Berufsbeschreibung
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Berufsbeschreibung
ZahntechnikerIn (Lehrberuf) - Lehrzeit: 4 Jahre Berufsbeschreibung ZahntechnikerInnen stellen technischen Zahnersatz her, wie z. B. Inlays (Gussfüllungen), Vollgusskronen, Keramikkronen, Brücken, Teilprothesen, Totalprothesen und Regulierungen. Sie ändern, ergänzen, reparieren und reinigen Zahnersatzstücke und Kieferregulierungen. Dabei bearbeiten sie in Feinarbeit unterschiedliche Materialien (Wachs, Gips, Keramik, Metalle, Kunststoff) und hantieren mit Spezialmessern (Skalpellen), Pinzetten, Pinseln. Außerdem verwenden sie digitale Animationsprogramme und bedienen computergesteuerte Fräsmaschinen. ZahntechnikerInnen arbeiten gemeinsam mit ihren KollegInnen in zahntechnischen Labors von Betrieben des Zahntechnikergewerbes, bei Zahnärzten und -ärztinnen oder in den entsprechenden Abteilungen in Krankenhäusern. Arbeits- und Tätigkeitsbereiche Das Aufgabengebiet von ZahntechnikerInnen erstreckt sich von der Verarbeitung von Gips, Keramik, Edel- und Nichtedelmetallen (z. B. Goldlegierungen) über Keramik bis hin zu High-Tech-Werkstoffen und Geräten. Diese werden speziell für den Einsatz in der Zahnmedizin entwickelt, z. B. computergesteuerte Aggregate, Werkstoffe aus der Weltraumforschung oder Laserfügetechnik. ZahntechnikerInnen erzeugen alle Arten von Zahnersatz. Sie übernehmen von den ZahnärztInnen den Abdruck für den erforderlichen Zahnersatz und erzeugen danach totale oder partielle Zahnprothesen, Brücken, Kronen und Stiftzähne und richten bei Kieferfehlbildungen Regulierungsapparate ein. Für die Erstellung von Abdrücken und Modellen werden Wachs und Gips verwendet, der eigentliche Zahnersatz wird dann aus Keramik, Metall (z. B. Goldlegierung) oder Kunststoffen erzeugt. Das Prothesenmodell wird meist von den ZahnärztInnen an den PatientInnen ausprobiert, um Sitz und Biss zu überprüfen. Das Hauptgewicht der Tätigkeit der ZahntechnikerInnen liegt in der handwerklich exakten Ausführung, weil die geringste Ungenauigkeit die einwandfreie Funktion des Zahnersatzes beeinträchtigt. Mit Fräsen und Absaugevorrichtungen werden unter dem Mikroskop kleinste Feinheiten am Zahnersatz herausgearbeitet. Mit dem Skalpell entfernen ZahntechnikerInnen beim Modellieren des Zahnersatzes überschüssiges Material. Eine große Herausforderung besteht darin, die Form und Farbgebung so naturgetreu wie möglich an das übrige Gebiss anzupassen. Dazu tragen sie mit Pinseln hauchdünne Keramik- und Farbschichten auf den Zahnersatz auf, um die richtige Farbe und Form zu erhalten. Immer häufiger modellieren ZahntechnikerInnen den Zahnersatz anhand von digitalen Computerprogrammen, mit denen auch kleinste Besonderheiten am Zahn und den Kauflächen gezeichnet werden können und in die bestehenden Zahnreihen eingepasst werden. Von diesen Programmen werden automatisch computergesteuerte Fräsmaschinen aktiviert, die die Kronen, Brücken usw. aus einem Keramikblock (Zirkon) herausgefräst. Die Nachbearbeitung einschließlich der richtigen Farbgebung erfolgt dann wieder händisch. Arbeitsmittel ZahntechnikerInnen verwenden unterschiedliche Werkstoffe (z. B. Wachs, Gips, zahnkeramische Massen, Edelmetalle wie z. B. Goldlegierungen, Kunststoffe). Diese Werkstoffe haben besondere Eigenschaften und müssen in sorgfältiger Handarbeit durch Modellieren, Gießen, Fräsen, Löten, Polieren und Pressen bearbeitet werden. Sie verwenden weiters Werkzeuge (z. B. Wachsmesser und Pinzetten, Skalpelle, Pinsel zum Auftragen von Farb- und Keramikschichten) und bedienen technische und zum Teil elektronisch gesteuerte Geräte, Maschinen und Anlagen (z. B. Bohr- und Poliermaschinen, Fräsmaschinen, Mess- und Prüfgeräte). Zunehmend kommen auch vollautomatisch Fräsen zum Einsatz, die über digitale Computerprogramme (zum virtuellen Zeichnen des Zahnersatzes) gesteuert werden. Arbeitsumfeld/Arbeitsorte ZahntechnikerInnen arbeiten in Labors von zahntechnischen Betrieben und zahnärztlichen Praxen. Teilweise werden sie auch in Werkstätten und Labors der Dentalindustrie eingesetzt. ZahntechnikerInnen arbeiten im Team mit Zahnärzten/Zahnärztinnen (siehe Zahnarzt/-ärztin) und zahnärztlichen AssistentInnen (siehe Zahnärztliche Fachassistenz (Lehrberuf), ZahnarzthelferIn) und haben fallweise auch Kontakt zu PatientInnen. Die