thyssenkrupp Marine Systems
Transcription
thyssenkrupp Marine Systems
thyssenkrupp Marine Systems Eignung und Vorsorge aus Sicht des Betriebsarztes Referat auf der Werftentagung der BG Holz und Metall 08. Juni 2016 + Kiel + Dr. med. Kai-Thorsten Bretschneider thyssenkrupp + Industrial Solutions + Marine Systems + CD thyssenkrupp Marine Systems 1 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD Agenda Einführung Definitionen und rechtliche Grundlagen Eignungsuntersuchungen und Vorsorge Beurteilung und Dokumentation Weitergabe von Informationen Beispiele aus dem betrieblichen Alltag Fragen thyssenkrupp Marine Systems 2 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD Vorbemerkung „Von Advokaten wollen sie rein gar nichts wissen, da deren Prozeßführung hinterlistig und ihre Rechtsauslegung verdreht ist.“ Thomas Morus englisch: Sir Thomas More 1478-1535 Staatsmann, Jurist, Märtyrer, Heiliger thyssenkrupp Marine Systems 3 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD Einführung thyssenkrupp Marine Systems 4 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD Definition Eignung (nach Gabler Wirtschaftslexikon, Springer Gabler Verlag) Gesamtheit aller Merkmale und Eigenschaften, die einen Menschen befähigen, eine bestimmte Tätigkeit erfolgreich auszuüben. Hierbei stehen diese Merkmale oder Eigenschaften immer nur in Bezug auf eine bestimmte Tätigkeit. Geeignet ist eine Person in dem Umfang, in dem ihre Merkmale und Eigenschaften den Anforderungen einer bestimmten Tätigkeit entsprechen. Häufig Eignungsmerkmale: Wissen, Können, Erfahrung, körperliche Leistungsfähigkeit. Feststellung mittels diverser Verfahren der Eignungsdiagnostik. thyssenkrupp Marine Systems 5 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD Definition Vorsorge (nach Duden) Gesamtheit von Maßnahmen, mit denen einer möglichen späteren Entwicklung oder Lage vorgebeugt, durch die eine spätere materielle Notlage oder eine Krankheit nach Möglichkeit vermieden werden soll. thyssenkrupp Marine Systems 6 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD Definition Eignungsuntersuchung nach DGUV Information 250-110 (Stand August 2015) Eignungsuntersuchungen (Tauglichkeitsuntersuchungen) dienen der Beantwortung der Frage, ob die vorhandenen physischen und psychischen Fähigkeiten und Potenziale der Beschäftigten erwarten lassen, dass die während der Beschäftigung zu erledigenden Tätigkeiten von ihnen ausgeübt werden können. thyssenkrupp Marine Systems 7 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD Arbeitsmedizinsche Vorsorge ArbMedVV § 2 Abs. (1) 1. Teil der Präventionsmaßnahmen im Betrieb 2. Beurteilung der individuellen Wechselwirkungen von Arbeit und physischer und psychischer Gesundheit, Früherkennung arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen und Feststellung erhöhter gesundheitliche Gefährdung bei bestimmter Tätigkeit 3. Ärztliches Beratungsgespräch mit Anamnese / Arbeitsanamnese und körperliche oder klinische Untersuchungen, soweit diese für die individuelle Aufklärung und Beratung erforderlich sind und der oder die Beschäftigte diese Untersuchungen nicht ablehnt 4. Nutzung von Erkenntnissen aus der Vorsorge für die Gefährdungsbeurteilung und für sonstige Maßnahmen des Arbeitsschutzes 5. Kein Nachweis der Eignung nach sonstigen Rechtsvorschriften oder individual- / kollektivrechtlichen Vereinbarungen thyssenkrupp Marine Systems 8 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD Staatliches Recht als Grundlage für Betriebsärzte Grundgesetz GG Bürgerliches Gesetzbuch BGB Sozialgesetzgebung SGB I – IX Geben Sie hier eine Formel ein. Berufskrankheitenverordnung BKV Arbeitsschutzrecht Arbeitssicherheitsgesetz ASiG Arbeitsschutzgesetz ArbSchG Arbeitszeitgesetz ArbZG Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge ArbMedVV thyssenkrupp Marine Systems 9 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD Duales System im Arbeitsschutzrecht thyssenkrupp Marine Systems 10 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD Regelwerk der DGUV als Grundlage für Betriebsärzte DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Grundsatz-Untersuchungen nach den DGUV-Grundsätzen G 1- G 46 DGUV Information 250-110 Eignungsuntersuchungen in der betrieblichen Praxis Unfallverhütungsvorschriften DGUV Vorschriften 52 und 53 „Krane“ DGUV Vorschriften 68 und 69 „Flurförderzeuge“ DGUV