Berufsbeschreibung

Transcription

Berufsbeschreibung
FacharbeiterIn Obstbau und Obstverwertung (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre
Ähnliche Bezeichnung(en): ObstbaufacharbeiterIn
Berufsbeschreibung
FacharbeiterInnen Obstbau und Obstverwertung sind mit der Betreuung des gesamten Obstanbaus befasst. Sie legen
Obstgärten an, pflanzen die Bäume, Sträucher und Stauden und veredeln, schneiden und düngen sie. Sie ernten die Früchte,
sortieren, lagern und verpacken diese. Manchmal verarbeiten sie das Obst auch weiter, z. B. zu Fruchtsäften oder Most.
Die FacharbeiterInnen Obstbau und Obstverwertung hantieren mit elektrischen Scheren, Stützpfählen, Dünge- und
Schädlingsbekämpfungsmitteln, Häckselmaschinen, Erntemaschinen etc. Sie arbeiten in Betrieben des Obstbaus und der
Obstverwertung als Selbstständige oder mithelfende Familienangehörige in landwirtschaftlichen Kleinbetrieben. Sie sind
gemeinsam mit BerufskollegInnen und Hilfskräften tätig und haben Kontakt mit KundInnen und MitarbeiterInnen
obstverarbeitender Betriebe.
Arbeits- und Tätigkeitsbereiche
FacharbeiterInnen Obstbau und Obstverwertung sind mit allen Tätigkeiten rund um den Obstbau - von der Anpflanzung bis
zur Ernte und Weiterverarbeitung von Obst - beschäftigt. Wenn FacharbeiterInnen Obstbau und Obstverwertung neue
Obstgärten anlegen, pflanzen sie zunächst zwei- bis vierjährige Bäumchen, die noch nicht die gewünschte Obstsorte tragen
(sogenannte "Unterlage"). Diese "Unterlage" veredeln sie anschließend durch Aufpfropfen von Edeltrieben der gewünschten
Obstsorte. Die jungen Obstbäumchen werden mit einem Stützpfahl abgestützt und durch Anbringen von Drahtgeflechten
gegen Wildverbiss geschützt. Beim Winterschnitt, der den Fruchtertrag der Obstbäume und -sträucher regelt, schneiden
FacharbeiterInnen Obstbau und Obstverwertung Äste und Zweige fachgerecht zurück.
FacharbeiterInnen Obstbau und Obstverwertung bearbeiten den Boden maschinell oder mit Handwerkzeugen und pflegen
ihn. Im Frühjahr verteilen sie mit Streugeräten organische Dünger bzw. Kunstdünger am Boden des Obstgartens. Während
des Wachstums der Bäume und der Früchte kontrollieren FacharbeiterInnen Obstbau und Obstverwertung die
Pflanzenentwicklung, prüfen die Blätter auf Befall durch Schädlinge, stellen Baumerkrankungen fest und führen
entsprechende Maßnahmen zur Unkrautbeseitigung und Schädlingsbekämpfung durch. FacharbeiterInnen Obstbau und
Obstverwertung erkennen den richtigen Zeitpunkt, wann das Obst geerntet werden kann. Dann ernten sie die Früchte,
sortieren sie nach verschiedenen Qualitätsklassen und verpacken und lagern sie fachgerecht bzw. verkaufen die Früchte
direkt an KundInnen oder zur Weiterverarbeitung.
Arbeitsmittel
FacharbeiterInnen Obstbau und Obstverwertung verwenden bei ihrer Arbeit verschiedene Werkzeuge, Geräte und
Hilfsmittel wie z. B. elektrische Scheren, Zangen, Sägen, Spaten, Schaufeln, Stützpfähle, Stangen. Sie hantieren mit
Düngemitteln und Schädlingsbekämpfungsmitteln. Zur Erntezeit bedienen sie Erntemaschinen, Traktoren,
Häckselmaschinen und entsprechende Sortier- und Verpackungsanlagen.
Für die Planung und Dokumentation ihrer Arbeit, der Ernteergebnisse oder auch des Material- und Düngemittelverbrauches
setzen sie Computer, Notebooks und Tablets mit entsprechender Bürosoftware ein.
Arbeitsumfeld/Arbeitsorte
FacharbeiterInnen Obstbau und Obstverwertung arbeiten im Freien in Obstgärten und Feldern sowie in Lagerhallen, Silos
und Weiterverarbeitungsanlagen, z. B. in Presshäusern und Sortieranlagen. Sie sind im Team mit BerufskollegInnen und
weiteren Fachkräften tätig und haben Kontakt zu KundInnen und MitarbeiterInnen obstverarbeitender Betriebe. Während
der Erntezeit arbeiten sie auch mit landwirtschaftlichen Hilfskräften zusammen, die zeitlich begrenzt für die Erntezeit
eingestellt werden.
Die wichtigsten Tätigkeiten und Aufgabenbereiche auf einen Blick
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
Obstgärten neu anlegen und veredeln
Boden auflockern und düngen, Düngemittel mit einem Streugerät im Obstgarten verteilen
Maßnahmen zur Unkrautbeseitigung und Schädlingsbekämpfung durchführen
Pflanzenentwicklung kontrollieren, Baumerkrankungen feststellen
Baumpflegemaßnahmen durchführen, um ein gleichmäßiges und volles Wachstum der Früchte zu erreichen
abgeschnittene Äste in der Häckselmaschine zerkleinern (diese werden im Frühjahr als Gründünger am Boden verteilt)
während der Wachstumsperiode das Reifen und Gedeihen der Obstsorten regelmäßig kontrollieren, Qualitätskontrollen
durchführen, Reifegrad, Zuckergehalt etc. messen
die Ernte einbringen
das Obst nach verschiedenen Qualitätsklassen sortieren, fachgerecht einlagern oder verpacken
die geernteten Obstsorten zu Fruchtsäften, Sirupen usw. weiterverarbeiten
Anlagen, Maschinen und Geräte bedienen, warten und reinigen
Unternehmen und Institutionen
●
●
●
landwirtschaftliche Kleinbetriebe (Familienbetriebe)
größere Obstbaubetriebe
Obstlager- und Obstverwertungsgenossenschaften
Anforderungen
Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt
es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit,
Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und
Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.
Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr
unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.
Denken Sie daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
●
●
●
gute körperliche Verfassung
guter Gleichgewichtssinn
Witterungsunempfindlichkeit
Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
●
●
●
●
●
●
Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
mit Pflanzen umgehen können
Organisationsfähigkeit
Planungsfähigkeit
systematische Arbeitsweise
technisches Verständnis
Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
●
●
Kommunikationsfähigkeit
KundInnenorientierung
Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
●
●
●
●
●
●
Aufmerksamkeit
Belastbarkeit
Geduld
Gesundheitsbewusstsein
Selbstmotivation
Umweltbewusstsein
Alternativen/Spezialisierung
Die Anrechnung von Ausbildungs- und Praxiszeiten aus anderen (Lehr)Berufen auf die Lehrzeit ist landesgesetzlich und
damit in den einzelnen Bundesländern zum Teil unterschiedlich geregelt. Entsprechende Auskünfte erteilen die jeweiligen
Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstellen.
Infos und Kontakt: http://www.lehrlingsstelle.at
Verwandte Lehrberufe
Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten)
Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch
beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf).
Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der
Eintrag "1. voll" bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)
●
●
●
●
●
●
●
●
FacharbeiterIn Feldgemüsebau (Lehrberuf)
FacharbeiterIn Gartenbau (Lehrberuf)
FacharbeiterIn Landwirtschaft (Lehrberuf)
FacharbeiterIn landwirtschaftliche Lagerhaltung (Lehrberuf)
FacharbeiterIn Weinbau- und Kellerwirtschaft (Lehrberuf)
Garten- und Grünflächengestaltung - Landschaftsgärtnerei (Lehrberuf)
Lebensmitteltechnik (Lehrberuf)
Obst- und GemüsekonserviererIn (Lehrberuf)
Lehre und Matura
Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangen Sie die Berufsmatura
(Berufsreifeprüfung). Diese öffnet Ihnen den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie
zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.
Und so geht es:
Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine
lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und
mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.
Wie funktioniert die Vorbereitung?
Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z.
B. WIFI, bfi, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In
solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits
während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kann man nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor
dem 19. Geburtstag antreten.
Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich
kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den
einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die
Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.
Link: Häufig gestellte Fragen!
Selbstständigkeit
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:
a) Betriebe der Land- und Forstwirtschaft:
●
●
●
Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb
Nebengewerbe der Land- und Forstwirtschaft, z. B. Ver- und Bearbeitung des eigenen Naturproduktes, Dienstleistungen
mit land- und forstwirtschaftlichen Betriebsmitteln, die im eigenen Betrieb verwendet werden usw.
Land- und forstwirtschaftliche Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft, soweit kein Handelsgewerbe oder
Lohnverarbeitung für andere Genossenschaften oder Nicht-Genossenschaftsmitgliedern vorliegt.
Informationen zu "Betrieben der Land- und Forstwirtschaft":
Die Land- und Forstwirtschaft und ihre Nebengewerbe unterliegen nicht der Gewerbeordnung und für die selbstständige
Berufsausübung in diesem Bereich sind grundsätzlich keine Befähigungsnachweise zu erbringen.
Beim Kauf eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ist allerdings eine Bewilligung erforderlich, für die u. a. der/die
KäuferIn eine Fachausbildung in der Land- und Forstwirtschaft nachweisen muss. Auch für den Bezug diverser Förderungen
ist der Nachweis einer landwirtschaftliche Berufsausbildung erforderlich.
Mehr Informationen über die möglichen Tätigkeitsbereiche in der Land- und Forstwirtschaft bietet ein Infoblatt der
Wirtschaftskammer Österreich.
b) Freies Gewerbe:
●
●
Handelsgewerbe
Erzeugung von Fruchtsäften
Informationen zum "Freien Gewerbe":
Freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der
Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde). Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der
Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
●
Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe
ALLGEMEINE HINWEISE:
Für die meisten Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen,
brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung Ausnahmen bilden Freie Berufe und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft.
Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen Sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
●
●
●
das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit
dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen
Tätigkeit berechtigt
keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit oder in der
Land- und Forstwirtschaft) ist diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt (z. B. Sozialversicherungsanstalt der
Bauern oder Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft) und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
●
●
Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter
Wirtschaftskammer Österreich - Gewerberecht.
Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Gründerservice der
Wirtschaftskammer Österreich.
Links
Interessante Infos rund um den Beruf
●
●
●
Alle LEHRLINGSENTSCHÄDIGUNGEN in ÖsterreichInternet: http://www.ewaros.at/lehrlingsentschaedigung
Bundesanstalt für AgrarwirtschaftInternet: http://www.agraroekonomik.at/
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und WasserwirtschaftInternet: http://www.bmlfuw.gv.at
●
●
●
Das Portal der Landwirtschaftskammern ÖsterreichsInternet: http://www.lko.at
Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und FachausbildungsstelleInternet: http://www.lehrlingsstelle.at
Landwirtschaft zum AnfassenInternet: http://www.bauernhof.net
© ibw - Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft