Skript „Optimierung steuerlicher Gesaltungsmöglichkeiten im Zuge
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Skript „Optimierung steuerlicher Gesaltungsmöglichkeiten im Zuge
1 } Steuervergünstigungen bei Baudenkmalen } Erhaltungsaufwand versus Herstellungskosten } Verteilung von größerem Erhaltungsaufwand } Disagio 2 - Begünstigung - Voraussetzungen 3 Einkünfte VuV oder Betriebsvermögen } Erhöhte AfA => 8 Jahre * 9% + 4 Jahre * 7% (normalerweise 50, 40 oder 33 Jahre) } Verteilung von ansonsten sofort abziehbarem Erhaltungsaufwand auf 2 – 5 Jahre möglich Selbstgenutzte (unentg. überlassene) Objekte } Sonderausgaben => 10 Jahre * 9% } AHK und Erhaltungsaufwand 4 } } } } Bescheinigung der zuständigen Denkmalbehörde Bescheinigung muss vor Beginn der Baumaßnahmen ausgestellt sein Nur Teil der Aufwendungen, die geschütztes Baudenkmal erhalten/ sinnvolle Nutzung ermöglichen Bei Eigenenutzung: Beschränkung auf 1 Objekt pro Steuerpflichtigen 5 -Abgrenzung -steuerliche Folgen 6 } Anschaffungskosten =>Aufwendungen für Herstellung der Betriebsbereitschaft ◦ Funktionsuntüchtigkeit ◦ Aufwendungen >15% der AK des Gebäudes (ohne USt) i.d. ersten 3 Jahren 7 } Herstellungskosten => Aufwendungen für Erweiterung oder wesentliche Verbesserung ◦ Aufstockung / Anbau / Vergrößerung Nutzfläche / Substanzvermehrung ◦ Standardanhebung (sehr einfach/mittel/Luxus) ◦ Zentrale Ausstattungsmerkmale (ZA): Heizung / Sanitär / Elektro / Fenster ◦ Verbesserung bei mind. 3 ZA => Standardanhebung ◦ Achtung: Sanierung in Raten (Maßnahmen innerhalb 5 Jahren) 8 } Erhaltungsaufwand (EA) ◦ substanzerhaltende Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ◦ immer Schönheitsreparaturen ◦ Bagatellregelung: 4.000 Euro pro Maßnahme nach Fertigstellung immer EA 9 } Erhaltungsaufwand => sofort abzugsfähig als Werbungskosten / Betriebsausgaben } Anschaffungs-/Herstellungskosten => Berücksichtigung im Rahmen der Gebäudeabschreibung (50, 40 oder 33 Jahre) 10 - Voraussetzungen 11 } } } } Erhaltungsaufwendungen als Werbungskosten abziehbar „größerer“ Erhaltungsaufwand Gebäude gehören nicht zu einem Betriebsvermögen / dienen überwiegend Wohnzwecken Wahlrecht zur Verteilung auf 2 bis 5 Jahre 12 - Definition und Verausgabung - Werbungskostenabzug für ein Disagio 13 Ø Disagio (auch Damnum bzw. Abgeld) = Abschlag vom Nennwert, der bei einer Kreditgewährung im Gegenzug für eine Zinsverbilligung vereinbart werden kann. Beispiel: Ø Ø Kredit 100.000 Euro = Rückzahlungsbetrag Auszahlung 95.000 Euro Zins 0,5 % p.a. Ausgaben für eine Nutzungsüberlassung von mehr als fünf Jahren, die im Voraus geleistet werden, sind steuerlich gleichmäßig auf den Zeitraum zu verteilen, für den sie geleistet wurden“ Gilt nicht für ein marktübliches Damnum oder Disagio (§ 11 Abs. 2 Satz 4 EStG) 14 } Abzug nur möglich, wenn Zusammenhang mit Einkunftsart besteht à Abzug bei Eigennutzung somit nicht möglich! } Aufwendungen sind abziehbar, wenn ◦ die Zinsen für das Darlehen, ◦ die gesamten Konditionen des Vertrages sowie ◦ die Durchführung marktüblich sind. (§11 Abs. 2 S. 4 EStG) 15 } marktüblich: => bei einer mind. fünfjährigen Zinsbindung darf der Disagio nicht mehr als 5% der Darlehenssumme betragen. } §11 Abs. 2 S. 3 + 4 EStG: => Bei einem nicht marktüblichen Disagio sind die Aufwendungen gleichmäßig auf die Laufzeit des Darlehens zu verteilen. 16 Trewitax GmbH dankt für Ihre Aufmerksamkeit 17