Disagio - Geldbeschaffungskosten
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Disagio - Geldbeschaffungskosten
Disagio - Geldbeschaffungskosten Vorbereitungskurs zur Bilanzbuchhalterprüfung – Übungsbeispiele BeispielNr. B028-001 Seite 1 von 2 Darlehensaufnahme mit Geldbeschaffungskosten Für eine Liegenschaft wurde am 1.7.20BJ ein Darlehen in Höhe von € 100.000 mit einer Laufzeit von 10 Jahren aufgenommen. In diesem Zusammenhang fielen Geldbeschaffungskosten (Eintragungsgebühr, Kreditgebühr, Bearbeitungsprovisionen etc.) von € 5.000 an, die auf Konto (829) „Zinsen und ähnliche Aufwendungen" gebucht wurden. Lösung: Handelsrechtlich sind Geldbeschaffungskosten sofort Aufwand, steuerlich sind gem. § 6 Zi. 3 EStG Geldbeschaffungskosten auf die Laufzeit der Verbindlichkeit zu verteilen. In diesem Fall ist daher eine entsprechende Korrektur des Ergebnisses mit Hilfe der MWR durchzuführen. Berechnung: Gesamte Geldbeschaffungskosten Laufzeit 10 Jahre – Anrechnung daher je Jahr Steuerrechtlich Ansetzbar für Bilanzjahr (6 Monate) Handelsrechtlich verbuchter Aufwand 5.000,00 500,00 250,00 5.000,00 Hinzurechnung daher in MWR 4.750,00 Darlehensaufnahme mit Geldbeschaffungskosten Für eine Liegenschaft wurde am 1.1.20BJ ein Darlehen in Höhe von € 100.000 mit einer Laufzeit von 10 Jahren aufgenommen. In diesem Zusammenhang fielen Geldbeschaffungskosten (Eintragungsgebühr, Kreditgebühr, Bearbeitungsprovisionen etc.) von € 800,00 an, die auf Konto (829) „Zinsen und ähnliche Aufwendungen" gebucht wurden. Lösung: Handelsrechtlich sind Geldbeschaffungskosten sofort Aufwand, steuerlich sind gem. § 6 Zi. 3 EStG Geldbeschaffungskosten auf die Laufzeit der Verbindlichkeit zu verteilen. Handelt es sich jedoch um reine Geldbeschaffungskosten, kann bis zu einer Freigrenze von € 900,-- auch steuerrechtlich der Aufwand sofort im ersten Jahr geltend gemacht werden. Übernahme des handelsrechtlichen Ansatzes für Steuerberechnung, MWR 0,00 Disagio - Geldbeschaffungskosten Vorbereitungskurs zur Bilanzbuchhalterprüfung – Übungsbeispiele BeispielNr. B028-001 Seite 2 von 2 Darlehensaufnahme mit Geldbeschaffungskosten und Zinsenvorauszahlung Für den Maschinenkauf ist bei der Bank ein Kredit mit 10 Mio. aufgenommen worden. Die Kreditlaufzeit beträgt ab dem 1.7.BJ 5 Jahre, die Verzinsung erfolgt mit 0,5 % über SMR. Die Verbuchung erfolgte am 1. 7. BJ wie folgt: 9,480.000 - 280/310 Anlässlich der Überweisung hat die HYPO-Bank ein Damnum (Disagio = vorausbezahlte Zinsen) in Höhe von 500.000 und Geldbeschaffungskosten mit 20.000,- in Abzug gebracht. Lösung: Einbuchung Damnum Anteil für Bilanzjahr 500.000 : 5 : 2 Geldbeschaffungskosten 20.000 : 5 : 2, steuerlich abzugsfähig 500.000,50.000,20.000,MWR + l8.000,- 290/310 828/290 829/310 Hinweise: Handelsrecht § 198 HGB (7)Ist der Rückzahlungsbetrag einer Verbindlichkeit zum Zeitpunkt ihrer Begründung höher als der Ausgabebetrag, so darf der Unterschiedsbetrag in den Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite aufgenommen und muss dann gesondert ausgewiesen werden. Der eingesetzte Betrag ist durch planmäßige jährliche Abschreibung zu tilgen. Im § 198 stoßen wir auch auf das Disaglo. An dem Beispiel lässt sich leicht erkennen, was mit diesem Disagio (Abgeld oder Damnum) gemeint ist. Es übersteigt also der Rückzahlungsbetrag der Verbindlichkeiten den Ausgabebetrag um 500.000.-. Wir haben nun ein Wahlrecht, diesen Unterschiedsbetrag in die Rechnungsabgrenzungsposten aufzunehmen und auf die Laufzeit zu verteilen. Wir haben jetzt noch nicht erfahren, warum wir einen reduzierten Auszahlungsbetrag für das Darlehen erhalten haben? Das Disagio stellt eine Zinsvorauszahlung dar, und aufgrund dieser Vereinbarung werden die jährlichen Zinsen dafür geringer sein. Dieses Wahlrecht, das wir soeben kennengelernt haben, wird eher eine Totgeburt bleiben. Im § 6 Z 3 ESTG ist nämlich festgehalten, dass das Disagio zwingend zu aktivieren und auf die Laufzeit zu verteilen ist. Steuerrecht § 6 Z 3 ESTG Im Jahr der Aufnahme einer Verbindlichkeit ist ein Aktivposten anzusetzen - in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen Rückzahlungsbetrag und aufgenommenem Betrag und - in Höhe der mit der Verbindlichkeit unmittelbar zusammenhängenden Geldbeschaffungskosten. Der Aktivposten ist zwingend auf die gesamte Laufzeit der Verbindlichkeit zu verteilen. Die Verteilung kann gleichmäßig oder entsprechend abweichenden handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung vorgenommen werden. Nun verlangt die Vorschrift der Ziffer 3, dass dieser Differenzbetrag zu aktivieren (aktive Rechnungsabgrenzungsposten) und was dann noch wichtig ist, auf die Laufzeit des Darlehens zu verteilen ist. Geldbeschaffungskosten sind beispielsweise Bearbeitungsgebühren, Vermittlungsprovisionen, Gerichts- bzw. Anwaltskosten. Für den Fall, dass nur Geldbeschaffungskosten anfallen und kein zusätzliches Abgeld verlangt wird, sehen die ESTR 2000, Rz 2464 eine Freigrenze von € 900,- vor. Diese Freigrenze bedeutet, dass Geldbeschaffungskosten unter € 900,- sofort Aufwand werden und Beträge über 900,- auf die Kreditlaufzeit zu verteilen sind. ESTR 2000, Rz 2461 zum Begriff Geldbeschaffungskosten Abschlussgebühren, Bearbeitungsgebühren, Gerichtskosten, Kosten der Schätzung des Belehnungsobjektes, Kreditgebühren, Notariatskosten, Rechtsanwaltskosten, Vermittlungsprovisionen, Verwaltungsgebühren, Zuteilungsgebühren.