Vorschriften 70 und 71 „Fahrzeuge“ DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ thyssenkrupp Marine Systems 11 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD Datenschutz für Arbeitnehmer bei medizinischen Untersuchungen Artikel 2 in Verbindung mit Artikel 1 Grundgesetz Allgemeines Persönlichkeitsrecht Recht auf informationelle Selbstbestimmung Schutz vor Erhebung Verarbeitung Übermittlung medizinischer Daten thyssenkrupp Marine Systems 12 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD Rechtsgrundlagen für Eignungsuntersuchungen Einschränkung des Art. 2 GG im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung nur durch Gesetze und Verordnungen nicht durch UVV, die nur Eignungsvorbehalte formulieren nicht durch Verwaltungsvorschriften Rechtsfolge „Untersuchung“ muß sich „hinreichend bestimmt“ aus der Rechtsgrundlage ergeben ArbMedVV: „…umfasst nicht den Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen nach sonstigen Rechtsvorschriften oder individual- oder kollektivrechtlichen Vereinbarungen.“ Regelung steht aus! thyssenkrupp Marine Systems 13 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD Anforderungen an Eignungsuntersuchungen: geeignet erforderlich verhältnismäßig mit Untersuchung feststellbar Art der Untersuchung mildestes Mittel zur Feststellung berechtigte Interessen des AG überwiegen Spezielle Rechtsvorschriften Vorliegen begründeter Zweifel Zuweisung eines neuen Tätigkeitsbereiches mit verändertem Anforderungsprofil Art der Beschäftigung / Tätigkeit mit erhöhter Eigen- und / oder Fremdgefährdung Beispiel: Urteil ArbG Hamburg vom 01.09.2006, Az. 27 CA 136/06, zur Kündigung eines Containerbrückenfahrers der HHLA thyssenkrupp Marine Systems 14 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD Einschränkungen des §2 Grundgesetz Beispiele für Eignungsuntersuchungen Verkehrsrecht: Fahrerlaubnisverordnung FeV Verordnung über maritime medizinische Anforderungen a. Kauffahrteischiffen MariMedV Triebfahrzeugführerscheinverordnung TfV Verordnung über Luftfahrtpersonal LuftPersV Atomgesetz: Strahlenschutzverordnung StrlSchV Röntgenverordnung RöV thyssenkrupp Marine Systems 15 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge ArbMedVV (24.12.2008 / 31.10.2013) Allgemeine Pflichten des Arbeitgebers ArbG + Pflichten der Ärzte Maßnahmen bei gesundheitlichen Bedenken Überprüfung Gefährdungsbeurteilung und weitere Schutzmaßnahmen Zuweisung anderer Tätigkeit nach dienst- und arbeitsrechtlichen Regelungen Mitteilung an den BR/PR und die zuständige Behörde Entscheidung auf Antrag ArbG oder ArbN durch Behörde Anforderungen an die Ärzte: Arbeitsmedizinische Fachkunde Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin / Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge thyssenkrupp Marine Systems 16 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD ArbMedVV beinhaltet Themen aus: Gefahrstoffverordnung Biostoffverordnung Gentechnik-Sicherheitsverordnung Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung Bildschirmarbeitsverordnung Betriebssicherheitsverordnung Arbeitsstättenverordnung thyssenkrupp Marine Systems 17 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD Wofür weiter Ermächtigungen? KlimaBergV DruckLV StrlSchV RöV MariMedV RheinPatV BinSchPatentV BOStrab Klimabergverordnung Druckluftverordnung Strahlenschutzverordnung Röntgenverordnung Verordnung über maritime medizinische Anforderungen auf Kauffahrteischiffen Rheinschifffahrtpatentverordnung Binnenschifferpatentverordnung Berufsordnung der Straßenbahner Sonderfall: FeV Fahrerlaubnisverordnung gebunden an „Arbeitsmedizinische Fachkunde“ thyssenkrupp Marine Systems 18 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD Zielsetzung der 1. Änderungsverordnung vom 31.10.2013 Betonung von Datenschutz und Selbstbestimmung Stärkung der Verantwortung für die eigene Gesundheit Individuelle Beratung der Beschäftigten zur medizinischen Notwendigkeit (=Indikation) für Untersuchungen Vorsorge beinhaltet ärztliches Beratungsgespräch mit medizinischer Vorgeschichte (=Anamnese) und Information über das Arbeitsleben Körperliche oder klinische Untersuchungen nur, soweit diese für die individuelle Aufklärung und Beratung erforderlich sind und der oder die Beschäftigte diese Untersuchungen nicht ablehnt Folge: Kein standardisiertes inhaltliches Vorgehen nach den DGUVGrundsatzuntersuchungen G 1 – G 