Regierung von Unterfranken
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Regierung von Unterfranken
REGIERUNG VON UNTERFRANKEN Regierung von Unterfranken • 97064 Würzburg Sammelanschrift Siehe Verteiler Ihre Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (bitte angeben) Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Telefon (09 31) E-Mail 09.03.2012 24-8302.00-1/07 Herr Golsch 380-1387 380-2387 H 390 [email protected] Telefax (09 31) Zi.-Nr. Datum 09.03.2012 Tourismuskonzeption Leidersbach mit Neubau eines 18-Loch Golfplatzes mit 9-Loch Kurzplatz westlich von Leidersbach und Familien- sowie Golf-, Sport- und Tagungshotel. Erneute Auslegung einer 3. Planungsvariante im Rahmen des Raumordnungsverfahrens. Sehr geehrte Damen und Herren, die Gemeinde Leidersbach beabsichtigt westlich von Leidersbach im Bereich Kleinheckenhöhe – Eichelhöhe einen Golfplatz zu errichten. Für das Vorhaben ist ein Raumordnungsverfahren (ROV) durchzuführen. Die Gemeinde Leidersbach hat mit Schreiben v. 14.09.2011 das Raumordnungsverfahren für den Neubau eines 18-Loch-Golfplatzes westlich von Leidersbach beantragt. Die Regierung von Unterfranken als höhere Landesplanungsbehörde hat für dieses Vorhaben das Raumordnungsverfahren mit Schreiben vom 20.09.2011 Nr. 24-8302.00-1/07 eingeleitet. Die Beteiligten wurden gebeten, bis zum 04.11.2011 schriftlich Stellung zu nehmen und darauf hingewiesen, dass Einverständnis mit dem Vorhaben angenommen werde, wenn bis zu diesem Termin keine Stellungnahme bei der höheren Landesplanungsbehörde vorliege. Darüber hinaus wurde mitgeteilt, dass das Raumordnungsverfahren die raumordnerische Umweltverträglichkeitsprüfung einschließt. Postfachadresse Hausadresse Dienstgebäude Telefon Regierung von Unterfranken Postfach 63 49 97013 Würzburg Regierung von Unterfranken Peterplatz 9 97070 Würzburg H S G Bankverbindung Landesbank München Konto-Nr. 1190315, BLZ 700 500 00 Straßenbahnlinien 1, 3, 4, 5 Haltestelle Neubaustraße Fax (09 31) 3 80 - 22 22 E-Mail [email protected] Internet http://www.regierung.unterfranken.bayern.de = Peterplatz 9 = Stephanstraße 2 = Georg-Eydel-Str. 13 (09 31) 3 80 - 00 Sie erreichen uns in den Kernzeiten Mo – Do 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 15:00 Uhr Fr 8:30 - 12:00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung -2- Aus der Beteiligung gingen viele Stellungnahmen ein, die zahlreiche Aspekte beleuchteten und teils gewichtige kritische Argumente enthielten. Nach Auswertung der Zuschriften entschied die Gemeinde Leidersbach gemeinsam mit dem Projektplaner Wolfgang Barth und in Abstimmung mit der Regierung von Unterfranken, eine neue, optimierte Konzeption ausarbeiten zu lassen, deren Ziel es war, das Vorhaben vor dem Hintergrund der geäußerten Anregungen und Befürchtungen zu optimieren. Die neue Planung enthält eine derart veränderte Konzeption, dass eine neue Anhörung notwendig wurde. Wesentliche Änderungen: Anstatt der Errichtung eines reinen Golfplatzes in Leidersbach ist nun geplant, eine komplette Tourismuskonzeption für Leidersbach zu erstellen, deren Bestandteil auch ein Golfplatz mit Familien- sowie Golf-, Sport- und Tagungshotel ist, die aber auch zahlreiche neue Aspekte und Einrichtungen aufweist, die der ansässigen Bevölkerung auch abseits des Golfgeschehens direkt zugute kommen (z.B. Schwimmteich mit Liegewiese, Teilweise Mitnutzung der Sport-, Fitness- und Wellness-Bereiche, Schwimmbecken und Saunen der Hotels durch die Öffentlichkeit, Minigolfplatz, „Grüner Spielplatz“, Beach-Volleyball-Felder, Ergänzung des Wanderwegenetzes etc.). Hinsichtlich der Landwirtschaft bestand eine