Sparbuch-Steuertipps
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Ausgabe 3_2009 Sparbuch-Steuertipps Spar-Strategien für den Steuerzahler Top Thema Seite 28 Pendlerpauschale: Der Weg zur Arbeit beginnt wieder ab dem ersten Kilometer Nachdem das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass die Beschränkung der Pendlerpauschale nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, stellt sich für viele Berufspendler die Frage, welche Konsequenzen das Urteil für sie hat. Wir geben auf S. 28 Antworten auf die wichtigsten Fragen Tipp Seite 29 Kinderförderung: Der Staat schüttet sein Füllhorn aus Zahlreiche neue Vorschriften sorgen dafür, dass Familien ab 2009 mehr Geld zur Verfügung steht. Lesen Sie auf S. 29, um welche gesetzliche Maßnahmen es sich handelt und was Ihnen zusteht, wenn Sie selbst Kinder haben. Tipp Seite 34 Selbstständige: Das ändert sich 2009 Auch im Jahr 2009 heißt es für Selbstständige wieder, sich an eine Reihe neuer Vorschriften anzupassen. Wir informieren Sie auf S. 34 über die wichtigsten Änderungen, sollten Sie zu der Gruppe der Unternehmer oder Freiberufler gehören. Liebe Steuer-Sparer, was bringt’s. Die einen sagen so, die anderen so. Die Rede ist von Softwaretests. Jetzt sind die einschlägigen Hefte wieder voll mit Empfehlungen für das „richtige“ Steuerprogramm. Und jedes kommt zu einem anderen Ergebnis. Wie kommt’s? Nur, wenn man hinter die Kulissen schaut und die „Bedingungen“, das Kleingedruckte, ausführlich studiert, kommt man dahinter. Da vergibt etwa ein Verlag Bestnoten für ein Programm, das von einem Schwesterunternehmen produziert wird. Oder: Da wird ein anderes „abgewertet“, weil es dem Tester schlicht nicht so „gefällt“. Oder es werden Testkriterien konstruiert, die nur einer erfüllen kann, weil der entscheidende, von der gesetzlichen Vorgabe abweichende Punkt nur von diesem Kandidaten „gesehen“ wird. Oder der Radaktionsschluss für den Test wird so gelegt, dass nur der Favorit noch ein Update zu geänderten Vorschriften einbringen kann, die anderen aber einen Tag zu spät kommen. Oder es werden gar falsche Tatsachenbehauptungen aufgestellt und – wenn überhaupt – erst Wochen später klein gedruckt korrigiert. Was soll’s? Jeder liest aus solchen Tests ohnehin das heraus, was er möchte. Und bleibt bei dem, was sich bewährt hat. Oder verlässt sich auf das, was Kollegen, Bekannte oder Freunde empfehlen. Die „Gemeinde“ der WISO Sparbuch-Fans wächst von Jahr zu Jahr. Einige Millionen Steuererklärungen werden mit dem WISO-Programm gefertigt und abgegeben. So gesehen, sind sie auf der richtigen Seite. Obwohl wir wieder die meisten Tests „gewonnen“ haben. Obwohl? Ja, denn man könnte sie, je nach Rahmenbedingungen, auch als Manko betrachten. Günter D. Alt Herausgeber Top Thema Pendlerpauschale: Der Weg zur Arbeit beginnt wieder ab dem ersten Kilometer weiter auf Seite 37 Die seit 2007 gekürzte Entfernungspauschale war verfassungswidrig. Was Berufspendler jetzt beachten sollten und welche Erstattungen für Bahn-, Auto- und Radfahrer winken. Tipp Familien Kinderförderung: Der Staat schüttet sein Füllhorn aus Über mehrere Gesetzesmaßnahmen gibt es ab 2009 mehr Geld für den Nachwuchs. Sogar Großeltern können jetzt Elterngeld erhalten. Nachfolgend die einzelnen Fördermöglichkeiten. Eine Reihe von Maßnahmen sorgt dafür, dass die Sprösslinge vom Staat stärker gefördert werden. Das sind unter anderem: • Jahressteuergesetz 2009 • Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (Steuerbürokratieabbaugesetz) • Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung“ (Konjunkturpaket II) • Gesetz zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge (Eigenheimrentengesetz) • Pakt zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland (Konjunkturpaket II) • Erstes Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes • Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Erbschaftsteuerreformgesetz – ErbStRG) • Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen, Familienleistungsgesetz • Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung) Stärkung der Kaufkraft Um die Kaufkraft von Familien zu stärken, gibt es über die Familienkassen pro Kind einen einmaligen Bonus von 100 Euro. Diese Einmalzahlung wird nicht mit den Bedarfssätzen der Bezieher von Sozialleistungen verrechnet, allerdings bei der Einkommensteuerveranlagung 2009 mit den Kinderfreibeträgen. Insoweit profitieren nur Eltern, bei denen sich die Freibeträge nicht auf die Einkommensteuerlast auswirken. Alle Arbeitnehmer und damit auch Kinder in Berufsausbildung erhalten weitere Entlastungen: • Der zum Jahreswechsel durch die Gesundheitsreform auf 15,5 Prozent angehobene Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung wird ab Juli 2009 um 0,6 Punkte auf 14,9 Prozent gesenkt. Die dadurch eintreten- www.sparbuch-steuertipps.de de Entlastung wirkt sich in gleicher Höhe für Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus. • Der Grundfreibetrag für 2009 steigt rückwirkend zum 01.01.2009 um 170 auf 7.834 Euro. Ab 2010 steigt er dann um weitere 170 auf die Endstufe von 8.004 Euro. Der Grundfreibetrag soll das Existenzminimum sichern und ist in die Einkommensteuertabelle direkt eingearbeitet. • Der Eingangssteuersatz wird ab 2009 um einen Punkt von 15 auf 14 Prozent gesenkt. • Um die kalte Progression abzumildern, wird die Tarifkurve bei der Einkommensteuer in zwei Stufen um insgesamt 730 Euro verschoben. Hierzu werden 2009 die übrigen Tarifeckwerte um 400 Euro angehoben, und ab 2010 um weitere 330 Euro. Damit soll verhindert werden, dass ein Großteil der Lohnerhöhungen durch schnell steigende Steuersätze aufgefressen wird. Die Entlastung dieser allgemeinen Tarifsenkung wirkt sich in vollem Umfang bereits beim Lohnsteuerabzug aus, auch auf den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer: Steuerklasse I oder VI Bruttolohn 2009 15.000 € ab 2010 66 € 105 € 20.000 € 90 € 146 € 30.000 € 109 € 180 € 40.000 € 127 € 214 € 60.000 € 158 € 273 € Steuerklasse III Bruttolohn 2009 ab 2010 25.000 € 92 € 152 € 30.000 € 142 € 224 € 40.000 € 172 € 278 € 60.000 € 216 € 362 € 80.000 € 254 € 432 € Änderungen beim Elterngeld Die Regelungen beim für ab dem 01.01.2007 geborene Kinder gezahlten Elterngeld wurden nun zum ersten Mal durch das Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes angepasst. Das bezieht sich auf die Bezugsberechtigung und die Elternzeit für Großeltern. Nachfolgend die wichtigsten Änderungen für die Praxis: Ausgabe 3_2009 | Seite 29 • Berechnungsgrundlage für das Elterngeld ist bei Arbeitnehmern der in den letzten zwölf Monaten vor dem Monat der Geburt des Kindes erzielte Lohn. Dabei werden Monate, in denen die berechtigte Person Elterngeld für ein älteres Kind oder Mutterschaftsgeld bezogen hat, nicht beim Bemessungszeitraum berücksichtigt, sondern durch weiter in der Vergangenheit liegende Monate ersetzt. Diese Regelung gilt nun auch, wenn die berechtigte Person Wehr- oder Zivildienst hat. Damit kann es auch für diese Personengruppe zu einer höheren Bemessungsgrundlage kommen. • Elternzeit gibt es, wenn eine Person mit seinem Kind in einem Haushalt lebt und dieses Kind selbst betreut und erzieht oder ein Kind in den Haushalt aufgenommen hat. Die Bezugsberechtigung wird auf Enkel erweitert, wenn Großeltern den Nachwuchs betreuen. Dies gilt aber nur, wenn ein Elternteil noch minderjährig ist oder sich in einer Ausbildung befindet, die vor dem 18. Geburtstag begonnen wurde. Die Elternzeit für Großeltern kommt nicht in Betracht, wenn einer der Elternteile Elternzeit beansprucht. Kinder können mehr steuerfrei erben Die Erbschaftsteuerreform ist an Neujahr 2009 in Kraft getreten und jetzt auf Erbschaft- und Schenkungsfälle anwendbar. Dabei steigt der persönliche Freibetrag für den Nachwuchs deutlich. Dieser kann alle zehn Jahre erneut verwendet werden. Rechtsstand 2008 ab 2009 Erhöhung Kinder und Enkel, wenn deren Eltern bereits verstorben sind 205.000 € 400.000 € 195.000 € Enkel, wenn Eltern noch leben 51.200 € 200.000 € 148.800 € schädliches Einkommen Durch die Einführung der Abgeltungsteuer an Neujahr 2009 müssen sich volljährige Kinder weniger Zinserträge als ihr eigenes Einkommen anrechnen lassen. Das liegt vor allem daran, dass private Kapitaleinkünfte in der Regel nur noch außerhalb des Steuerbescheids mit pauschal 25 Prozent Abgeltungssteuer erfasst werden. Dieser Abzug erfolgt bereits auf Bankenebene. Gleichzeitig werden der Werbungskosten-Pauschbetrag von 51 Euro und der Sparer-Freibetrag von 750 Euro zu einem neuen Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro zusammengefasst. Auf den ersten Blick ergeben sich keine Veränderungen, da 2008 und 2009 jeweils 801 Euro pro Person ohne Zinsabschlag (2008) und Abgeltungsteuer (2009) kassiert werden können und den Kreditinstituten ein Freistellungsauftrag in dieser Höhe erteilt werden kann oder das bereits eingereichte Formular weiterhin gültig bleibt. Doch der entscheidende Unterschied ist, dass der neu eingeführte Sparer-Pauschbetrag bereits die Aufwendungen für die Geldanlage berücksichtigt und der Abzug von tatsächlichen Werbungskosten darüber hinaus nicht möglich ist. Aus diesem Grund entfällt im Gegensatz zur bisherigen Regelung ab dem laufenden Jahr der Ansatz des SparerFreibetrages als Bezug des Kindes. Denn es kann ja keine Werbungskosten mehr abziehen. Insoweit kommen Eltern wieder öfters in den Genuss von Kindergeld und steuerlichen Vergünstigungen für ihre Sprösslinge über 18 Jahre. Beispiel: Der volljährige Sohn in Berufsausbildung kas- siert jährlich 4.500 Euro Zinsen. Maßgebendes Jahr Jetzt kann Kindern und Enkeln, wenn deren Eltern bereits verstorben sind, das selbst genutzte Wohneigentum steuerfrei zuwendet werden. Allerdings muss der Erblasser darin bis zum Tod gewohnt haben. Auf den Wert der Immobilie kommt es dabei nicht an, sodass der Fiskus selbst Villen in Top-Lagen unangetastet lässt. Zudem muss der Nachwuchs das Familienheim auch tatsächlich selbst zu eigenen Wohnzwecken nutzen. Gibt er diese Nutzung innerhalb von zehn Jahren durch Verkauf, Vermietung oder Verwendung als Zweitwohnsitz auf, entfällt die Steuerbefreiung rückwirkend. Dies tritt jedoch dann nicht ein, wenn zwingende Gründe wie etwa ein Pflegefall vorliegen. Allerdings wird die begünstigte Wohnfläche auf 200 qm begrenzt. Erbt der Sprössling beispielsweise 240 qm, muss er 40 qm versteuern. Weniger Kapitaleinnahmen gelten als www.sparbuch-steuertipps.de 2008 2009 4.500 € 4.500 € -750 € - Werbungskosten-PB -51 € - Sparer-Pauschbetrag - -801 € 3.699 € 3.699 € Sparerfreibetrag 750 € - Kostenpauschale -180 € - 4.269 € 3.699 € Berechnung der Einkünfte Zinsen Sparerfreibetrag Jahreseinkünfte Berechnung sonstige Bezüge Jahreseinkommen insgesamt Ergebnis: Durch die Neuregelung werden ab dem Jahr 2009 bei gleich bleibenden Zinserträgen 570 Euro weniger bei den Einkünften und Bezügen des Kindes angesetzt. Das bedeutet, dass der Nachwuchs mehr Einkommen etwa aus einem Nebenjob kassieren darf bis er die schädliche GrenAusgabe 3_2009 | Seite 30 Beispiele für den Ansatz der Freibeträge bei Eltern mit ze von 7.680 Euro überschreitet. zwei Kindern ab 2009 Mehr Kindergeld Das Kindergeld wurde ab Januar 2009 für das erste und zweite Kind um jeweils 10 Euro und ab dem dritten Kind um je 16 Euro monatlich angehoben. Dies kommt besonders Großfamilien und Familien mit unteren und mittleren Einkommen zugute. 2002 bis 2008 Hohes Einkommen Zu versteuerndes Einkommen 2009 90.000 € Einkommensteuer nach Splittingtabelle 2009 22.204 € bis 1998 1999 bis 2001 1. und 2. Kind je 112,48 € 138,07 € 154 € 164 € Zu versteuerndes Einkommen neu 3. Kind 153,39 € 153,39 € 154 € 170 € ab dem 4. Kind je Einkommensteuer nach Splittingtabelle 2009 178,98 € 178,98 € 179 € 195 € ESt-Entlastung durch Kinderfreibetrag 2009 Kindergeld wird für den Nachwuchs gewährt, der in Deutschland oder in einem EU-Staat wohnt, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Flüchtlinge und Asylberechtigte können ebenfalls Kindergeld ab dem Zeitpunkt der Anerkennung erhalten. Den Zuschuss vom Staat gibt es für eheliche und ehelich erklärte Kinder, nichteheliche sowie adoptierte Kinder und Stief- sowie Enkelkinder, sofern sie in den Haushalt aufgenommen worden sind. Hinweis: Ab 2009 können volljährige Kinder grundsätzlich nur noch bis zum 25. Lebensjahr berücksichtigt werden. Die bestehende Übergangsregelung für das Alter 26/27 hat 2009 nur noch Bedeutung für behinderte Kinder. Diese werden weiter berücksichtigt, wenn die Behinderung vor dem 01.01.2007 und vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetreten ist. Kinder, die im Jahr 2006 bereits das 25., 26. oder 27. Lebensjahr vollendet und gesetzlichen Grundwehrdienst, Zivildienst oder einen befreienden Dienst geleistet haben, werden noch über die Vollendung des 27. Lebensjahres hinaus berücksichtigt Höherer Kinderfreibetrag Für jedes Kind steigt ab 2009 gleichzeitig der Kinderfreibetrag um 216 Euro - von zuvor 3.648 auf 3.864 Euro. Insgesamt erhöhen sich damit die Freibeträge für jedes Kind von 5.808 auf 6.024 Euro. Die Kinderfreibeträge wirken sich bei einem zu versteuernden Elterneinkommen ab 55.000 Euro aus. Bei Geringverdienern liegt die jährliche Steuerersparnis unter dem erhaltenen Kindergeld, sodass es vom Finanzamt keine weitere Erstattung gibt. Für die Berechnung von Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer werden in jedem Fall die Kinderfreibeträge abgezogen. Das wirkt sich auch schon bei der Berechnung der Lohnsteuer über den Arbeitgeber aus, sofern der Nachwuchs auf der Steuerkarte eingetragen ist. www.sparbuch-steuertipps.de Abzüglich Kinder- und Betreuungsfreibeträge – 12.048 € 77.952 € 17.704 € 4.500 € Gezahltes Kindergeld (164 Euro x 12 Monate x 2 Kinder) – 3.936 € Mehrbetrag 564 € Ergebnis: Das Kindergeld ist geringer als die Steuerentlastung. Daher werden die Freibeträge berücksichtigt und das gezahlte Kindergeld gegengerechnet. Insgesamt gibt es über den Steuerbescheid 2009 noch eine Erstattung von 564 Euro. Geringes Einkommen Zu versteuerndes Einkommen der Eltern 55.000 € Einkommensteuer nach Splittingtabelle 2009 10.050 € Abzüglich Kinder- und Betreuungsfreibeträge – 12.048 € Zu versteuerndes Einkommen neu 42.952 € Einkommensteuer nach Splittingtabelle 2009 6.514 € Steuerentlastung durch Kinderfreibetrag 3.536 € Gezahltes Kindergeld (164 Euro x 12 Monate x 2 Kinder) 3.936 € Minderbetrag 400 € Ergebnis: Das Kindergeld ist höher als eine mögliche Steuerentlastung. Es bleibt daher beim gezahlten Kindergeld, die Freibeträge werden nicht berücksichtigt und es erfolgt keine Erstattung über den Steuerbescheid. Ausgabe 3_2009 | Seite 31 Optimierter Abzug von haushaltsnahen Dienstleistungen Kosten für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen werden ab 2009 steuerlich stärker gefördert. Berücksichtigt werden einheitlich 20 Prozent der Aufwendungen, die unterschiedlichen und geringeren Prozentsätze von 10 (Mini-Job) und 12 Prozent (Festanstellung) bis 2008 entfallen. Damit können jetzt folgende Ermäßigungen beansprucht werden: 1.Bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen und Dienst- sowie Pflege- und Betreuungsleistungen bis zu 4.000 Euro im Jahr. Dabei entfällt die Regelung, dass Aufwendungen für jeden Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen für den Abzug dem Grunde nach nicht vorgelegen haben, um ein Zwölftel zu vermindern sind. 2.Inanspruchnahme von Pflege- und Betreuungsleistungen oder Aufwendungen wegen der Unterbringung in einem Heim oder zur dauernden Pflege, ebenfalls bis zu 4.000 Euro im Jahr. Dafür dürfen die beiden Pflegepauschbeträge von 624 oder 924 Euro nicht mehr bei den außergewöhnlichen Belastungen angesetzt werden. Der Vorteil der Neuregelung liegt darin, dass der Abzug von der Steuerschuld unabhängig vom individuellen Steuersatz ist und sich somit für Personen mit geringer Progression günstiger auswirkt. 3.Für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse bei geringfügigen Beschäftigungen (400-Euro-Jobs im Haushaltsscheckverfahren) bis zu 510 Euro im Jahr (unverändert). 4.Für Handwerkerleistungen ohne Materialkosten (Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen) bis zu 1.200 Euro im Jahr. Die erhöhten Vergünstigungen gibt es aber nur, wenn die • Maßnahme nach 2008 durchgeführt wird und • unbare Zahlung gegen Rechnung frühestens 2009 erfolgt. Art der Tätigkeit Abzugshöchstbetrag Begünstigt 2006 bis 2008 ab 2009 Haushaltshilfe bei geringfügiger Beschäftigung 10 Prozent der Aufwendungen, 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 510 € jährlich bzw. 42,50 € monatlich höchstens 510 € jährlich www.sparbuch-steuertipps.de Sozialversicherungs-pflichtige Haushaltshilfe 12 Prozent der Aufwendungen, 20 Prozent der gesamten begünstigten Aufwendungen, höchstens 2.400 € jährlich höchstens 4.000 € jährlich bzw. 200 € monatlich Haushaltsnahe Dienstleistungen 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 600 € jährlich Haushaltsnahe Pflegeleistungen 20 Prozent, höchstens 1.200 € bei Pflegebedürftigkeit Betreuungsleistung Pauschbetrag § 33a Abs. 3 EStG 624 / 924 € Handwerkerleistungen 20 Prozent der Kosten 20 Prozent der ohne Material, höchs- Kosten ohne Material, höchstens tens 600 € 1.200 € Tipp: Die Ermäßigung kann bereits vorab im Lohnsteuerermäßigungsverfahren 2009 angewendet werden. Hierbei wird als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte das Vierfache des maßgebenden Ermäßigungsbetrages berücksichtigt. Haushaltsnahe Dienstleistungen sind auch absetzbar, wenn die Maßnahmen an Wohnungen innerhalb der EU und des EWR-Raums durchgeführt werden. Das betrifft beispielsweise auch die Ferienimmobilie auf Mallorca oder die Zweitwohnung in der Toskana. Unterstützung sozial schwacher Familien Hier gibt es sechs verschiedene Fördermaßnahmen 1.Für den Nachwuchs im Alter von 6 bis 13 Jahren in Hartz IV-Familien erhöhen sich die Regelsätze mit Wirkung zum 01.07.2009 von 60 auf 70 Prozent. Das sind 35 Euro mehr im Monat pro Kind. 2.Seit dem 01.10.2008 erhalten Paare mit Bruttoeinkommen von bis zu 900 Euro monatlich und Alleinerziehende mit Einkommen von bis zu 600 Euro monatlich mehr Geld, indem der Kinderzuschlag bis zu 140 Euro pro Kind beträgt, die Einkommensgrenzen für die Anspruchsberechtigung deutlich gesunken sind sowie zusätzliche Erwerbseinkommen nur noch zu 50 Prozent (zuvor 70 Prozent) angerechnet werden. Davon profitieren etwa 70.000 Haushalte zusätzlich und 150.000 Kinder. Ausgabe 3_2009 | Seite 32 3.Eltern müssen ab sofort nicht mehr belegen, dass ihr Einkommen über dem Hartz IV-Bedarf (Regelsatz, Miete, Heizung, Mehrbedarf) liegt, sondern nur ein Mindesteinkommen von pauschal 900 Euro (600 Euro bei Alleinerziehenden) nachweisen. Dabei zählen auch Krankengeld oder Arbeitslosengeld I als Einkommen. Den Kinderzuschlag gibt es aber weiterhin nur dann, wenn das Einkommen der Eltern nicht wesentlich über dem Hartz IV-Bedarf liegt. 4.Ab dem 01.01.2009 werden erstmals die Heizkosten beim Wohngeld berücksichtigt. Dies geschieht zu rund 20 Prozent bei durchschnittlich anrechenbarer Haushaltsgröße, gestaffelt nach Haushaltsgröße. Damit steigt die Zahl der Empfängerhaushalte um rund 210.000 auf 810.000. Das durchschnittliche Wohngeld steigt von monatlich 92 auf 142 Euro. Wegen der Reform des Kinderzuschlags dürften 70.000 Haushalte vom Arbeitslosengeld II ins Wohngeld wechseln. 5.Seit dem 01.10.2008 liegen die BAföG-Bedarfssätze um 10 Prozent und die Freibeträge um 8 Prozent über den vorherigen Beträgen. Damit gibt es nun voraussichtlich 100.000 BAföG-Geförderte mehr. Der BAföGHöchstsatz liegt bei 643 Euro monatlich (bisher 585 Euro). Neben dem Studium lässt sich zudem mehr Geld hinzuverdienen: Die Höchstgrenze wurde auf 400 Euro im Monat angehoben. Außerdem wird das Studium mit Kind erleichtert, indem es für das erste Kind einen neuen Kinderbetreuungszuschlag von 113 Euro und für jedes weitere Kind 85 Euro monatlich gibt. 6.Jeweils zum Schuljahresbeginn am ersten August bekommen hilfebedürftige Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres eine zusätzliche Leistung für Schulbedarf. Der Zuschuss beträgt 100 Euro und wird bis zum Abschluss der Jahrgangsstufe 10 gewährt. Die Leistung dient insbesondere dem Erwerb der persönlichen Schulausstattung, z.B. für Schulranzen oder Schreib- und Rechenmaterialien. Der Anspruch besteht, wenn mindestens ein im Haushalt lebender Elternteil am ersten August des jeweiligen Jahres Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts hat. Schüler, die nicht im Haushalt ihrer Eltern leben, erhalten die Leistung, wenn ihnen der Anspruch auf Leistungen für Unterkunft und Heizung zusteht. Familien können die volle Pendlerpauschale nutzen Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts gilt die alte Pendlerpauschale wieder ab dem ersten Kilometer, rückwirkend zum 01.01.2007. Damit steht für viele Berufstätige eine Steuerrückerstattungen vom Finanzamt ins Haus. Die Auswirkungen betreffen aber nicht nur die Werbungskosten oder Betriebsausgaben von Berufspendlern. Es www.sparbuch-steuertipps.de können vielmehr auch Ansprüche auf Kindergeld, Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie entstehen. Das bringt in zwei Fällen zusätzliches Geld vom Staat: 1.Die Kürzung der Pendlerpauschale führte in einigen Fällen zur Streichung des Kindergeldes, sofern der Nachwuchs älter als 18 und in der Ausbildung ist. Durch die gekürzte Pendlerpauschale hatten die Kinder ein höheres Einkommen und überschritten dann den schädlichen Grenzbetrag von 7.680 Euro pro Jahr. Damit entfiel der Anspruch auf Kindergeld. Mit der Rückkehr zur Entfernungspauschale ab dem ersten Kilometer lohnt es sich, den Anspruch neu zu prüfen und ob das relevante Einkommen des Sprösslings durch Ansatz des kompletten Wegs zur Arbeit unter die Schwelle rutscht, wenn auch nur um einen Euro. Dann steht der Familie wieder Kindergeld von 3.696 Euro für 2007 und 2008 zu, das nachgezahlt werden muss. Da die Familienkassen seit Mitte Januar 2008 Kindergeldfestsetzungen mit einem Vorläufigkeitsvermerk versehen hatten, wird dies von Amts wegen vorgenommen. 2.Durch die Neuberechnung des steuerpflichtigen Einkommens bei Arbeitnehmern können nun wieder Ansprüche auf Arbeitnehmersparzulage oder Wohnungsbauprämie aufleben. Sofern Berufstätige beide Zulagen nicht beantragt hatten, weil sie nach der Kürzung der Pendlerpauschale um die ersten 20 Kilometer nicht mehr unter die geltenden Einkommensteuergrenzen fallen, kann das durch den Ansatz der erhöhten Pauschale wieder der Fall sein. Weitere Vergünstigungen im Überblick • Wer seinen Nachwuchs auf eine private Schule schickt, muss hierfür oft ein Entgelt zahlen. Davon dürfen 30 Prozent als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Spenden an gemeinnützige Schulvereine können Eltern noch zusätzlich berücksichtigen. Der Sonderausgabenabzug wird auf den EU-/EWR-Raum erweitert. Hinzu kommen Deutsche Schulen in Drittländern. Dafür wird ab 2008 ein neuer Höchstbetrag von 5.000 Euro eingeführt. Um den Höchstbetrag zu überschreiten, müssen Eltern aber im Jahr schon mehr als 16.666 Euro Schulgeld zahlen. • Ab 2010 können alle Bürger einen größeren Teil ihrer Beiträge zur Krankenkasse und zur Pflegeversicherung steuerlich absetzen. Das gilt unabhängig davon, ob sie privat oder gesetzlich versichert sind. Für die Steuererklärungen 2007 bis 2009 bleibt es hingegen dabei, dass Bürger maximal 2.400 und Arbeitnehmer 1.500 Euro für alle Versicherungsbeiträge mit Ausnahme der Altersvorsorgeaufwendungen absetzen dürfen. RK Ausgabe 3_2009 | Seite 33 Tipp Unternehmer Selbstständige: Das ändert sich 2009 Es verwundert wohl kaum jemanden: Auch für das laufende Jahr müssen Unternehmer und Freiberufler eine Fülle von Neuerungen beachten. Nachfolgend die Details. Unternehmer, Freiberufler und Personengesellschaften haben für ihre zum Jahreswechsel begonnene Gewinnermittlung 2009 erneut eine Reihe von geänderten Vorschriften zu beachten. Ein kleiner Trost: Im Vergleich zum Vorjahr, als die Unternehmensteuerreform 2008 eingeführt wurde, hält sich der Umfang der Änderungen jetzt aber in Grenzen und oftmals ergeben sich Verbesserungen. Degressive AfA ist wieder da Für die ab dem 01.01.2009 angeschafften oder hergestellten beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wurde wieder eine degressive AfA von 25 Prozent eingeführt, die 2008 gerade erst abgeschafft worden war. Die Alternative zur linearen AfA ist befristet auf Erwerbe bis zum 31.12.2010. Generell mindert die AfA auf Wirtschaftsgüter den Gewinn, indem die gesamten Anschaffungskosten auf die Gesamtdauer der Nutzung verteilt werden. Bei Investitionen ab 2009 können Selbstständige alternativ wieder die degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter ansetzen, die 25 Prozent und maximal das Zweieinhalbfache der linearen AfA beträgt. Dafür muss dieser Satz in den folgenden Jahren vom verbleibenden Buchwert berechnet werden, vermindert sich also laufend. Bei der linearen AfA erfolgt die Berechnung stets von den ursprünglichen Kosten. Ein Wechsel von der degressiven zur linearen AfA, nicht aber umgekehrt, ist jedes Jahr möglich. Beispiel: Kauf von Büromöbeln im Januar 2009 für netto 5.000 Euro. Die Nutzungsdauer für das Mobiliar beträgt 13 Jahre. Die Rechnung Linearer AfA-Satz 2009: 100/13 Jahre Linear Degressiv 7,7 % Degressive AfA: 25 % , max. 2,5 x 7,7 % 19,25 % Kaufpreis 5.000 € 5.000 € – AfA 2009 (5.000 € x 7,7 % oder 19,25 %) – 385 € – 963 € = Buchwert Ende 2009 4.618 € 4.037 € – AfA 2010 (7,7 % von 5.000 € oder 19,25 % von 4.037 €) – 385 € – 777 € = Buchwert Ende 2010 4.233 € 3.260 € www.sparbuch-steuertipps.de Ergebnis: Während die lineare AfA immer gleich bleibt, mindert sich die degressive. Sofern sie geringer wird als die lineare des jeweiligen Jahres, kann gewechselt werden. Dann berechnet sich die lineare AfA nach der verbleibenden Restnutzungsdauer. Hinweis: Die degressive AfA kann oder sollte jedoch nicht generell gewählt werden: ■■Nettopreise bis 150 Euro sind zwingend sofort abzuschreiben. ■■Nettopreise zwischen 150,01 und 1.000 Euro sind zwingend über fünf Jahre linear mit jeweils 20 Prozent abzuschreiben. ■■Bei einer Nutzungsdauer unter fünf Jahren ist die lineare AfA günstiger. So lässt sich der PC über drei Jahre mit jeweils 333 Euro absetzen. ■■Fällt der Gewinn 2009 gering aus, ist die lineare AfA besser. Dann lässt sich ein höheres Abschreibungsvolumen auf die Folgejahre verschieben. ■■25 Prozent degressiv gibt es nur bei Anschaffungen im Januar. Ansonsten wird die Jahres-AfA nur monatsweise gewährt. Beim Kauf im Dezember sind es ein Zwölftel. Verbesserte Investitionsregeln Es erfolgt eine Verbesserung bei der 20-prozentigen SonderAfA, indem die Schwellen angehoben werden. Für bilanzierende Unternehmer steigt der Wert des Betriebsvermögens von 235.000 auf 335.000 Euro und für Überschussrechner die maßgebliche Gewinngrenze von 100.000 auf 200.000 Euro. Somit können mehr Mittelständler die Sonderabschreibung zusätzlich zur linearen oder degressiven AfA nutzen. Maßgebend sind dabei die Grenzen zum Schluss des Wirtschaftsjahres vor der Anschaffung oder Herstellung. Hinweis: Die Sonderabschreibung lohnt nicht generell, denn über die Haltedauer der Wirtschaftsgüter und spätestens bei Verkauf oder Entnahme gleicht sich die Gewinnauswirkung wieder aus. Wer für 2009 einen geringen Gewinn oder wegen der Wirtschaftskrise sogar einen Verlust erwartet, sollte nur die lineare AfA nutzen. Das verschiebt Abschreibungspotential in die Zukunft mit einer möglicherweise höheren Progression. Der Investitionsabzugsbetrag darf 2009 ebenfalls unter Inanspruchnahme der erhöhten Schwellenwerte für voraussichtliche Anschaffungen in den Jahren 2010 bis 2012 gebildet werden. Maßgebend hier sind die gleichen angehoAusgabe 3_2009 | Seite 34 benen Betriebsgrößengrenzen, allerdings die am Schluss des Wirtschaftsjahres, in dem der Abzug vorgenommen wird. Für die AfA sind die Beträge des Vorjahres relevant. Hinweis: Die höheren Schwellenwerte lassen sich auch für Investitionen in 2011 verwenden. Sie werden zwar nur befristet für zwei Jahre bis Ende 2010 angehoben. Sofern in einem der beiden Wirtschaftsjahre jedoch ein Investitionsabzugsbetrag unter Ausnutzung der erhöhten Vermögensoder Gewinnschwellen gebildet wird, darf der Erwerb auch erst 2011 erfolgen. Änderungen für den Betriebsnachfolger Das neue Erbschaftsteuerreformgesetz war pünktlich zum 01.01.2009 in Kraft getreten. Dabei ergaben sich wesentliche Änderungen beim Betriebsvermögen. Verschenkte oder vererbte Unternehmen(-steile) können jetzt sogar komplett und unabhängig von ihrem Wert steuerfrei bleiben. Dieses neue Privileg ist allerdings von einigen strengen Voraussetzungen abhängig. Dabei besteht ein unwiderrufliches Wahlrecht zwischen zwei verschiedenen Optionsmodellen: ■■85 Prozent des begünstigten Betriebsvermögens bleibt steuerfrei, wenn das Unternehmen anschließend sieben Jahre nahezu unverändert fortgeführt wird. 15 Prozent des Betriebsvermögens werden als nicht produktiv und damit als nicht begünstigt eingestuft. Die Steuer auf dieses Verwaltungsvermögen muss stets sofort gezahlt werden, wobei unabhängig vom Verwandtschaftsgrad stets die günstigsten Steuersätze der Steuerklasse I angewendet werden. Dabei kann eine Freigrenze von 150.000 Euro genutzt werden. Sofern der Betrieb also bis zu einer Million Euro wert ist, fällt keine Steuer an (85 Prozent = 850.000 Euro sind steuerfrei und für den Rest gilt die Freigrenze). Die Lohnsumme darf am Ende des gesamten Zeitraums nicht unter 650 Prozent der Ausgangssumme gesunken sein und wird nicht indexiert. Das unschädliche Verwaltungsvermögen darf maximal 50 Prozent betragen. ■■100 Prozent des begünstigten Betriebsvermögens bleiben steuerfrei, wenn das Unternehmen zehn Jahre fortgeführt wird. Die Lohnsumme darf am Ende des gesamten Zeitraums nicht unter 1.000 Prozent der Ausgangssumme gesunken sein und wird nicht indexiert. Das schädliche Verwaltungsvermögen darf maximal zehn Prozent betragen. Diese Option kann der Unternehmensnachfolger wählen, die 85-prozentige Steuerfreiheit sieht das Gesetz als Regelfall vor. Hinweis: Zum schädlichen Verwaltungsvermögens zählen Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke, Anteile an Kapitalgesellschaften, wenn die Beteiligung 25 Prozent oder weniger beträgt, Wertpapiere sowie vergleichbare Forderungen, Kunstgegenstände, -sammlungen oder Münzen und Edelmetalle. Bei Betrieben mit bis zu zehn Mitarbeitern wird die Lohnwww.sparbuch-steuertipps.de summe nicht herangezogen. Sofern die jeweiligen Fristen nicht eingehalten werden, kommt es nicht zum so genannten Fallbeileffekt, die Steuer wird nachträglich nur anteilig erhoben. Wer also als Erbe die Zehnjahresfrist wählt und den Betrieb nach vier Jahren verkauft, hält 4/10 des Wertes unangetastet und zahlt nur auf den Rest Steuern nach. Ähnlich sieht es bei der Lohnsumme aus. Unternehmensverkauf, Betriebsaufgabe sowie die Veräußerung von wesentlichen Betriebsgrundlagen führen im entsprechenden Umfang zum Wegfall der Verschonung von 85 oder 100 Prozent. Ebenfalls schädlich ist eine Überentnahme. Dies ist der Fall, wenn Unternehmer oder Personengesellschafter bis zum Ende der Sieben- beziehungsweise Zehnjahresfrist Entnahmen tätigen, die die Summe ihrer Einlagen und ihnen zuzurechnenden Gewinnen seit dem Erwerb um mehr als 150 000 Euro übersteigen. Die Steuerfreiheit entfällt aber nicht komplett, sondern nur für die nicht eingehaltenen Jahre. Die nachträgliche Steuerpflicht entsteht bei einem Verkauf aber nicht, wenn der Veräußerungserlös innerhalb von sechs Monaten in entsprechendes Vermögen reinvestiert wird, betriebliche Schulden getilgt oder Liquiditätsreserven erhöht werden. Entlastung für den Betriebs-Pkw Für den betrieblichen Fuhrpark kann eine Kfz-Steuerbefreiung und eine Abwrackprämie genutzt werden. Langfristig spart der Erwerb umweltfreundlicher Autos Kfz-Steuern. Der Erwerb neuer Pkw wird über einen gewissen Zeitraum von der Kfz-Steuer befreit. Die Steuerbefreiung gibt es für ein Jahr bei der Erstzulassung zwischen dem 05.11.2008 und dem 30.06.2009. Für Fahrzeuge, die die Euro-5 und Euro-6-Norm erfüllen, verlängert sich die maximale Steuerbefreiung auf zwei Jahre ab Erstzulassung. Diese Regelung endet in jedem Fall am 31.12.2010. Je früher also die Erstzulassung eines Euro-5-Autos erfolgt, desto länger profitiert der Halter von der Steuerbefreiung. Fahrzeughalter, die bereits einen besonders schadstoffarmen Pkw fahren, wird die Steuervergünstigung ebenfalls für ein Jahr ab Neujahr 2009 gewährt. Autobesitzer erhalten eine Umweltprämie von 2.500 Euro, wenn sie dafür ihr mindestens neun Jahre altes Fahrzeug noch im laufenden Jahr verschrotten und gleichzeitig bis zum 31.12.2009 einen umweltfreundlichen Neu- oder Jahreswagen ab Euro-4-Norm kaufen und zulassen. Um die Abwrackprämie zu erhalten, muss ihnen der alte Wagen zuvor mindestens ein Jahr gehört haben. Für diese Maßnahme ist ein Gesamtvolumen von 1,5 Milliarden Euro avisiert. Begünstigt sind natürliche Personen, die einen Altwagen auf ihren Namen in Deutschland zugelassen hatten und auf ihren Namen einen neuen kaufen. Die Prämie kann also neben dem Privatbürger auch ein Einzelunternehmer oder Freiberufler in Anspruch nehmen. Personen- oder Kapitalgesellschaften hingegen haben von dieser neuen Maßnahme nichts. Ausgabe 3_2009 | Seite 35 Die Kfz-Steuer soll zum 01.07.2009 vom Hubraum auf den Emissionsausstoß umgestellt werden. Das bedeutet: Der CO2-Ausstoß entscheidet über die Höhe der Kfz-Steuer. Eine Basismenge von CO2-Ausstoß soll steuerfrei sein. Darüber hinaus soll ein linearer, an der CO2-Emission orientierter Tarif mit einem Steuersatz von zwei Euro je Gramm/ Kilometer eingeführt werden. ■■Die Schwellenwerte für die Festsetzung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen verdoppeln sich. Mindestbeträge 2008 ab 2009 Vorauszahlungen im Kalenderjahr 200 € 400 € Einzelner Vorauszahlungszeitpunkt 50 € 100 € Weitere Änderungen im Überblick Erhöhung laufender Vorauszahlungen 50 € 100 € ■■Die Grenzen für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung steigen von 6.136 auf 7.500 Euro (monatlich) und von 512 auf 1.000 Euro (vierteljährlich). Nachträgliche Erhöhung der Vorauszahlung 2.500 € 5.000 € ■■Die Grenzen für die Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung steigen von 800 auf 1.000 Euro (jährlich) und von 3.000 auf 4.000 Euro (vierteljährliche Abgabe). ■■Die amtlichen Sachbezugswerte für Unterkunft, Miete und Mahlzeiten werden zum 01.01.2009 an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Diese gelten im Wesentlichen auch im Steuerrecht. ■■Auf Antrag beim Betriebsstättenfinanzamt wird eine gemeinsame Außenprüfung von Finanzverwaltung und Rentenversicherungsträger erreicht. ■■Der Satz für die Künstlersozialabgabe sinkt von 4,9 auf 4,4 Prozent. Maßgebend für Bemessung ist der Satz im Zeitpunkt der Honorarzahlung und nicht der Auftragsvergabe oder Leistungserbringung. ■■Dividenden und Aktienverkäufe bleiben nur noch zu 40 Prozent im betrieblichen Bereich steuerfrei, dafür zählen insoweit Betriebsausgaben und Verluste mit 60 statt zuvor 50 Prozent. ■■Die Verpflichtung zur Rechnungsausstellung besteht nur noch bei Ausführung umsatzsteuerpflichtiger Geschäfte an einen anderen Unternehmer. ■■Die neuen Einkommensteuer-Richtlinien 2008 bieten Unternehmern eine gesicherte Basis für den Umgang mit dem Finanzamt. Viele Vorschriften werden an die aktuelle Rechtsprechung angepasst, vor allem aber an die Regelungen der Unternehmensteuerreform. Diese Aktualisierungen sollten Sie auf Praxisrelevanz hin durchgehen. ■■Beitragszahler können ihre Vorsorgebeiträge oder Zahlungen an eine Rürup-Versicherung mit 68 statt 66 Prozent absetzen. Die abzugsfähige Höchstgrenze steigt damit um 400 auf 13.600 Euro pro Person. ■■Die Abgeltungsteuer gilt grundsätzlich für alle nach 2008 zufließenden Kapitalerträge. Dabei gibt es einen Bestandsschutz für vor 2009 erworbene Wertpapiere. Private Kapitaleinkünfte werden losgelöst von den sonstigen Einkunftsarten erfasst, mit dem Steuerabzug ist die Einkommensteuer abgegolten. Das vermindert die Progression auf den Gewinn aus Firma oder Kanzlei. ■■Der Kontenabruf wird ab dem 01.01.2009 für steuerliche Zwecke neu geregelt und wirkt vor allem bei Betriebsprüfungen als neues Druckmittel. ■■Ab 2009 kommt es zu einer Tarifabsenkung bei der Einkommensteuer. Dies begünstigt Einzelunternehmer, Freiberufler, Landwirte und Gesellschafter an OHG, KG oder GbR. Der Grundfreibetrag für 2009 steigt rückwirkend zum ersten Januar um 170 auf 7.834 Euro. Ab 2010 steigt er dann um weitere 170 auf dann 8.004 Euro. Bei Verheirateten mit Splittingtarif verdoppeln sich diese Beträge. ■■Der Eingangssteuersatz wird ab 2009 um einen Punkt von 15 auf 14 Prozent gesenkt. Um die kalte Progression abzumildern, wird die Tarifkurve bei der Einkommensteuer in zwei Stufen um insgesamt 730 Euro verschoben. Damit soll verhindert werden, dass ein Großteil der Gewinnzuwächse bei Unternehmen und Lohnerhöhungen bei Arbeitnehmern durch schnell steigende Steuersätze aufgefressen wird. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent gilt ab 2009 erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 52.552 Euro und ab 2010 von 52.882 Euro. ■■Bereits zum 01.11.2008 war die Reform des GmbHRechts in Kraft getreten. Das macht die Gründung und Verwaltung einfacher. Angesichts des attraktiven Körperschaftsteuertarifs von 15 Prozent könnte nun eine Umfirmierung vom Einzelunternehmen in Betracht kommen. So ist jetzt auch die Ein-Euro-GmbH zulässig. ■■Ab 2009 müssen Tagespflegepersonen ihre Einkünfte unabhängig von der Anzahl der betreuten Kinder als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit versteuern.Dies ist auch unabhängig davon, ob private oder öffentliche Einnahmen vorliegen. Werden Tagespflegepersonen vom Jugendamt oder von der Gemeinde bezahlt, war dies 2008 in der Regel noch nicht zu versteuern. www.sparbuch-steuertipps.de Ausgabe 3_2009 | Seite 36 Für GmbH-Gesellschafter, welche ihre Anteile im Privatvermögen halten, entfällt ab 2009 grundsätzlich das so genannte Halbeinkünfteverfahren, wonach 50 Prozent der Gewinnausschüttungen steuerbefreit sind und 50 Prozent Werbungskostenabzug zugelassen ist. Ausschüttungen unterliegen bei ihnen ab 2009 in vollem Umfang der Abgeltungssteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag Top Thema sowie gegebenenfalls Kirchensteuer, aber grundsätzlich ohne Werbungskostenabzug. Allerdings wird Gesellschaftern ein Optionsrecht (Teileinkünfteverfahren oder Abgeltungssteuer) eingeräumt, wenn sie entweder zu mindestens 25 Prozent an der Kapitalgesellschaft beteiligt oder beruflich für diese tätig sind. RK Arbeitnehmer Pendlerpauschale: Der Weg zur Arbeit beginnt wieder ab dem ersten Kilometer Fortsetzung von Seite 28 Bis 2006 konnten Arbeitnehmer und Selbstständige beim Finanzamt für die Entfernung zwischen Wohnung und Büro 30 Cent für jeden Kilometer geltend machen. Dies war durch eine Gesetzesänderung ab 2007 nur noch ab dem 21. Kilometer möglich. Wer näher an seinem Arbeitsplatz wohnt, konnte nichts mehr für das berufliche Pendeln als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen; alle anderen durften deutlich weniger geltend machen. Die klamme Haushaltskasse reichte dem Bundesverfassungsgericht aber als Begründung für die Beschränkung der Pendlerpauschale nicht aus. Der Gesetzgeber muss rückwirkend ab Neujahr 2007 neue Regelungen finden. Bis dahin gilt der alte Rechtszustand vor der Kürzung fort. Die Verfassungsrichter bemängelten insbesondere, dass eine verfassungsrechtlich tragfähige Begründung für die Härtefallregelung fehle. Diese Kürzung der Pendlerpauschale um die ersten 20 Kilometer ist verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Ende 2008 entschieden (2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08 und 2 BvL 2/08). Damit können rund 16 Millionen Berufspendler wieder mehr Werbungskosten von der Steuer absetzen. Nach Ansicht der Verfassungsrichter muss der Gesetzgeber rückwirkend zum 01.01.2007 die Pendlerpauschale neu regeln; bis dahin gilt Karlsruhe zufolge die alte Pendlerpauschale, die es für die Jahre vor 2007 gegeben hat, fort. Das Verfassungsgericht urteilte über Normenkontrollanträge des Bundesfinanzhofs sowie der Finanzgerichte Niedersachsen und Saarland, die die Streichung der Pendlerpauschale ebenfalls für verfassungswidrig halten. Nach ihrer Ansicht ist die Regelung mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung und dem Schutz von Ehe und Familie nicht vereinbar. Trotz der privaten Wahl des Wohnorts seien die Fahrtaufwendungen nicht dem Privatbereich zuzuordnen, sondern beruflich veranlasst und gehörten deshalb zu den abzugsfähigen Aufwendungen. Nachfolgend die Antworten auf in diesem Zusammenhang für Berufstätige bedeutsame Fragen. Was bedeutet dies für Berufspendler? Was hat Karlsruhe konkret entschieden? Die Kürzung der Pendlerpauschale von 30 Cent für die ersten 20 Kilometer auf dem Weg zur Arbeit verstößt gegen das Gebot der Gleichbehandlung. Die vom Gesetzgeber angeführte Begründung für die Streichung der Entfernungspauschale reicht nicht aus, um die Kürzung zu rechtfertigen. Anders als die Bundesregierung hatten die Verfassungsrichter das verfolgte Ziel, einen verfassungsgemäßen Haushalt aufzustellen, nicht als hinreichend gewichtig bewertet, um die mit der Neuregelung vorgenommenen Änderungen in der steuerlichen Systematik zu rechtfertigen. Der Staat erhoffte sich ein Einsparvolumen von 2,5 Milliarden Euro pro Jahr. www.sparbuch-steuertipps.de Der Spruch aus Karlsruhe führt dazu, dass sich die täglichen Fahrten zur Arbeit wieder stärker bei der Steuer auswirken. Dies führt rückwirkend ab 2007 zu einem höheren Nettoeinkommen. Das Bundesfinanzministerium hat den Pendlern bereits zugesichert, dass jetzt automatisch wieder das bis zum 31.12.2006 geltende Recht gilt. Die Bundesregierung hat zugesichert, angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Situation keine Maßnahmen zu ergreifen, um die Steuerausfälle von insgesamt rund 7,5 Milliarden Euro für die Jahre 2007 bis 2009 an anderer Stelle einzusparen (Bundestags-Drucksache 16/11565). Die Finanzämter sind bereits angewiesen, die Rückzahlungen für das Jahr 2007 möglichst schon in den ersten drei Monaten des Jahres 2009 zu leisten. Damit sollen bis zu drei Milliarden Euro schon in den Monaten Januar bis März 2009 zusätzlich bei den rund 20 Millionen Pendlern ankommen. Ausgabe 3_2009 | Seite 37 Wer in seiner Steuererklärung 2007 keine Angaben zur Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und der Zahl der Arbeitstage gemacht hat, kann dies nunmehr seinem Finanzamt mitteilen. Dieses veranlasst dann von Amts wegen die Änderung der Steuerfestsetzung für 2007. Wie eine künftige Neuregelung der Pendlerpauschale ab dem Veranlagungszeitraum 2010 aussehen wird, wird die Bundesregierung zur gegebenen Zeit entscheiden. Und noch ein weiterer Sonderaspekt wirkte sich negativ aus. Die auf der Pendelstrecke zur oder von der Arbeit entstandenen Unfallkosten sind seit 2007 mit der Entfernungspauschale vollkommen abgegolten, auch wenn der Zusammenstoß erst nach dem 21. Kilometer passiert. Zuvor konnten Reparatur, Wertminderung oder Ersatzfahrzeug noch zusätzlich zur Pauschale als außergewöhnlicher Aufwand bei den Werbungskosten berücksichtigt werden. Allerdings profitieren nicht alle Berufspendler. Sofern Angestellte auch mit dem Ansatz der Entfernungspauschale und anderen Aufwendungen unter dem ohnehin vom Fiskus gewährten Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 Euro im Jahr liegen, wirken sich die tatsächlichen Werbungskosten gar nicht aus. Wer weniger als 14 Kilometer zur Arbeit pendelt, bleibt unter dem Pauschbetrag, sofern er nicht noch andere Kosten wie Arbeitsmittel oder Reisekosten absetzen kann. Für Behinderte hingegen ergaben sich steuerlich nicht unbedingt Nachteile. Sie können an Stelle der Entfernungspauschalen auch seit 2007 weiterhin die tatsächlich entstandenen Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und für die Familienheimfahrten ansetzen und damit die gesamte Wegstrecke wie Werbungskosten abziehen. Alle übrigen Berufstätigen können hingegen mit einer Steuererstattung rechnen. Generell setzt das Finanzamt 220 Arbeitstage pro Jahr bei der Fünf-Tage-Woche an. Das bringt (220 Tage x 0,30 Euro Pauschale x 20 km) 1.320 Euro zusätzliche Werbungskosten, sofern der Weg zur Arbeit mindestens 20 Kilometer lang ist. Unterstellt man nun einen persönlichen Steuersatz von 35 Prozent, bringt das eine Steuererstattung von 462 Euro pro Jahr. Unterschiede bei der Entfernungspauschale 2006/2007 Entfernung in km Pauschale 2006 verfassungswidrige Pauschale 2007 20 1.320 € 0€ 30 1.980 € 660 € 40 2.640 € 1.320 € 50 3.300 € 1.980 € Das Finanzamt rechnet nun ab 2007 wieder nach der Regelung für 2006. Sind nur Autofahrer betroffen? Nein, die Kürzung betraf Radfahrer und Fußgänger noch härter. Sie konnten vor 2007 ebenfalls 30 Cent geltend machen. Da diese Gruppe wohl täglich kaum mehr als 20 Kilometer zur Arbeit pendelt, gab es für sie seit zwei Jahren gar keine Werbungskosten mehr. Höchstens sehr sportliche Radler konnten noch den einen oder anderen Kilometer beim Fiskus absetzen. Benutzer öffentlicher Verkehrsmittel konnten bis 2006 noch den Preis für die Fahrkarte mit ihrem vollen Betrag ansetzen, wenn dieser über der Pauschale lag. Dieser Vergleich konnte sogar für jeden Tag aufs Neue angestellt werden, was insbesondere bei Kurzstreckentickets zu einem höheren Abzugsposten führte. Diese Sonderregelung entfiel 2007 ganz. Damit konnte auch bei Bus und Bahn nur noch die einfache Entfernung mit pauschal 30 Cent angesetzt werden, wobei 20 Kilometer entfielen. www.sparbuch-steuertipps.de Grundsätzlich nicht betroffen von der Kürzung sind hingegen Fahrten, die im Rahmen einer Dienstreise anfallen. Diese können auch weiterhin mit 0,30 Euro abgesetzt oder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden, und dies für jeden gefahrenen Kilometer ab dem Reisestart. Was ist bei den Steuererklärungen zu beachten? Die Finanzämter wurden bereits angewiesen, Rückzahlungen für das Jahr 2007 möglichst bis Ende März 2009 zu leisten. Die Berichtigung der alten Einkommensteuerbescheide ist auch dann möglich, wenn die Einspruchsfrist längst abgelaufen ist. Denn die ehemaligen Bescheide waren insoweit nur vorläufig festgesetzt worden, sodass nun eine Korrektur zugunsten der Bürger erfolgen kann. Wer in seiner Steuererklärung 2007 damals keine Angaben zur Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und der Zahl der Arbeitstage gemacht hatte - weil zum Beispiel seine Entfernung ins Büro mit dem Rad unter 20 km liegt -, kann dies nunmehr seinem Finanzamt nachmelden. Die Beamten veranlassen auch dann eine Änderung für 2007 und überweisen die Erstattung. Nach Angaben des Hessischen Finanzministers erhalten die hessischen Pendler noch schneller als ursprünglich geplant von der Finanzverwaltung die Pendlerpauschale für das Jahr 2007 zurück. Voraussichtlich bis Ende Februar 2009 sollen alle ihre entsprechenden Steuerbescheide haben. Seit dem 12.01.2009 ändert die Finanzverwaltung wöchentlich 150.000 Steuerbescheide ab und zahlt die Pendlerpauschale an die Arbeitnehmer zurück. Hinweis: Sofern es die Rückzahlung erst nach März 2009 geben sollte, muss das Finanzamt den Betrag für jeden angefangenen Monat mit 0,5 Prozent verzinsen. Arbeitnehmern entsteht bei bummelnden Behörden also kein Nachteil, zumal der Zinssatz von jährlich sechs Prozent in Anbetracht der aktuellen Lage sehr hoch ist. Die Auswirkungen für das laufende Jahr ergeben sich über die anstehende Steuererklärung 2008, indem sich die Ent- Ausgabe 3_2009 | Seite 38 fernungspauschale wieder für den vollen Weg zur Arbeit auswirkt, sofern Arbeitnehmer zusammen mit den übrigen Werbungskosten über der Pauschale von 920 Euro liegen. Sofern es zum Eintrag der ungekürzten Entfernungspauschale als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte 2008 gekommen ist, droht den Berufspendlern über den folgenden Steuerbescheid für 2008 zumindest keine Nachzahlung. Für den aktuellen Lohnsteuerzahlungszeitraum 2009 sollte der Eintrag der ungekürzten Entfernungspauschale als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte in Angriff genommen werden. Im Rahmen des Lohnsteuer-Ermäßigungsantrags müssen die jährlichen Aufwendungen bei den Werbungskosten allerdings insgesamt mehr als 600 Euro betragen, wobei der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 Euro bereits in der Lohnsteuertabelle berücksichtigt ist. Ohne weitere Werbungskosten muss die kürzeste benutzbare Straßenverbindung des Arbeitnehmers mindestens 23 km betragen. Der Antrag ist längstens bis zum 30.11.2009 zulässig. Sofern die Karte bereits einen Freibetrag für die Kilometer ab 21 oder aus anderen Gründen aufweist, kann dies über einen neuen Antrag nach oben korrigiert werden. Auch Arbeitnehmer mit einem Firmenwagen mussten 2007 anders rechnen. Für`s Pendeln zwischen Wohnung und Arbeit wird ein zusätzlicher geldwerter Vorteil berücksichtigt. Dieser berechnet sich pro Entfernungskilometer und Monat mit 0,03 Prozent des Listenpreises. Wer beispielsweise mit einem 20.000 Euro teuren Firmenwagen 30 Kilometer zur Arbeit pendelt, muss als Lohn pro Monat 180 Euro zusätzlich ansetzen. Diese pauschale Berechnung erhöhte sich 2007 nicht, auch wenn es für die ersten 20 km keine Entfernungspauschale mehr gab. Arbeitnehmer mussten für ihre täglichen Pendelfahrten somit nicht mehr Lohnsteuer zahlen. Auch wenn Arbeitnehmer für die Pendelstrecken zur Arbeit mit dem Firmenwagen nichts zahlen müssen, zählen diese Touren zu den Werbungskosten, können also mit 30 Cent je Kilometer geltend gemacht werden. Somit mindern sie ihre Einkünfte im gleichen Maße wie bei Angestellten, die mit dem eigenen Pkw in die Firma pendeln und den Sprit selbst zahlen. Beispiel: Ein Angestellter mit einem Steuersatz von 30 Prozent pendelt mit dem 25.000 Euro teuren Firmenwagen 45 Kilometer zur Arbeit. Rechnung für das Jahr 2006 2007 Geldwerter Vorteil je Monat: 0,03 Prozent x 25.000 € x 45 km 337,50 € 337,50 € 4.050 € 4.050 € www.sparbuch-steuertipps.de Werbungskosten 220 Tage x 0,30 € x 45 / 25 km Steuerminderung in der Erklärung 30 Prozent – 1.215 € – 1.215 € 2.970 € 1.650 € 891 € 495 € Nachteil ab 2007 396 € Die 396 Euro erhält der Arbeitnehmer nun für 2007 erstattet und bekommt den gleichen Betrag über den bald folgenden Steuerbescheid 2008 zurück. Tipp: Bei dieser Rechnung kann sogar noch eine zusätzliche Steuerregel genutzt werden. Maßgebend für die Lohnsteuer ist immer die kürzeste Straßenverbindung, auch wenn tatsächlich aus Zeitersparnis Umwege zurückgelegt werden. Beim Werbungskostenabzug darf hingegen die Umwegstrecke angesetzt werden. Durch diese Regel versteuern Arbeitnehmer im Ergebnis weniger Kilometer als sie über die Entfernungspauschale absetzen dürfen. Beispiel wie oben, der Angestellte fährt wegen Zeiterspar- Was ist beim Firmenwagen zu beachten? Ergibt für das Gesamtjahr Lohnsteuersatz 30 Prozent nis aber einen Umweg von 15 km über die Autobahn. Lohnsteuer (unverändert von 45 km) – 1.215 € Werbungskosten 220 Tage x 0,30 x 60 km 3.960 € Steuerminderung in der Erklärung 30 Prozent 1.188 € Steuerminderung ohne Umweg 891 € Zusätzlich ergibt sich für zusammen wohnende und arbeitende Partner noch eine lukrative Steuergestaltung. Entscheiden diese sich nämlich gemeinsam für einen Firmenwagen, versteuert jeder nur den halben Listenpreis. Bei den Werbungskosten kann jeder Partner hingegen die volle Pauschale abziehen. Was ist beim Fahrtkostenzuschuss durch den Chef zu beachten? Seit 2007 war die Pauschalbesteuerung für Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitgebers zu den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit im Rahmen der 20 km-Zone nicht mehr zulässig. Insoweit mussten Fahrkostenzuschüsse normal lohnversteuert werden. Eine nachträgliche Pauschalierung für 2007 und 2008 ist jetzt wieder möglich geworden. Darauf verweist das Bundesfinanzministerium (IV C 5 - S 2351/08/10005). Macht der Arbeitgeber nun hiervon rückwirkend Gebrauch, hat er dem Arbeitnehmer formlos zu bescheinigen, dass er den individuell besteuerten Arbeitslohn nunmehr auf eigene Kosten pauschal besteuert hat. Der Arbeitnehmer kann dann mit dieser Bescheinigung im Rahmen seiner Einkommensteuerveranlagung 2007/2008 eine Ausgabe 3_2009 | Seite 39 entsprechende Korrektur des Arbeitslohns geltend machen. Für 2009 kann der Arbeitgeber sofort eine Pauschalierung ab dem ersten Kilometer mit 15 Prozent vornehmen. Damit entfällt insoweit die Sozialversicherungspflicht. Impressum Hinweis: Der Fahrkostenzuschuss kann auch Mini-Jobbern steuerfrei zu- Herausgeber Günter D. Alt gewendet werden. Er wird nicht auf die 400-Euro-Grenze angerechnet. Für den Arbeitgeber bringt das den Vorteil, dass er den Zuschuss lediglich mit 15 Prozent versteuern muss und sich damit die Gesamtabgaben von rund 30 Prozent nahezu halbieren. Was gibt es darüber hinaus noch für Konsequenzen? • Sofern volljährige Kinder durch den Ansatz der Entfernungspauschale ab dem ersten Kilometer unter die schädliche Einkommensgrenze von 7.680 Euro rutschen, erhalten die Eltern wieder Kindergeld. Da die Familienkassen seit Mitte Januar 2008 Kindergeldfestsetzungen mit einem Vorläufigkeitsvermerk versehen hatten, wird dies von Amts wegen vorgenommen. Dies hat das Bundeszentralamt für Steuern bereits angeordnet (St II 2 – S 0338 – 2/2008). • Durch die Neuberechnung des steuerpflichtigen Einkommens können nun wieder Ansprüche auf Arbeitnehmersparzulage oder Wohnungsbauprämie aufleben. Sofern Berufstätige beide Zulagen nicht beantragt hatten, weil sie nach der Kürzung der Pendlerpauschale um die ersten 20 km nicht mehr unter die geltenden Einkommensteuergrenzen fielen, kann das durch den Ansatz der erhöhten Pauschale wieder der Fall sein. Der Antrag für 2007 kann bis Ende 2009 gestellt werden. • Mit der Entfernungspauschale waren ab 2007 Unfälle abgegolten, die auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeit entstehen. Diese Abgeltungswirkung galt gesetzlich bereits seit 2001 und die Finanzverwaltung hatte die Unfallkosten auf dem Erlassweg zum Abzug zugelassen. Die Rücknahme dieser Vergünstigung war unbedenklich und führt durch die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts zu keiner Änderung. • Selbstständige können die 0,30 Euro für die ersten 20 km zusätzlich als Betriebsausgaben berücksichtigen, was den Gewinn mindert oder einen Verlust erhöht. Das Finanzamt kann aus Bilanz oder EinnahmenÜberschuss-Rechnung aber nicht automatisch erkennen, wer Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb geltend gemacht hat. Daher müssen Selbstständige die zusätzliche Pauschale für 2007 nachmelden, indem sie ihre Gewinnermittlung ändern. Für 2008 kommt es bei Selbstständigen unproblematisch im Rahmen der anstehenden Jahresabschlussarbeiten zu einer verminderten Kürzung der Betriebsausgaben. Sofern dem Finanzamt ohnehin ein Antrag auf Anpassung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen gestellt werden soll, kann der um die erhöhte Pendlerpauschale ergänzt werden. RK Vorschau | Das erwartet Sie in Ausgabe 4_2009 Alle Steuerzahler: Anhängige Steuerverfahren: So profitieren Bürger von Prozessen anderer Alle Steuerzahler: Erfolgreiche Gegenwehr: Der Einspruch gegen den Steuerbescheid 2008 lohnt sich Chefredaktion (V.i.S.d.P.) Monika Stuart-Houghton (MS-H) Autoren dieser Ausgabe RiFG Dr. Peter Bilsdorfer (PB) Dipl.- Fw. (FH) Robert Kracht (RK) Layout Wolfgang Schuppener Redaktionsschluss 19.02.2009 Redaktionsanschrift Valuenet GmbH Schleißheimer Straße 282 80809 München Verlagsanschrift Buhl Data Service GmbH Am Siebertsweiher 3/5 57290 Neunkirchen Zuschriften bitte nur per E-Mail an [email protected] Erscheinungsweise 12-mal jährlich Abo-Service Telefon: 0180 53 54 55 1 (0,14 EUR/min.) Telefax: 0180 53 54 57 30 (0,14 EUR/min.) € 0,14/Min. aus dem deutschen Festnetz Mobilfunktarife können abweichen Bezugsbedingungen Jahresabonnement 30,00 € (inkl. MwSt.). Versand per E-Mail als PDF-Dokument plus Jahresinhaltsverzeichnis. Die Zahlung erfolgt im voraus, die Bezugsdauer verlängert sich jeweils um ein Jahr. Sie können das Abonnement jederzeit ohne Angabe von Gründen abbestellen. Eine Mitteilung an den Abo-Service genügt. Geld für bereits gezahlte aber noch nicht gelieferte Ausgaben erhalten Sie dann umgehend zurück. 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