46 thyssenkrupp Marine Systems 19 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD Pflichtvorsorge Durch den ArbG vor Beginn der Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen zu veranlassen ArbG darf eine Tätigkeit durch den/die Beschäftigte(n) nur ausüben lassen, wenn der/die Beschäftigte an der Vorsorge teilgenommen hat ArbG und Beschäftigte(r) erhalten eine Bescheinigung über die Durchführung der Vorsorge Keine Bescheinigung der Beurteilung der Untersuchung thyssenkrupp Marine Systems 20 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD Angebotsvorsorge sind dem/der Beschäftigten vor Beginn der Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen durch den ArbG anzubieten Beschäftigte(r) entscheidet über die Teilnahme Ablehnung des Angebots entbindet ArbG nicht von weiteren regelmäßigen Angeboten der Vorsorge ArbG und Beschäftigte(r) erhalten eine Bescheinigung über die Teilnahme an der Vorsorge thyssenkrupp Marine Systems 21 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD Wunschvorsorge nach ArbMedVV „Über die Vorschriften des Anhangs hinaus hat der Arbeitgeber den Beschäftigten auf ihren Wunsch hin regelmäßig arbeitsmedizinische Vorsorge nach § 11 des Arbeitsschutzgesetzes zu ermöglichen, es sei denn, auf Grund der Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der getroffenen Schutzmaßnahmen ist nicht mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen.“ thyssenkrupp Marine Systems 22 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD Aussage zu Eignungsuntersuchungen in der ArbMedVV: „Arbeitsmedizinische Vorsorge umfasst nicht den Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen nach sonstigen Rechtsvorschriften oder individual- oder kollektivrechtlichen Vereinbarungen.“ „Sie soll nicht zusammen mit Untersuchungen, die dem Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen dienen, durchgeführt werden, es sei denn, betriebliche Gründe erfordern dies…“ thyssenkrupp Marine Systems 23 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD Getrennte Bescheinigungen von Eignung und Vorsorge Bescheinigung von Eignung nach der jeweiligen rechtlichen Grundlage: FeV, RöV, StrlSchV, MariMedV, Betriebsvereinbarung … Bescheinigung der Vorsorge nach Arbeitsmedizinischer Regel AMR 6.3 Vorsorgebescheinigung „Nicht Gegenstand dieser AMR sind insbesondere … die Stellungnahme eines Arztes oder einer Ärztin zu Fragen der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen nach anderen Rechtsvorschriften oder individual- oder kollektivrechtlichen Vereinbarungen.“ thyssenkrupp Marine Systems 24 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD Arbeitsmedizinische Aufgaben im Alltag der tkMS Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen nach betrieblichen Anforderungen G 25 Fahren, Steuern, Überwachen G 26.3 Schwerer Atemschutz G 41 Arbeiten mit Absturzgefahr Sehtest DIN ISO 9712 TUKV Eignung für U-Boot-Fahrer Eignungsberatung nach Betriebsvereinbarung „Werftcheck“ Vorsorge nach ArbMedVV (Pflicht-, Angebot-, Wunsch-Vorsorge) Untersuchungen nach Verkehrsrecht FeV, MariMedV Untersuchungen nach Atomgesetz StrlSchV, RöV thyssenkrupp Marine Systems 25 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD DGUV-Grundsatzuntersuchungen thyssenkrupp Marine Systems 26 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD Arbeitsmedizinische Diagnostik umfassende körperliche Untersuchung Ruhe-, Belastungs- und Langzeit-EKG Blutdruck- und Langzeitblutdruckmessung Sehtest Hörtest Lungenfunktionsprüfung Test auf Atemstörungen im Schlaf (Schlafapnoesyndrom) Urinuntersuchung Blutuntersuchung incl. Cholesterin und Blutfetten Spezielle Blutuntersuchungen (z.B. Biomonitoring, Impftiter) thyssenkrupp Marine Systems 27 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD Abläufe Eignung und Vorsorge bei tkMS Kiel Thema Veranlassung der Durchführung Inhalte Dokumentation Einstellung Anforderung durch Vorgesetzten/Pers.Abteilung nach Gef.-Beurt und Tätigkeitsprofil Beurteilung an Pers.Abteilung Eignung Anforderung durch Vorgesetzten/Pers.Abteilung nach Gef.