wichtigsten Tätigkeiten und Aufgabenbereiche auf einen Blick ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● festsitzenden und herausnehmbaren Zahnersatz herstellen (Total- und Teilprothesen) Zahnersatz aller Art ändern, ergänzen und instand setzen kieferorthopädische und orthodontische Geräte anfertigen Kronen und Brücken und deren Verblendung anfertigen Reparaturen und Instandsetzungen durchführen Arbeitsmodelle anfertigen und die Modelle in Spezialgeräte lagerichtig eingipsen digitale Modelle am Computer zeichnen Material be- und verarbeiten, z. B. durch Beschleifen, Löten, Polieren, Biegen von Drähten, Feilen, Gipsen, Wachsen, Zementieren, Fräsen und Formen die künstlichen Zähne anpassen die im Mund sichtbaren Flächen mit Kunststoff oder zahnkeramischen Massen verblenden zahntechnische Maschinen und Anlagen bedienen und pflegen Unternehmen und Institutionen ● ● ● ● Klein- und Mittelbetriebe des Zahntechnikergewerbes Zahntechnische Labors Zahnärztliche Praxen von Kassenambulatorien oder Spitälern Betriebe der Dentalindustrie Anforderungen Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken. Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden. Denken Sie daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung. Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig? ● ● ● Auge-Hand-Koordination Fingerfertigkeit gutes Sehvermögen Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet? ● ● ● ● ● ● Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit Gefühl für Farben und Formen handwerkliche Geschicklichkeit medizinisches Verständnis räumliches Vorstellungsvermögen technisches Verständnis Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen? ● ● Aufgeschlossenheit Kommunikationsfähigkeit ● KundInnenorientierung Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen? ● ● ● ● Aufmerksamkeit Flexibilität Geduld Gesundheitsbewusstsein Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig? ● ● Hygienebewusstsein Infektionsfreiheit Alternativen/Spezialisierung Verwandte Lehrberufe Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag "1. voll" bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.) ● Zahnärztliche Fachassistenz (Lehrberuf), "1. voll" Lehre und Matura Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangen Sie die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet Ihnen den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes. Und so geht es: Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin. Wie funktioniert die Vorbereitung? Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, bfi, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kann man nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten. Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern. Link: Häufig gestellte Fragen! Selbstständigkeit Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch: Reglementierte Gewerbe/Handwerke: ● Handwerk der Zahntechniker, BGBl. II Nr. 101/2003. Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind. Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe ALLGEMEINE HINWEISE: Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat). Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen: ● ● ● das 18. Lebensjahr muss vollendet sein österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten) Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, MusikerIn, SchriftstellerIn und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. KünstlerIn, SchriftstellerIn, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten. In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden. Weitere Informationen und Kontakte: ● ● Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Wirtschaftskammer Österreich - Gewerberecht. Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Gründerservice der Wirtschaftskammer Österreich. Links Interessante Infos rund um den Beruf ● ● ● Alle LEHRLINGSENTSCHÄDIGUNGEN in ÖsterreichInternet: http://www.ewaros.at/lehrlingsentschaedigung Bundesinnung der österreichischen ZahntechnikerInternet: http://www.zahntechniker.at/ Lehrberufsservice des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Internet: http://www.bmwfw.gv.at/Berufsausbildung/LehrlingsUndBerufsausbildung/Seiten/default.aspx © ibw - Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft