Kurzinfo für niedergelassene Frauenärzte BKK Integrationsvertrag
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Kurzinfo für niedergelassene Frauenärzte BKK Integrationsvertrag
Kurzinfo für niedergelassene Frauenärzte BKK Integrationsvertrag „Hallo Baby“ zur Senkung der Frühgeburtenrate Der BKK Landesverband Ost hat zusammen mit dem Qualitätszirkel der Gynäkologen Sachsen für seine Mitglieder eine Rahmenvereinbarung mit dem Ziel einer Senkung der Frühgeburtenrate geschlossen. In einem Beratungsgespräch informiert der Vertragsarzt die BKK-Schwangere über die Frühgeburtsrisiken im Rahmen eines regulären Vorsorgetermins. Dabei ist zu beachten, dass die Mutterschaftsrichtlinien bereits umfassende anamnestische und beratende Leistungen vorsehen, die durch den IV-Vertrag „Hallo Baby“ medizinisch sinnvoll ergänzt werden. Nach Einschreiben der Versicherten in diesen Vertrag erfolgt die Aufklärung über die Handhabung des Vph-Testhandschuhs zur Messung des vaginalen ph-Wertes, den die Versicherte direkt von der BKKServicegesellschaft Medical Contact AG erhält. Bei drohender Frühgeburt ist die Schwangere unter Berücksichtigung von individuellen Patienteninteressen und der regionalen Versorgungsstruktur in ein teilnehmendes Krankenhaus einzuweisen. Eine entsprechende Liste wird den teilnehmenden Frauenärzten zur Verfügung gestellt. Unabhängig davon kann eine Einweisung aufgrund einer Notfallindikation in jedes Krankenhaus erfolgen. Was ist weiter zu beachten? • Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich niedergelassene Frauenärzte im Bereich der KV Sachsen • Durch die Spectrum|K GmbH erhalten Sie ein entsprechendes Formular auf dem Sie Ihre Teilnahme bestätigen können. Die ausgefüllte Teilnahmeerklärung senden Sie bitte an Ihre zuständige Bezirksgeschäftsstelle. • Nach Überprüfung Ihrer Mitgliedschaft erhalten Sie weitere Unterlagen durch die Spectrum|K GmbH. • Der BKK Landesverband Ost zahlt einmal pro Schwangerschaft für das Beratungsgespräch 26,50 €. 1, 50 € inkl. MwSt. werden pro abgerechneter Pseudoziffer vom Vertragspartner der Frauenärzte/Frauenärztinnen (KV Sachsen) für die Dienste der Abrechnung und Umsetzung der Vereinbarung einbehalten.