Kurzinfo für niedergelassene Frauenärzte BKK Integrationsvertrag

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Kurzinfo für niedergelassene Frauenärzte BKK Integrationsvertrag
Kurzinfo für niedergelassene Frauenärzte
BKK Integrationsvertrag „Hallo Baby“ zur Senkung der Frühgeburtenrate
Der BKK Landesverband Ost hat zusammen mit dem Qualitätszirkel der
Gynäkologen Sachsen für seine Mitglieder eine Rahmenvereinbarung mit dem Ziel
einer Senkung der Frühgeburtenrate geschlossen.
In einem Beratungsgespräch informiert der Vertragsarzt die BKK-Schwangere über
die Frühgeburtsrisiken im Rahmen eines regulären Vorsorgetermins. Dabei ist zu
beachten, dass die Mutterschaftsrichtlinien bereits umfassende anamnestische und
beratende Leistungen vorsehen, die durch den IV-Vertrag „Hallo Baby“ medizinisch
sinnvoll ergänzt werden. Nach Einschreiben der Versicherten in diesen Vertrag
erfolgt die Aufklärung über die Handhabung des Vph-Testhandschuhs zur Messung
des vaginalen ph-Wertes, den die Versicherte direkt von der BKKServicegesellschaft Medical Contact AG erhält. Bei drohender Frühgeburt ist die
Schwangere unter Berücksichtigung von individuellen Patienteninteressen und der
regionalen Versorgungsstruktur in ein teilnehmendes Krankenhaus einzuweisen.
Eine entsprechende Liste wird den teilnehmenden Frauenärzten zur Verfügung
gestellt. Unabhängig davon kann eine Einweisung aufgrund einer Notfallindikation in
jedes Krankenhaus erfolgen.
Was ist weiter zu beachten?
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Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich niedergelassene Frauenärzte im Bereich
der KV Sachsen
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Durch die Spectrum|K GmbH erhalten Sie ein entsprechendes Formular auf dem
Sie Ihre Teilnahme bestätigen können. Die ausgefüllte Teilnahmeerklärung
senden Sie bitte an Ihre zuständige Bezirksgeschäftsstelle.
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Nach Überprüfung Ihrer Mitgliedschaft erhalten Sie weitere Unterlagen durch die
Spectrum|K GmbH.
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Der BKK Landesverband Ost zahlt einmal pro Schwangerschaft für das
Beratungsgespräch 26,50 €. 1, 50 € inkl. MwSt. werden pro abgerechneter
Pseudoziffer vom Vertragspartner der Frauenärzte/Frauenärztinnen (KV
Sachsen) für die Dienste der Abrechnung und Umsetzung der Vereinbarung
einbehalten.