Vorsorgeuntersuchung G 42
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Vorsorgeuntersuchung G 42
Privatpraxis für Prävention und Gesundheitsförderung Dr. med. Mirella Nowak - Fachärztin für Innere und Arbeitsmedizin Rudolf- Breitscheid- Str. 1 01587 Riesa Tel.: 03525 7734775 email: [email protected] / www.arbeitsmedizin-riesa-nowak.de ___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Informationsblatt 2 Stand 08/ 2016 Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (bislang G 42 „Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung“) Für jeden Mitarbeiter, der am Patienten behandelt oder Umgang mit kontaminierten Instrumenten, Abformungen, Zahnersatz etc. hat (Zureichen, Reinigen, Desinfizieren etc.), ist die arbeitsmedizinische Vorsorge hinsichtlich Biostoffgefährdung (bislang G 42) obligat. Sie hat ihren rechtlichen Ursprung in der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbmedVV). Lediglich der Praxisinhaber als Arbeitgeber unterliegt nicht der Vorsorgepflicht, wobei auch für diesen eine Hepatitis-B-Impfung zur Vermeidung einer nosokomialen Übertragung selbstverständlich sein sollte. Nur ein Arzt mit der Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin oder der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin darf diese Vorsorge durchführen. Die Vorsorge umfasst: … die arbeitsmedizinische Beratung zur Gefährdung mit biologischen Arbeitsstoffen Die arbeitsmedizinische Beratung erfolgt bezogen auf die Tätigkeit mit gefährdenden biologischen Arbeitsstoffen. Für die Zahnmedizin stehen Hepatitis B und C Viren im Vordergrund ... medizinische Untersuchungen Die medizinische Untersuchung kann folgende Bestandteile haben: Elementarteil - Anamnese - allgemeine körperliche Untersuchung - Urinstatus - Blutsenkungsgeschwindigkeit (alternativ CRP), Blutbild (Hämoglobin, Erythrozyten, Leukozyten incl. Differenzierung), Gamma- GT, SGPT(ALAT), Blutzucker Spezieller Teil – dieser Teil ist in Hinblick auf Hepatitis B und C gemäß Anhang Teil 2 der ArbmedVV definiert. - Hepatitis C: Bestimmung des Anti HCV - Hepatitis B: in Abhängigkeit vom bestehenden Impfstatus: Anti- HBc vor der Grundimmunisierung, Anti- HBs nach der Grundimmunisierung - bei regelmäßigem und direkten Umgang mit Kindern: Prüfung des Immunstatus hinsichtlich Masern, Mumps, Röteln, Varizellen, Pertussis Weitere spezielle Untersuchungen (z. B. HIV, Hepatitis A oder Tuberkulose) können ebenso zum Inhalt werden, wenn die Arbeitsplatzanalyse ein deutlich erhöhtes Risiko für das Vorkommen dieser Erkrankungen ergibt oder wenn im konkreten Fall die Möglichkeit einer Krankheitsübertragung bestanden hat. Rechte und Pflichten des Beschäftigten: Der Beschäftigte hat die Pflicht, sich arbeitsmedizinisch zur Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe beraten zu lassen. Der Beschäftigte darf medizinische Untersuchungen aktiv ablehnen. Er ist nicht verpflichtet das medizinische Untersuchungsangebot anzunehmen oder zu dulden. Untersuchungsintervalle: Die Erstvorsorge ist vor erstmaliger Aufnahme einer Tätigkeit mit Infektionsgefährdung durchzuführen. Nach einem Jahr muss eine erste Nachuntersuchung erfolgen. Die weitere Vorsorge erfolgt gemäß der AMR 2.1 (Arbeitsmedizinische Regel) im Abstand von ZWEI Jahren, in begründeten Fällen auch eher. Bescheinigung und ärztliche Schweigepflicht: Sämtliche medizinische Daten und Befunde aus der Vorsorge unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und dürfen dem Arbeitgeber nicht übermittelt werden. Im Ergebnis der Vorsorge erhält der Arbeitgeber eine Teilnahmebescheinigung. Die Bescheinigung enthält keine Angaben zur gesundheitlichen Unbedenklichkeit oder Bedenklichkeit. Ergeben sich Anhaltspunkte, dass die Maßnahmen des Arbeitsschutzes nicht ausreichen, so hat der Arbeitsmediziner dies dem Arbeitgeber mitzuteilen und Maßnahmen vorzuschlagen. Hält der Arzt aus medizinischen Gründen einen Tätigkeitswechsel für erforderlich, so darf er dies dem Arbeitgeber mit der Einwilligung des Beschäftigten mitteilen. Kosten: Es wird empfohlen, den Untersuchungsumfang, der dem Beschäftigten angeboten wird, vor der Auftragserteilung mit dem Arbeitsmediziner klar abzustimmen. Ebenso können Sie sich zu den Kosten informieren. So können spätere Unstimmigkeiten vermieden werden. Von den Sicherheitsingenieuren können Sie hierzu ein Formular „Zielauftrag" erhalten Alle Kosten der Vorsorge inkl. Impfungen sind vom Arbeitgeber zu tragen. Der Arbeitsmediziner erbringt dabei eine Leistung für Sie, die auf Grundlage eines Pauschalpreises, eines Stundensatzes oder einer Einzelkostenabrechnung quittiert werden kann. Kommt die Abrechnung nach GOÄ zur Anwendung, werden Abrechnungsfaktoren von 1,3 oder 1,8, gelegentlich 2,3 verwendet. Betriebsärztliche Leistungen im Sinne der Vorsorge dürfen seit dem 01.01.2008 nicht mehr mit einer Mehrwertsteuer belegt werden. Mögliche Kosten, die entstehen können: G 42 - Elementarteil GOÄ- Nr. Leistung GOÄ 1fach 1,3fach Labor 1,15fach 29 3511* 250 3550* 3551* 3501* 3595.H1* 3592.H1* 3560* 75 Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung … einschl. Ganzkörperstatus, Erörterung des Risikoprofils und verhaltensmed. orientierter Beratung Urinstreifentest Blutentnahme Blutbild Differenzierung der Leukozyten Blutkörperchensenkungsgeschwindigkeit (BSG, BKS) SGPT (ALAT) GammaGT Glukose Ausführlicher schriftlicher Befundbericht 2,3fach Labor 1,15fach 25,65 33,34 58,99 2,91 2,33 3,50 1,17 3,50 3,35 3,03 4,02 1,34 4,02 3,35 5,36 4,02 1,34 4,02 2,33 2,33 2,33 7,58 53,62 2,68 2,68 2,68 9,85 67,00 2,68 2,68 2,68 17,43 102,56 G 42 – spezieller Teil 4393* 4381* 4406* Gesundheitswesen Anti-HBc-Ak Anti-HBs-Ak HCV, IgG 4388* 4396* 4397* 4398* Kindbetreuung Varizella-Zoster-Virus, IgG Masern – Virus, IgG Mumps – Virus, IgG Röteln – Virus, IgG Impfungen 5 Untersuchung vor Impfung 4,66 375 Schutzimpfung s.c./ i.m. 4,66 377 Zusatzinjektion bei Parallelimpfung 2,91 nachzulesen beim Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V.: www.VDBW.de Anmerkung: Bezüglich Pertussis wird im speziellen Teil keine IgG- Bestimmung vorgenommen. Für die Abrechnung von Laborleistungen der Gruppen M III und M IV ist die GOÄ zu beachten. Dies sind Leistungen, die in der GOÄ der Gruppe M III zuzuordnen sind. Hier sind je nach Arzt und Labor verschiedene Preise möglich. 6,06 6,06 3,79 10,72 10,72 6,70