thyssenkrupp Marine Systems

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thyssenkrupp Marine Systems
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Eignung und Vorsorge aus Sicht des
Betriebsarztes
Referat auf der Werftentagung der BG Holz und Metall
08. Juni 2016 + Kiel + Dr. med. Kai-Thorsten Bretschneider
thyssenkrupp + Industrial Solutions + Marine Systems + CD
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| 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD
Agenda
 Einführung
 Definitionen und rechtliche Grundlagen
 Eignungsuntersuchungen und Vorsorge
 Beurteilung und Dokumentation
 Weitergabe von Informationen
 Beispiele aus dem betrieblichen Alltag
 Fragen
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| 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD
Vorbemerkung
„Von Advokaten wollen sie rein gar nichts wissen,
da deren Prozeßführung hinterlistig und
ihre Rechtsauslegung verdreht ist.“
Thomas Morus
englisch: Sir Thomas More 1478-1535
Staatsmann, Jurist, Märtyrer, Heiliger
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| 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD
Einführung
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| 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD
Definition Eignung
(nach Gabler Wirtschaftslexikon, Springer Gabler Verlag)
Gesamtheit aller Merkmale und Eigenschaften, die einen Menschen
befähigen, eine bestimmte Tätigkeit erfolgreich auszuüben.
Hierbei stehen diese Merkmale oder Eigenschaften immer nur in
Bezug auf eine bestimmte Tätigkeit.
Geeignet ist eine Person in dem Umfang, in dem ihre Merkmale und
Eigenschaften den Anforderungen einer bestimmten Tätigkeit
entsprechen.
Häufig Eignungsmerkmale: Wissen, Können, Erfahrung, körperliche
Leistungsfähigkeit.
Feststellung mittels diverser Verfahren der Eignungsdiagnostik.
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| 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD
Definition Vorsorge
(nach Duden)
Gesamtheit von Maßnahmen, mit denen einer möglichen späteren
Entwicklung oder Lage vorgebeugt, durch die eine spätere materielle
Notlage oder eine Krankheit nach Möglichkeit vermieden werden soll.
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| 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD
Definition Eignungsuntersuchung nach
DGUV Information 250-110
(Stand August 2015)
Eignungsuntersuchungen (Tauglichkeitsuntersuchungen) dienen der Beantwortung
der Frage, ob die vorhandenen physischen
und psychischen Fähigkeiten und
Potenziale der Beschäftigten erwarten
lassen, dass die während der
Beschäftigung zu erledigenden Tätigkeiten
von ihnen ausgeübt werden können.
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| 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD
Arbeitsmedizinsche Vorsorge ArbMedVV § 2 Abs. (1)
1. Teil der Präventionsmaßnahmen im Betrieb
2. Beurteilung der individuellen Wechselwirkungen von Arbeit und
physischer und psychischer Gesundheit, Früherkennung
arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen und Feststellung erhöhter
gesundheitliche Gefährdung bei bestimmter Tätigkeit
3. Ärztliches Beratungsgespräch mit Anamnese / Arbeitsanamnese
und körperliche oder klinische Untersuchungen, soweit diese für
die individuelle Aufklärung und Beratung erforderlich sind und der
oder die Beschäftigte diese Untersuchungen nicht ablehnt
4. Nutzung von Erkenntnissen aus der Vorsorge für die Gefährdungsbeurteilung und für sonstige Maßnahmen des Arbeitsschutzes
5. Kein Nachweis der Eignung nach sonstigen Rechtsvorschriften
oder individual- / kollektivrechtlichen Vereinbarungen
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| 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD
Staatliches Recht als Grundlage
für Betriebsärzte
 Grundgesetz GG
 Bürgerliches Gesetzbuch BGB
 Sozialgesetzgebung SGB I – IX
Geben Sie hier eine Formel ein.
 Berufskrankheitenverordnung BKV
 Arbeitsschutzrecht 
 Arbeitssicherheitsgesetz ASiG
 Arbeitsschutzgesetz ArbSchG
 Arbeitszeitgesetz ArbZG
 Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge ArbMedVV
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| 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD
Duales System im Arbeitsschutzrecht
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10 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD
Regelwerk der DGUV als
Grundlage für Betriebsärzte
 DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
 DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
 Grundsatz-Untersuchungen nach den DGUV-Grundsätzen G 1- G 46
 DGUV Information 250-110 Eignungsuntersuchungen in der
betrieblichen Praxis
 Unfallverhütungsvorschriften
 DGUV Vorschriften 52 und 53 „Krane“
 DGUV Vorschriften 68 und 69 „Flurförderzeuge“
 DGUV Vorschriften 70 und 71 „Fahrzeuge“
 DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“
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11 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD
Datenschutz für Arbeitnehmer bei
medizinischen Untersuchungen
Artikel 2 in Verbindung mit Artikel 1 Grundgesetz
 Allgemeines Persönlichkeitsrecht
 Recht auf informationelle Selbstbestimmung
 Schutz vor
Erhebung
Verarbeitung
Übermittlung medizinischer Daten
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12 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD
Rechtsgrundlagen für Eignungsuntersuchungen
 Einschränkung des Art. 2 GG im Rahmen der verfassungsmäßigen
Ordnung
 nur durch Gesetze und Verordnungen
 nicht durch UVV, die nur Eignungsvorbehalte formulieren
 nicht durch Verwaltungsvorschriften
 Rechtsfolge „Untersuchung“ muß sich „hinreichend bestimmt“ aus
der Rechtsgrundlage ergeben
 ArbMedVV: „…umfasst nicht den Nachweis der gesundheitlichen
Eignung für berufliche Anforderungen nach sonstigen
Rechtsvorschriften oder individual- oder kollektivrechtlichen
Vereinbarungen.“
 Regelung steht aus!
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13 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD
Anforderungen an Eignungsuntersuchungen:
geeignet 
erforderlich 
verhältnismäßig 
mit Untersuchung feststellbar
Art der Untersuchung mildestes Mittel zur Feststellung
berechtigte Interessen des AG überwiegen
 Spezielle Rechtsvorschriften
 Vorliegen begründeter Zweifel
 Zuweisung eines neuen Tätigkeitsbereiches
mit verändertem Anforderungsprofil
 Art der Beschäftigung / Tätigkeit mit erhöhter Eigen- und / oder
Fremdgefährdung
 Beispiel: Urteil ArbG Hamburg vom 01.09.2006, Az. 27 CA 136/06,
zur Kündigung eines Containerbrückenfahrers der HHLA
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14 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD
Einschränkungen des §2 Grundgesetz
Beispiele für Eignungsuntersuchungen
 Verkehrsrecht:
Fahrerlaubnisverordnung FeV
Verordnung über maritime medizinische
Anforderungen a. Kauffahrteischiffen MariMedV
Triebfahrzeugführerscheinverordnung TfV
Verordnung über Luftfahrtpersonal LuftPersV
 Atomgesetz:
Strahlenschutzverordnung StrlSchV
Röntgenverordnung RöV
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15 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD
Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge
ArbMedVV (24.12.2008 / 31.10.2013)
 Allgemeine Pflichten des Arbeitgebers ArbG + Pflichten der Ärzte
 Maßnahmen bei gesundheitlichen Bedenken
 Überprüfung Gefährdungsbeurteilung und weitere Schutzmaßnahmen
 Zuweisung anderer Tätigkeit nach dienst- und arbeitsrechtlichen Regelungen
 Mitteilung an den BR/PR und die zuständige Behörde
 Entscheidung auf Antrag ArbG oder ArbN durch Behörde
 Anforderungen an die Ärzte: Arbeitsmedizinische Fachkunde
 Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin / Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin
 Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge
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16 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD
ArbMedVV beinhaltet Themen aus:
 Gefahrstoffverordnung
 Biostoffverordnung
 Gentechnik-Sicherheitsverordnung
 Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
 Bildschirmarbeitsverordnung
 Betriebssicherheitsverordnung
 Arbeitsstättenverordnung
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17 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD
Wofür weiter Ermächtigungen?
 KlimaBergV
 DruckLV
 StrlSchV
 RöV
 MariMedV
 RheinPatV
 BinSchPatentV
 BOStrab
Klimabergverordnung
Druckluftverordnung
Strahlenschutzverordnung
Röntgenverordnung
Verordnung über maritime medizinische
Anforderungen auf Kauffahrteischiffen
Rheinschifffahrtpatentverordnung
Binnenschifferpatentverordnung
Berufsordnung der Straßenbahner
 Sonderfall: FeV Fahrerlaubnisverordnung
 gebunden an „Arbeitsmedizinische Fachkunde“
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18 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD
Zielsetzung der 1. Änderungsverordnung
vom 31.10.2013
 Betonung von Datenschutz und Selbstbestimmung
 Stärkung der Verantwortung für die eigene Gesundheit
 Individuelle Beratung der Beschäftigten zur medizinischen
Notwendigkeit (=Indikation) für Untersuchungen
 Vorsorge beinhaltet ärztliches Beratungsgespräch mit medizinischer
Vorgeschichte (=Anamnese) und Information über das Arbeitsleben
 Körperliche oder klinische Untersuchungen nur, soweit diese für
die individuelle Aufklärung und Beratung erforderlich sind und der
oder die Beschäftigte diese Untersuchungen nicht ablehnt
 Folge: Kein standardisiertes inhaltliches Vorgehen nach den DGUVGrundsatzuntersuchungen G 1 – G 46
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19 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD
Pflichtvorsorge
 Durch den ArbG vor Beginn der Tätigkeit und danach in
regelmäßigen Abständen zu veranlassen
 ArbG darf eine Tätigkeit durch den/die Beschäftigte(n) nur ausüben
lassen, wenn der/die Beschäftigte an der Vorsorge teilgenommen
hat
 ArbG und Beschäftigte(r) erhalten eine Bescheinigung über die
Durchführung der Vorsorge
 Keine Bescheinigung der Beurteilung der Untersuchung
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20 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD
Angebotsvorsorge
 sind dem/der Beschäftigten vor Beginn der Tätigkeit und danach in
regelmäßigen Abständen durch den ArbG anzubieten
 Beschäftigte(r) entscheidet über die Teilnahme
 Ablehnung des Angebots entbindet ArbG nicht von weiteren
regelmäßigen Angeboten der Vorsorge
 ArbG und Beschäftigte(r) erhalten eine Bescheinigung über die
Teilnahme an der Vorsorge
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21 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD
Wunschvorsorge nach ArbMedVV
„Über die Vorschriften des Anhangs hinaus hat der Arbeitgeber den
Beschäftigten auf ihren Wunsch hin regelmäßig arbeitsmedizinische
Vorsorge nach § 11 des Arbeitsschutzgesetzes zu ermöglichen, es sei
denn, auf Grund der Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der
getroffenen Schutzmaßnahmen ist nicht mit einem
Gesundheitsschaden zu rechnen.“
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22 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD
Aussage zu Eignungsuntersuchungen
in der ArbMedVV:
„Arbeitsmedizinische Vorsorge umfasst nicht den Nachweis der
gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen nach
sonstigen Rechtsvorschriften oder individual- oder kollektivrechtlichen
Vereinbarungen.“
„Sie soll nicht zusammen mit Untersuchungen, die dem Nachweis der
gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen dienen,
durchgeführt werden, es sei denn, betriebliche Gründe erfordern
dies…“
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23 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD
Getrennte Bescheinigungen
von Eignung und Vorsorge
 Bescheinigung von Eignung nach der jeweiligen rechtlichen
Grundlage:
FeV, RöV, StrlSchV, MariMedV, Betriebsvereinbarung …
 Bescheinigung der Vorsorge nach Arbeitsmedizinischer Regel
AMR 6.3 Vorsorgebescheinigung
„Nicht Gegenstand dieser AMR sind insbesondere … die
Stellungnahme eines Arztes oder einer Ärztin zu Fragen der
gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen
nach anderen Rechtsvorschriften oder individual- oder
kollektivrechtlichen Vereinbarungen.“
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24 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD
Arbeitsmedizinische Aufgaben im Alltag der tkMS
 Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen nach betrieblichen
Anforderungen
 G 25
Fahren, Steuern, Überwachen
 G 26.3
Schwerer Atemschutz
 G 41
Arbeiten mit Absturzgefahr
 Sehtest
DIN ISO 9712
 TUKV
Eignung für U-Boot-Fahrer
 Eignungsberatung nach Betriebsvereinbarung „Werftcheck“
 Vorsorge nach ArbMedVV (Pflicht-, Angebot-, Wunsch-Vorsorge)
 Untersuchungen nach Verkehrsrecht
FeV, MariMedV
 Untersuchungen nach Atomgesetz
StrlSchV, RöV
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25 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD
DGUV-Grundsatzuntersuchungen
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26 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD
Arbeitsmedizinische Diagnostik
 umfassende körperliche Untersuchung
 Ruhe-, Belastungs- und Langzeit-EKG
 Blutdruck- und Langzeitblutdruckmessung
 Sehtest
 Hörtest
 Lungenfunktionsprüfung
 Test auf Atemstörungen im Schlaf (Schlafapnoesyndrom)
 Urinuntersuchung
 Blutuntersuchung incl. Cholesterin und Blutfetten
 Spezielle Blutuntersuchungen (z.B. Biomonitoring, Impftiter)
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27 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD
Abläufe Eignung und Vorsorge bei tkMS Kiel
Thema
Veranlassung der
Durchführung
Inhalte
Dokumentation
Einstellung
Anforderung durch
Vorgesetzten/Pers.Abteilung
nach Gef.-Beurt
und Tätigkeitsprofil
Beurteilung an Pers.Abteilung
Eignung
Anforderung durch
Vorgesetzten/Pers.Abteilung
nach Gef.-Beurt
und Tätigkeitsprofil
Beurteilung an Pers.Abteilung, ggf. an BR
Vorsorge
Anforderung durch
Vorgesetzten oder
Mitarbeiter
Beratung sowie
Untersuchung nach
Indikation/Wunsch
nach Vorgaben der
ArbMedVV
Werftcheck
Anforderung durch
Vorgesetzten
Beratung sowie
Untersuchung nach
Indikation/Wunsch
nach Vorgaben der
BV 01112014
Besondere
Anforderung durch
Vorgesetzten oder
Mitarbeiter
wie jeweils
vorgegeben (z.B.
FeV, StrlSchV, RöV)
wie jeweils
vorgegeben
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28 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD
Thema Eignung - Vorgehen nach BV 01112014
Thema
Ablauf bis 31.10.2014
Ablauf seit 01.11.2014
Hintergrund
G 25
G 41
Untersuchung,
Beratung und
Beurteilung nach
DGUV-Grundsätzen an
ArG (Vorgesetzten)
„Werftcheck“:
Verpflichtende
Eignungsberatung und
freiwillige Teilnahme an
Untersuchungen
Keine Rechtsgrundlage,
neue BV geschlossen
Sehtest
Durchführung nach
DIN EN ISO 9712
Beibehaltung der
Durchführung
Beurteilung an ArN
Keine Rechtsgrundlage,
jedoch vertragliche
Verpflichtung gegenüber
den Kunden
TUKV
Durchführung nach
MarineDienstvorschrift
Beibehaltung der
Durchführung
Beurteilung an ArG
(Vorgesetzten)+ ArN
Rechtsgrundlage im
Verkehrsrecht:
MariMedV
(BG Verkehr)
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29 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD
Orientierung an
ArbMedVV
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen - Pflichtvorsorge
 Alveolengängiger Staub (AStaub)
 Feuchtarbeit ≥ 4h/d
 Asbest
 Tätigkeiten mit Isocyanten mit
möglichem Hautkontakt oder >
0,05 mg/m³
 Benzol
 Chrom-VI-Verbindungen
 Einatembarer Staub (E-Staub)
 Nickel und Nickelverbindungen
 Styrol
 Toluol und Xylol
(Auswahl)
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30 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD
 Schweißrauche > 3 mg/m³
 Tätigkeiten mit unausgehärteten
Epoxidharzen mit möglichem
Hautkontakt oder Einatmen
Tätigkeiten mit physikalischen Einwirkungen Pflichtvorsorge
 Tätigkeiten mit extremer
Hitzebelastung und daraus
resultierender besonderer
Gefährdung
 Tätigkeiten mit extremer
Kältebelastung < – 25° C
 Tätigkeiten mit Vibrationen über
Expositionsgrenzwerten
 Ganzkörper-Vibrationen
 Taucherarbeiten
 Tätigkeiten mit künstlicher
optischer Strahlung über den
 Tätigkeiten mit Lärmexposition
Expositionsgrenzwerte nach
>85 dB(A) oder peak ≥137 dB(C) §6 der OStrV
(PSA wird nicht berücksichtigt)
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31 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD
Sonstige Tätigkeiten - Pflichtvorsorge
 Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppen 2
und 3 erfordern
Aber:
G 26.3 nach Feuerwehrdienstvorschrift 7 „Atemschutz“
Eignungsuntersuchung mit Beurteilung
 Tätigkeiten in Tropen, Subtropen und sonstige Auslandsaufenthalte
mit besonderen klimatischen Belastungen und
Infektionsgefährdungen
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32 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD
Angebotsvorsorge
 Lärm mit durchschnittlich 80 - 85 dB(A)
 Hautbelastende Tätigkeiten von 2 - 4 Stunden täglich
 Arbeiten mit Atemschutz Gerätegruppe 1
 Bildschirmarbeit
 Schweißarbeiten mit Belastung bis 3 mg Schweißrauch/m³
 Tätigkeiten mit Vibrationen über Expositionsgrenzwerten
 Tätigkeiten mit künstlicher optischer Strahlung (Grenzwerte)
 Tätigkeiten mit wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen
(Zwangshaltungen, Lasten)
 Arbeiten in Wechselschicht und/oder Nachtarbeit
(nach Arbeitszeitgesetz)
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33 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD
Beispiele aus dem Alltag bei tkMS I
Einstellung Konstrukteur
Eignung Kranfahrer
 Bildschirmarbeitsplatz
 Kanzelgesteuerte Kräne
 Keine Auslandsreisen
 37 Jahre alt
 29 Jahre alt
 bisher keine Brille
 Keine Vorerkrankungen +
Medikamente
 Keine Vorerkrankungen +
Medikamente
 BMI 32,4
 BMI 29,7
 Raucher
 Nichtraucher
 Nahbrille
Untersuchung? Vorsorge?
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34 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD
Untersuchung? Vorsorge?
Beispiele aus dem Alltag bei tkMS II
Einstellung Schweißer
 46 Jahre alt
 Raucher
 BMI 31
 Chrom/Nickel-Tätigkeiten
 Maschinenbedienung
 Benutzung von Gerüsten
Untersuchung? Vorsorge?
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35 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD
Eignungsuntersuchung für die
Werkfeuerwehr: Atemschutz,
Rettungsdienst, Führen von Kfz
 24 Jahre alt
 BMI 27
 Nichtraucher
 Tätigkeiten als RettSan
 Kein Impfpaß dabei
Untersuchung? Vorsorge?
Fazit
Thomas Morus wurde 1535 gehängt.
Heinrich VIII. sah huldvoll vom üblichen Vierteilen und
Ausweiden ab.
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36 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD
engineering.
tomorrow.
Vielen Dank für
Ihre
Aufmerksamkeit!
together.
Haben Sie noch Fragen?
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37 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD