Berufsbeschreibung

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Berufsbeschreibung
KosmetikerIn (Lehrberuf) - Lehrzeit: 2 Jahre
Ähnliche Bezeichnung(en): vormals: SchönheitspflegerIn (KosmetikerIn)
Berufsbeschreibung
KosmetikerInnen führen pflegende, gesundheitsfördernde und dekorative Behandlungen an ihren Kundinnen und Kunden
durch. Zur pflegenden Kosmetik gehört die Behandlung der Haut an Gesicht und Dekolleté, Körperteilbehandlungen, Handund Nagelpflege sowie das Entfernen von Gesichts- und Körperbehaarung. Zur dekorativen Behandlung gehört das Make-up,
z. B. Tages- und Abend-Make-up oder auch Fantasie-Make-up. KosmetikerInnen verwenden verschiedene
Behandlungsgeräte, Präparate und kosmetische Mittel. Sie arbeiten in Kosmetiksalons und Kosmetikfachgeschäften in den
Bereichen Behandlung, Beratung und Verkauf und haben engen Kontakt zu ihren KundInnen.
Arbeits- und Tätigkeitsbereiche
"Ich habe mich schon immer für Beauty und Schönheitspflege interessiert und kann diese Leidenschaft nun voll in meinem
Beruf ausleben. Als Kosmetikerin und Fußpflegerin kann ich Kunden glücklich machen. Ich freue mich besonders, wenn ich
das Lächeln meiner Kunden sehe, wenn sie mit meinen Leistungen zufrieden sind. Das ist die schönste Bestätigung für
mich."
Melanie Chalupsky, Lehrling bei dm drogerie markt GmbH, ibw Fotowettbewerb 2007
KosmetikerInnen pflegen die Haut und Nägel ihrer KundInnen und beraten sie in Schönheits- und Wellnessfragen wie z. B.
Behandlungsverfahren, Pflege- und Schminkpräparate, mitunter aber auch über Entspannungs- und Atemübungen. Sie
nehmen sich Zeit für eine genaue Untersuchung des Hautbildes und wissen Bescheid über die Wirkstoffe der verwendeten
pflanzlichen, tierischen und synthetischen Präparate und Kosmetikartikel.
Vor jeder Behandlung reinigen KosmetikerInnen die Haut ihrer KundInnen und entscheiden über die Art der kosmetischen
Behandlung. Sie wenden Dampfbäder an, führen Gesichtsmassagen und Lymphdrainagen durch und tragen
Gesichtsmasken oder pflegende Packungen auf. Störende Körperhaare entfernen sie mit Wachsstreifen, Epiliergeräten oder
dauerhaft mithilfe von Lasergeräten.
Im Bereich der Ganzkörperkosmetik wenden sie Bäder an. Bei einer Make-up Behandlung wählen sie typgerechte
Schminkfarben, Gesichtspuder, Lidschatten und Wimperntusche aus und tragen diese auf. Sie färben Augenbrauen und
Wimpern, lackieren Fingernägel und bringen die Augenbrauen durch z. B. Zupfen, Rasieren, Harzen oder Fadentechnik in
Form. Weiters verkaufen sie kosmetische Produkte wie Haut- und Gesichtscremes, Lidschatten, Nagelcremes und
Parfümerieartikel.
Arbeitsmittel
KosmetikerInnen hantieren mit Instrumenten und Geräten wie z. B. Kompressen, Laser, elektrischen Schleifbürsten,
Nagelscheren, Epiliergeräten, Pinzetten, Applikatoren und Pinseln. Sie verwenden Massageöle, Hautcremes,
Kräuterpackungen, Lidschatten, Lippenstifte, Nagellacke, Wimperntuschen, Schminkfarben und Gesichtspuder etc. Um die
zu behandelnden Stellen gut sehen zu können, arbeiten sie auch mit sogenannten Leuchtlupen.
Hygiene spielt in der Kosmetik eine große Rolle. Mehrweginstrumente (Werkzeuge, die mehrfach verwendet werden)
müssen daher nach jeder "Behandlung" sterilisiert werden. In Kosmetiksalons behandeln sie ihre Kundinnen und Kunden auf
speziellen Kosmetikliegen oder -stühlen.
Arbeitsumfeld/Arbeitsorte
KosmetikerInnen arbeiten in kleinen Kosmetiksalons ebenso wie in größeren Schönheitssalons, Wellnesseinrichtungen,
Thermen, Kurbädern usw. Manchmal sind sie auch mobil tätig und besuchen ihre KundInnen zu Hause oder auch in Altenund Pflegeheimen. Sie arbeiten vorwiegend eigenständig. In größeren Instituten/Studios arbeiten sie im Team mit
Fachkräften der Schönheits- und Körperpflege, siehe z. B. MasseurIn (Lehrberuf), FriseurIn und PerückenmacherIn (StylistIn)
(Lehrberuf), FußpflegerIn (Lehrberuf).
KosmetikerInnen haben direkten Kontakt mit ihren Kundinnen und Kunden, aber auch zu ProduktvertreterInnen,
FachberaterInnen und LieferantInnen.
