjährige, die einen anderen Nachnamen als der mitreisende Elternteil haben, sollten entsprechende Dokumente, anhand derer das Verwandtschaftsverhältnis nachgewiesen werden kann (z.B. eine Geburtsurkunde), mitgeführt werden. Bei Minderjährigen handelt es sich in der Regel um Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zu diesem Zeitpunkt beginnt in den meisten Ländern die gesetzliche Volljährigkeit. Es gibt jedoch auch zahlreiche Länder, in denen die Volljährigkeit später oder auch früher beginnt. Diese Angaben gelten für Bürger der Bundesrepublik Deutschland. Die für Angehörige anderer Staaten geltenden Einreisebestimmungen können Sie entweder bei uns oder direkt bei dem für Sie zuständigen Konsulat erfragen. Feiertage An den folgenden Feiertagen muss mit eingeschränkten ÖffnungsBesichtigungszeiten gerechnet werden (das Programm wird ggf. angepasst): Öffentliche Feiertage: 1. Januar Neujahr 11. Januar Unabhängigkeitstag 1. Mai Tag der Arbeit 21. Juli Thronfest Mohammed VI 14. August Westsahara Gedenktag und 20. August Gedenktag des Exils von Mohammed V 21. August Geburtstag des Königs Mohammed VI 6. November Jahrestag des Grünen Marschs 18. November Unabhängigkeitstag Der islamische Festkalender ist, wie der jüdische, am Mondzyklus orientiert. Da es hier allerdings keinen Ausgleich durch Schaltzeiten gibt, verschieben sich die Festtage jährlich um 11 Tage nach vorne. Hier die Daten einiger hoher Feste für die kommenden Jahre: Feiertag 1. Ramadan: 2013 09.07.2013 2014 28.06.2014 2015 17.06.2015 Fastenbrechenfest 08.08.2013 28.-30.07.2014 17.-19.07.2015 Opferfest 15.10.2013 04.-07.10.2014 23.-26.09.2015 Mevlid (Geburtstag des Propheten Muhammad) Islamisches Neujahr 23.-24.01.2013 12.-13.01.2014 02./03.01.2015 und 22./23.12.2015 04.11.2013 25.10.2014 14.10.2015 Ashura-Fest (Fastenund Rettungstag des Propheten Moses) 13.11.2013 03.11.2014 23.10.2015 Fotografieren Sie sollten sich in Marokko beim fotografieren von Personen zurückhalten. Insbesondere Betende, das Landvolk und verschleierte Frauen reagieren oft ablehnend gegen Zudringlichkeit mit der Kamera. Hingegen bieten sich Wasserverkäufer und die Gaukler auf der4 Djemaa-el-Fna in Marrakech für ein Foto an. Allerdings wird anschließend ein Honorar erwartet. Grundsätzliches Fotografierverbot besteht in der Nähe von Militäranlagen, Brücken, Häfen und Flughäfen. Sie bekommen zwar überall Filme und allgemeinen Fotobedarf, sollten aber spezielles Zubehör (z. B. Batterien etc.) im Gepäck haben. Geld Währungseinheit: Dirham (MAD). 1 Dirham = 100 Centimes. Derzeitiger Devisenkurs (Stand September 2011): 1 EUR = 1,98 MAD 10 MAD = 0,86 EUR Einfuhr Fremdwährung: unbeschränkt Einfuhr Landeswährung: verboten Deklaration: Ja - Bei der Einfuhr von Devisen muss eine Deklaration ab dem Gegenwert von 100.000 Dirham vorgenommen werden. Die bei der Einreise ausgestellte Bescheinigung ist aufzubewahren und nach dem Aufenthalt in Marokko bei der Ausreise vorzuzeigen (dabei ist zu beachten, dass die Bescheinigung nur für diese eine Ausfuhr gültig ist; sie darf also nicht nochmals bei einer späteren Ausreise verwendet werden) und nicht älter als 6 Monate ist. Ausfuhr Fremdwährung: maximal bis zur Höhe der deklarierten Einfuhr Ausfuhr Landeswährung: verboten Umtausch: Grundsätzlich sollte