Studiomietvertrag
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Studiomietvertrag
Studiomietvertrag Mit diesem Vertrag kommt ein Mietverhältnis zwischen: Name: Fotowerkstatt-Lausitz Anschrift: Stadtring 3A 03042 Cottbus Telefon: 0177-8356383 E-Mail: [email protected] - nachfolgend "Vermieter" genannt - und Name: __________________________________________________________ Straße / Nr.: __________________________________________________________ PLZ / Ort: __________________________________________________________ Telefon: __________________________________________________________ E-Mail: __________________________________________________________ Legitimation: __________________________________________________________ (Personalausweis-Nr. / Reisepass-Nr. / Führerschein-Nr.) - nachfolgend "Mieter" genannt – über das Fotostudio der Fotowerkstatt Lausitz in 03042 Cottbus, Stadtring 3A zustande. Vermieter und Mieter vereinbaren die verbindliche Buchung des Fotostudios am ___.___.______ in der Zeit von ____:____ bis ____:____ Uhr. Der Mietpreis beträgt für die vereinbarte Mietdauer _______ EUR und _______ EUR für jede weitere angebrochene Verlängerungsstunde. Mit Unterzeichnung des Vertrages bestätigt der Mieter die „Allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen“ des Vermieters gelesen zu haben und diese zu akzeptieren. Die „Allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen“ sind Bestandteil dieses Vertrages und werden dem Mieter durch den Vermieter in schriftlicher Form ausgehändigt. .................................................................... Ort / Datum ........................................................................ Vermieter .................................................................... Ort / Datum ........................................................................ Mieter Seite: 1/4 www.fotowerkstatt-lausitz.de Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen des Fotostudios der Fotowerkstatt-Lausitz 1. Die allgemeinen Mietbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen dem Mieter und der Fotowerkstatt-Lausitz - im Folgenden „Vermieter“ - genannt. Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform. Die Fotowerkstatt-Lausitz haftet nicht für die Einhaltung mündlicher Vereinbarungen. 2. Mietgegenstand ist die Nutzung vorhandener Räumlichkeiten der Fotowerkstatt-Lausitz (ca. 85m²) inklusive aller anfallenden Nebenkosten für Strom/Heizung/Wasser. Zur Verfügung stehende Räume sind: • Eingangsbereich • Lounge • Umkleide- und Schminkraum (Gemeinschaftstoiletten im Gebäude) • Shootingraum Weiterhin umfasst der Mietgegenstand die Nutzung der vorhandenen technischen Studioausstattung wie z.B. Studioblitzgeräte, Lichtformer, Funkauslöser. Hiervon ausgenommen ist die Nutzung von Kameras, Objektiven und Nebelmaschinen, welche jedoch separat gemietet werden können. Die vollständige technische Studioausstattung ist unter www.fotowerkstattlausitz.de abrufbar. Der vorhandene Hintergrundkarton kann vom Vorgänger genutzt werden. Auf Wunsch kann neuer Hintergrundkarton zur Verfügung gestellt werden. Dieser wird je laufender Meter extra in Rechnung gestellt. Sollte vorhandener Hintergrundkarton beschädigt werden (Löcher, Knicke, Risse) wird dieser ebenfalls je beschädigter laufender Meter in Rechnung gestellt. 3. Mietpreise: Studiomiete: Mindestmietdauer 2 Stunden 1 Fotograf 2 Fotografen 2 Fotografen (mit bis zu 3 Models) (mit 1 Model) (mit bis zu 3 Models) ab 3 Fotografen (z.B. Workshops) erste beide Stunden (je Stunde) 30,-- € 45,-- € 50,-- € 100,-- € jede weitere begonnene Stunde 20,-- € 30,-- € 40,-- € 60.-- € Alle Preise verstehen sich als Bruttopreise inkl. Strom, Heizung und Nutzung der Studiogeräte. Sonstige Preise: Preis Hintergrundkarton (je laufender Meter) 15,-- € Nebelmaschine inkl. Nebelflüssigkeit (je Studiobuchung) 15,-- € Pentax K10D inkl. Tamron 28-75 (je Studiobuchung) 40.- € Studio Endreinigung (nur bei grober Verschmutzung) 20.- € Assistent (je Stunde) 20,-- € DVD-Rohling (je Stück) 1,-- € Alle Preise verstehen sich als Bruttopreise. . Seite: 2/4 www.fotowerkstatt-lausitz.de 4. Die Anwesenheit des Vermieters oder eines von ihm bestimmten Vertreters in den StudioRäumlichkeiten während der gesamten Mietzeit ist zwingend erforderlich. 5. Zustand der Räume: Die Räume werden in besenreinem Zustand vermietet. Wird für den Mietzweck eine Veränderung der Mietsache gewünscht, z.B. ein farbige Wände, so ist dies vorher mit dem Vermieter abzusprechen. Die Kosten der Veränderungen trägt der Mieter. Soweit nichts anderes im Mietvertrag vereinbart wurde, ist die Mietsache im ursprünglichen Zustand und besenrein an den Vermieter zurückzugeben. Tiere dürfen nur nach vorheriger Absprache mitgebracht werden. 6. Der Mieter verpflichtet sich, die angemieteten Gegenstände oder Räumlichkeiten pfleglich zu behandeln und keiner übermäßigen Beanspruchung auszusetzen. Die angemieteten Gegenstände oder Räumlichkeiten dürfen nur zu den Ihnen zugedachten Zwecken verwendet werden. Eventuelle Beschädigungen oder Verluste sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Bei Diebstahl oder Abhandenkommen eines vermieteten Gegenstandes ist der Mieter verpflichtet, eine polizeiliche Anzeige zu erstatten. 7. Der Mieter hat sich gegenüber dem Vermieter durch die Vorlage eines Personalausweises oder eines Reisepasses, ggf. auch durch einen Führerschein zu identifizieren. Der Vermieter ist berechtigt, zur Klärung eventueller nachträglicher Ansprüche, die persönlichen Daten des Mieters in seinen Unterlagen aufzubewahren bzw. auf elektronischen Medien zu speichern. Bei der Vermietung von Gegenständen außerhalb des Studios hinterlegt der Mieter eine Kaution in Höhe des Zeitwertes der vermieteten Gegenstände. Diese Kaution ist in Form von Bargeld darzubringen. Die Kaution wird dem Mieter nach beanstandungsloser Rückgabe wieder ausgehändigt. 8. Erteilte Mietoptionen müssen schriftlich bestätigt werden. Sollte eine zweite Option für den gleichen Zeitraum eingehen, hat die 1. Option die Möglichkeit innerhalb 24 Stunden das Studio fest zu buchen, ansonsten hat die erste schriftliche Festbuchung Vorrang. Festbuchungen können grundsätzlich nur aus wichtigem Grund annulliert werden. Die gesetzliche Begriffsdefinition ist hierfür maßgebend. 9. Die berechnete Dauer der Vermietung beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt der Übernahme durch den Mieter, auch wenn der Mieter diese erst zu einem späteren Zeitpunkt übernimmt. Als Tages- bzw. Stundenmietsatz des Studios gelten die oben genannten Preise. Eine Nutzung über die vereinbarte Zeit hinaus wird mit einem Overtime-Zuschlag je angefangene Stunde berechnet. Die Miete versteht sich als Bruttomiete und ist bei Vermietung sofort fällig. Die Bezahlung kann am gemieteten Tag in bar erfolgen, kann aber auch bereits als Vorabüberweisung getätigt werden. 10. Das vermietete Studio mit allen Bestandteilen bleibt Eigentum des Vermieters. Der Mieter übernimmt die Haftung für die Geräte und haftet für die Einrichtung des Studios vom Zeitpunkt des Mietbeginns bis zum Zeitpunkt des Mietendes und haftet in vollem Umfang für evtl. entstandene Schäden (Beschädigung der Geräte durch unsachgemäße Handhabung, äußere Einflüsse, Diebstahl etc.) und den daraus resultierenden Nutzungsausfall. Diese Haftung gilt auch für durch Dritte verursachte Schäden. 11. Nicht retournierte oder beschädigte Geräte und Einrichtungen werden zum Wiederbeschaffungspreis bzw. Wiederherstellungspreis dem Mieter in Rechnung gestellt. Jede Art von Änderungen an den Räumlichkeiten oder Geräten durch den Mieter ist untersagt, die entsprechenden Kosten zur Wiederherstellung des Ursprungszustandes werden dem Mieter berechnet. Die Benutzung von Zubehör wie Accessouirs, Nebelmaschine, Kamera etc. kann vereinbart werden, wird aber gesondert abgerechnet und ist in der Raummiete nicht enthalten. Die Inanspruchnahme von Zusatzleistungen wie Fotoassistenz, Dekorationsaufbau oder Bildbearbeitungen können vereinbart werden, werden aber gesondert abgerechnet und sind nicht in der Raummiete enthalten. 12. Der Vermieter erstellt bei Übergabe und Rücknahme der vermieteten Gegenstände oder Räume zusammen mit dem Mieter ein Übergabeprotokoll. Seite: 3/4 www.fotowerkstatt-lausitz.de Verzichtet der Mieter bei Mietende auf die Mitwirkung beim Übergabeprotokoll der vermieteten Geräte oder Räume, erkennt der Mieter die vom Vermieter durchgeführte Kontrolle an. 13. Integrierter Bestandteil des Mietvertrages sind die „Studioregeln“. Diese sind im Studio gut sichtbar und für jeden zugänglich ausgehängt. Der Mieter ist verpflichtet, die „Studioregeln“ einzuhalten und ebenfalls dafür sorge zu tragen, dass seine Gäste (Models, Visagisten, andere Studiobesucher) sich ebenfalls an diese Regeln halten. 14. Der Mieter handelt nach Übernahme der vermieteten Räume oder Gegenstände auf eigene Verantwortung insbesondere trägt er das Unfallrisiko selbst. Der Vermieter haftet nicht für durch die vermieteten Räume oder Gegenstände entstandene Schäden. 15. Bei Stornierung einer bereits schriftlich bestätigten Anmietung seitens des Mieters werden dem Mieter Stornierungskosten nach folgender Staffelung in Rechnung gestellt: • • • • bis 7 Tage vor Mietbeginn: bis 2 Tage vor Mietbeginn: bis 24 Stunden vor Mietbeginn: danach: kostenfrei 30% 75% 100% 16. Sämtliche Geschäftsbeziehungen unterstehen dem deutschen Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Cottbus. 17. Sollten ein oder mehrere Punkte dieses Vertrages ungültig sein, bleiben die restlichen Punkte dieses Vertrages davon unberührt. Für die ungültigen Punkte gilt eine Regelung, die der Absicht der Vertragsparteien am nächsten kommt. Stand: 21.07.2011 Seite: 4/4 www.fotowerkstatt-lausitz.de