vielfach geäußerte Kritik bestand darin, dass der Golfplatz auf den besten Ackerflächen Leidersbachs errichtet werden sollte. Auch die Anfahrt zu den verbleibenden Ackerflächen wurde als problematisch angesehen. Es wurde im nun vorgelegten Entwurf 3 daher versucht, große zusammenhängende Flächen mit besten Böden für die Landwirtschaft freizuhalten und damit auch eine effektive landwirtschaftliche Bewirtschaftung zu ermöglichen. Hochwasserschäden durch Starkregenereignisse sollen durch die Neukonzeption noch effektiver vermieden werden. Die Anfahrt des Freizeitgeländes soll optimiert werden. Nähere Einzelheiten können Sie den Projektunterlagen entnehmen. Sie finden die Unterlagen auf der Internetseite der Regierung von Unterfranken unter www.regierung.unterfranken.bayern.de. (Startseite - Wirtschaft, Landesentwicklung und Verkehr - Laufende Raumordnungsverfahren). (Direktlink: http://www.regierung.unterfranken.bayern.de/unsere_aufgaben/3/6/20693/index.html). -3- Auf der Basis dieser Raumordnungsunterlagen führt die Regierung von Unterfranken – höhere Landesplanungsbehörde – für das vorliegende Vorhaben gemäß § 15 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. Art. 22 und 23 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) eine zweite Anhörung im Rahmen des Raumordnungsverfahrens durch. Gegenstand des Raumordnungsverfahrens ist die Variante 3 der Planunterlagen. I. Die Regierung von Unterfranken – höhere Landesplanungsbehörde – leitet hiermit für das oben näher bezeichnete Vorhaben die zweite Anhörung im Rahmen des Raumordnungsverfahrens ein und gibt Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 20. April 2012. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Äußerung vorliegen, wird angenommen, dass Einverständnis mit dem Vorhaben besteht und Hinweise, die im Raumordnungsverfahren zu berücksichtigen wären, nicht zu geben sind. II. Zur Einbeziehung der Öffentlichkeit wird den Bürgern und Organisationen die Möglichkeit gegeben, sich bis zum o.g. Termin zu äußern. Hierzu wird die Gemeinde Leidersbach gebeten, ein Exemplar dieses Schreibens und der Projektunterlagen nach ortsüblicher Bekanntmachung während der allgemeinen Dienststunden für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen, über diese Auslegung in der Stellungnahme der Gemeinde zu berichten und Wünsche, Anregungen oder Einwendungen von Bürgern und Organisationen gesondert beizufügen. III. Die höhere Landesplanungsbehörde überprüft im Raumordnungsverfahren, ob und ggf. mit welchen Maßgaben das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt. Es schließt die Überprüfung des Vorhabens auf seine Verträglichkeit mit raumbedeutsamen und überörtlichen Belangen des Umweltschutzes mit ein (raumordnerische Umweltverträglichkeitsprüfung). -4- Es wird gebeten, bei der Stellungnahme Folgendes zu beachten: - Die Stellungnahme sollte sich im Rahmen der jeweils wahrzunehmenden Belange halten. - Fragen des Bedarfs und technische Detailprobleme sind nicht Gegenstand des Raumordnungsverfahrens. - Es wird aus arbeitsökonomischen Gründen gebeten, die von Ihnen abzugebende Stellungnahme auch auf elektronischem Weg (E-Mail-Adresse: [email protected]) der Regierung so zur Verfügung zu stellen, dass Textpassagen ggf. über die Kopierfunktion in die landesplanerische Beurteilung übernommen werden können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens den nach anderen Rechtsnormen vorgeschriebenen besonderen Verwaltungsverfahren nicht vorgreift und weder öffentlich-rechtliche Gestattungen noch privatrechtliche Zustimmungen und Vereinbarungen ersetzt. Mit freundlichen Grüßen Golsch