Sparbuch-Steuertipps

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Sparbuch-Steuertipps
Ausgabe 3_2009
Sparbuch-Steuertipps
Spar-Strategien für den Steuerzahler
Top Thema
Seite 28
Pendlerpauschale: Der
Weg zur Arbeit beginnt
wieder ab dem ersten Kilometer
Nachdem das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass die
Beschränkung der Pendlerpauschale nicht mit dem Grundgesetz
vereinbar ist, stellt sich für viele
Berufspendler die Frage, welche
Konsequenzen das Urteil für sie
hat. Wir geben auf S. 28 Antworten
auf die wichtigsten Fragen
Tipp
Seite 29
Kinderförderung: Der Staat
schüttet sein Füllhorn aus
Zahlreiche neue Vorschriften sorgen dafür, dass Familien ab 2009
mehr Geld zur Verfügung steht.
Lesen Sie auf S. 29, um welche
gesetzliche Maßnahmen es sich
handelt und was Ihnen zusteht,
wenn Sie selbst Kinder haben.
Tipp
Seite 34
Selbstständige: Das ändert
sich 2009
Auch im Jahr 2009 heißt es für
Selbstständige wieder, sich an
eine Reihe neuer Vorschriften anzupassen. Wir informieren Sie auf
S. 34 über die wichtigsten Änderungen, sollten Sie zu der Gruppe
der Unternehmer oder Freiberufler
gehören.
Liebe Steuer-Sparer,
was bringt’s. Die einen sagen so, die anderen so. Die Rede ist von
Softwaretests. Jetzt sind die einschlägigen Hefte wieder voll mit Empfehlungen für das „richtige“ Steuerprogramm. Und jedes kommt zu einem
anderen Ergebnis.
Wie kommt’s? Nur, wenn man hinter die Kulissen schaut und die „Bedingungen“, das Kleingedruckte, ausführlich studiert, kommt man dahinter.
Da vergibt etwa ein Verlag Bestnoten für ein Programm, das von einem
Schwesterunternehmen produziert wird. Oder: Da wird ein anderes „abgewertet“, weil es dem Tester schlicht nicht so „gefällt“. Oder es werden
Testkriterien konstruiert, die nur einer erfüllen kann, weil der entscheidende, von der gesetzlichen Vorgabe abweichende Punkt nur von diesem
Kandidaten „gesehen“ wird. Oder der Radaktionsschluss für den Test
wird so gelegt, dass nur der Favorit noch ein Update zu geänderten Vorschriften einbringen kann, die anderen aber einen Tag zu spät kommen.
Oder es werden gar falsche Tatsachenbehauptungen aufgestellt und –
wenn überhaupt – erst Wochen später klein gedruckt korrigiert.
Was soll’s? Jeder liest aus solchen Tests ohnehin das heraus, was er
möchte. Und bleibt bei dem, was sich bewährt hat. Oder verlässt sich auf
das, was Kollegen, Bekannte oder Freunde empfehlen.
Die „Gemeinde“ der WISO Sparbuch-Fans wächst von Jahr zu Jahr.
Einige Millionen Steuererklärungen werden mit dem WISO-Programm
gefertigt und abgegeben. So gesehen, sind sie auf der richtigen Seite.
Obwohl wir wieder die meisten Tests „gewonnen“ haben.
Obwohl? Ja, denn man könnte sie, je nach Rahmenbedingungen, auch
als Manko betrachten.
Günter D. Alt
Herausgeber
Top Thema
Pendlerpauschale: Der Weg
zur Arbeit beginnt wieder ab
dem ersten Kilometer
weiter auf Seite 37
Die seit 2007 gekürzte Entfernungspauschale war verfassungswidrig.
Was Berufspendler jetzt beachten
sollten und welche Erstattungen für
Bahn-, Auto- und Radfahrer winken.
Tipp
Familien
Kinderförderung: Der Staat schüttet sein Füllhorn aus
Über mehrere Gesetzesmaßnahmen gibt es ab 2009 mehr Geld für den Nachwuchs. Sogar Großeltern können jetzt Elterngeld erhalten. Nachfolgend die einzelnen Fördermöglichkeiten.
Eine Reihe von Maßnahmen sorgt dafür, dass die Sprösslinge vom Staat stärker gefördert werden. Das sind unter
anderem:
• Jahressteuergesetz 2009
• Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des
Steuerverfahrens (Steuerbürokratieabbaugesetz)
• Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen
des Maßnahmenpakets „Beschäftigungssicherung durch
Wachstumsstärkung“ (Konjunkturpaket II)
• Gesetz zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge
(Eigenheimrentengesetz)
• Pakt zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in
Deutschland (Konjunkturpaket II)
• Erstes Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und
Elternzeitgesetzes
• Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Erbschaftsteuerreformgesetz – ErbStRG)
• Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen
Dienstleistungen, Familienleistungsgesetz
• Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung
von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz
Krankenversicherung)
Stärkung der Kaufkraft
Um die Kaufkraft von Familien zu stärken, gibt es über die
Familienkassen pro Kind einen einmaligen Bonus von 100
Euro. Diese Einmalzahlung wird nicht mit den Bedarfssätzen der Bezieher von Sozialleistungen verrechnet, allerdings bei der Einkommensteuerveranlagung 2009 mit den
Kinderfreibeträgen. Insoweit profitieren nur Eltern, bei denen sich die Freibeträge nicht auf die Einkommensteuerlast
auswirken.
Alle Arbeitnehmer und damit auch Kinder in Berufsausbildung erhalten weitere Entlastungen:
• Der zum Jahreswechsel durch die Gesundheitsreform
auf 15,5 Prozent angehobene Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung wird ab Juli 2009 um 0,6
Punkte auf 14,9 Prozent gesenkt. Die dadurch eintreten-
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de Entlastung wirkt sich in gleicher Höhe für Arbeitgeber
und Arbeitnehmer aus.
• Der Grundfreibetrag für 2009 steigt rückwirkend zum
01.01.2009 um 170 auf 7.834 Euro. Ab 2010 steigt er
dann um weitere 170 auf die Endstufe von 8.004 Euro.
Der Grundfreibetrag soll das Existenzminimum sichern
und ist in die Einkommensteuertabelle direkt eingearbeitet.
• Der Eingangssteuersatz wird ab 2009 um einen Punkt
von 15 auf 14 Prozent gesenkt.
• Um die kalte Progression abzumildern, wird die Tarifkurve bei der Einkommensteuer in zwei Stufen um
insgesamt 730 Euro verschoben. Hierzu werden 2009
die übrigen Tarifeckwerte um 400 Euro angehoben, und
ab 2010 um weitere 330 Euro. Damit soll verhindert
werden, dass ein Großteil der Lohnerhöhungen durch
schnell steigende Steuersätze aufgefressen wird.
Die Entlastung dieser allgemeinen Tarifsenkung wirkt sich
in vollem Umfang bereits beim Lohnsteuerabzug aus, auch
auf den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer:
Steuerklasse I oder VI
Bruttolohn
2009
15.000 €
ab 2010
66 €
105 €
20.000 €
90 €
146 €
30.000 €
109 €
180 €
40.000 €
127 €
214 €
60.000 €
158 €
273 €
Steuerklasse III
Bruttolohn
2009
ab 2010
25.000 €
92 €
152 €
30.000 €
142 €
224 €
40.000 €
172 €
278 €
60.000 €
216 €
362 €
80.000 €
254 €
432 €
Änderungen beim Elterngeld
Die Regelungen beim für ab dem 01.01.2007 geborene Kinder gezahlten Elterngeld wurden nun zum ersten Mal durch
das Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes angepasst. Das bezieht sich auf die Bezugsberechtigung und die Elternzeit für Großeltern. Nachfolgend die wichtigsten Änderungen für die Praxis:
Ausgabe 3_2009 | Seite 29
• Berechnungsgrundlage für das Elterngeld ist bei Arbeitnehmern der in den letzten zwölf Monaten vor dem Monat der Geburt des Kindes erzielte Lohn. Dabei werden
Monate, in denen die berechtigte Person Elterngeld für
ein älteres Kind oder Mutterschaftsgeld bezogen hat,
nicht beim Bemessungszeitraum berücksichtigt, sondern durch weiter in der Vergangenheit liegende Monate
ersetzt. Diese Regelung gilt nun auch, wenn die berechtigte Person Wehr- oder Zivildienst hat. Damit kann
es auch für diese Personengruppe zu einer höheren
Bemessungsgrundlage kommen.
• Elternzeit gibt es, wenn eine Person mit seinem Kind in
einem Haushalt lebt und dieses Kind selbst betreut und
erzieht oder ein Kind in den Haushalt aufgenommen hat.
Die Bezugsberechtigung wird auf Enkel erweitert, wenn
Großeltern den Nachwuchs betreuen. Dies gilt aber nur,
wenn ein Elternteil noch minderjährig ist oder sich in
einer Ausbildung befindet, die vor dem 18. Geburtstag
begonnen wurde. Die Elternzeit für Großeltern kommt
nicht in Betracht, wenn einer der Elternteile Elternzeit
beansprucht.
Kinder können mehr steuerfrei erben
Die Erbschaftsteuerreform ist an Neujahr 2009 in Kraft
getreten und jetzt auf Erbschaft- und Schenkungsfälle anwendbar. Dabei steigt der persönliche Freibetrag für den
Nachwuchs deutlich. Dieser kann alle zehn Jahre erneut
verwendet werden.
Rechtsstand
2008
ab 2009
Erhöhung
Kinder und Enkel,
wenn deren Eltern
bereits verstorben
sind
205.000 €
400.000 €
195.000 €
Enkel, wenn Eltern
noch leben
51.200 €
200.000 €
148.800 €
schädliches Einkommen
Durch die Einführung der Abgeltungsteuer an Neujahr 2009
müssen sich volljährige Kinder weniger Zinserträge als ihr
eigenes Einkommen anrechnen lassen. Das liegt vor allem
daran, dass private Kapitaleinkünfte in der Regel nur noch
außerhalb des Steuerbescheids mit pauschal 25 Prozent
Abgeltungssteuer erfasst werden. Dieser Abzug erfolgt bereits auf Bankenebene. Gleichzeitig werden der Werbungskosten-Pauschbetrag von 51 Euro und der Sparer-Freibetrag von 750 Euro zu einem neuen Sparer-Pauschbetrag
in Höhe von 801 Euro zusammengefasst. Auf den ersten
Blick ergeben sich keine Veränderungen, da 2008 und 2009
jeweils 801 Euro pro Person ohne Zinsabschlag (2008) und
Abgeltungsteuer (2009) kassiert werden können und den
Kreditinstituten ein Freistellungsauftrag in dieser Höhe erteilt werden kann oder das bereits eingereichte Formular
weiterhin gültig bleibt.
Doch der entscheidende Unterschied ist, dass der neu eingeführte Sparer-Pauschbetrag bereits die Aufwendungen
für die Geldanlage berücksichtigt und der Abzug von tatsächlichen Werbungskosten darüber hinaus nicht möglich
ist. Aus diesem Grund entfällt im Gegensatz zur bisherigen
Regelung ab dem laufenden Jahr der Ansatz des SparerFreibetrages als Bezug des Kindes. Denn es kann ja keine
Werbungskosten mehr abziehen. Insoweit kommen Eltern
wieder öfters in den Genuss von Kindergeld und steuerlichen Vergünstigungen für ihre Sprösslinge über 18 Jahre.
Beispiel: Der volljährige Sohn in Berufsausbildung kas-
siert jährlich 4.500 Euro Zinsen.
Maßgebendes Jahr
Jetzt kann Kindern und Enkeln, wenn deren Eltern bereits
verstorben sind, das selbst genutzte Wohneigentum steuerfrei zuwendet werden. Allerdings muss der Erblasser darin
bis zum Tod gewohnt haben. Auf den Wert der Immobilie
kommt es dabei nicht an, sodass der Fiskus selbst Villen in
Top-Lagen unangetastet lässt. Zudem muss der Nachwuchs
das Familienheim auch tatsächlich selbst zu eigenen Wohnzwecken nutzen. Gibt er diese Nutzung innerhalb von zehn
Jahren durch Verkauf, Vermietung oder Verwendung als
Zweitwohnsitz auf, entfällt die Steuerbefreiung rückwirkend.
Dies tritt jedoch dann nicht ein, wenn zwingende Gründe wie
etwa ein Pflegefall vorliegen. Allerdings wird die begünstigte
Wohnfläche auf 200 qm begrenzt. Erbt der Sprössling beispielsweise 240 qm, muss er 40 qm versteuern.
Weniger Kapitaleinnahmen gelten als
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2008
2009
4.500 €
4.500 €
-750 €
-
Werbungskosten-PB
-51 €
-
Sparer-Pauschbetrag
-
-801 €
3.699 €
3.699 €
Sparerfreibetrag
750 €
-
Kostenpauschale
-180 €
-
4.269 €
3.699 €
Berechnung der Einkünfte
Zinsen
Sparerfreibetrag
Jahreseinkünfte
Berechnung sonstige Bezüge
Jahreseinkommen insgesamt
Ergebnis: Durch die Neuregelung werden ab dem Jahr
2009 bei gleich bleibenden Zinserträgen 570 Euro weniger
bei den Einkünften und Bezügen des Kindes angesetzt. Das
bedeutet, dass der Nachwuchs mehr Einkommen etwa aus
einem Nebenjob kassieren darf bis er die schädliche GrenAusgabe 3_2009 | Seite 30
Beispiele für den Ansatz der Freibeträge bei Eltern mit
ze von 7.680 Euro überschreitet.
zwei Kindern ab 2009
Mehr Kindergeld
Das Kindergeld wurde ab Januar 2009 für das erste und
zweite Kind um jeweils 10 Euro und ab dem dritten Kind um
je 16 Euro monatlich angehoben. Dies kommt besonders
Großfamilien und Familien mit unteren und mittleren Einkommen zugute.
2002 bis
2008
Hohes Einkommen
Zu versteuerndes Einkommen
2009
90.000 €
Einkommensteuer nach
Splittingtabelle 2009
22.204 €
bis 1998
1999 bis
2001
1. und
2. Kind je
112,48 €
138,07 €
154 €
164 €
Zu versteuerndes Einkommen neu
3. Kind
153,39 €
153,39 €
154 €
170 €
ab dem
4. Kind je
Einkommensteuer nach
Splittingtabelle 2009
178,98 €
178,98 €
179 €
195 €
ESt-Entlastung durch
Kinderfreibetrag
2009
Kindergeld wird für den Nachwuchs gewährt, der in Deutschland oder in einem EU-Staat wohnt, unabhängig von der
Staatsangehörigkeit. Flüchtlinge und Asylberechtigte können ebenfalls Kindergeld ab dem Zeitpunkt der Anerkennung erhalten. Den Zuschuss vom Staat gibt es für eheliche
und ehelich erklärte Kinder, nichteheliche sowie adoptierte
Kinder und Stief- sowie Enkelkinder, sofern sie in den Haushalt aufgenommen worden sind.
Hinweis: Ab 2009 können volljährige Kinder grundsätzlich
nur noch bis zum 25. Lebensjahr berücksichtigt werden.
Die bestehende Übergangsregelung für das Alter 26/27 hat
2009 nur noch Bedeutung für behinderte Kinder. Diese werden weiter berücksichtigt, wenn die Behinderung vor dem
01.01.2007 und vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetreten ist. Kinder, die im Jahr 2006 bereits das 25., 26.
oder 27. Lebensjahr vollendet und gesetzlichen Grundwehrdienst, Zivildienst oder einen befreienden Dienst geleistet
haben, werden noch über die Vollendung des 27. Lebensjahres hinaus berücksichtigt
Höherer Kinderfreibetrag
Für jedes Kind steigt ab 2009 gleichzeitig der Kinderfreibetrag um 216 Euro - von zuvor 3.648 auf 3.864 Euro. Insgesamt erhöhen sich damit die Freibeträge für jedes Kind
von 5.808 auf 6.024 Euro. Die Kinderfreibeträge wirken sich
bei einem zu versteuernden Elterneinkommen ab 55.000
Euro aus. Bei Geringverdienern liegt die jährliche Steuerersparnis unter dem erhaltenen Kindergeld, sodass es vom
Finanzamt keine weitere Erstattung gibt. Für die Berechnung von Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer werden in
jedem Fall die Kinderfreibeträge abgezogen. Das wirkt sich
auch schon bei der Berechnung der Lohnsteuer über den
Arbeitgeber aus, sofern der Nachwuchs auf der Steuerkarte
eingetragen ist.
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Abzüglich Kinder- und
Betreuungsfreibeträge
– 12.048 €
77.952 €
17.704 €
4.500 €
Gezahltes Kindergeld
(164 Euro x 12 Monate x 2 Kinder)
– 3.936 €
Mehrbetrag
564 €
Ergebnis: Das Kindergeld ist geringer als die Steuerentlastung. Daher werden die Freibeträge berücksichtigt und das
gezahlte Kindergeld gegengerechnet. Insgesamt gibt es
über den Steuerbescheid 2009 noch eine Erstattung von
564 Euro.
Geringes Einkommen
Zu versteuerndes
Einkommen der Eltern
55.000 €
Einkommensteuer nach
Splittingtabelle 2009
10.050 €
Abzüglich Kinder- und
Betreuungsfreibeträge
– 12.048 €
Zu versteuerndes Einkommen neu
42.952 €
Einkommensteuer nach
Splittingtabelle 2009
6.514 €
Steuerentlastung durch
Kinderfreibetrag
3.536 €
Gezahltes Kindergeld
(164 Euro x 12 Monate x 2 Kinder)
3.936 €
Minderbetrag
400 €
Ergebnis: Das Kindergeld ist höher als eine mögliche Steuerentlastung. Es bleibt daher beim gezahlten Kindergeld,
die Freibeträge werden nicht berücksichtigt und es erfolgt
keine Erstattung über den Steuerbescheid.
Ausgabe 3_2009 | Seite 31
Optimierter Abzug von haushaltsnahen
Dienstleistungen
Kosten für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse,
Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen werden ab
2009 steuerlich stärker gefördert. Berücksichtigt werden
einheitlich 20 Prozent der Aufwendungen, die unterschiedlichen und geringeren Prozentsätze von 10 (Mini-Job) und 12
Prozent (Festanstellung) bis 2008 entfallen. Damit können
jetzt folgende Ermäßigungen beansprucht werden:
1.Bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen und
Dienst- sowie Pflege- und Betreuungsleistungen bis zu
4.000 Euro im Jahr. Dabei entfällt die Regelung, dass
Aufwendungen für jeden Kalendermonat, in dem die
Voraussetzungen für den Abzug dem Grunde nach nicht
vorgelegen haben, um ein Zwölftel zu vermindern sind.
2.Inanspruchnahme von Pflege- und Betreuungsleistungen oder Aufwendungen wegen der Unterbringung in
einem Heim oder zur dauernden Pflege, ebenfalls bis
zu 4.000 Euro im Jahr. Dafür dürfen die beiden Pflegepauschbeträge von 624 oder 924 Euro nicht mehr bei
den außergewöhnlichen Belastungen angesetzt werden.
Der Vorteil der Neuregelung liegt darin, dass der Abzug
von der Steuerschuld unabhängig vom individuellen
Steuersatz ist und sich somit für Personen mit geringer
Progression günstiger auswirkt.
3.Für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse bei geringfügigen Beschäftigungen (400-Euro-Jobs im Haushaltsscheckverfahren) bis zu 510 Euro im Jahr (unverändert).
4.Für Handwerkerleistungen ohne Materialkosten (Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen) bis zu 1.200 Euro im Jahr.
Die erhöhten Vergünstigungen gibt es aber nur, wenn die
• Maßnahme nach 2008 durchgeführt wird und
• unbare Zahlung gegen Rechnung frühestens 2009 erfolgt.
Art der Tätigkeit
Abzugshöchstbetrag
Begünstigt
2006 bis 2008
ab 2009
Haushaltshilfe
bei geringfügiger
Beschäftigung
10 Prozent der
Aufwendungen,
20 Prozent der
Aufwendungen,
höchstens 510 €
jährlich bzw. 42,50 €
monatlich
höchstens 510 €
jährlich
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Sozialversicherungs-pflichtige
Haushaltshilfe
12 Prozent der
Aufwendungen,
20 Prozent der
gesamten begünstigten Aufwendungen,
höchstens 2.400 €
jährlich
höchstens 4.000 €
jährlich
bzw. 200 € monatlich
Haushaltsnahe
Dienstleistungen
20 Prozent der
Aufwendungen,
höchstens 600 €
jährlich
Haushaltsnahe
Pflegeleistungen
20 Prozent, höchstens
1.200 € bei Pflegebedürftigkeit
Betreuungsleistung Pauschbetrag § 33a
Abs. 3 EStG
624 / 924 €
Handwerkerleistungen
20 Prozent der Kosten 20 Prozent der
ohne Material, höchs- Kosten ohne Material, höchstens
tens 600 €
1.200 €
Tipp:
Die Ermäßigung kann bereits vorab im Lohnsteuerermäßigungsverfahren 2009 angewendet werden. Hierbei wird
als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte das Vierfache des
maßgebenden Ermäßigungsbetrages berücksichtigt. Haushaltsnahe Dienstleistungen sind auch absetzbar, wenn die
Maßnahmen an Wohnungen innerhalb der EU und des
EWR-Raums durchgeführt werden. Das betrifft beispielsweise auch die Ferienimmobilie auf Mallorca oder die Zweitwohnung in der Toskana.
Unterstützung sozial schwacher Familien
Hier gibt es sechs verschiedene Fördermaßnahmen
1.Für den Nachwuchs im Alter von 6 bis 13 Jahren in
Hartz IV-Familien erhöhen sich die Regelsätze mit Wirkung zum 01.07.2009 von 60 auf 70 Prozent. Das sind
35 Euro mehr im Monat pro Kind.
2.Seit dem 01.10.2008 erhalten Paare mit Bruttoeinkommen von bis zu 900 Euro monatlich und Alleinerziehende mit Einkommen von bis zu 600 Euro monatlich
mehr Geld, indem der Kinderzuschlag bis zu 140 Euro
pro Kind beträgt, die Einkommensgrenzen für die
Anspruchsberechtigung deutlich gesunken sind sowie
zusätzliche Erwerbseinkommen nur noch zu 50 Prozent
(zuvor 70 Prozent) angerechnet werden. Davon profitieren etwa 70.000 Haushalte zusätzlich und 150.000
Kinder.
Ausgabe 3_2009 | Seite 32
3.Eltern müssen ab sofort nicht mehr belegen, dass ihr
Einkommen über dem Hartz IV-Bedarf (Regelsatz,
Miete, Heizung, Mehrbedarf) liegt, sondern nur ein
Mindesteinkommen von pauschal 900 Euro (600 Euro
bei Alleinerziehenden) nachweisen. Dabei zählen auch
Krankengeld oder Arbeitslosengeld I als Einkommen.
Den Kinderzuschlag gibt es aber weiterhin nur dann,
wenn das Einkommen der Eltern nicht wesentlich über
dem Hartz IV-Bedarf liegt.
4.Ab dem 01.01.2009 werden erstmals die Heizkosten
beim Wohngeld berücksichtigt. Dies geschieht zu rund
20 Prozent bei durchschnittlich anrechenbarer Haushaltsgröße, gestaffelt nach Haushaltsgröße. Damit steigt
die Zahl der Empfängerhaushalte um rund 210.000 auf
810.000. Das durchschnittliche Wohngeld steigt von
monatlich 92 auf 142 Euro. Wegen der Reform des
Kinderzuschlags dürften 70.000 Haushalte vom Arbeitslosengeld II ins Wohngeld wechseln.
5.Seit dem 01.10.2008 liegen die BAföG-Bedarfssätze
um 10 Prozent und die Freibeträge um 8 Prozent über
den vorherigen Beträgen. Damit gibt es nun voraussichtlich 100.000 BAföG-Geförderte mehr. Der BAföGHöchstsatz liegt bei 643 Euro monatlich (bisher 585
Euro). Neben dem Studium lässt sich zudem mehr Geld
hinzuverdienen: Die Höchstgrenze wurde auf 400 Euro
im Monat angehoben. Außerdem wird das Studium
mit Kind erleichtert, indem es für das erste Kind einen
neuen Kinderbetreuungszuschlag von 113 Euro und für
jedes weitere Kind 85 Euro monatlich gibt.
6.Jeweils zum Schuljahresbeginn am ersten August
bekommen hilfebedürftige Kinder bis zur Vollendung
des 25. Lebensjahres eine zusätzliche Leistung für
Schulbedarf. Der Zuschuss beträgt 100 Euro und wird
bis zum Abschluss der Jahrgangsstufe 10 gewährt. Die
Leistung dient insbesondere dem Erwerb der persönlichen Schulausstattung, z.B. für Schulranzen oder
Schreib- und Rechenmaterialien. Der Anspruch besteht,
wenn mindestens ein im Haushalt lebender Elternteil am
ersten August des jeweiligen Jahres Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts hat. Schüler, die nicht im Haushalt ihrer Eltern leben, erhalten die
Leistung, wenn ihnen der Anspruch auf Leistungen für
Unterkunft und Heizung zusteht.
Familien können die volle Pendlerpauschale
nutzen
Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts gilt
die alte Pendlerpauschale wieder ab dem ersten Kilometer,
rückwirkend zum 01.01.2007. Damit steht für viele Berufstätige eine Steuerrückerstattungen vom Finanzamt ins Haus.
Die Auswirkungen betreffen aber nicht nur die Werbungskosten oder Betriebsausgaben von Berufspendlern. Es
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können vielmehr auch Ansprüche auf Kindergeld, Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie entstehen.
Das bringt in zwei Fällen zusätzliches Geld vom Staat:
1.Die Kürzung der Pendlerpauschale führte in einigen
Fällen zur Streichung des Kindergeldes, sofern der
Nachwuchs älter als 18 und in der Ausbildung ist. Durch
die gekürzte Pendlerpauschale hatten die Kinder ein höheres Einkommen und überschritten dann den schädlichen Grenzbetrag von 7.680 Euro pro Jahr. Damit entfiel
der Anspruch auf Kindergeld. Mit der Rückkehr zur
Entfernungspauschale ab dem ersten Kilometer lohnt es
sich, den Anspruch neu zu prüfen und ob das relevante
Einkommen des Sprösslings durch Ansatz des kompletten Wegs zur Arbeit unter die Schwelle rutscht, wenn
auch nur um einen Euro. Dann steht der Familie wieder
Kindergeld von 3.696 Euro für 2007 und 2008 zu, das
nachgezahlt werden muss. Da die Familienkassen seit
Mitte Januar 2008 Kindergeldfestsetzungen mit einem
Vorläufigkeitsvermerk versehen hatten, wird dies von
Amts wegen vorgenommen.
2.Durch die Neuberechnung des steuerpflichtigen Einkommens bei Arbeitnehmern können nun wieder Ansprüche
auf Arbeitnehmersparzulage oder Wohnungsbauprämie
aufleben. Sofern Berufstätige beide Zulagen nicht beantragt hatten, weil sie nach der Kürzung der Pendlerpauschale um die ersten 20 Kilometer nicht mehr unter die
geltenden Einkommensteuergrenzen fallen, kann das
durch den Ansatz der erhöhten Pauschale wieder der
Fall sein.
Weitere Vergünstigungen im Überblick
• Wer seinen Nachwuchs auf eine private Schule schickt,
muss hierfür oft ein Entgelt zahlen. Davon dürfen 30
Prozent als Sonderausgabe geltend gemacht werden.
Spenden an gemeinnützige Schulvereine können Eltern
noch zusätzlich berücksichtigen. Der Sonderausgabenabzug wird auf den EU-/EWR-Raum erweitert. Hinzu
kommen Deutsche Schulen in Drittländern. Dafür wird
ab 2008 ein neuer Höchstbetrag von 5.000 Euro eingeführt. Um den Höchstbetrag zu überschreiten, müssen
Eltern aber im Jahr schon mehr als 16.666 Euro Schulgeld zahlen.
• Ab 2010 können alle Bürger einen größeren Teil ihrer
Beiträge zur Krankenkasse und zur Pflegeversicherung
steuerlich absetzen. Das gilt unabhängig davon, ob sie
privat oder gesetzlich versichert sind. Für die Steuererklärungen 2007 bis 2009 bleibt es hingegen dabei, dass
Bürger maximal 2.400 und Arbeitnehmer 1.500 Euro für
alle Versicherungsbeiträge mit Ausnahme der Altersvorsorgeaufwendungen absetzen dürfen.
RK
Ausgabe 3_2009 | Seite 33
Tipp
Unternehmer
Selbstständige: Das ändert sich 2009
Es verwundert wohl kaum jemanden: Auch für das laufende Jahr müssen Unternehmer und Freiberufler eine Fülle von Neuerungen beachten. Nachfolgend die Details.
Unternehmer, Freiberufler und Personengesellschaften haben für ihre zum Jahreswechsel begonnene Gewinnermittlung 2009 erneut eine Reihe von geänderten Vorschriften
zu beachten. Ein kleiner Trost: Im Vergleich zum Vorjahr, als
die Unternehmensteuerreform 2008 eingeführt wurde, hält
sich der Umfang der Änderungen jetzt aber in Grenzen und
oftmals ergeben sich Verbesserungen.
Degressive AfA ist wieder da
Für die ab dem 01.01.2009 angeschafften oder hergestellten beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
wurde wieder eine degressive AfA von 25 Prozent eingeführt, die 2008 gerade erst abgeschafft worden war. Die Alternative zur linearen AfA ist befristet auf Erwerbe bis zum
31.12.2010. Generell mindert die AfA auf Wirtschaftsgüter
den Gewinn, indem die gesamten Anschaffungskosten auf
die Gesamtdauer der Nutzung verteilt werden. Bei Investitionen ab 2009 können Selbstständige alternativ wieder die
degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter ansetzen,
die 25 Prozent und maximal das Zweieinhalbfache der linearen AfA beträgt.
Dafür muss dieser Satz in den folgenden Jahren vom verbleibenden Buchwert berechnet werden, vermindert sich
also laufend. Bei der linearen AfA erfolgt die Berechnung
stets von den ursprünglichen Kosten. Ein Wechsel von der
degressiven zur linearen AfA, nicht aber umgekehrt, ist jedes Jahr möglich.
Beispiel: Kauf von Büromöbeln im Januar 2009 für netto
5.000 Euro. Die Nutzungsdauer für das Mobiliar beträgt 13
Jahre.
Die Rechnung
Linearer AfA-Satz 2009: 100/13 Jahre
Linear
Degressiv
7,7 %
Degressive AfA: 25 % , max. 2,5 x 7,7 %
19,25 %
Kaufpreis
5.000 €
5.000 €
– AfA 2009
(5.000 € x 7,7 % oder 19,25 %)
– 385 €
– 963 €
= Buchwert Ende 2009
4.618 €
4.037 €
– AfA 2010 (7,7 % von 5.000 €
oder 19,25 % von 4.037 €)
– 385 €
– 777 €
= Buchwert Ende 2010
4.233 €
3.260 €
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Ergebnis: Während die lineare AfA immer gleich bleibt,
mindert sich die degressive. Sofern sie geringer wird als
die lineare des jeweiligen Jahres, kann gewechselt werden.
Dann berechnet sich die lineare AfA nach der verbleibenden
Restnutzungsdauer.
Hinweis: Die degressive AfA kann oder sollte jedoch nicht
generell gewählt werden:
■■Nettopreise bis 150 Euro sind zwingend sofort abzuschreiben.
■■Nettopreise zwischen 150,01 und 1.000 Euro sind
zwingend über fünf Jahre linear mit jeweils 20 Prozent
abzuschreiben.
■■Bei einer Nutzungsdauer unter fünf Jahren ist die lineare
AfA günstiger. So lässt sich der PC über drei Jahre mit
jeweils 333 Euro absetzen.
■■Fällt der Gewinn 2009 gering aus, ist die lineare AfA besser. Dann lässt sich ein höheres Abschreibungsvolumen
auf die Folgejahre verschieben.
■■25 Prozent degressiv gibt es nur bei Anschaffungen im
Januar. Ansonsten wird die Jahres-AfA nur monatsweise
gewährt. Beim Kauf im Dezember sind es ein Zwölftel.
Verbesserte Investitionsregeln
Es erfolgt eine Verbesserung bei der 20-prozentigen SonderAfA, indem die Schwellen angehoben werden. Für bilanzierende Unternehmer steigt der Wert des Betriebsvermögens
von 235.000 auf 335.000 Euro und für Überschussrechner
die maßgebliche Gewinngrenze von 100.000 auf 200.000
Euro. Somit können mehr Mittelständler die Sonderabschreibung zusätzlich zur linearen oder degressiven AfA nutzen.
Maßgebend sind dabei die Grenzen zum Schluss des Wirtschaftsjahres vor der Anschaffung oder Herstellung.
Hinweis: Die Sonderabschreibung lohnt nicht generell, denn
über die Haltedauer der Wirtschaftsgüter und spätestens bei
Verkauf oder Entnahme gleicht sich die Gewinnauswirkung
wieder aus. Wer für 2009 einen geringen Gewinn oder wegen der Wirtschaftskrise sogar einen Verlust erwartet, sollte
nur die lineare AfA nutzen. Das verschiebt Abschreibungspotential in die Zukunft mit einer möglicherweise höheren
Progression.
Der Investitionsabzugsbetrag darf 2009 ebenfalls unter
Inanspruchnahme der erhöhten Schwellenwerte für voraussichtliche Anschaffungen in den Jahren 2010 bis 2012
gebildet werden. Maßgebend hier sind die gleichen angehoAusgabe 3_2009 | Seite 34
benen Betriebsgrößengrenzen, allerdings die am Schluss
des Wirtschaftsjahres, in dem der Abzug vorgenommen
wird. Für die AfA sind die Beträge des Vorjahres relevant.
Hinweis: Die höheren Schwellenwerte lassen sich auch für
Investitionen in 2011 verwenden. Sie werden zwar nur befristet für zwei Jahre bis Ende 2010 angehoben. Sofern in
einem der beiden Wirtschaftsjahre jedoch ein Investitionsabzugsbetrag unter Ausnutzung der erhöhten Vermögensoder Gewinnschwellen gebildet wird, darf der Erwerb auch
erst 2011 erfolgen.
Änderungen für den Betriebsnachfolger
Das neue Erbschaftsteuerreformgesetz war pünktlich zum
01.01.2009 in Kraft getreten. Dabei ergaben sich wesentliche Änderungen beim Betriebsvermögen. Verschenkte oder
vererbte Unternehmen(-steile) können jetzt sogar komplett
und unabhängig von ihrem Wert steuerfrei bleiben. Dieses
neue Privileg ist allerdings von einigen strengen Voraussetzungen abhängig. Dabei besteht ein unwiderrufliches Wahlrecht zwischen zwei verschiedenen Optionsmodellen:
■■85 Prozent des begünstigten Betriebsvermögens bleibt
steuerfrei, wenn das Unternehmen anschließend sieben
Jahre nahezu unverändert fortgeführt wird. 15 Prozent
des Betriebsvermögens werden als nicht produktiv und
damit als nicht begünstigt eingestuft. Die Steuer auf
dieses Verwaltungsvermögen muss stets sofort gezahlt
werden, wobei unabhängig vom Verwandtschaftsgrad
stets die günstigsten Steuersätze der Steuerklasse I
angewendet werden. Dabei kann eine Freigrenze von
150.000 Euro genutzt werden. Sofern der Betrieb also
bis zu einer Million Euro wert ist, fällt keine Steuer an
(85 Prozent = 850.000 Euro sind steuerfrei und für den
Rest gilt die Freigrenze). Die Lohnsumme darf am Ende
des gesamten Zeitraums nicht unter 650 Prozent der
Ausgangssumme gesunken sein und wird nicht indexiert.
Das unschädliche Verwaltungsvermögen darf maximal
50 Prozent betragen.
■■100 Prozent des begünstigten Betriebsvermögens
bleiben steuerfrei, wenn das Unternehmen zehn Jahre fortgeführt wird. Die Lohnsumme darf am Ende des
gesamten Zeitraums nicht unter 1.000 Prozent der
Ausgangssumme gesunken sein und wird nicht indexiert.
Das schädliche Verwaltungsvermögen darf maximal
zehn Prozent betragen. Diese Option kann der Unternehmensnachfolger wählen, die 85-prozentige Steuerfreiheit
sieht das Gesetz als Regelfall vor.
Hinweis: Zum schädlichen Verwaltungsvermögens zählen Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke, Anteile
an Kapitalgesellschaften, wenn die Beteiligung 25 Prozent
oder weniger beträgt, Wertpapiere sowie vergleichbare Forderungen, Kunstgegenstände, -sammlungen oder Münzen
und Edelmetalle.
Bei Betrieben mit bis zu zehn Mitarbeitern wird die Lohnwww.sparbuch-steuertipps.de
summe nicht herangezogen. Sofern die jeweiligen Fristen
nicht eingehalten werden, kommt es nicht zum so genannten Fallbeileffekt, die Steuer wird nachträglich nur anteilig
erhoben. Wer also als Erbe die Zehnjahresfrist wählt und
den Betrieb nach vier Jahren verkauft, hält 4/10 des Wertes
unangetastet und zahlt nur auf den Rest Steuern nach. Ähnlich sieht es bei der Lohnsumme aus.
Unternehmensverkauf, Betriebsaufgabe sowie die Veräußerung von wesentlichen Betriebsgrundlagen führen im entsprechenden Umfang zum Wegfall der Verschonung von 85
oder 100 Prozent. Ebenfalls schädlich ist eine Überentnahme. Dies ist der Fall, wenn Unternehmer oder Personengesellschafter bis zum Ende der Sieben- beziehungsweise
Zehnjahresfrist Entnahmen tätigen, die die Summe ihrer
Einlagen und ihnen zuzurechnenden Gewinnen seit dem
Erwerb um mehr als 150 000 Euro übersteigen. Die Steuerfreiheit entfällt aber nicht komplett, sondern nur für die
nicht eingehaltenen Jahre. Die nachträgliche Steuerpflicht
entsteht bei einem Verkauf aber nicht, wenn der Veräußerungserlös innerhalb von sechs Monaten in entsprechendes
Vermögen reinvestiert wird, betriebliche Schulden getilgt
oder Liquiditätsreserven erhöht werden.
Entlastung für den Betriebs-Pkw
Für den betrieblichen Fuhrpark kann eine Kfz-Steuerbefreiung und eine Abwrackprämie genutzt werden. Langfristig
spart der Erwerb umweltfreundlicher Autos Kfz-Steuern.
Der Erwerb neuer Pkw wird über einen gewissen Zeitraum
von der Kfz-Steuer befreit. Die Steuerbefreiung gibt es für
ein Jahr bei der Erstzulassung zwischen dem 05.11.2008
und dem 30.06.2009. Für Fahrzeuge, die die Euro-5 und
Euro-6-Norm erfüllen, verlängert sich die maximale Steuerbefreiung auf zwei Jahre ab Erstzulassung. Diese Regelung
endet in jedem Fall am 31.12.2010. Je früher also die Erstzulassung eines Euro-5-Autos erfolgt, desto länger profitiert
der Halter von der Steuerbefreiung. Fahrzeughalter, die bereits einen besonders schadstoffarmen Pkw fahren, wird die
Steuervergünstigung ebenfalls für ein Jahr ab Neujahr 2009
gewährt.
Autobesitzer erhalten eine Umweltprämie von 2.500 Euro,
wenn sie dafür ihr mindestens neun Jahre altes Fahrzeug
noch im laufenden Jahr verschrotten und gleichzeitig bis
zum 31.12.2009 einen umweltfreundlichen Neu- oder Jahreswagen ab Euro-4-Norm kaufen und zulassen. Um die
Abwrackprämie zu erhalten, muss ihnen der alte Wagen zuvor mindestens ein Jahr gehört haben. Für diese Maßnahme ist ein Gesamtvolumen von 1,5 Milliarden Euro avisiert.
Begünstigt sind natürliche Personen, die einen Altwagen
auf ihren Namen in Deutschland zugelassen hatten und auf
ihren Namen einen neuen kaufen. Die Prämie kann also
neben dem Privatbürger auch ein Einzelunternehmer oder
Freiberufler in Anspruch nehmen. Personen- oder Kapitalgesellschaften hingegen haben von dieser neuen Maßnahme nichts.
Ausgabe 3_2009 | Seite 35
Die Kfz-Steuer soll zum 01.07.2009 vom Hubraum auf den
Emissionsausstoß umgestellt werden. Das bedeutet: Der
CO2-Ausstoß entscheidet über die Höhe der Kfz-Steuer.
Eine Basismenge von CO2-Ausstoß soll steuerfrei sein. Darüber hinaus soll ein linearer, an der CO2-Emission orientierter Tarif mit einem Steuersatz von zwei Euro je Gramm/
Kilometer eingeführt werden.
■■Die Schwellenwerte für die Festsetzung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen verdoppeln sich.
Mindestbeträge
2008
ab 2009
Vorauszahlungen im Kalenderjahr
200 €
400 €
Einzelner Vorauszahlungszeitpunkt
50 €
100 €
Weitere Änderungen im Überblick
Erhöhung laufender Vorauszahlungen
50 €
100 €
■■Die Grenzen für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung steigen von 6.136 auf 7.500 Euro (monatlich)
und von 512 auf 1.000 Euro (vierteljährlich).
Nachträgliche Erhöhung der Vorauszahlung 2.500 € 5.000 €
■■Die Grenzen für die Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung steigen von 800 auf 1.000 Euro (jährlich) und von
3.000 auf 4.000 Euro (vierteljährliche Abgabe).
■■Die amtlichen Sachbezugswerte für Unterkunft, Miete
und Mahlzeiten werden zum 01.01.2009 an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Diese gelten im
Wesentlichen auch im Steuerrecht.
■■Auf Antrag beim Betriebsstättenfinanzamt wird eine
gemeinsame Außenprüfung von Finanzverwaltung und
Rentenversicherungsträger erreicht.
■■Der Satz für die Künstlersozialabgabe sinkt von 4,9 auf
4,4 Prozent. Maßgebend für Bemessung ist der Satz im
Zeitpunkt der Honorarzahlung und nicht der Auftragsvergabe oder Leistungserbringung.
■■Dividenden
und Aktienverkäufe bleiben nur noch zu 40
Prozent im betrieblichen Bereich steuerfrei, dafür zählen insoweit Betriebsausgaben und Verluste mit 60 statt
zuvor 50 Prozent.
■■Die Verpflichtung zur Rechnungsausstellung besteht
nur noch bei Ausführung umsatzsteuerpflichtiger Geschäfte an einen anderen Unternehmer.
■■Die neuen Einkommensteuer-Richtlinien 2008 bieten
Unternehmern eine gesicherte Basis für den Umgang
mit dem Finanzamt. Viele Vorschriften werden an die
aktuelle Rechtsprechung angepasst, vor allem aber an
die Regelungen der Unternehmensteuerreform. Diese Aktualisierungen sollten Sie auf Praxisrelevanz hin
durchgehen.
■■Beitragszahler können ihre Vorsorgebeiträge oder
Zahlungen an eine Rürup-Versicherung mit 68 statt 66
Prozent absetzen. Die abzugsfähige Höchstgrenze steigt
damit um 400 auf 13.600 Euro pro Person.
■■Die Abgeltungsteuer gilt grundsätzlich für alle nach
2008 zufließenden Kapitalerträge. Dabei gibt es einen
Bestandsschutz für vor 2009 erworbene Wertpapiere. Private Kapitaleinkünfte werden losgelöst von den
sonstigen Einkunftsarten erfasst, mit dem Steuerabzug
ist die Einkommensteuer abgegolten. Das vermindert die
Progression auf den Gewinn aus Firma oder Kanzlei.
■■Der Kontenabruf wird ab dem 01.01.2009 für steuerliche
Zwecke neu geregelt und wirkt vor allem bei Betriebsprüfungen als neues Druckmittel.
■■Ab 2009 kommt es zu einer Tarifabsenkung bei der
Einkommensteuer. Dies begünstigt Einzelunternehmer,
Freiberufler, Landwirte und Gesellschafter an OHG, KG
oder GbR. Der Grundfreibetrag für 2009 steigt rückwirkend zum ersten Januar um 170 auf 7.834 Euro. Ab
2010 steigt er dann um weitere 170 auf dann 8.004 Euro.
Bei Verheirateten mit Splittingtarif verdoppeln sich diese
Beträge.
■■Der Eingangssteuersatz wird ab 2009 um einen Punkt
von 15 auf 14 Prozent gesenkt. Um die kalte Progression
abzumildern, wird die Tarifkurve bei der Einkommensteuer in zwei Stufen um insgesamt 730 Euro verschoben.
Damit soll verhindert werden, dass ein Großteil der Gewinnzuwächse bei Unternehmen und Lohnerhöhungen
bei Arbeitnehmern durch schnell steigende Steuersätze
aufgefressen wird. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent
gilt ab 2009 erst ab einem zu versteuernden Einkommen
von 52.552 Euro und ab 2010 von 52.882 Euro.
■■Bereits zum 01.11.2008 war die Reform des GmbHRechts in Kraft getreten. Das macht die Gründung und
Verwaltung einfacher. Angesichts des attraktiven Körperschaftsteuertarifs von 15 Prozent könnte nun eine Umfirmierung vom Einzelunternehmen in Betracht kommen.
So ist jetzt auch die Ein-Euro-GmbH zulässig.
■■Ab 2009 müssen Tagespflegepersonen ihre Einkünfte
unabhängig von der Anzahl der betreuten Kinder als
Einkünfte aus selbstständiger Arbeit versteuern.Dies ist
auch unabhängig davon, ob private oder öffentliche Einnahmen vorliegen. Werden Tagespflegepersonen vom
Jugendamt oder von der Gemeinde bezahlt, war dies
2008 in der Regel noch nicht zu versteuern.
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Ausgabe 3_2009 | Seite 36
Für GmbH-Gesellschafter, welche ihre Anteile im Privatvermögen halten, entfällt ab 2009 grundsätzlich das so
genannte Halbeinkünfteverfahren, wonach 50 Prozent der
Gewinnausschüttungen steuerbefreit sind und 50 Prozent
Werbungskostenabzug zugelassen ist. Ausschüttungen unterliegen bei ihnen ab 2009 in vollem Umfang der Abgeltungssteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag
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sowie gegebenenfalls Kirchensteuer, aber grundsätzlich
ohne Werbungskostenabzug. Allerdings wird Gesellschaftern ein Optionsrecht (Teileinkünfteverfahren oder Abgeltungssteuer) eingeräumt, wenn sie entweder zu mindestens
25 Prozent an der Kapitalgesellschaft beteiligt oder beruflich für diese tätig sind.
RK
Arbeitnehmer
Pendlerpauschale:
Der Weg zur Arbeit beginnt wieder ab dem ersten Kilometer
Fortsetzung von Seite 28
Bis 2006 konnten Arbeitnehmer und Selbstständige beim
Finanzamt für die Entfernung zwischen Wohnung und Büro
30 Cent für jeden Kilometer geltend machen. Dies war
durch eine Gesetzesänderung ab 2007 nur noch ab dem
21. Kilometer möglich. Wer näher an seinem Arbeitsplatz
wohnt, konnte nichts mehr für das berufliche Pendeln als
Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen; alle anderen durften deutlich weniger geltend machen.
Die klamme Haushaltskasse reichte dem Bundesverfassungsgericht aber als Begründung für die Beschränkung
der Pendlerpauschale nicht aus. Der Gesetzgeber muss
rückwirkend ab Neujahr 2007 neue Regelungen finden. Bis
dahin gilt der alte Rechtszustand vor der Kürzung fort. Die
Verfassungsrichter bemängelten insbesondere, dass eine
verfassungsrechtlich tragfähige Begründung für die Härtefallregelung fehle.
Diese Kürzung der Pendlerpauschale um die ersten 20 Kilometer ist verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Ende 2008 entschieden (2 BvL
1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08 und 2 BvL 2/08). Damit können
rund 16 Millionen Berufspendler wieder mehr Werbungskosten von der Steuer absetzen. Nach Ansicht der Verfassungsrichter muss der Gesetzgeber rückwirkend zum
01.01.2007 die Pendlerpauschale neu regeln; bis dahin gilt
Karlsruhe zufolge die alte Pendlerpauschale, die es für die
Jahre vor 2007 gegeben hat, fort.
Das Verfassungsgericht urteilte über Normenkontrollanträge des Bundesfinanzhofs sowie der Finanzgerichte Niedersachsen und Saarland, die die Streichung der Pendlerpauschale ebenfalls für verfassungswidrig halten. Nach ihrer
Ansicht ist die Regelung mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung und dem Schutz von Ehe und Familie nicht
vereinbar. Trotz der privaten Wahl des Wohnorts seien die
Fahrtaufwendungen nicht dem Privatbereich zuzuordnen,
sondern beruflich veranlasst und gehörten deshalb zu den
abzugsfähigen Aufwendungen.
Nachfolgend die Antworten auf in diesem Zusammenhang
für Berufstätige bedeutsame Fragen.
Was bedeutet dies für Berufspendler?
Was hat Karlsruhe konkret entschieden?
Die Kürzung der Pendlerpauschale von 30 Cent für die ersten 20 Kilometer auf dem Weg zur Arbeit verstößt gegen
das Gebot der Gleichbehandlung. Die vom Gesetzgeber
angeführte Begründung für die Streichung der Entfernungspauschale reicht nicht aus, um die Kürzung zu rechtfertigen.
Anders als die Bundesregierung hatten die Verfassungsrichter das verfolgte Ziel, einen verfassungsgemäßen Haushalt
aufzustellen, nicht als hinreichend gewichtig bewertet, um
die mit der Neuregelung vorgenommenen Änderungen in
der steuerlichen Systematik zu rechtfertigen. Der Staat erhoffte sich ein Einsparvolumen von 2,5 Milliarden Euro pro
Jahr.