nur in Banken oder in zugelassenen Wechselstuben (goldene Plakette) getauscht werden. Alle Umtauschbelege bis zur Ausreise aufbewahren. Beim Umtausch unbedingt auch kleine Scheine geben lassen, Wechselgeld ist knapp. Internationale Kreditkarten: Ja - sie werden zunehmend in großen Hotels, Restaurants, von Autovermietern, an Tankstellen und manchmal sogar auf Märkten akzeptiert. Bargeldabheben bei Banken ist möglich. Geldautomat: Ja - sie sind in großen Stadtzentren vorhanden, jedoch nicht immer verlässlich. An den meisten Bankautomaten kann mit der Maestro-Karte Bargeld bis max. 4.000 Dirham abgehoben werden. Da die Kartenunternehmen unterschiedliche Sicherheitsstandards verwenden, sprechen Sie bitte mit Ihrer Bank, ob Ihre Karte im Ausland akzeptiert wird. Reiseschecks: Ja - sie werden nur gelegentlich akzeptiert. Rücktausch: Er ist bis zu maximal 50 Prozent des getauschten Betrages gegen Vorlage der Umtauschquittung (Bordereau de Change) bei einem Aufenthalt länger als 48 Stunden möglich (bis zu 100 Prozent, wenn die Aufenthaltsdauer unter 48 Stunden lag). Da Wechselstuben an den Flughäfen dies manchmal ablehnen, sollte der Rücktausch nicht verbrauchter Dirham bereits bei den Banken in den Stadtzentren erfolgen. Geschäftszeiten Banken Montag – Freitag Sommer Winter Montag – Freitag Montag – Freitag Geschäfte: Samstag Montag – Freitag Post: 8.00 bis 14.30 Uhr 8.00 bis 11.00 Uhr 9.00 bis 12.00 Uhr 9.00 bis 12.00 Uhr 8.30 bis 12.00 Uhr 14.15 bis 16.30 Uhr 15.00 bis 19.00 Uhr 15.00 bis 18.00 Uhr Während des Ramadan (Fastenmonat) sind die Öffnungszeiten erheblich eingeschränkt. Gesundheit Für die Einreise nach Marokko sind keine Impfungen vorgeschrieben. Empfehlenswert ist eine Impfung gegen Hepatitis A. Zwar existieren saisonal einige 5 Malariagebiete in Marokko, allerdings wird allgemein nicht zu einer medikamentösen Prophylaxe geraten, wenn kein längerer Aufenthalt in diesen Gebieten vorgesehen ist. Unsere Routen berühren diese Regionen lediglich im Transit. Sprechen sie bitte Ihren Arzt darauf an, wie er das Risiko einschätzt. Im Hinblick auf ein durchaus auch in Deutschland bestehendes Infektionsrisiko für Tetanus, Diphtherie und Polio ist es empfehlenswert, die Vorbereitung auf die Reise zu nutzen, um den Impfschutz überprüfen und ggf. auffrischen zu lassen. Bitte besprechen Sie spätestens 6 Wochen vor Reisebeginn mit Ihrem Hausarzt oder dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt Ihren individuellen Impf-/Prophylaxeplan. Fragen Sie dabei ggf. auch nach vorbeugenden Maßnahmen gegen Thromboserisiken auf Reisen. Die medizinische Versorgung in Marokko ist ausreichend. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Reiseapotheke mit einem Mittel gegen Magen-Darm-Erkrankungen auszustatten. Sollte unterwegs die Vermittlung eines Arztes erforderlich werden ist Ihnen die Reiseleitung behilflich. Bitte lassen Sie sich bei einer erforderlichen Behandlung einen Beleg über die Kosten geben, damit Sie den Betrag ggf. erstattet bekommen. In diesem Zusammenhang empfehlen wir dringend den Abschluss einer Reiseversicherung, die einen Schutz bei Erkrankungen im Ausland inkl. Rücktransport einschließt. Um sich zu schützen, sollten Sie nur abgefülltes Mineralwasser aus versiegelten Flaschen trinken. Baden in stehenden Gewässern (Teiche, Bewässerungskanäle in Oasen) birgt die Gefahr, sich Bilharziose zuzuziehen. Informationsstellen Wenn Sie weitergehende Informationen über Marokko wünschen, wenden Sie sich bitte an das marokkanische Fremdenverkehrsamt: Staatliches Marokkanisches Fremdenverkehrsamt Graf-Adolf-Str. 59 40210 Düsseldorf Tel.: 02 11 / 37 05 51, Fax: 02 11 / 37 40 48, E-Mail [email protected] Homepage: www.marokko.com Kleidung Wir empfehlen die Mitnahme strapazierfähiger Reisekleidung. In den Hotels wird beim Abendessen korrekte Kleidung erwartet. Elegante Garderobe und Schmuck lassen Sie aber bitte zuhause. In den Sommermonaten sollte die Kleidung dem heißen Klima angepasst sein, jedoch auch Schutz vor der Sonne bieten. Sonnenbrille und Kopfbedeckung sind unentbehrlich. Für die Sommertage ist sehr leichte, atmungsaktive Sommerbekleidung ratsam. Wegen der starken Temperaturunterschiede zwischen Tag und Nacht sollte auch eine wärmende Jacke oder ein Pullover in Ihrem Gepäck Platz finden. Während des Winters sollten neben Regenschutz typische Herbstkleidung mitgenommen werden. Die Straßen- und Wegverhältnisse erfordern festes und bequemes Schuhwerk. Daneben sollten Sie ein paar leichtere Schuhe mitnehmen. Auch die Kleidung drückt Respekt vor dem religiösen Empfinden anderer Menschen aus. Bei der Kleiderauswahl sollten Sie unbedingt auf die Moralvorstellungen der islamischen Bevölkerung Rücksicht nehmen. Viele religiöse Stätten dürfen von 6 Frauen nur betreten werden, wenn Ausschnitt, Arme und Knie bedeckt sind. Kurze Hosen, Shorts und schulterfreie Kleidung sind unangebracht. Klima Die Küstengebiete haben das ganze Jahr über subtropisches Klima mit nur leicht abweichenden Durchschnittstemperaturen. Im Winter, der von November bis März dauert und sehr regnerisch sein kann, beträgt die Durchschnittstemperatur etwa 16° Celsius, im Sommer etwa 25° Celsius. Das Binnenhochland hat kontinentales Klima mit sehr heißen, trockenen Sommern. In der folgenden Tabelle nennen wir Ihnen Durchschnittstemperaturen* in °C für einige Städte: Stadt/Mona Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez t 14 15 17 17 19 20 22 22 22 20 18 15 Agadir 12 13 14 16 18 20 22 23 22 20 16 13 Casblanca 9 11 13 15 19 23 26 26 23 18 14 10 Fes 11 13 16 18 21 24 28 28 25 21 16 12 Marrakech 12 15 18 22 26 30 29 25 20 14 9 Ouarzazate 9 * Die Durchschnittstemperatur errechnet sich aus der im jeweiligen Monat stündlich (Tag und Nacht) gemessenen Temperatur. Post Briefe und Postkarten nach Deutschland sind zwischen 5 bis 10 tagen unterwegs, wenn sie per Luftpost aufgegeben werden. Briefmarken erhalten Sie in den Postämtern und in Tabak- und Schreibwarenläden, sowie in den größeren Hotels. Der Einwurf in die gelben Briefkästen ist nicht ratsam, da die Leerungen unregelmäßig sind. Besser ist die Abgabe an der Hotelrezeption oder direkt bei einem Postamt. Ihr Reisleiter informiert Sie über das derzeit erforderliche Porto. Religion Der Islam ist die Staatsreligion des Landes, vorwiegend in der sunnitischen Glaubensausprägung. Oberste muslimische Autorität des Landes ist der König. Der Anteil von Christen an der Bevölkerung liegt bei ca. 1,1%, der von Juden bei ca. 0,2%. Sprache Die Amtssprache ist Arabisch; Französisch und Spanisch (im Nordteil des Landes) dienen als Geschäftssprache. Daneben gibt es noch Berbersprachen. Strom 110 und 220 Volt Wechselstrom, 50 Hertz. Die Mitnahme eines Universaladapters wird empfohlen. Taxi In den Städten gibt es für den Individualverkehr die so genannten Petits Taxis, die bis zu 3 Passagiere befördern dürfen. Entweder können Sie sich vom Hotel oder Restaurant ein Taxi bestellen lassen oder Sie machen sich am Straßenrand durch Winken bemerkbar. Die aktuellen Tarife für Taxis erfahren Sie von Ihrer Reiseleitung. 