-Beurt und Tätigkeitsprofil Beurteilung an Pers.Abteilung, ggf. an BR Vorsorge Anforderung durch Vorgesetzten oder Mitarbeiter Beratung sowie Untersuchung nach Indikation/Wunsch nach Vorgaben der ArbMedVV Werftcheck Anforderung durch Vorgesetzten Beratung sowie Untersuchung nach Indikation/Wunsch nach Vorgaben der BV 01112014 Besondere Anforderung durch Vorgesetzten oder Mitarbeiter wie jeweils vorgegeben (z.B. FeV, StrlSchV, RöV) wie jeweils vorgegeben thyssenkrupp Marine Systems 28 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD Thema Eignung - Vorgehen nach BV 01112014 Thema Ablauf bis 31.10.2014 Ablauf seit 01.11.2014 Hintergrund G 25 G 41 Untersuchung, Beratung und Beurteilung nach DGUV-Grundsätzen an ArG (Vorgesetzten) „Werftcheck“: Verpflichtende Eignungsberatung und freiwillige Teilnahme an Untersuchungen Keine Rechtsgrundlage, neue BV geschlossen Sehtest Durchführung nach DIN EN ISO 9712 Beibehaltung der Durchführung Beurteilung an ArN Keine Rechtsgrundlage, jedoch vertragliche Verpflichtung gegenüber den Kunden TUKV Durchführung nach MarineDienstvorschrift Beibehaltung der Durchführung Beurteilung an ArG (Vorgesetzten)+ ArN Rechtsgrundlage im Verkehrsrecht: MariMedV (BG Verkehr) thyssenkrupp Marine Systems 29 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD Orientierung an ArbMedVV Tätigkeiten mit Gefahrstoffen - Pflichtvorsorge Alveolengängiger Staub (AStaub) Feuchtarbeit ≥ 4h/d Asbest Tätigkeiten mit Isocyanten mit möglichem Hautkontakt oder > 0,05 mg/m³ Benzol Chrom-VI-Verbindungen Einatembarer Staub (E-Staub) Nickel und Nickelverbindungen Styrol Toluol und Xylol (Auswahl) thyssenkrupp Marine Systems 30 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD Schweißrauche > 3 mg/m³ Tätigkeiten mit unausgehärteten Epoxidharzen mit möglichem Hautkontakt oder Einatmen Tätigkeiten mit physikalischen Einwirkungen Pflichtvorsorge Tätigkeiten mit extremer Hitzebelastung und daraus resultierender besonderer Gefährdung Tätigkeiten mit extremer Kältebelastung < – 25° C Tätigkeiten mit Vibrationen über Expositionsgrenzwerten Ganzkörper-Vibrationen Taucherarbeiten Tätigkeiten mit künstlicher optischer Strahlung über den Tätigkeiten mit Lärmexposition Expositionsgrenzwerte nach >85 dB(A) oder peak ≥137 dB(C) §6 der OStrV (PSA wird nicht berücksichtigt) thyssenkrupp Marine Systems 31 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD Sonstige Tätigkeiten - Pflichtvorsorge Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppen 2 und 3 erfordern Aber: G 26.3 nach Feuerwehrdienstvorschrift 7 „Atemschutz“ Eignungsuntersuchung mit Beurteilung Tätigkeiten in Tropen, Subtropen und sonstige Auslandsaufenthalte mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen thyssenkrupp Marine Systems 32 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD Angebotsvorsorge Lärm mit durchschnittlich 80 - 85 dB(A) Hautbelastende Tätigkeiten von 2 - 4 Stunden täglich Arbeiten mit Atemschutz Gerätegruppe 1 Bildschirmarbeit Schweißarbeiten mit Belastung bis 3 mg Schweißrauch/m³ Tätigkeiten mit Vibrationen über Expositionsgrenzwerten Tätigkeiten mit künstlicher optischer Strahlung (Grenzwerte) Tätigkeiten mit wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen (Zwangshaltungen, Lasten) Arbeiten in Wechselschicht und/oder Nachtarbeit (nach Arbeitszeitgesetz) thyssenkrupp Marine Systems 33 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD Beispiele aus dem Alltag bei tkMS I Einstellung Konstrukteur Eignung Kranfahrer Bildschirmarbeitsplatz Kanzelgesteuerte Kräne Keine Auslandsreisen 37 Jahre alt 29 Jahre alt bisher keine Brille Keine Vorerkrankungen + Medikamente Keine Vorerkrankungen + Medikamente BMI 32,4 BMI 29,7 Raucher Nichtraucher Nahbrille Untersuchung? Vorsorge? thyssenkrupp Marine Systems 34 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD Untersuchung? Vorsorge? Beispiele aus dem Alltag bei tkMS II Einstellung Schweißer 46 Jahre alt Raucher BMI 31 Chrom/Nickel-Tätigkeiten Maschinenbedienung Benutzung von Gerüsten Untersuchung? Vorsorge? thyssenkrupp Marine Systems 35 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD Eignungsuntersuchung für die Werkfeuerwehr: Atemschutz, Rettungsdienst, Führen von Kfz 24 Jahre alt BMI 27 Nichtraucher Tätigkeiten als RettSan Kein Impfpaß dabei Untersuchung? Vorsorge? Fazit Thomas Morus wurde 1535 gehängt. Heinrich VIII. sah huldvoll vom üblichen Vierteilen und Ausweiden ab. thyssenkrupp Marine Systems 36 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD engineering. tomorrow. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! together. Haben Sie noch Fragen? thyssenkrupp Marine Systems 37 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD