Tarifinfo für die Beschäftigten der Santander Bank
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Tarifinfo für die Beschäftigten der Santander Bank
Achten Sie auf Ihre Arbeitszeit! Santander verstößt gegen die Tarifregelungen zur Arbeitszeit Sie erinnern sich: Worum geht es für Sie? Die Gewerkschaft ver.di hat im April 2013 erstmalig einen Tarifvertrag für die Filialmitarbeiter/innen in der Santander Consumer Bank abgeschlossen. Ihre bisherige Arbeitszeitregelung bedeutet erheblichen Stress, Leistungsdruck und regelmäßige Überstunden. Ursache hierfür ist eine Öffnungszeit der Filialen von 39 Stunden – bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden. Für viele von Ihnen konnte ver.di deutliche Gehaltserhöhungen durchsetzen! Auch die Arbeitszeit ist nun tariflich geregelt. Damit genügend Zeit besteht die betrieblichen Arbeitszeitregelungen an die neuen Tarifregelungen anzupassen, hat ver.di mit dem Arbeitgeber einen Übergangszeitraum von mehr als 1½ Jahren - bis zum 31.12.2014 vereinbart. D Diiee A Arrb beeiittsszzeeiitt iisstt ttaarriifflliicch hg geerreeg geelltt!! Der Gesamtbetriebsrat hat im Mai 2013 die damalige Betriebsvereinbarung gekündigt – damit mit Santander eine neue Vereinbarung geschlossen werden kann. Der Arbeitgeber hat konkrete handlungen mit den Betriebsräten erst 2014 aufgenommen, was eine Vereinbarung zum 01.01.2015 ermöglichte. VerEnde neue nicht Sie haben also keine Zeit für die notwendigen Vor- und Nacharbeiten. Der neue Tarifvertrag soll dazu beitragen Leistungsdruck und Überstunden zu begrenzen. Gemeinsam mit den Betriebsräten kämpft ver.di deshalb für eine bessere Arbeitszeitregelung. Dabei ist es besonders wichtig die Öffnungszeiten in den Filialen herunterzufahren, damit noch Zeit für die Vor- und Nacharbeiten bleibt . www.mitgliedwerden.verdi.de Warum gibt es Vorund Nachrüstzeiten in der Santanderbank? Die Filialen der Santanderbank haben keine 39 Stunden in der Woche geöffnet, obwohl sie dem gleichen Tarifvertrag wie die SCB Filialen unterliegen. Natürlich brauchen alle Filialmitarbeiter/innen Vor- und Nachrüstzeiten! Wann ist endlich Schluss mit der Zweiklassengesellschaft in einem Unternehmen! Was tun die Betriebsräte? Ihre Betriebsräte versuchen mit dem Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung zu verhandeln, die den neuen tariflichen Regelungen entspricht. Aber der Arbeitgeber blockt. Kein Vorschlag fand beim Arbeitgeber bisher Berücksichtigung. Die Verhandlungen mit den 4 zuständigen Filialbetriebsräten sind gescheitert. Nun muss in Einigungsstellen, mit einem neutralen Vorsitzenden, versucht werden eine Einigung zu finden. Eine andere Verteilung der Arbeitszeit ist möglich, wenn hierzu eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat geschlossen wurde – was bei Ihnen leider bisher nicht der Fall ist. Demnach beträgt Ihre derzeitige Arbeitszeit täglich 7:48 Stunden. Der Tarifvertrag sagt zudem, dass (wenn keine Betriebsvereinbarung existiert) jede über die 39 Stunden Woche hinaus geleistete Arbeit Mehrarbeit ist, soweit sie nicht innerhalb der folgenden 3 Monate durch Freizeitgewährung ausgeglichen wird. Für jede Stunde Mehrarbeit gibt es daher seit dem 1.1.2015 einen Anspruch auf einen Mehrarbeitszuschlag von 25%. Diese Regelung gilt bis zum Abschluss einer neuen, gültigen Betriebsvereinbarung. ver.di empfiehlt: Die bisher angewandte Betriebsvereinbarung ist zum 31.12.2014 ausgelaufen. Schreiben Sie sich Ihre Arbeitszeit detailliert auf. Jede Arbeitszeit über die 39 Stunden hinaus sollten Sie erfassen, damit Sie ggf. beim Arbeitgeber die Ihnen zustehenden Mehrarbeitszuschläge geltend machen können. Ihre Arbeitszeit beginnt mit dem Betreten der Filiale und endet beim Verlassen der Filiale. Mehrarbeit ist mitbestimmungspflichtig – deshalb fragen Sie Ihren Arbeitgeber und Ihren Betriebsrat, ob Überstunden über die 39 Stunden pro Woche hinaus vom Betriebsrat genehmigt sind! Sie gilt seit dem 1.1.2015 nicht mehr – da SCB und ver.di im Tarifvertrag vereinbart haben, dass die alten Regelungen bis zum Abschluss einer neuen Betriebsvereinbarung – jedoch spätestens bis zum 31.12.14 gelten. Unterstützen Sie Ihre Betriebsräte – damit eine Betriebsvereinbarung durchgesetzt werden kann, die die Öffnungszeiten verringert, Mehrarbeit begrenzt und Ihnen Möglichkeiten eröffnet Ihre Arbeitszeit selbst mit zu gestalten. Der Tarifvertrag für die Santander Consumer Bank regelt, dass die Arbeitszeit von wöchentlich 39 Stunden regelmäßig auf die Tage Montag bis Freitag zu verteilen ist. Es geht um Ihren Tarifvertrag! Es geht um Ihre Arbeitsbedingungen! Was bedeutet das für Sie? V.i.S.d.P.: Jörg Reinbrecht, ver.di Bezirk Hannover/Leine-Weser, Goseriede 10, 30159 Hannover Foto: Coniaric, „Taschenuhr“, CC-Lizenz (BY 2.0) http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/de/deed.de Alle Bilder stammen aus der kostenlosen Bilddatenbank www.piqs.de