7 Telefon Öffentliche Telefonzellen (Publiphones) finden Sie in den Bahnhöfen, an und in Postämtern, vor vielen Cafés. Sie funktionieren nach dem Einwurf von 1 DH plus 50 Centimes, auch mit einer 5-DH-Münze, Publiphones à carte sind für Telefonkarten ausgerüstet, die in den Postämtern erhältlich sind. Private Téléboutiques/Télékiosques sind meistens Münztelefone. Telefonieren im T-Mobile, E-Plus, O2 und Vodafone zum Roamingpreis ist möglich. . Die Vorwahl von Marokko nach Deutschland lautet 0049, von Deutschland nach Marokko 00212. Bitte lassen Sie bei der Weiterwahl jeweils die Null der nationalen Vorwahl weg. Trinkgelder Bitte beachten sie die Hinweise in den „Reiseinformationen“ bezüglich der Trinkgelder für das Hotelpersonal, die örtlichen Reiseführer/innen (Guides) und den Busfahrer. Für andere Dienstleistungen sind bei zufrieden stellender Erledigung folgende Trinkgelder üblich: Gepäckträger (pro Gepäckstück) bis zu 15 MAD Taxi und Restaurant Betrag aufrunden (ca. 10%) Bitte beachten Sie immer, dass Trinkgelder eine Anerkennung für gut erbrachte Leistungen sein sollen. Wir möchten allerdings zu bedenken geben, dass in vielen Reiseländern die Trinkgelder ein wichtiger Bestandteil des Einkommens der im Tourismus tätigen Menschen sind. Vertretung der Bundesrepublik Deutschland Bei schwierigen Problemen (z.B. Passverlust, schwere Erkrankung) helfen Ihnen die deutsche Botschaft bzw. deren Außenstellen: Ambassade de la République fédérale d'Allemagne B.P. 235, 10001 Rabat, Marokko Tel. : (00212 37) 68 91 00 E-Mail: [email protected] Fax: (00212 37) 70 68 51 Website: http://www.rabat.diplo.de Behördensprachen: Französisch, Arabisch Zeit In Marokko gilt die Weltzeit, also die Universal Time Coordinated (UTC), auch Westeuropäische Zeit genannt. Sie geht gegenüber der Mitteleuropäischen Zeit (MEZ) um eine Stunde zurück. Marokko hat keine Sommerzeit. Das bedeutet während der europäischen Winterzeit: wenn es in Deutschland 12.00 Uhr ist, ist es in Marokko 11.00 Uhr. Wenn in Europa die Sommerzeit gilt, ist es um 12.00 Uhr deutscher Zeit in Marokko 10.00 Uhr. Zoll Ausländische Touristen können die für ihren persönlichen Bedarf bestimmten Gegenstände zollfrei bei der Einreise mitführen. Dazu zählen auch unter der Maßgabe der Wiederausfuhr folgende Gegenstände: 1 Fotoapparat mit Filmen, 1 Schmalfilmkamera mit Filmen oder 1 Videokamera (Deklaration erforderlich, wird im Reisepass eingetragen, manchmal wird eine Kaution verlangt) mit Leerkassetten, 1 Laptop oder Reiseschreibmaschine, 1 tragbares Fernsehgerät (Deklaration 8 erforderlich, wird im Reisepass eingetragen, manchmal wird eine Kaution verlangt), 1 Kofferradio, 1 tragbares Musikinstrument oder Walkman, 1 tragbarer CD-Spieler mit 10 CDs, 1 tragbares Tonbandgerät, 1 Fernglas, Sportausrüstung und kleineres Campinggerät. Bei Mitnahme einer umfangreichen Campingausrüstung sowie bei Mitnahme von Gegenständen von großem Wert sind alle Gegenstände in einer Liste (zweifach) aufzuführen, die unter Umständen mit einem besonderen marokkanischen Zollvermerkpapier verbunden wird und die Wiederausfuhr sicherstellen soll. Windsurfbretter sind deklarationspflichtig. Für professionelle bzw. umfangreiche Foto- oder Filmausrüstung muss eine Bewilligung beantragt werden: Centre Cinématographique Marocain, 97 Bd. Mohamed V, Casablanca, Homepage: www.ccm.ma. Reisende über 21 Jahre dürfen außerdem noch zollfrei mitführen: 200 Zigaretten oder Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak, 1 Liter Spirituosen und 1 Liter Wein; eine geringe Menge (ca. 5 g) Parfüm; Nahrungsmittel, Kaffee und Tee nur als Reiseproviant; • Geschenke im Wert von bis zu 2.000 Dirham. • • Autotelefone und Handys mit GPS- und GSM-Norm dürfen eingeführt werden. Andere Funkgeräte • • • • • • dürfen nur mit einer Genehmigung aus Marokko mitgeführt werden (Näheres über die Botschaft von Marokko). VERBOTEN ist die Einfuhr von Betäubungsmitteln und Rauschgiften sowie pornografischem Material. Die Einfuhr von verschreibungspflichtigen Medikamenten (selbst für den persönlichen Gebrauch) ist nur mit ärztlichem Attest und Kopie des Rezeptes erlaubt. AUSFUHR: Kunstgegenstände, Sammlerstücke und Antiquitäten dürfen nur mit Genehmigung ausgeführt werden. Für die Wiedereinreise in Länder der EU gelten folgende Bestimmungen: Bei der Einreise aus anderen als EU-Ländern (Drittländern) sind die zum persönlichen Gebrauch während der Reise benötigte und zur Wiederausfuhr bestimmte Reiseausrüstung sowie der Reiseproviant von Eingangsabgaben befreit. Ferner sind Waren, die Reisende gelegentlich und ausschließlich zum persönlichen Ge- oder Verbrauch oder für ihren Haushalt oder als Geschenk in ihrem persönlichen Reisegepäck einführen, im Rahmen folgender Mengen und Wertgrenzen abgabenfrei: • - 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von höchstens 3 g) oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak; • - 16 Liter Bier; • - 4 Liter nicht schäumende Weine; • - 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder 2 Liter Spirituosen, Aperitifs aus Wein oder Alkohol, Tafia, Sake oder ähnliche Getränke, mit einem Alkoholgehalt von 22 Volumenprozent oder weniger, oder Schaumwein oder Likörwein; • - eine dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechende Menge an Arzneimitteln; • - andere Waren bei Einreise auf dem Luft- oder Seeweg bis zu einem Gesamtwert von 430 Euro, bei Einreise auf anderen Verkehrswegen bis zu einem Gesamtwert 300 Euro; für Reisende unter 15 Jahren gilt grundsätzlich die Freimenge von 175 Euro. • DIE ABGABENBEFREIUNG WIRD NICHT GEWÄHRT - Reisenden unter 17 Jahren für Tabakwaren, Spirituosen, Wein, Schaumwein, Likörwein, Aperitifs und ähnliche alkoholische Getränke; - Reisenden unter 15 Jahren für Kaffee und Kaffee-Extrakte oder -Essenzen. Wir wünschen Ihnen viel Freude bei der Vorbereitung Ihrer Reise. Gleichzeitig bitten wir um Beachtung eventueller weiterer beigefügter oder auch nachfolgender Unterlagen und Informationen. Mit freundlichen Grüßen 9 Ihr Team der Biblische Reisen GmbH Änderungen vorbehalten, Stand Dezember 2012 10