Tarifinfo für die Beschäftigten der Santander Bank

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Tarifinfo für die Beschäftigten der Santander Bank
Achten Sie auf Ihre Arbeitszeit!
Santander verstößt gegen die
Tarifregelungen zur Arbeitszeit
Sie erinnern sich:
Worum geht es für Sie?
Die Gewerkschaft ver.di hat im April 2013
erstmalig einen Tarifvertrag für die
Filialmitarbeiter/innen in der Santander
Consumer Bank abgeschlossen.
Ihre bisherige Arbeitszeitregelung bedeutet
erheblichen Stress, Leistungsdruck und
regelmäßige Überstunden. Ursache hierfür
ist eine Öffnungszeit
der Filialen von 39
Stunden – bei einer
wöchentlichen Arbeitszeit von 39
Stunden.
Für viele von Ihnen
konnte ver.di deutliche
Gehaltserhöhungen
durchsetzen!
Auch die Arbeitszeit ist
nun tariflich geregelt.
Damit genügend Zeit besteht die betrieblichen
Arbeitszeitregelungen an
die neuen Tarifregelungen anzupassen, hat
ver.di mit dem Arbeitgeber einen Übergangszeitraum von mehr als
1½ Jahren - bis zum
31.12.2014 vereinbart.
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Der Gesamtbetriebsrat
hat im Mai 2013 die
damalige Betriebsvereinbarung gekündigt –
damit
mit
Santander
eine
neue
Vereinbarung geschlossen werden kann.
Der Arbeitgeber hat konkrete
handlungen mit den Betriebsräten erst
2014 aufgenommen, was eine
Vereinbarung zum 01.01.2015
ermöglichte.
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nicht
Sie haben also keine
Zeit für die notwendigen Vor- und
Nacharbeiten.
Der
neue
Tarifvertrag soll dazu
beitragen Leistungsdruck und Überstunden zu begrenzen. Gemeinsam mit
den
Betriebsräten
kämpft
ver.di
deshalb für eine
bessere Arbeitszeitregelung.
Dabei ist es besonders wichtig die Öffnungszeiten in den Filialen herunterzufahren,
damit noch Zeit für die Vor- und
Nacharbeiten bleibt
.
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Warum
gibt
es
Vorund
Nachrüstzeiten in der Santanderbank?
Die Filialen der Santanderbank haben keine
39 Stunden in der Woche geöffnet, obwohl
sie dem gleichen Tarifvertrag wie die SCB
Filialen unterliegen. Natürlich brauchen alle
Filialmitarbeiter/innen Vor- und Nachrüstzeiten!
Wann ist endlich Schluss mit der
Zweiklassengesellschaft
in
einem
Unternehmen!
Was tun die Betriebsräte?
Ihre Betriebsräte versuchen mit dem
Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung zu
verhandeln, die den neuen tariflichen
Regelungen
entspricht.
Aber
der
Arbeitgeber blockt. Kein Vorschlag fand
beim Arbeitgeber bisher Berücksichtigung.
Die Verhandlungen mit den 4 zuständigen
Filialbetriebsräten sind gescheitert. Nun
muss in Einigungsstellen, mit einem
neutralen Vorsitzenden, versucht werden
eine Einigung zu finden.
Eine andere Verteilung der Arbeitszeit ist
möglich, wenn hierzu eine Vereinbarung mit
dem Betriebsrat geschlossen wurde – was
bei Ihnen leider bisher nicht der Fall ist.
Demnach beträgt Ihre derzeitige Arbeitszeit
täglich 7:48 Stunden.
Der Tarifvertrag sagt zudem, dass (wenn
keine Betriebsvereinbarung existiert) jede
über die 39 Stunden Woche hinaus
geleistete Arbeit Mehrarbeit ist, soweit sie
nicht innerhalb der folgenden 3 Monate
durch Freizeitgewährung ausgeglichen wird.
Für jede Stunde Mehrarbeit gibt es daher
seit dem 1.1.2015 einen Anspruch auf einen
Mehrarbeitszuschlag von 25%. Diese
Regelung gilt bis zum Abschluss einer
neuen, gültigen Betriebsvereinbarung.
ver.di empfiehlt:
Die
bisher
angewandte
Betriebsvereinbarung ist zum 31.12.2014 ausgelaufen.
Schreiben Sie sich Ihre Arbeitszeit detailliert
auf. Jede Arbeitszeit über die 39 Stunden
hinaus sollten Sie erfassen, damit Sie ggf.
beim Arbeitgeber die Ihnen zustehenden
Mehrarbeitszuschläge
geltend
machen
können. Ihre Arbeitszeit beginnt mit dem
Betreten der Filiale und endet beim
Verlassen der Filiale. Mehrarbeit ist
mitbestimmungspflichtig – deshalb fragen
Sie Ihren Arbeitgeber und Ihren Betriebsrat,
ob Überstunden über die 39 Stunden pro
Woche hinaus vom Betriebsrat genehmigt
sind!
Sie gilt seit dem 1.1.2015 nicht mehr – da
SCB und ver.di im Tarifvertrag vereinbart
haben, dass die alten Regelungen bis zum
Abschluss einer neuen Betriebsvereinbarung
– jedoch spätestens bis zum 31.12.14
gelten.
Unterstützen Sie Ihre Betriebsräte – damit
eine Betriebsvereinbarung durchgesetzt
werden kann, die die Öffnungszeiten
verringert, Mehrarbeit begrenzt und Ihnen
Möglichkeiten eröffnet Ihre Arbeitszeit
selbst mit zu gestalten.
Der Tarifvertrag für die Santander Consumer
Bank regelt, dass die Arbeitszeit von
wöchentlich 39 Stunden regelmäßig auf die
Tage Montag bis Freitag zu verteilen ist.
Es geht um Ihren Tarifvertrag!
Es geht um Ihre Arbeitsbedingungen!
Was bedeutet das für Sie?
V.i.S.d.P.: Jörg Reinbrecht, ver.di Bezirk Hannover/Leine-Weser, Goseriede 10, 30159 Hannover
Foto: Coniaric, „Taschenuhr“, CC-Lizenz (BY 2.0) http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/de/deed.de
Alle Bilder stammen aus der kostenlosen Bilddatenbank www.piqs.de

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