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Der Spruch aus Karlsruhe führt dazu, dass sich die täglichen Fahrten zur Arbeit wieder stärker bei der Steuer auswirken. Dies führt rückwirkend ab 2007 zu einem höheren
Nettoeinkommen. Das Bundesfinanzministerium hat den
Pendlern bereits zugesichert, dass jetzt automatisch wieder
das bis zum 31.12.2006 geltende Recht gilt. Die Bundesregierung hat zugesichert, angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Situation keine Maßnahmen zu ergreifen, um
die Steuerausfälle von insgesamt rund 7,5 Milliarden Euro
für die Jahre 2007 bis 2009 an anderer Stelle einzusparen
(Bundestags-Drucksache 16/11565). Die Finanzämter sind
bereits angewiesen, die Rückzahlungen für das Jahr 2007
möglichst schon in den ersten drei Monaten des Jahres
2009 zu leisten. Damit sollen bis zu drei Milliarden Euro
schon in den Monaten Januar bis März 2009 zusätzlich bei
den rund 20 Millionen Pendlern ankommen.
Ausgabe 3_2009 | Seite 37
Wer in seiner Steuererklärung 2007 keine Angaben zur Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und der Zahl
der Arbeitstage gemacht hat, kann dies nunmehr seinem
Finanzamt mitteilen. Dieses veranlasst dann von Amts wegen die Änderung der Steuerfestsetzung für 2007. Wie eine
künftige Neuregelung der Pendlerpauschale ab dem Veranlagungszeitraum 2010 aussehen wird, wird die Bundesregierung zur gegebenen Zeit entscheiden.
Und noch ein weiterer Sonderaspekt wirkte sich negativ aus.
Die auf der Pendelstrecke zur oder von der Arbeit entstandenen Unfallkosten sind seit 2007 mit der Entfernungspauschale vollkommen abgegolten, auch wenn der Zusammenstoß erst nach dem 21. Kilometer passiert. Zuvor konnten
Reparatur, Wertminderung oder Ersatzfahrzeug noch zusätzlich zur Pauschale als außergewöhnlicher Aufwand bei
den Werbungskosten berücksichtigt werden.
Allerdings profitieren nicht alle Berufspendler. Sofern Angestellte auch mit dem Ansatz der Entfernungspauschale und
anderen Aufwendungen unter dem ohnehin vom Fiskus gewährten Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 Euro im Jahr
liegen, wirken sich die tatsächlichen Werbungskosten gar
nicht aus. Wer weniger als 14 Kilometer zur Arbeit pendelt,
bleibt unter dem Pauschbetrag, sofern er nicht noch andere
Kosten wie Arbeitsmittel oder Reisekosten absetzen kann.
Für Behinderte hingegen ergaben sich steuerlich nicht unbedingt Nachteile. Sie können an Stelle der Entfernungspauschalen auch seit 2007 weiterhin die tatsächlich entstandenen Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung
und Arbeitsstätte und für die Familienheimfahrten ansetzen
und damit die gesamte Wegstrecke wie Werbungskosten
abziehen.
Alle übrigen Berufstätigen können hingegen mit einer Steuererstattung rechnen. Generell setzt das Finanzamt 220 Arbeitstage pro Jahr bei der Fünf-Tage-Woche an. Das bringt
(220 Tage x 0,30 Euro Pauschale x 20 km) 1.320 Euro zusätzliche Werbungskosten, sofern der Weg zur Arbeit mindestens 20 Kilometer lang ist. Unterstellt man nun einen
persönlichen Steuersatz von 35 Prozent, bringt das eine
Steuererstattung von 462 Euro pro Jahr.
Unterschiede bei der Entfernungspauschale 2006/2007
Entfernung in km
Pauschale 2006
verfassungswidrige
Pauschale 2007
20
1.320 €
0€
30
1.980 €
660 €
40
2.640 €
1.320 €
50
3.300 €
1.980 €
Das Finanzamt rechnet nun ab 2007 wieder nach der Regelung für 2006.
Sind nur Autofahrer betroffen?
Nein, die Kürzung betraf Radfahrer und Fußgänger noch
härter. Sie konnten vor 2007 ebenfalls 30 Cent geltend machen. Da diese Gruppe wohl täglich kaum mehr als 20 Kilometer zur Arbeit pendelt, gab es für sie seit zwei Jahren
gar keine Werbungskosten mehr. Höchstens sehr sportliche
Radler konnten noch den einen oder anderen Kilometer
beim Fiskus absetzen.
Benutzer öffentlicher Verkehrsmittel konnten bis 2006 noch
den Preis für die Fahrkarte mit ihrem vollen Betrag ansetzen, wenn dieser über der Pauschale lag. Dieser Vergleich
konnte sogar für jeden Tag aufs Neue angestellt werden,
was insbesondere bei Kurzstreckentickets zu einem höheren Abzugsposten führte. Diese Sonderregelung entfiel
2007 ganz. Damit konnte auch bei Bus und Bahn nur noch
die einfache Entfernung mit pauschal 30 Cent angesetzt
werden, wobei 20 Kilometer entfielen.
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Grundsätzlich nicht betroffen von der Kürzung sind hingegen Fahrten, die im Rahmen einer Dienstreise anfallen. Diese können auch weiterhin mit 0,30 Euro abgesetzt oder vom
Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden, und dies für jeden
gefahrenen Kilometer ab dem Reisestart.
Was ist bei den Steuererklärungen zu beachten?
Die Finanzämter wurden bereits angewiesen, Rückzahlungen für das Jahr 2007 möglichst bis Ende März 2009 zu
leisten. Die Berichtigung der alten Einkommensteuerbescheide ist auch dann möglich, wenn die Einspruchsfrist
längst abgelaufen ist. Denn die ehemaligen Bescheide waren insoweit nur vorläufig festgesetzt worden, sodass nun
eine Korrektur zugunsten der Bürger erfolgen kann. Wer
in seiner Steuererklärung 2007 damals keine Angaben zur
Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und der
Zahl der Arbeitstage gemacht hatte - weil zum Beispiel seine Entfernung ins Büro mit dem Rad unter 20 km liegt -,
kann dies nunmehr seinem Finanzamt nachmelden. Die Beamten veranlassen auch dann eine Änderung für 2007 und
überweisen die Erstattung.
Nach Angaben des Hessischen Finanzministers erhalten
die hessischen Pendler noch schneller als ursprünglich geplant von der Finanzverwaltung die Pendlerpauschale für
das Jahr 2007 zurück. Voraussichtlich bis Ende Februar
2009 sollen alle ihre entsprechenden Steuerbescheide haben. Seit dem 12.01.2009 ändert die Finanzverwaltung wöchentlich 150.000 Steuerbescheide ab und zahlt die Pendlerpauschale an die Arbeitnehmer zurück.
Hinweis: Sofern es die Rückzahlung erst nach März 2009
geben sollte, muss das Finanzamt den Betrag für jeden
angefangenen Monat mit 0,5 Prozent verzinsen. Arbeitnehmern entsteht bei bummelnden Behörden also kein Nachteil, zumal der Zinssatz von jährlich sechs Prozent in Anbetracht der aktuellen Lage sehr hoch ist.
Die Auswirkungen für das laufende Jahr ergeben sich über
die anstehende Steuererklärung 2008, indem sich die Ent-
Ausgabe 3_2009 | Seite 38
fernungspauschale wieder für den vollen Weg zur Arbeit
auswirkt, sofern Arbeitnehmer zusammen mit den übrigen
Werbungskosten über der Pauschale von 920 Euro liegen.
Sofern es zum Eintrag der ungekürzten Entfernungspauschale als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte 2008 gekommen ist, droht den Berufspendlern über den folgenden Steuerbescheid für 2008 zumindest keine Nachzahlung.
Für den aktuellen Lohnsteuerzahlungszeitraum 2009 sollte der Eintrag der ungekürzten Entfernungspauschale als
Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte in Angriff genommen
werden. Im Rahmen des Lohnsteuer-Ermäßigungsantrags
müssen die jährlichen Aufwendungen bei den Werbungskosten allerdings insgesamt mehr als 600 Euro betragen,
wobei der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 Euro bereits
in der Lohnsteuertabelle berücksichtigt ist. Ohne weitere
Werbungskosten muss die kürzeste benutzbare Straßenverbindung des Arbeitnehmers mindestens 23 km betragen.
Der Antrag ist längstens bis zum 30.11.2009 zulässig. Sofern die Karte bereits einen Freibetrag für die Kilometer ab
21 oder aus anderen Gründen aufweist, kann dies über einen neuen Antrag nach oben korrigiert werden.
Auch Arbeitnehmer mit einem Firmenwagen mussten 2007
anders rechnen. Für`s Pendeln zwischen Wohnung und Arbeit wird ein zusätzlicher geldwerter Vorteil berücksichtigt.
Dieser berechnet sich pro Entfernungskilometer und Monat
mit 0,03 Prozent des Listenpreises. Wer beispielsweise mit
einem 20.000 Euro teuren Firmenwagen 30 Kilometer zur
Arbeit pendelt, muss als Lohn pro Monat 180 Euro zusätzlich ansetzen. Diese pauschale Berechnung erhöhte sich
2007 nicht, auch wenn es für die ersten 20 km keine Entfernungspauschale mehr gab. Arbeitnehmer mussten für
ihre täglichen Pendelfahrten somit nicht mehr Lohnsteuer
zahlen.
Auch wenn Arbeitnehmer für die Pendelstrecken zur Arbeit
mit dem Firmenwagen nichts zahlen müssen, zählen diese
Touren zu den Werbungskosten, können also mit 30 Cent
je Kilometer geltend gemacht werden. Somit mindern sie
ihre Einkünfte im gleichen Maße wie bei Angestellten, die
mit dem eigenen Pkw in die Firma pendeln und den Sprit
selbst zahlen.
Beispiel: Ein Angestellter mit einem Steuersatz von 30
Prozent pendelt mit dem 25.000 Euro teuren Firmenwagen
45 Kilometer zur Arbeit.
Rechnung für das Jahr
2006
2007
Geldwerter Vorteil je Monat:
0,03 Prozent x 25.000 € x 45 km
337,50 €
337,50 €
4.050 €
4.050 €
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Werbungskosten
220 Tage x 0,30 € x 45 / 25 km
Steuerminderung in der
Erklärung 30 Prozent
– 1.215 €
– 1.215 €
2.970 €
1.650 €
891 €
495 €
Nachteil ab 2007
396 €
Die 396 Euro erhält der Arbeitnehmer nun für 2007 erstattet
und bekommt den gleichen Betrag über den bald folgenden
Steuerbescheid 2008 zurück.
Tipp: Bei dieser Rechnung kann sogar noch eine zusätzliche
Steuerregel genutzt werden. Maßgebend für die Lohnsteuer
ist immer die kürzeste Straßenverbindung, auch wenn tatsächlich aus Zeitersparnis Umwege zurückgelegt werden.
Beim Werbungskostenabzug darf hingegen die Umwegstrecke angesetzt werden. Durch diese Regel versteuern
Arbeitnehmer im Ergebnis weniger Kilometer als sie über
die Entfernungspauschale absetzen dürfen.
Beispiel wie oben, der Angestellte fährt wegen Zeiterspar-
Was ist beim Firmenwagen zu beachten?
Ergibt für das Gesamtjahr
Lohnsteuersatz 30 Prozent
nis aber einen Umweg von 15 km über die Autobahn.
Lohnsteuer (unverändert von 45 km)
– 1.215 €
Werbungskosten 220 Tage x 0,30 x 60 km
3.960 €
Steuerminderung in der Erklärung 30 Prozent
1.188 €
Steuerminderung ohne Umweg
891 €
Zusätzlich ergibt sich für zusammen wohnende und arbeitende Partner noch eine lukrative Steuergestaltung. Entscheiden diese sich nämlich gemeinsam für einen Firmenwagen, versteuert jeder nur den halben Listenpreis. Bei
den Werbungskosten kann jeder Partner hingegen die volle
Pauschale abziehen.
Was ist beim Fahrtkostenzuschuss durch den
Chef zu beachten?
Seit 2007 war die Pauschalbesteuerung für Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitgebers zu den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit im Rahmen der 20 km-Zone nicht mehr
zulässig. Insoweit mussten Fahrkostenzuschüsse normal
lohnversteuert werden. Eine nachträgliche Pauschalierung für 2007 und 2008 ist jetzt wieder möglich geworden.
Darauf verweist das Bundesfinanzministerium (IV C 5 - S
2351/08/10005). Macht der Arbeitgeber nun hiervon rückwirkend Gebrauch, hat er dem Arbeitnehmer formlos zu bescheinigen, dass er den individuell besteuerten Arbeitslohn
nunmehr auf eigene Kosten pauschal besteuert hat. Der
Arbeitnehmer kann dann mit dieser Bescheinigung im Rahmen seiner Einkommensteuerveranlagung 2007/2008 eine
Ausgabe 3_2009 | Seite 39
entsprechende Korrektur des Arbeitslohns geltend machen. Für 2009 kann
der Arbeitgeber sofort eine Pauschalierung ab dem ersten Kilometer mit 15
Prozent vornehmen. Damit entfällt insoweit die Sozialversicherungspflicht.
Impressum
Hinweis: Der Fahrkostenzuschuss kann auch Mini-Jobbern steuerfrei zu-
Herausgeber
Günter D. Alt
gewendet werden. Er wird nicht auf die 400-Euro-Grenze angerechnet. Für
den Arbeitgeber bringt das den Vorteil, dass er den Zuschuss lediglich mit 15
Prozent versteuern muss und sich damit die Gesamtabgaben von rund 30
Prozent nahezu halbieren.
Was gibt es darüber hinaus noch für Konsequenzen?
• Sofern volljährige Kinder durch den Ansatz der Entfernungspauschale ab dem
ersten Kilometer unter die schädliche Einkommensgrenze von 7.680 Euro
rutschen, erhalten die Eltern wieder Kindergeld. Da die Familienkassen seit
Mitte Januar 2008 Kindergeldfestsetzungen mit einem Vorläufigkeitsvermerk
versehen hatten, wird dies von Amts wegen vorgenommen. Dies hat das Bundeszentralamt für Steuern bereits angeordnet (St II 2 – S 0338 – 2/2008).
• Durch die Neuberechnung des steuerpflichtigen Einkommens können nun
wieder Ansprüche auf Arbeitnehmersparzulage oder Wohnungsbauprämie aufleben. Sofern Berufstätige beide Zulagen nicht beantragt hatten,
weil sie nach der Kürzung der Pendlerpauschale um die ersten 20 km
nicht mehr unter die geltenden Einkommensteuergrenzen fielen, kann
das durch den Ansatz der erhöhten Pauschale wieder der Fall sein. Der
Antrag für 2007 kann bis Ende 2009 gestellt werden.
• Mit der Entfernungspauschale waren ab 2007 Unfälle abgegolten, die auf
dem Weg zwischen Wohnung und Arbeit entstehen. Diese Abgeltungswirkung galt gesetzlich bereits seit 2001 und die Finanzverwaltung hatte die
Unfallkosten auf dem Erlassweg zum Abzug zugelassen. Die Rücknahme
dieser Vergünstigung war unbedenklich und führt durch die Beschlüsse
des Bundesverfassungsgerichts zu keiner Änderung.
• Selbstständige können die 0,30 Euro für die ersten 20 km zusätzlich
als Betriebsausgaben berücksichtigen, was den Gewinn mindert oder
einen Verlust erhöht. Das Finanzamt kann aus Bilanz oder EinnahmenÜberschuss-Rechnung aber nicht automatisch erkennen, wer Fahrten
zwischen Wohnung und Betrieb geltend gemacht hat. Daher müssen
Selbstständige die zusätzliche Pauschale für 2007 nachmelden, indem
sie ihre Gewinnermittlung ändern. Für 2008 kommt es bei Selbstständigen
unproblematisch im Rahmen der anstehenden Jahresabschlussarbeiten zu einer verminderten Kürzung der Betriebsausgaben. Sofern dem
Finanzamt ohnehin ein Antrag auf Anpassung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen gestellt werden soll, kann der um die erhöhte Pendlerpauschale ergänzt werden.
RK
Vorschau | Das erwartet Sie in Ausgabe 4_2009
Alle Steuerzahler:
Anhängige Steuerverfahren: So profitieren Bürger von Prozessen
anderer
Alle Steuerzahler:
Erfolgreiche Gegenwehr: Der Einspruch gegen den Steuerbescheid
2008 lohnt sich
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RiFG Dr. Peter Bilsdorfer (PB)
Dipl.- Fw. (FH) Robert Kracht (RK)
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Wolfgang Schuppener
Redaktionsschluss
19.02.2009
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Schleißheimer Straße 282
80809 München
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Ausgabe 3_2009 | Seite 40