Die deutschen Sparkassen erklären erneut ihre Bereitschaft zur

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Die deutschen Sparkassen erklären erneut ihre Bereitschaft zur
Die deutschen Sparkassen erklären erneut ihre Bereitschaft zur Einrichtung eines Guthabenkontos
für Jedermann auch Bürgerkonto genannt, ausgenommen, die Kontoführung wäre aus wichtigen
Gründen unzumutbar, wenn beispielsweise ein Kontoinhaber
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Dienstleistungen bei Kreditinstituten missbraucht oder
vereinbarte Kontoführungsentgelte nicht entrichtet hat
Bei der Ablehnung eines Bürgerkontos kann eine schriftliche Begründung verlangt werden, so dass
die Klärung oder Schlichtung bei einem Ombudsmann erfolgen kann.
Bitte beachten: Die Umwandlung eines Guthabenkontos in ein p-Konto ist für einen einzelnen
Kontoinhaber jederzeit möglich. Wenn der/die KontoinhaberIn Unterhaltspflichten
(Ehepartner/Kinder) hat, muss er/sie diese Unterhaltspflichten nachweisen, um eine Bescheinigung
darüber bei der Bank vorlegen zu können. Bescheinigungen werden von der ASS ausschließlich für
Klienten ausgestellt. Näheres ist bei der ASS zu erfahren.

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