Skript „Optimierung steuerlicher Gesaltungsmöglichkeiten im Zuge

Transcription

Skript „Optimierung steuerlicher Gesaltungsmöglichkeiten im Zuge
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}
Steuervergünstigungen bei Baudenkmalen
}
Erhaltungsaufwand versus Herstellungskosten
}
Verteilung von größerem Erhaltungsaufwand
}
Disagio
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- Begünstigung
- Voraussetzungen
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Einkünfte VuV oder Betriebsvermögen
} Erhöhte AfA => 8 Jahre * 9% + 4 Jahre * 7%
(normalerweise 50, 40 oder 33 Jahre)
} Verteilung von ansonsten sofort abziehbarem
Erhaltungsaufwand auf 2 – 5 Jahre möglich
Selbstgenutzte (unentg. überlassene) Objekte
} Sonderausgaben => 10 Jahre * 9%
} AHK und Erhaltungsaufwand
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}
}
}
}
Bescheinigung der zuständigen
Denkmalbehörde
Bescheinigung muss vor Beginn der
Baumaßnahmen ausgestellt sein
Nur Teil der Aufwendungen, die geschütztes
Baudenkmal erhalten/ sinnvolle Nutzung
ermöglichen
Bei Eigenenutzung: Beschränkung auf 1
Objekt pro Steuerpflichtigen
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-Abgrenzung
-steuerliche Folgen
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}
Anschaffungskosten
=>Aufwendungen für Herstellung der
Betriebsbereitschaft
◦ Funktionsuntüchtigkeit
◦ Aufwendungen >15% der AK des Gebäudes (ohne USt) i.d.
ersten 3 Jahren
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}
Herstellungskosten
=> Aufwendungen für Erweiterung oder
wesentliche Verbesserung
◦ Aufstockung / Anbau / Vergrößerung Nutzfläche /
Substanzvermehrung
◦ Standardanhebung (sehr einfach/mittel/Luxus)
◦ Zentrale Ausstattungsmerkmale (ZA): Heizung / Sanitär /
Elektro / Fenster
◦ Verbesserung bei mind. 3 ZA => Standardanhebung
◦ Achtung: Sanierung in Raten (Maßnahmen innerhalb 5
Jahren)
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}
Erhaltungsaufwand (EA)
◦ substanzerhaltende Instandhaltungs- und
Modernisierungsmaßnahmen
◦ immer Schönheitsreparaturen
◦ Bagatellregelung: 4.000 Euro pro Maßnahme nach
Fertigstellung immer EA
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}
Erhaltungsaufwand
=> sofort abzugsfähig als
Werbungskosten / Betriebsausgaben
}
Anschaffungs-/Herstellungskosten
=> Berücksichtigung im Rahmen der
Gebäudeabschreibung (50, 40 oder 33
Jahre)
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- Voraussetzungen
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}
}
}
}
Erhaltungsaufwendungen als Werbungskosten
abziehbar
„größerer“ Erhaltungsaufwand
Gebäude gehören nicht zu einem
Betriebsvermögen / dienen überwiegend
Wohnzwecken
Wahlrecht zur Verteilung auf 2 bis 5 Jahre
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- Definition und Verausgabung
- Werbungskostenabzug für ein Disagio
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Ø
Disagio (auch Damnum bzw. Abgeld) = Abschlag vom
Nennwert, der bei einer Kreditgewährung im Gegenzug für
eine Zinsverbilligung vereinbart werden kann.
Beispiel:
Ø
Ø
Kredit 100.000 Euro = Rückzahlungsbetrag
Auszahlung 95.000 Euro
Zins 0,5 % p.a.
Ausgaben für eine Nutzungsüberlassung von mehr als fünf
Jahren, die im Voraus geleistet werden, sind steuerlich
gleichmäßig auf den Zeitraum zu verteilen, für den sie
geleistet wurden“
Gilt nicht für ein marktübliches Damnum oder Disagio
(§ 11 Abs. 2 Satz 4 EStG)
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}
Abzug nur möglich, wenn Zusammenhang
mit Einkunftsart besteht
à Abzug bei Eigennutzung somit nicht möglich!
}
Aufwendungen sind abziehbar, wenn
◦ die Zinsen für das Darlehen,
◦ die gesamten Konditionen des Vertrages sowie
◦ die Durchführung
marktüblich sind.
(§11 Abs. 2 S. 4 EStG)
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}
marktüblich:
=> bei einer mind. fünfjährigen Zinsbindung darf
der Disagio nicht mehr als 5% der
Darlehenssumme betragen.
}
§11 Abs. 2 S. 3 + 4 EStG:
=> Bei einem nicht marktüblichen Disagio
sind die Aufwendungen gleichmäßig
auf die Laufzeit des Darlehens zu
verteilen.
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Trewitax GmbH
dankt
für Ihre Aufmerksamkeit
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