G41 Arbeiten mit Absturzgefahr
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G41 Arbeiten mit Absturzgefahr
KOMPETENZ IN DER ARBEITSMEDIZIN Das arbeitsmedizinische Zentrum „ARGE Arbeitsmedizin“ gewährleistet die berufliche Gesundheitsvorsorge im Interesse von Unternehmen und MitarbeiterInnen: Medizinische Eignungsabklärung für ARBEITEN MIT ABSTURZGEFAHR und GEFÄHRLICHE BAUMARBEITEN • Arbeitsmedizinische Betreuung in der Tradition des österreichischen Werksärztewesens. nach G41 sowie H9 • Vorsorge und Früherkennung von Berufskrankheiten und arbeits(mit)bedingten Erkrankungen. • Medizinische Eignungsabklärungen für Berufsgruppen mit erhöhter Verantwortung und bei Gefahr geneigten Tätigkeiten. Arbeitsmedizinisches Zentrum der BIB Beratungsinstitut GmbH Riemerplatz (Schreinergasse 2), 3100 St. Pölten Telefon: 02742-28548 Operngasse 36/35, 1040 Wien Telefon: 01-585 369 5 für Baumpflegearbeiten, Freileitungs– und Fahrleitungsbau, Service von Windkraftanlagen, Montage im Stahlbau, Wartung von Antennenanlagen u.a. [email protected] www.arge-arbeitsmedizin.at Fotos zur Verfügung gestellt: Jakel Grünbau, WEB Windenergie, Industrial Alpinists Stand: 06/2014 Unsere Vorsorge - Ihre Sicherheit IST EINE UNTERSUCHUNG ERFORDERLICH ANWENDUNGSBEREICHE UNTERSUCHUNGSUMFANG G41 Arbeiten mit Absturzgefahr sind in der Listung der Eignungs– und Folgeuntersuchungen in der Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz (VGÜ) nicht angeführt. Erhöhte Absturzgefahr ist gegeben, wenn auch nur kurzfristig (Standortwechsel) keine ständige Sicherung durch technische Maßnahmen, wie Geländer oder Seitenschutz bzw. spezielle Absicherungen (Sicherheitsgeschirr), gewährleistet werden kann. • Allgemeine Anamnese und Arbeitsanamnese Dieser Umstand sorgt für Rechtsunsicherheit, sollte jedoch nicht zum Anlass genommen werden, auf diese Untersuchung zu verzichten. RECHTSGRUNDLAGEN Die körperliche Eignung für Arbeiten mit Absturzgefahr trägt wesentlich zur Unfallverhütung bei. Die Untersuchungen werden nur von ArbeitsmedizinerInnen mit spezieller Ergänzungsausbildung durchgeführt. • Medizinische Untersuchung mit spezieller Berücksichtigung von Gleichgewichts– und Bewusstseinsstörungen sowie Störungen des Bewegungsapparates: ♦ Ruhe-EKG ♦ Stehversuch nach Romberg Tretversuch nach Unterberger/Fukuda ♦ Sehtest ♦ Hörtest ♦ Blutuntersuchung und DiabetesErkennung Auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung nach § 4 ASchG sind die durchzuführenden Maßnahmen zur Gefahrenverhütung in den Gesundheitsschutzdokumenten nach § 5 festzulegen. • Ergometrie ab dem 40. Lebensjahr bzw. bei erheblich körperlich belastender Tätigkeit und/oder in unklaren Fällen Die Fürsorgepflicht nach § 1157 ABGB überträgt dem Arbeitgeber auch die Verpflichtung zur Auswahl in fachlicher und körperlicher Hinsicht qualifizierter MitarbeiterInnen. Wir führen die Untersuchung nach den Anforderungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gemäß Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen G41 und H9 durch. Nach § 62 ASchG „dürfen zu Arbeiten, die mit einer besonderen Gefahr für die damit Beschäftigten oder für andere Arbeitnehmer verbunden sind, nur Arbeitnehmer herangezogen werden, die hiefür geistig und körperlich geeignet sind.“ Bei der Untersuchung nach H9 wird der Grundsatz G41 um eine arbeitsmedizinische Untersuchung bei Lärmeinwirkung nach § 50 ASchG ergänzt. Alle Untersuchungen erfolgen unter strenger Wahrung des ärztlichen Berufsgeheimnisses (Verschwiegenheitspflicht).