WICHTIG: KosmetikerInnen führen nur Behandlungen an gesunder Haut durch, in Grenzbereichen (z. B. Aknebehandlungen)
arbeiten sie auf Anweisung von Hautärzten und -ärztinnen (siehe Arzt/Ärztin).
Die wichtigsten Tätigkeiten und Aufgabenbereiche auf einen Blick
pflegende Kosmetik:
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die Haut mit Reinigungspräparaten reinigen, Hautdiagnose (Hauttyp, Hautzustand) erstellen
Dekolleté, Nacken, Schultern, Gesicht, Hals und Hände massieren, um die Muskeln zu lockern und die Durchblutung zu
fördern
Peelings durchführen, Hautunreinheiten entfernen und Packungen und Masken auftragen/auflegen
Körperhaare (z. B. Bein- und Achselhaare) durch Auftragen von Kalt- oder Warmharz oder mittels Laser entfernen
Spezialpackungen auf Gesicht, Hals und Hände auftragen und eincremen
dekorative Kosmetik:
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im Gesicht, am Hals und teilweise auch am Dekolleté Make-up auftragen
Augenbrauen und Wimpern färben/faconieren
den Augenbereich mit Kajalstift, Lidschatten und Wimperntusche schminken, gegebenenfalls künstliche Wimpern
aufsetzen
Lippenkonturen mit einem Lipliner nachziehen und Lippenstift mit einem Pinsel auftragen
Pediküre:
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Füße und Zehennägel mittels Fußbad pflegen
Zehennägel kürzen, Horn- und Nagelhaut entfernen
Füße eincremen, Fußmassage
Zehennägel lackieren
Unternehmen und Institutionen
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gewerbliche Kosmetiksalons und Kosmetikfachgeschäfte
Anforderungen
Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt
es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit,
Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und
Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.
Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr
unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.
Denken Sie daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
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ausgeprägter Tastsinn
Farbsehen
Fingerfertigkeit
Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
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Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
Gefühl für Farben und Formen
gestalterische Fähigkeit
gute Deutschkenntnisse
gute rhetorische Fähigkeit
gutes Augenmaß
Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
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Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit
Aufgeschlossenheit
Bereitschaft zum Zuhören
Einfühlungsvermögen
Kommunikationsfähigkeit
Kontaktfreude
KundInnenorientierung
Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
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Aufmerksamkeit
Begeisterungsfähigkeit
Flexibilität
Freundlichkeit
Geduld
Kreativität
Verschwiegenheit / Diskretion
Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
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gepflegtes Erscheinungsbild
Hygienebewusstsein
Alternativen/Spezialisierung
Verwandte Lehrberufe
Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten)
Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch
beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).
Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der
Eintrag "1. voll" bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)
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FriseurIn und PerückenmacherIn (StylistIn) (Lehrberuf), "1. voll"
FußpflegerIn (Lehrberuf), "1. voll"
MasseurIn (Lehrberuf), "1. voll"
Lehre und Matura
Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangen Sie die Berufsmatura
(Berufsreifeprüfung). Diese öffnet Ihnen den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie
zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.
Und so geht es:
Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine
lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und
mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.
Wie funktioniert die Vorbereitung?
Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z.
B. WIFI, bfi, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In
solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits
während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kann man nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor
dem 19. Geburtstag antreten.
Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich
kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den
einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die
Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.
Link: Häufig gestellte Fragen!
Selbstständigkeit
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:
a) Reglementiertes Gewerbe:
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Gewerbe der Kosmetik (Schönheitspflege), BGBl. II Nr. 139/2003 (Novelle mit Artikel 56 BGBl. II Nr. 399/2008),
Ausübungsregeln für Fußpflege, Kosmetik und Massage durch Gewerbetreibende BGBl. II Nr. 262/2008
Erzeugung von kosmetischen Artikeln, BGBl. Teil II Nr. 42/2003 (Novelle mit Artikel 11 BGBl. II Nr. 399/2008, Novelle BGBl.
II Nr. 275/2014)
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen,
Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer
Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
b) Freies Gewerbe:
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Farb-, Typ- und Stilberatung betreffend Farben, Bekleidung und Accessoires nach geschmacklichen und optischen
Gesichtspunkten
Informationen zum "Freien Gewerbe": freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern
lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der
Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
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Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe
ALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie
eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde
(Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen Sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
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das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit
dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen
Tätigkeit berechtigt
keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist
diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
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Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter
Wirtschaftskammer Österreich - Gewerberecht.
Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Gründerservice der
Wirtschaftskammer Österreich.
Links
Interessante Infos rund um den Beruf
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Alle LEHRLINGSENTSCHÄDIGUNGEN in ÖsterreichInternet: http://www.ewaros.at/lehrlingsentschaedigung
Bundesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und MasseureInternet: http://www.wko.at/fkm
Der Kosmetikführer im InternetInternet: http://www.kosmetik-international.de
Lehrberufsservice des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
Internet: http://www.bmwfw.gv.at/Berufsausbildung/LehrlingsUndBerufsausbildung/Seiten/default.aspx
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