Disagio - Geldbeschaffungskosten

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Disagio - Geldbeschaffungskosten
Disagio - Geldbeschaffungskosten
Vorbereitungskurs zur Bilanzbuchhalterprüfung – Übungsbeispiele
BeispielNr. B028-001
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Darlehensaufnahme mit Geldbeschaffungskosten
Für eine Liegenschaft wurde am 1.7.20BJ ein Darlehen in Höhe von € 100.000 mit einer Laufzeit von 10
Jahren aufgenommen. In diesem Zusammenhang fielen Geldbeschaffungskosten (Eintragungsgebühr,
Kreditgebühr, Bearbeitungsprovisionen etc.) von € 5.000 an, die auf Konto (829) „Zinsen und ähnliche
Aufwendungen" gebucht wurden.
Lösung:
Handelsrechtlich sind Geldbeschaffungskosten sofort Aufwand, steuerlich sind gem. § 6 Zi. 3 EStG
Geldbeschaffungskosten auf die Laufzeit der Verbindlichkeit zu verteilen. In diesem Fall ist daher eine entsprechende
Korrektur des Ergebnisses mit Hilfe der MWR durchzuführen.
Berechnung:
Gesamte Geldbeschaffungskosten
Laufzeit 10 Jahre – Anrechnung daher je Jahr
Steuerrechtlich Ansetzbar für Bilanzjahr (6 Monate)
Handelsrechtlich verbuchter Aufwand
5.000,00
500,00
250,00
5.000,00
Hinzurechnung daher in MWR
4.750,00
Darlehensaufnahme mit Geldbeschaffungskosten
Für eine Liegenschaft wurde am 1.1.20BJ ein Darlehen in Höhe von € 100.000 mit einer Laufzeit von 10
Jahren aufgenommen. In diesem Zusammenhang fielen Geldbeschaffungskosten (Eintragungsgebühr,
Kreditgebühr, Bearbeitungsprovisionen etc.) von € 800,00 an, die auf Konto (829) „Zinsen und ähnliche
Aufwendungen" gebucht wurden.
Lösung:
Handelsrechtlich sind Geldbeschaffungskosten sofort Aufwand, steuerlich sind gem. § 6 Zi. 3 EStG
Geldbeschaffungskosten auf die Laufzeit der Verbindlichkeit zu verteilen. Handelt es sich jedoch um reine
Geldbeschaffungskosten, kann bis zu einer Freigrenze von € 900,-- auch steuerrechtlich der Aufwand sofort im ersten
Jahr geltend gemacht werden.
Übernahme des handelsrechtlichen Ansatzes für Steuerberechnung, MWR
0,00
Disagio - Geldbeschaffungskosten
Vorbereitungskurs zur Bilanzbuchhalterprüfung – Übungsbeispiele
BeispielNr. B028-001
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Darlehensaufnahme mit Geldbeschaffungskosten und Zinsenvorauszahlung
Für den Maschinenkauf ist bei der Bank ein Kredit mit 10 Mio. aufgenommen worden. Die Kreditlaufzeit
beträgt ab dem 1.7.BJ 5 Jahre, die Verzinsung erfolgt mit 0,5 % über SMR.
Die Verbuchung erfolgte am 1. 7. BJ wie folgt: 9,480.000 - 280/310
Anlässlich der Überweisung hat die HYPO-Bank ein Damnum (Disagio = vorausbezahlte Zinsen) in Höhe
von 500.000 und Geldbeschaffungskosten mit 20.000,- in Abzug gebracht.
Lösung:
Einbuchung Damnum
Anteil für Bilanzjahr 500.000 : 5 : 2
Geldbeschaffungskosten
20.000 : 5 : 2, steuerlich abzugsfähig
500.000,50.000,20.000,MWR + l8.000,-
290/310
828/290
829/310
Hinweise:
Handelsrecht
§ 198 HGB
(7)Ist der Rückzahlungsbetrag einer Verbindlichkeit zum Zeitpunkt ihrer Begründung höher als der Ausgabebetrag, so darf der
Unterschiedsbetrag in den Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite aufgenommen und muss dann gesondert ausgewiesen
werden. Der eingesetzte Betrag ist durch planmäßige jährliche Abschreibung zu tilgen.
Im § 198 stoßen wir auch auf das Disaglo.
An dem Beispiel lässt sich leicht erkennen, was mit diesem Disagio (Abgeld oder Damnum) gemeint ist.
Es übersteigt also der Rückzahlungsbetrag der Verbindlichkeiten den Ausgabebetrag um 500.000.-. Wir haben nun ein Wahlrecht,
diesen Unterschiedsbetrag in die Rechnungsabgrenzungsposten aufzunehmen und auf die Laufzeit zu verteilen. Wir haben jetzt noch
nicht erfahren, warum wir einen reduzierten Auszahlungsbetrag für das Darlehen erhalten haben? Das Disagio stellt eine
Zinsvorauszahlung dar, und aufgrund dieser Vereinbarung werden die jährlichen Zinsen dafür geringer sein.
Dieses Wahlrecht, das wir soeben kennengelernt haben, wird eher eine Totgeburt bleiben. Im § 6 Z 3 ESTG ist nämlich festgehalten,
dass das Disagio zwingend zu aktivieren und auf die Laufzeit zu verteilen ist.
Steuerrecht
§ 6 Z 3 ESTG
Im Jahr der Aufnahme einer Verbindlichkeit ist ein Aktivposten anzusetzen
- in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen Rückzahlungsbetrag und aufgenommenem Betrag und
- in Höhe der mit der Verbindlichkeit unmittelbar zusammenhängenden Geldbeschaffungskosten.
Der Aktivposten ist zwingend auf die gesamte Laufzeit der Verbindlichkeit zu verteilen. Die Verteilung kann gleichmäßig oder
entsprechend abweichenden handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung vorgenommen werden.
Nun verlangt die Vorschrift der Ziffer 3, dass dieser Differenzbetrag zu aktivieren (aktive Rechnungsabgrenzungsposten) und was dann
noch wichtig ist, auf die Laufzeit des Darlehens zu verteilen ist.
Geldbeschaffungskosten sind beispielsweise Bearbeitungsgebühren, Vermittlungsprovisionen, Gerichts- bzw. Anwaltskosten.
Für den Fall, dass nur Geldbeschaffungskosten anfallen und kein zusätzliches Abgeld verlangt wird, sehen die ESTR 2000, Rz 2464
eine Freigrenze von € 900,- vor. Diese Freigrenze bedeutet, dass Geldbeschaffungskosten unter € 900,- sofort Aufwand werden und
Beträge über 900,- auf die Kreditlaufzeit zu verteilen sind.
ESTR 2000, Rz 2461 zum Begriff Geldbeschaffungskosten
Abschlussgebühren, Bearbeitungsgebühren, Gerichtskosten, Kosten der Schätzung des Belehnungsobjektes, Kreditgebühren,
Notariatskosten, Rechtsanwaltskosten, Vermittlungsprovisionen, Verwaltungsgebühren, Zuteilungsgebühren.