G41 Arbeiten mit Absturzgefahr

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G41 Arbeiten mit Absturzgefahr
KOMPETENZ IN DER ARBEITSMEDIZIN
Das arbeitsmedizinische Zentrum „ARGE
Arbeitsmedizin“ gewährleistet die berufliche
Gesundheitsvorsorge im Interesse von Unternehmen und MitarbeiterInnen:
Medizinische Eignungsabklärung für
ARBEITEN MIT ABSTURZGEFAHR
und
GEFÄHRLICHE BAUMARBEITEN
• Arbeitsmedizinische Betreuung in der
Tradition des österreichischen Werksärztewesens.
nach G41 sowie H9
• Vorsorge und Früherkennung von Berufskrankheiten und arbeits(mit)bedingten Erkrankungen.
• Medizinische Eignungsabklärungen für
Berufsgruppen mit erhöhter Verantwortung
und bei Gefahr geneigten Tätigkeiten.
Arbeitsmedizinisches Zentrum
der BIB Beratungsinstitut GmbH
Riemerplatz (Schreinergasse 2), 3100 St. Pölten
Telefon: 02742-28548
Operngasse 36/35, 1040 Wien
Telefon: 01-585 369 5
für Baumpflegearbeiten, Freileitungs– und
Fahrleitungsbau, Service von Windkraftanlagen,
Montage im Stahlbau, Wartung von Antennenanlagen u.a.
[email protected]
www.arge-arbeitsmedizin.at
Fotos zur Verfügung gestellt:
Jakel Grünbau, WEB Windenergie, Industrial Alpinists
Stand: 06/2014
Unsere Vorsorge - Ihre Sicherheit
IST EINE UNTERSUCHUNG ERFORDERLICH
ANWENDUNGSBEREICHE
UNTERSUCHUNGSUMFANG G41
Arbeiten mit Absturzgefahr sind in der Listung
der Eignungs– und Folgeuntersuchungen in der
Verordnung über die Gesundheitsüberwachung
am Arbeitsplatz (VGÜ) nicht angeführt.
Erhöhte Absturzgefahr ist gegeben, wenn auch
nur kurzfristig (Standortwechsel) keine ständige
Sicherung durch technische Maßnahmen, wie
Geländer oder Seitenschutz bzw. spezielle Absicherungen (Sicherheitsgeschirr), gewährleistet
werden kann.
• Allgemeine Anamnese und Arbeitsanamnese
Dieser Umstand sorgt für Rechtsunsicherheit,
sollte jedoch nicht zum Anlass genommen
werden, auf diese Untersuchung zu verzichten.
RECHTSGRUNDLAGEN
Die körperliche Eignung für Arbeiten mit Absturzgefahr trägt wesentlich zur Unfallverhütung
bei.
Die Untersuchungen werden nur von ArbeitsmedizinerInnen mit spezieller Ergänzungsausbildung durchgeführt.
• Medizinische Untersuchung mit spezieller
Berücksichtigung von Gleichgewichts– und
Bewusstseinsstörungen sowie Störungen des
Bewegungsapparates:
♦ Ruhe-EKG
♦ Stehversuch nach Romberg
Tretversuch nach Unterberger/Fukuda
♦ Sehtest
♦ Hörtest
♦ Blutuntersuchung und DiabetesErkennung
Auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung nach
§ 4 ASchG sind die durchzuführenden Maßnahmen zur Gefahrenverhütung in den Gesundheitsschutzdokumenten nach § 5 festzulegen.
• Ergometrie ab dem 40. Lebensjahr bzw. bei
erheblich körperlich belastender Tätigkeit
und/oder in unklaren Fällen
Die Fürsorgepflicht nach § 1157 ABGB überträgt dem Arbeitgeber auch die Verpflichtung
zur Auswahl in fachlicher und körperlicher Hinsicht qualifizierter MitarbeiterInnen.
Wir führen die Untersuchung nach den
Anforderungen der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung (DGUV) gemäß Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen G41 und H9
durch.
Nach § 62 ASchG „dürfen zu Arbeiten, die mit
einer besonderen Gefahr für die damit Beschäftigten oder für andere Arbeitnehmer verbunden
sind, nur Arbeitnehmer herangezogen werden,
die hiefür geistig und körperlich geeignet sind.“
Bei der Untersuchung nach H9 wird der
Grundsatz G41 um eine arbeitsmedizinische
Untersuchung bei Lärmeinwirkung nach § 50
ASchG ergänzt.
Alle Untersuchungen erfolgen unter strenger
Wahrung des ärztlichen Berufsgeheimnisses
(Verschwiegenheitspflicht).

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